Im zu Ende gehenden Wintersemester haben besonders viele Antragsteller besonders lange auf die Bearbeitung ihrer BAföG-Anträge warten müssen. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen waren viele Beschwerden zu hören, zum Teil auch aus Bayern. Woran das lag und mit was im nächsten Wintersemester zu rechnen ist, hat Oliver Iost zusammengestellt.
Inzwischen kann man den 19. BAföG-Bericht auch direkt beim BMBF online einsehen. Studis Online hatte schon vorab eine Fassung, die dem Endzustand entsprach und konnte daher frühzeitig berichten. Einige Details im Bericht deuten darauf hin, dass eine Erhöhung des BAföG vom BMBF nicht für sonderlich dringend gehalten wird – obwohl dem keineswegs so ist, wie gezeigt werden kann.
Das Bundeskabinett hat heute den 19. BAföG-Bericht verabschiedet und Bundesbildungsministerin Schavan lässt schöne Sprüche verlauten. Aber den Bericht selbst kann man offiziell – selbst auf Nachfrage – noch gar nicht einsehen. Sollen so unschöne Details zurückgehalten werden?
Eine echte Erleichterung für Antragsteller aber auch Ämter ist eine Änderung beim Kindergeld ab dem Kalenderjahr 2012: Zukünftig spielt die Höhe des Einkommens des Kindes keine Rolle mehr. In Baden-Württemberg und Hamburg werden die Studiengebühren ab Sommersemester 2012 bzw. darauffolgendes Wintersemester abgeschafft. Neben diesen Highlights sind – zumindest für Einzelne – auch weitere Änderungen durchaus relevant.
Der BAföG-Bescheid ist da, aber das Ergebnis enttäuschend und wahrscheinlich sogar fehlerhaft? Studis Online gibt Hinweise, was man in einem solchen Fall tun kann. Oft genügt nämlich schon eine Änderungsmitteilung. Natürlich besprechen wir auch Widerspruch und Klage, denn manchmal geht es nur so. Und oft muss man leider einsehen, dass es weniger BAföG gibt, als ursprünglich erhofft.
Das 24. BAföG-Änderungsgesetz ist heute verkündet worden. Es gibt nur eine einzige Änderung: Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2011 war eine angepasste Regelung für den studiendauerabhängigen Teilerlass nötig geworden. Diese betrifft nur Studiengänge, bei denen eine Mindeststudiendauer festgelegt ist, die ein Unterschreiten der Regelstudienzeit unmöglich macht.
Wenn Vermögenswerte in Unkenntnis des BAföG-Beziehers angelegt worden sind, insbesondere durch nahe Familienangehörige (Oma, Tante, Eltern, etc.) ist weder der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit noch des Betrugs gegeben. Dies ist allgemein bekannt. Unkenntnis schützt eben doch vor Strafe. Weitgehend unbekannt ist demgegenüber, dass Unkenntnis auch vor Rückzahlung schützt und dass darüber hinaus die BAföG-Ämter von Gesetzes wegen sogar dazu verpflichtet sind, ggfls. Rückforderungsbescheide aufzuheben und bereits erhaltene Rückzahlungen wieder an den BAföG-Bezieher zurückzuerstatten.
Aus Anlass des 40-jährigen Geburtstages des BAföGs will Studis Online einen Blick darauf wagen, wie eine radikal verbesserte Studienfinanzierung aussehen könnte. Wir veröffentlichen daher einen Artikel aus Forum Wissenschaft, der genau dies darstellt und sich auch nicht scheut, die Kosten und mögliche Finanzierungswege aufzuzeigen.
Dass eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nur bei BAföG-Bezug möglich sein sollte, leuchtete so manchem Betroffenen nicht ein. Vor allem auch deswegen, weil es früher eine andere Befreiungs-Regelung gab, die nur auf das (nachzuweisende) geringe Einkommen abstellte. Eine Studentin klagte sich durch die Instanzen und ist nun auch vor dem BVerwG gescheitert.
Am vergangenen Freitag haben Bundestag und Bundesrat einem leicht veränderten Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt. Das bedeutet Vereinfachungen beim Kindergeld (ab 2012 spielt die Höhe des Einkommens des Kindes keine Rolle mehr!) und eine leicht erhöhte Werbungskostenpauschale (1000 statt bisher 920 Euro). Letzteres kann Auswirkungen auf das BAföG haben – die aber etwas komplizierter zu erläutern sind.