Kommentare zu diesem Artikel
1. CHJake kommentierte am 30.04.2020 um 20:05:16 Uhr
Bildung wurde auch mal mehr geschätzt
Es ist ein Trauerspiel. Es tut mir um alle leid, die ihr Studium gezwungen durch finanzielle Engpässe abbrechen. Ich beziehe zwar BAföG, muss aber in 2 Jobs noch arbeiten um mich über Wasser zu halten. Die Lösung ist ein Witz. Ich habe es als Anlass genommen mich beim Marbuger Bund zu engagieren. Deutschland verprellt seine Studenten, das wird nicht lange ohne Folgen bleiben. Vielleicht mögen ja andere auch anfangen sich zu engagieren, wenn sie es noch nicht tun? Leider kann ich kaum sonst helfen. :(
2. Jan kommentierte am 30.04.2020 um 20:11:51 Uhr
Menschenunwürdig!
Der Beschluss ist für Studierende die bereits einen KFW-Studienkredit beziehen ein absoluter Witz. Insbesondere das Datum der möglichen "Hilfen"! Ich habe die Petition verbreitet, bei WDR5 angerufen. Nun schreibe ich Frau Anja Karliczek über die möglichen Kontaktstellen einen persönlichen Brief, indem ich Sie darauf aufmerksam mache, was dieser Beschluss für Folgen hat und an ihr Gewissen appeliere. Ob er ankommt, ob Sie ihn liest – egal! Hauptsache es wird Aufmerksamkeit geschaffen.
3. Taylor23 kommentierte am 30.04.2020 um 22:27:25 Uhr
Nichts als Jammerer
Unsere Bildungsministerin hat - zwar verspätet, aber besser spät als nie - eine faire Möglichkeit geschaffen, wie Studenten an Geld gelangen. Die Möglichkeit ist deswegen fair, weil der KfW-Kredit erstens zinsfrei, zweitens mit 650 Euro je Monat recht üppig ausfällt. Selbstverständlich muss er zurückgezahlt werden. Das müssen die Kredite für notleidende Unternehmen ebenfalls. Niemand sollte erwarten, dass sein Soziologiestudium, welches er auch in schönen Zeiten mit einer Wahrscheinlichkeit von 30% abbrechen wird, gesellschaftlich relevant ist.
Meiner Meinung nach sollte man aber den Maximalbetrag des Kredits auf etwa 800 Euro steigern.
4. L.A. kommentierte am 30.04.2020 um 23:01:27 Uhr
Die Bedingungen erscheinen noch fragwürdig
Ich selbst habe bereits all meine Ersparnisse aufgebraucht und konnte bis jetzt noch nicht wieder eine bezahlte Tätigkeit finden. Dementsprechend war ich zumindest etwas erleichtert, als ich von diesem Beschluss gehört habe, auch wenn dieser im Detail deutliche Schwächen aufweist. So bringt es einem doch nichts, wenn dieser Kredit ein Jahr zinsfrei ist, danach aber für die Gesamtsumme die üblichen 3-4% Zinsen greifen, die dann langfristig einen enormen Rattenschwanz darstellen. Verzinste Schulden sind doch gerade das, was schnell mal außer Kontrolle geraten kann. Bei allem Respekt müsste es doch für die akute Nothilfe zumindest um einen langfristig zinslosen Kredit gehen.
Meine zentrale Frage ist aber noch eine andere: Alle Quellen, die ich bisher gelesen habe, machen den Anschein, als wäre dieser Corona Nothilfe Kredit eigentlich nur der normale Studienkredit der KfW und das auch zu den üblichen Bedingungen (nur auf ausländische Studierende erweitert). Soll heißen, wenn man bis jetzt nicht (mehr) berechtigt war diesen Kredit zu beantragen, dann ist man es jetzt auch nicht. Für mich persönlich wäre das das Ende. Auch auf der Seite der KfW wird man von dem Banner bzgl. Corona Hilfe für Studierende nur zum üblichen Studienkredit weitergeleitet und dort steht, dass die Bedingungen identisch sind und auch die Nothilfe über den üblichen Antrag benatragt werden muss. Gibt es da irgendwo verlässliche Informationen zu? Ich würde mich sehr freuen, wenn dazu jemand mehr berichten könnte.
5. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.04.2020 um 23:22:56 Uhr
@L.A.
Den Antrag auf die neue Nothilfe-Variante des KfW-Studienkredits kann man erst ab 8. Mai stellen. Insofern dürfte der aktuelle Check nicht zutreffen. Mein Kontakt bei der KfW hat das durchaus so verstanden, dass in der Zeit bis März 2021 im Grunde die einzige Bedingung ist, dass man Student/in ist. Ich hoffe, dass das wenigstens stimmt, wenn es denn schon nur ein Darlehen ist. Ansonsten bliebe ja noch der Notfonds – der aber natürlich knapp bemessen ist.
Studierende aus dem Ausland (die nicht Bildungsinländer sind) können erst ab 1. Juni beantragen.
6. 113333 kommentierte am 01.05.2020 um 05:47:05 Uhr
WOW
Ich freue mich schon über die 100 Euro die ich mir an Zinsen spare bis nächsten April! Wie schön dass ein Bekannter die Corona Soforthilfe i.H.v. 9000 Euro bekommen hat, da er eine Wohnung über AirBnB vermietet und jetzt seine Einnahmen wegfallen. Die muss er nicht zurück zahlen.
I Love BRD!
7. byzek kommentierte am 01.05.2020 um 07:44:13 Uhr
Rücktritt längst überfällig
Unsere Bildungsministerin war nie geeignet für diesen Job. Sie hat keine kompetenz und sollte lieber Toiletten putzen gehen
8. Urmelaner kommentierte am 01.05.2020 um 08:05:26 Uhr
kurzsichtige Politik
Absurd daran ist zu argumentieren so Geld zu sparen. Wenn ein Student tatsächlich die Wahl zwischen Obdachlosigkeit oder Studienabbruch hat dann bricht er natürlich ab, ist dann beim Jobcenter versorgt, aus Sicht eines Studenten gar nicht so schlecht, die meisten Studenten wohnen recht günstig und sind es gewohnt mit wenig Haushaltsgeld klar zu kommen. Das belastet halt einen anderen Haushalt als das Bildungsministerium. Aber: wenn das viele tun bleibt das nicht ohne Auswirkungen für die Zukunft. Eine Schwemme ungelernter Hilfsarbeiter wird man nach der Krise noch weniger als vorher brauchen können. Das heißt, damit spart der Bund nicht nur kurzfristig kein Geld, er züchtet langfristig höhere Arbeitslosigkeit und verzichtet auf Steuereinnahmen junger Akademiker. Es ist nur eine Frage ob die Krise jetzt 1, 2 oder 3 Jahre dauert. Das ist aus Sicht eines jungen Menschen der studiert trotzdem nur der Anfang seines Lebens und spielt langfristig für sein Leben prinzipiell keine Rolle. Deren geschmälerte Bildung wird aber einen langfristigen Effekt haben, für sie und alle. Der erwartbare Spott gegenüber Studenten ist daher enorm kurzsichtig. Gerade langfristige Schäden sollte die Politik doch verhindern.
9. S.T. kommentierte am 01.05.2020 um 09:44:07 Uhr
@Oli (Studis Online) wie schaut es aus...
Hi Oli, weißt Du ob eine erneute Antragstellung möglich ist, wenn bereits ein „alter“ KfW-Studienkredit sich in der Rückzahlungsphase befindet & damals kein Leistungsnachweis erbracht werden konnte aber ein neues Erststudium angefangen wurde und man sich aktuell bereits im 6. Semester befindet und alle Prüfungsleistungen bisher erbracht hat?
10. Hanswurst900000 kommentierte am 01.05.2020 um 10:50:22 Uhr
Kfw
Was ist wenn man schon mal einen kfw kredit ausgezahlt bekommen hat?
11. Studienkredit-Experte kommentierte am 01.05.2020 um 10:57:10 Uhr
@S.T.
Hallo S.T. !
In deinem Fall ist eine erneute Antragstellung nicht möglich. Du könntest dein Darlehen wieder in die Auszahlungsphase versetzen lassen aber da du den Leistungsnachweis nicht erbringen konntest fällt das für dich weg. Das zinsfreie Darlehen betrifft Neukunden und Bestandskunden die in der Auszahlungsphase sind. Die zinsfreie Zeit ist befristet bis 31.3.2021. Danach wird das Darlehen auch für diesen Kundenstamm ganz normal weiter verzinst. Generell empfehle ich dir die Servicehotline der KfW anzurufen wenn du Fragen zu deinem Darlehen hast. In Foren kriegst du meistens nur lückenhafte Antworten.
LG
12. Studienkredit-Experte kommentierte am 01.05.2020 um 11:08:57 Uhr
@Hanswurst900000
Hallo Hanswurst!
Wenn du bereits einen KfW-Studienkredit hast und dieser sich in der Karenzphase oder Rückzahlungsphase (Tilgungsphase) befindet dann bist du von der Regelung nicht betroffen. Die Regelung gilt nur für Neukunden und Bestandskunden die in der Auszahlungsphase sind. Sprich wenn Darlehensnehmer eine monatliche Auszahlung erhalten. Die Regelung ist befristet bis zum 31.3.2021 und Das Darlehen wird anschließend wieder ganz normal verzinst.
LG
13. Bastian kommentierte am 01.05.2020 um 11:19:19 Uhr
Zweiten Studienkredit
Studienkredit-Experte...verstehe ich das richtig, dass wenn man bereits einen Kredit hatte und diesen aktuell zurückzahlt, egal ob wg Studienabschluss oder weil kein Leistungsnachweis erbracht werden konnte, kein erneuter Antrag gestellt werden kann? Egal ob man ein aktuell ein neues Erststudium absolviert?
14. InSin kommentierte am 01.05.2020 um 11:26:37 Uhr
Re
Ich glaube, dass es sich um eine Nothilfe handelt, die jedem Studierenden zusteht. Das Darlehen soll unbürokratisch vergeben werden. Alles andere wäre keine finanziellen Hilfe für Studierende. Weil genau die Punkte die ihr nennt auch der Grund sind weshalb man kein barfög bekommt und seinen Lebensunterhalt durch Nebenjobs finanzieren muss.
15. InSin kommentierte am 01.05.2020 um 11:30:48 Uhr
Re
Ich glaube, dass es sich um eine Nothilfe handelt, die jedem Studierenden zusteht. Das Darlehen soll unbürokratisch vergeben werden. Alles andere wäre keine finanziellen Hilfe für Studierende. Weil genau die Punkte die ihr nennt auch der Grund sind weshalb man kein barfög bekommt und seinen Lebensunterhalt durch Nebenjobs finanzieren muss.
16. Oli (Studis Online) kommentierte am 01.05.2020 um 12:35:14 Uhr
Details abwarten
Zu manchen Details müssen wir alle wohl abwarten, was KfW und BMBF genaueres verkünden. Z.B. was diejenigen betrifft, die schon ein KfW-Kredit hatten, das regulär nicht mehr weiter laufen könnte.
17. Rosa Lilie kommentierte am 01.05.2020 um 12:43:57 Uhr
Problem erkannt?
Ich kann den Frust und die Kritik hier gut nachvollziehen. Allerdings wundere ich mich schon seit Wochen, dass offensichtlich niemand das Kernproblem sieht: eigentlich (!) sind für die Studienfinanzierung ja die Eltern zuständig, falls diese nicht genug verdienen das Bafög-Amt. Eigentlich sollte es also gerade kein Problem geben, denn entweder zahlen die Eltern weniger oder das Bafögamt springt ein, wenn die Eltern plötzlich deutlich weniger verdienen.
Es zeigt sich in der Krise also vor allem, dass sehr viele Studierende offensichtlich sehr hart für ihr Studium arbeiten. Weil die Realität eben oft anders aussieht (nicht zahlende Eltern, Regelstudienzeit überschritten, Zweitstudium, Belastung durch hohe Mieten etc.) als es vorgesehen ist. Vielleicht sollte also mal grundsätzlich überlegt werden, was hier schief läuft…
Ich hätte mir auch vorstellen können, die Grundsicherung für Studierende (weiter) zu öffnen.
18. SanS kommentierte am 01.05.2020 um 15:32:34 Uhr
Überbrückungshilfe und Studienkredit
Leider bin ich durch die Pressekonferenz der Ministerin sowie sämtlichen Informationen im Internet zu keiner eindeutigen Schlussfolgerung gekommen. Ist eine Bewilligung des Überbrückungskredits möglich, obwohl man sich bereits in einer Auszahlungsphase der Studienkredits der KfW befindet? Man könnte (vor allem aus den Informationen der KfW) interpretieren, dass für die Bestandskunden in der Auszahlungsphase nur die Zinsen übernommen werden.. Danke!
19. Lillifee_ kommentierte am 02.05.2020 um 11:59:05 Uhr
Nur bis 10.Fachsemester
Toll, und wieder kann ich den KfW-Kredit nicht beantragen, da ich zwei Semester über meine Regelstudienzeit studiere. Vom Bafög bestraft und jetzt auch von der KfW. Und liebe Karliczek, schon mal an diese Studenten gedacht, die vielleicht kurz vor dem Staatsexamen stehen ? Keine Möglichkeit zum arbeiten haben und Bafög sowie KfW einem verwehrt wird? Was soll ich machen, wäre es der Frau Karliczek eben lieb wenn ich mein 5 Jahre langes teures Zahnmedizinstudium zwei Semester vor Abschluss hinschmeisse und Hart4 beantrage ? So besser ?
20. Natalie777 kommentierte am 02.05.2020 um 12:05:56 Uhr
Grundsicherung für Studenten
@ Rosa Lilie:
Ich stimme dir da absolut zu. Für mich ist es eh schon lange ein Rätsel, warum Studenten von Hartz 4 und Grundsicherung ausgeschlossen werden. Ein Großteil der Studenten bekommt kein Bafög und hat trotzdem keine reichen Eltern, die das Studium finanzieren könnten. Und selbst wenn man Bafög bekommen würde, bedeutet dies am Ende dann ca. 10.000€ Schulden mit denen man ins Berufsleben steigen soll. Damit wird Bildung in Deutschland zum Luxus-Gut.
Es ist absolut skurril, dass ich als Student im Zweifel mein Studium erst abbrechen muss, um Anspruch auf Hartz 4 zu haben und meine Wohnung nicht zu verlieren, wenn ich nicht meinen kompletten Lebensunterhalt durch Nebenjobs bestreiten kann. Der Staat unterstützt mich also lieber dabei in die Arbeitslosigkeit abzurutschen, statt mich dabei zu unterstützen einen Abschluss zu machen und ein steuerzahlender Arbeitnehmer zu werden. Zudem muss ich Hartz 4 auch nicht zurückzahlen, im Gegensatz zum Bafög. Da überlegt sich mancher so zweimal, ob er diese Schulden wirklich auf sich nehmen will.
Und die Verantwortung der Finanzierung der Bildung immer noch auf die Eltern abzuschieben, ist absolut nicht mehr zeitgemäß. Das hat vielleicht in Zeiten funktioniert, wo man eine 2-Zimmer-Wohnung noch für 80 Mark pro Monat bekommen hat. Aber nicht mehr heute, wo der Großteil der Familien froh ist, wenn sie halbwegs über die Runden kommen. Rücklagen zu bilden ist doch für die meisten Menschen heutzutage kaum noch möglich, wenn man nicht überdurchschnittlich gut verdient. Und von den Studenten zu erwarten, dass sie ihre eigenen Eltern dann noch vor Gericht verklagen sollen, und unter Umständen dauerhaft ihre familiäre Beziehung zerstören sollen, ist mehr als grenzwertig.
Andersherum genauso: Ich kenne genug Menschen, die Hartz 4 bekommen und gerne studieren würden, aber es nicht können, weil sie als Student sofort ihren Hartz 4 Anspruch verlieren würden. Und nicht jeder Studiengang ist als Teilzeit-Studium möglich. Also bleiben diese Leute weiterhin im Hartz 4 hängen, weil sie sich zwischen Obdachlosigkeit und Studium entscheiden müssen.
21. Taylor23 kommentierte am 02.05.2020 um 14:33:36 Uhr
Studenten =/=Arbeitnehmer
@Natalie777
Studenten haben nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, also haben sie auch keinen Anspruch auf Hart IV. So einfach ist das. Unsere Sozialsysteme basieren zwar auf dem Solidaritätsprinzip, aber unter der Bedingung, dass sich alle Involvierten daran beteiligen. Studenten hingegen halten hingegen nur die Hand hin.
Der Rest deines Beitrags verdeutlicht, dass auch angehende Akademiker auf das Geschwätz von linken Parteien und Medien hereinfallen, wenn sie die wachsende Armut in unserer Gesellschaft beklagen.
Man muss nicht reich sein (das sind definitionsgemäß nur die allerwenigsten) oder überhaupt überdurchschnittlich gut verdienen, "um halbwegs über die Runden zu kommen" und Geld für die Ausbildung der Kinder zurückzulegen. Wenn man eine Universität betritt und den Menschen zuhört, hört man sofort, dass die wenigsten Studenten aus reichen, bildungsbürgerlichen Ärzte-und Anwalts-Familien stammen. Dank Bafög und ausreichend hohen Gehältern ist das in DE auch kein Problem. Glücklicherweise?
Dass du dich über 10.000 Euro Schulden beklagst, illustriert den verantwortungslosen Umgang mit Geld in unserer Gesellschaft. 10.000 Euro in die eigene Bildung investiert ist nicht viel. Jeder Handwerker, der sich den Meister und die Selbstständigkeit zutraut, nimmt einen vielfach höheren Kredit auf, um sich eine Existenz zu schaffen (auch wenn er für sein Gewinnstreben von diversen Milieus gerne belächelt wird).
Weniger jammern, mehr über Lösungsmöglichkeiten nachdenken.
22. Studienkredit-Experte kommentierte am 04.05.2020 um 07:25:15 Uhr
@Bastian
Hallo Bastian.
Das ist so richtig. Der Studiengang für den du den KfW-Studienkredit beantragt hast ist ausschlaggebend. Der Zeitpunkt des Leistungsnachweises verschiebt sich nicht. Pro Darlehensnehmer ist immer nur ein KfW-Studienkredit möglich.
LG
23. Halo kommentierte am 04.05.2020 um 10:13:14 Uhr
Tolle Hilfe?
Ich habe mich bisher mit KfW-Studienkredit und Nebenjob über Wasser gehalten, wobei der KfW Kredit fast komplett für die Miete+Nebenkosten draufgeht. Für alle, die den KfW Studienkredit bereits beanspruchen, ändert sich rein gar nichts. Mein Nebenjob ist weg und der KfW-Kredit allein reicht nicht zum Leben. Danke für nichts.
Eine Schande für so ein reiches Land. Schämen Sie sich, liebe Regierende!
24. Lillifee_ kommentierte am 04.05.2020 um 12:30:38 Uhr
Was machen die Studenten im 11.Fachsemester
@ Studienkredit-Experte ,
haben Sie einen Vorschlag für Studenten über dem 10.Fachsemester kurz vor Abschluss? Denn die Lösung der Frau Karliczek ist nicht flächendeckend. Wir Studenten über dem 10.Fachsemester fallen somit durch das Raster und die Lösung ist wenig genial und flächendeckend wie behauptet. Ich hätte gerne diesen KfW-Kredit aufgenommen, darf ich aber nicht. Es wird bestimmt nicht verlangt , dass ich kurz vor Abschluss mein Studium abbreche, oder ?
25. Oli (Studis Online) kommentierte am 04.05.2020 um 12:51:27 Uhr
@Studienkredit-Experte
Woher wollen Sie all das so genau wissen? Mir scheint es eher so, dass einige Sachen noch unklar sind.
@Alle: Wir werden im Detail berichten, wer wie was bekommen kann. Und welche Einschränkungen es gibt. Bitte noch etwas Geduld!
26. Rockefeller kommentierte am 04.05.2020 um 18:39:16 Uhr
Unverständnis
Die Notlage entsteht doch eigentlich recht eigenverschuldet oder nicht?
1. Keine Regelstudienzeit (Bummelstudent also selbst Schuld) 2. Kein BaföG Anspruch (Leistungsnachweis verpennt oder 1.)
Wenn 1 und 2 schon der Fall sind - und ich klammere Rabeneltern mal aus, die dafür sorgen, dass der Bafög Antrag nicht durchgeht - dann sollte ich doch in der Lage sein entsprechendes Risikomanagement zu betreiben und eine Rücklage zu bilden, die mich über 2 bis 3 Monate trägt.
Als ich das Studium angetreten bin, war mir der 10.000€ Schuldenbalast bewusst. Finanzplan und etwas Disziplin helfen da durchaus. Die Nachteile sehe ich aktuell nur bei Studierenden, die ins Blaue studiert haben.
Also evtl. sollte man einfach im Leben ankommen.
VG
27. satsuma kommentierte am 04.05.2020 um 19:13:21 Uhr
zweierlei Maß
@Rockefeller:
Deiner Argumentation entsprechend müsste man auch eine Betriebsprüfung machen und den Resultaten entsprechend nur erfolgreiche Unternehmen einen Zuschuss + Notkredite auszahlen. Wenn es um die aktive Wirtschaft geht man leider weniger hart ins Gericht, bei Student wird rigoroser kritisiert und gerne auch mal der Studienabbruch vorgeschlagen. So einfach ist es leider oft nicht ein Studium abzubrechen, kann auch bleibende psychische Probleme mit sich bringen (Gefühl des Scheiterns, etc.).
Nur die wenigstens erwarten jetzt gutgemeinte Almosen des Staates. Ich fordere nur die Ministerin auf ihr Wort zu halten und so vielen Studenten wie möglich die Fortführung des Studiums zu ermöglichen. Bis dato scheint mir das nicht so.
28. Studienkreditexperte kommentierte am 05.05.2020 um 00:48:59 Uhr
@ Lillifee_
Hallo Lillifee_!
So wie du das schilderst bist du tatsächlich nicht für den KfW-Studienkredit berechtigt. Außer die justieren natürlich was nach. Stand heute ist dem nicht so. Geh mal auf www.bildungskredit.de und erkundige dich für den Bildunkgskredit. Dieses Darlehen ist ein Zinsgünstiges. Falls du die Voraussetzungen erfüllst und dich das Produkt interessiert kannst du es djrekt beim Bundesverwaltungamt beantragen. Kommt der Vertrag zustande ist die KfW die auszahlende und kontoführende Bank. Bewilligen tut es allerdings das Bundesverwaltungsamt. Vielleicht wäre das eine Alternative.
LG
29. Studienkreditexperte kommentierte am 05.05.2020 um 00:54:05 Uhr
@Oli
Hallo Oli!
Alles was ich sage kannst du dir gern von der KfW nochmal telefonisch bestätigen lassen. Ich habe keinerlei Thesen aufgestellt. Lediglich genannt was der aktuelle Stand der Dinge ist. Natürlich kann es sein, dass es Nachjustierungen gibt. Dann werden wir mit Sicherheit von der Bildungsministerin und der KfW erneut informiert werden.
Meine Aussagen ersetzen natürlich keine persönliche Beratung bei der KfW. Ich kann nur allgemein sprechen. Konkrete Anfragen sind natürlich an entsprechende Stellen zu richten.
30. Krissi2211 kommentierte am 05.05.2020 um 10:27:41 Uhr
Kein KfW-Kredit für höhere Semesteranzahl
Schön, dann bin ich selber Schuld, dass ich über das 10. Semester hinaus bin. Und offensichtlich bin ich auch ein Trödler und Bummler.
Aber FAKT IST:
ich habe schon immer neben dem Studium gearbeitet und kann es gerade NICHT (was wohl nicht selbstverschuldet ist). Meine Mutter fällt gerade in Kurzarbeit und Hartz 4. Wohl auch selbst verschuldet, weil statt Menschen für einen Minderlohn durch die Gegend zu fahren, hätte sie ja was anderes machen können.
Und im Gegensatz zu ihr habe ich keinen Anspruch auf Hartz 4, bzw. noch nicht mal auf einen Kredit vom Jobcenter. D.h. mir bleibt alles verwehrt (was eine Bekannte in meinem Alter seit 10 Jahren vom Amt in den Arsch geblasen bekommt), obwohl ich arbeite und arbeitswillig bin und den Kredit sicherlich irgendwann zurückzahlen kann...
Klingt fair!
31. Lillifee_ kommentierte am 05.05.2020 um 12:27:51 Uhr
Über die Regelstudienzeit
@Rockefeller
Lieber Rockefeller , ich hoffe du wirfst nicht alle Studenten, die über der Regelstudienzeit studieren in einem Topf. Wir Studenten können auch vom Schicksal getroffen werden und nein es muss nicht immer eine plötzliche Behinderung oder Schwangerschaft sein. Trennung, Todesfälle, Krankheit und ja auch Burnout,Prüfungsängste kann einen in diese Situation bringen. Wie viele ich kenne die monatelang Tag und Nacht in der Bibliothek verbracht haben und es eben doch nicht für das erste Staatsexamen gereicht hat. Die haben weitergekämpft und es eben beim zweiten oder dritten Anlauf geschafft und sind deswegen keine schlechteren Assistenzärzte, im Gegenteil. Hut ab vor denen die es in der Regelstudienzeit schaffen aber auch Hut ab vor denen, die trotz Niederschläge und Hürden niemals aufhören ihren Traum zu verfolgen. Daher denke ich- abgesehen von den Partyfuchsen und wirklichen "Bummlern"- sollten wir nicht bestraft werden. Ich denke dafür sollte auch ein KfW-Kredit da sein, schließlich zahlen wir doch 100% zurück!
32. Oli (Studis Online) kommentierte am 05.05.2020 um 14:27:57 Uhr
Leider alle Bedingungen wie gehabt … ?
Inzwischen haben mir sowohl KfW als auch BMBF bestätigt, dass die „Überbrückungshilfe“ tatsächlich zu den Bedingungen des normalen KfW-Studienkredites läuft.
Nur zwei Sachen sind anders: Für die Monate von Mai 2020 bis März 2021 fallen in der Auszahlungsphase keine Zinsen an. Und ab Juni (begrenzt bis März 2021) können mehr Studierenden aus dem Ausland den KfW-Kredit erhalten, die bisher ausgeschlossen waren. BildungsinländerInnen konnten das sowieso schon, es geht hier um alle, die für das ganze Studium nach Deutschland gekommen sind und hier ihre Meldeadresse haben. Das ist die einzige „Ausweitung“.
33. Steffi78 kommentierte am 05.05.2020 um 18:44:02 Uhr
Mehr Schein als Sein...
@Oli (Studis Online)
Das ist dann natürlich für viele Studenten keine wirkliche Hilfe, gerade jene die halt aufgrund von nicht rechtzeitig erbrachten Leistungsnachweisen etc. derzeit keinen Anspruch mehr darauf haben oder sich in der Rückzahlungsphase befinden. Hört sich irgendwie eher so an, als ob der Studienkredit mal wieder etwas gepusht werden sollte und da die aktuelle Situation gerade richtig kam. Sehr schade, dass hier nicht in die zukünftigen Arbeitnehmer gedacht wird.
34. Flums kommentierte am 12.05.2020 um 03:22:51 Uhr
Hartz IV erst nach Einzahlung in die Sozialkassen?
@Taylor23: Eloquenz kompensiert Fehlinformiertheit nicht. Die Regeln für den Bezug von ALG II sind sogar noch einfacher, als dein "so einfach" suggeriert: Einzahlen tut man für ALG I, das zeitlich begrenzte, am Bruttoeinkommen bemessene Arbeitslosengeld I, nicht aber für ALG II, das man landläufig "Hartz IV" schimpft, dafür muss man nämlich gar nicht eingezahlt haben. Deshalb erhalten auch viele Menschen, die noch nie gearbeitet haben, Hartz IV. Ich habe Fälle in meiner Familie, in denen unmittelbar auf die Hauptschule viele Jahre des Hartz IV-Bezugs folgten. Hartz IV ist die letzte soziale Sicherung, die jedem sich in diesem Land Aufhaltenden eine menschenwürdige Existenz sichern soll (dazu unten mehr).
ALG II ist nicht daran gekoppelt, dass in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, ebensowenig an das Gezahlthaben von Steuern etc.pp., jeder im Erwerbsfähigenalter befindliche minimal 3 Stunden täglich, d.h. 15 Stunden wöchentlich, Erwerbsfähige hat im Falle der Bedürftigkeit Anspruch auf ALG II.
Viele ALG II-Bezieher befinden sich in unschönen Situationen, das will ich nicht leugnen. Die Gruppe derer ist überhaupt sehr heterogen, weil das eizige wesentliche sie einende Kriterium die Bedürftigkeit ist, so dass vom Arbeitsverweigerer über den geringverdienenden Aufstocker und den erfolglosen Dauerbewerber bis zum schwerbehinderten Erwerbsgeminderten alles dabei ist.
Seit betrieblich Auszubildenden der ALG II-Bezug ermöglicht wurde (was gutzuheißen ist!), gibt es lediglich noch eine Subgruppe innerhalb der o.g. Gruppe, die keinen Anspruch auf dieses Existenzminimum hat, es sei denn, sie ändert ihren Status – in eine Bafög-förderungsfähige Ausbildung immatrikulierte Studenten.
ALG II stellt die Sicherstellung des "menschenwürdigen Existenzminimums" dar. Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2019, dass der Anspruch auf dieses menschenwürdige Existenzminimum an die Menschenwürde gekoppelt sei, und diese gilt bekanntermaßen gem. Grundgesetz als unantastbar. Der Anspruch auf die Existenzsicherung gelte für jeden sich in der Bundesrepublik Aufhaltenden - ungeachtet weiterer Attribute wie Staatsangehörigkeit, Erwerbsstatus etc. Darauf aufbauend wurden Sanktionen, die eine Kürzung um mehr als 30% des ALG II-Regelsatzes umfassen, auch wenn der zu Sanktionierende jedwede Erwerbstätigkeit verweigert, als verfassungswidrig bezeichnet. Darüber, in welchem Ausmaß und auf welche Weise dieses Urteil in der Praxis relativiert wird, vermag ich wiederum nicht zu urteilen. Aber herrlich finde ich, dass selbst nach diesem Urteil das menschenwürdige Existenzminimum in ein dem Grunde nach Bafög-förderungsfähigen Ausbildungsgang Immatrikulierten weiterhin verwehrt bleibt. Es gab deshalb wohl schon vor vielen Jahren eine Verfassungsklage (womöglich ists mal wieder an der Zeit), die vor dem Hintergrund, dass die Nötigung zum Studienabbruch zwecks Erhalts von ALG II in jedem Fall legitim sei, da studentische Bedürftigkeit vollständig von Bafög abgedeckt werde, abgewiesen wurde.
Jeder noch so faule - und ja, ich rede dabei von den Negativbeispielen! - Mensch wird alimentiert. Vollzeitstudenten, welche die Regelstudienzeit überzogen haben, hingegen nicht. Sie erhalten also nicht nur etwas weniger Geld, also beispielsweise eine Sanktion von 30%, sondern bestenfalls etwas Wohngeld, und dieses bezuschusst lediglich die Miete. Um überhaupt Wohngeld zu erhalten, benötigt man ein Mindesteinkommen, das sich nach Abzug der Sozialversicherungskosten aus 80% des ALG II-Regelsatzes + Miete unter Einbezug des möglichen Wohngeldes zusammensetzt, ansonsten gibt es gar nichts, weil eine Lebensführung mit zu niedrigem Einkommen "unplausibel" sei. Erreicht man das Mindesteinkommen nicht, wird man auf ALG II verwiesen, das es ja wieder nur gibt, wenn man sich exmatrikuliert oder beurlauben lässt. Lebst du also deutlich unter dem Existenzminimum, wird dir jede Unterstützung verwehrt, weil man dir einfach nicht abkauft, dass du tatsächlich von so wenig Geld lebst – und dieser Zweifel hat derartiges Gewicht, dass man dir die Sozialleistung verwehren und dich damit in einer offenkundigen Notsituation auch noch auf das Wohngeld verzichten lassen darf.
Es werden abgesehen von der Härtefallregelung, derzufolge ALG II Studenten als Darlehen (!) gewährt werden kann, wenn objektiv schwerwiegende Gründe vorliegen und der Sachbearbeiter einen guten Tag hat, keine Ausnahmen gemacht, weder bei Schwerbehinderten oder Erwerbsgeminderten noch bei Alleinerziehenden. Wenn du teilweise erwerbsgemindert bist, kannst du ja nebenbei arbeiten. Wenn du voll erwerbsgemindert bist, bist du für den Arbeitsmarkt ohnehin nicht brauchbar, musst also auch nicht studieren.
Um als Student also ALG II erhalten zu können, selbst bei permanentem erfolglosen Bewerben, muss das Studium unter- oder abgebrochen werden. Man erinnere sich: im ALG II-Bezug kann das Verweigern allen Bewerbens allenfalls mit einer 30%-Kürzung des Regelsatzes (also des Geldes für alle Lebenshaltungskosten abzgl. aller Fixkosten bis auf Strom und ggf. Zusatzversicherungen) sanktioniert werden. Ein Student, der 50 Bewerbungen pro Woche schreibt, neben dem Studium bereits in einem Mini- oder das Existenzminimum nicht sicherstellenden Werkstudentenjob arbeitet, obwohl er schwerbehindert und erwerbsgemindert ist und längere Ruhepausen benötigt als Gesunde oder chronische Schmerzen hat oder gar beides, und insgesamt auf eine 80-Stunden-Woche kommt, erhält alleinig aufgrund seines Eingeschriebenseins keine Grundsicherung.
Die Nichtinkaufnahme eines Studienabbruchs, die erst einmal nichts darüber aussagt, in welchem Umfang man sich zur Umgehung eines Studienabbruchs neben dem Studium dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen bereit ist, wiegt schwerer als die Arbeitsverweigerung eines an der Teilnahme am Berufsleben vollkommen Uninteressierten, eines notorischen Arbeitsverweigerers (ich wiederhole sicherheitshalber – ja, das ist das Extrembeispiel, aber diese Menschen gibt es!).
Die Nichtexmatrikulation des Studenten wird mit der gänzlichen Verweigerung des Anspruches auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sanktioniert, das - am Extremfall bemessen - Kultivieren der eigenen Erwerbslosigkeit und auf eine Änderung dieses Umstands nicht ausgelegte Leben auf Kosten anderer hingegen erfährt allenfalls eine 30% des Regelsatzes, also des nach der vollständigen Übernahme von angemessener Miete, angemessenen Heizkosten und der Krankenversicherung und der Befreiung vom Rundfunkbeitrag und ggf. weiteren Punkten ausgezahlten Geldes, umfassende Sanktion.
Und dabei spielt nicht nur die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit eine Rolle, sondern auch die Sicherung des Existenzminimums in Form "ergänzender" ALG II-Leistungen, wie sie Aufstocker erhalten, die zwar arbeiten, aber zu wenig verdienen. Ich erhalte den Mindestlohn und könnte selbst mit 25 Stunden Arbeit pro Woche meinen Bedarf nicht decken, wäre ergo gezwungen, mehr als 25 Stunden wöchentlich zu arbeiten, um das Existenzminimum sicherzuhaben - NEBEN dem Studium.
Ebenso spielt die teure studentische Krankenversicherung eine Rolle, die nicht einmal per se teuer ist, für die jemand, der 15 Stunden pro Woche als Werkstudent zu Mindestlohnkonditionen arbeitet, aber stark draufzahlt. Wir reden hier von ca. 500€ pro Jahr. Der Arbeitnehmer mit 15 Stunden pro Woche zahlt bei Mindestlohn ca. 70€ in Kranken- und Pflegeversicherung ein, der Student hingegen eine sich an einem Bruttoeinkommen von 1100€ orientierende Pauschale von 110€ - obwohl er schon keine ergänzenden Leistungen erhalten kann. Diese studentische Pflichtversicherung greift in der Regel bis zum 30. Lebensjahr oder 15. Semester. Und auch wenn der Betrag klein ist – der kinderlose schwerbehinderte Student, der froh ist, wenn er sein Studium bewältigen kann, zahlt dafür, dass er kinderlos ist (sic!), weiterhin drauf.
Wer nicht über zwanzig Stunden pro Woche neben dem Studium erwerbstätig ist, darf sich nicht über den Job versichern, sondern ist gezwungen, in die studentische Pflichtkrankenversicherung einzuzahlen. Ob eine Behinderung der Grund für das 20 Stunden unterschreitende Arbeitspensum und damit die Unmöglichkeit der Versicherung über den Job ist, wird dabei nicht berücksichtigt. Die Krankenversicherung ist zwar absolut sehr günstig - aber sparen tut hier einzig der Arbeitgeber, der statt ~10% 0% für seinen studentischen Mitarbeiter in die GKV einzahlen muss. Werkstudenten sind billige Arbeitskräfte – und bei Ungelerntentätigkeiten wohl tendenziell sogar die produktiveren. Je nach Lohn, versteht sich, zahlt der Student dafür dick drauf - die geringen Kosten des Gutverdienenden, der bei 20 Stunden pro Woche seine 1500€ brutto verdient, trägt der Geringverdienende, der bei 20 Stunden pro Woche 815€ verdient und damit den Bafög-Höchstsatz und idR auch das menschenwürdige Existenzminimum unterschreitet, mit, indem er den gleichen Krankenversicherungspflichtbeitrag zahlt.
Auch eine Befreiung von den Rundfunkgebühren ist ohne Bafög-Bezug nur als "Härtefall" möglich, der ausführlich begründet und nachgewiesen werden muss und selbst dann noch im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, wenn man nicht gerade Zeit, Nerven und ggf. Geld fürs Klagen hat.
Aber es ist ja nicht so, als würde den Studenten gar nichts zustehen - wie der ALG II-Ausschlussgrund der "Bafög-Förderungsfähigkeit" impliziert, gibt es das bekannte streng reglementierte Bafög.
Viele überschreiten die Regelstudienzeit, alleine in meinem Studiengang beträgt die durchschnittliche Studiendauer im Bachelor neun Semester, obwohl die Regelstudienzeit bei sechs Semestern liegt.
Nun gibt es sogar die Möglichkeit, beispielsweise als Behinderter eine erhebliche Verlängerung des Bafögs zu erhalten. Darüber kann, wenn man die Ursächlichkeit der Behinderung für die Verzögerungen im Studium nachweisen kann, eine Förderung über ein Vielfaches der Regelstudienzeit erfolgen.
Schwer wird es allerdings, wenn der Behinderte falsch beraten wurde und von diesem Anspruch nichts wusste, sondern sich jahrelang mit Nebenjobs unter dem Existenzminimum durchgekämpft hat und erst im zehnten Semester erfährt, dass er eigentlich länger Bafög-Anspruch gehabt hätte. Während er, wenn er durchgehend gefördert worden wäre, problemlos noch viele Semester weitergefördert werden könnte, hat er aufgrund seiner Nebentätigkeit nun ein Problem. Wer neben dem Studium als Werkstudent, je nach Studierendenwerk sogar schon 10 Stunden pro Woche erwerbstätig war, weil er dachte, dass er müsste, also nichts von seinem Bafög-Anspruch wusste und keine Unterstützung durch das Elternhaus erhielt, hat es verdammt schwer, die alleinige Ursächlichkeit seiner Behinderung für die (weitere) Studienverzögerung nachzuweisen, die aber Voraussetzung für das Fortwähren des Anspruches ist!
D.h. die Chancen stehen gut, dass ihm genau deshalb, weil er, nachdem er wegen seiner Behinderung langsamer studiert hatte, das Studium eigenständig finanzierte, weil ein Studienabbruch absolut außer Frage stand und ALG II etc. ihm nicht gewährt wurden, der weitere Anspruch verwehrt wird.
Es findet also eine bevorzugte Behandlung derer statt, die aufgaben und beispielsweise fünf Jahre “hartzten” oder Grundsicherung bezogen und sich reimmatrikulieren, als sie von der Weiterfördermöglichkeit erfahren hatten, gegenüber denen, die schwerbehindert weitergekämpft haben, weil Aufgeben keine Option darstellte und langsames Studieren besser war als Nichtstudieren. Zeiten, in denen kein Bafög bezogen wurde, werden 1:1 behandelt wie Zeiten, in denen man Bafög bezog. Die Gründe für den Nichtbezug sind grundsätzlich erst einmal irrelevant - vielleicht aber vor Gericht individuell berücksichtigungsfähig.
Und während Nichtbehinderte neben dem Studium arbeiten dürfen, während sie Bafög beziehen, solange sie das "durchschnittliche" Studienpensum einhalten, wird Arbeiten Behinderten, die KEIN Bafög erhalten, vor dem Hintergrund verwehrt, dass ihr Studium andernfalls nicht mehr mit Bafög gefördert werden kann. Damit wird dem Behinderten pauschal, vollkommen ins Blaue hinein unterstellt, dass sein Nebenjob Energie koste, die er ins Studium stecken könne, auch wenn das sicherlich lange nicht in jedem Fall zutrifft - während vom Nichtbehinderten keine überobligatorische Anstrengung im Studium zwecks Erbringung überdurchschnittlicher Leistungen zur Kompensation einer nebenstudentischen, vermeintlich für das Studium benötigte Energie fressenden Erwerbstätigkeit verlangt wird.
Behinderte sind dazu angehalten, ihr Studium zu unterbrechen, wenn sie nicht ihre gesamte Arbeitskraft dem Studium zur Verfügung stellen können, sondern arbeiten müssen, um dieses zu finanzieren, wobei angenommen wird, dass der Nebenjob die fürs Studium zur Verfügung stehende Arbeitskraft per se schmälert. Ich wittere hier Diskriminierung, da Nichtbehinderte durchaus auch viel nebenbei arbeiten dürfen und das Leistungsmaximum eines Behinderten somit anders behandelt wird als das Leistungsmaximum eines Nichtbehinderten, auf diese würde ich mich im Bedarfsfall auch berufen.
Diese spezielle Situation, in der kein Anspruch auf Bafög, Kindergeld, Beihilfe, Familienversicherung und Waisenrente (mehr) besteht, die hohen Kosten der studentischen Krankenversicherung getragen werden müssen, die Eltern tot, unbekannt, unterstützungsunwillig oder verarmt sind (und mit "verarmt" meine ich in aller Regel nicht Eltern der Mittelschicht, die von einem niedrigen mittleren Einkommen ihr Häuschen abbezahlen, sondern völlig mittellose Eltern, Eltern, die ihren Kindern nicht mal im Notfall den Kühlschrank füllen können!) und dann noch eine persönliche Einschränkung vorhanden ist, z.B. aufgrund einer die Erwerbsfähigkeit deutlich mindernden Schwerbehinderung, mag sehr selten vorkommen. Aber umso dringender muss diese Förderlücke gefüllt werden - die Ressourcen zur Abwendung weniger einzelner Tragödien sind definitiv aufzubringen!
Ich rede niemanden schlecht, der ALG II bezieht, Gründe dafür gibt es viele, darunter viele sehr gut nachvollziehbare. Keiner sollte sich um Wohnung, Heizen, medizinische Versorgung oder Essen sorgen müssen. Doch WENN eine Diskriminierung stattfindet, hat sie nicht zuallererst zu Ungunsten derer stattzufinden, die sich bemühen, sich ein Leben aufzubauen, sondern an erster Stelle zu Ungunsten derer, die schlichtweg keine Lust haben, über Erwerbsarbeit zur Gesellschaft beizutragen. Und erst recht nicht zu Ungunsten derer, die sich nach einem schwierigen Werdegang als schwerbehinderte (Halb-)Waisen und Erstabiturienten ihrer gesamten Familie ohne finanziellen oder auch nur immateriellen Rückhalt durchbeißen und ihr Studium durch Arbeiten finanzieren, sogar mehrere Jobs angenommen haben, die gesundheitlich nicht ausübbar waren, nur um ihr Studium abzuschließen, nachdem ein Anwalt sie bzgl. Bafög falsch beraten hat!
35. Flums kommentierte am 12.05.2020 um 03:48:40 Uhr
Manche Härtefälle erhalten kein Bafög
Dazu noch eine genauere Schilderung meines eigenen, zugegebenermaßen sehr speziellen Falls:
Ich bin Kind eines langfristig ALG II beziehenden Elektrikers, der wegen Krankheit fünfzehn Jahre vor der Rente aus dem Beruf ausschied, sowie einer psychisch kranken Aufstockerin ohne Berufsausbildung, die für 5,65€ brutto in Vollzeit als Taxifahrerin arbeitete - selbstverständlich vor Einführung des Mindestlohns. Ich selbst habe, nachdem meine Mutter infolge ihrer Alkoholabhängigkeit schwer erkrankt war, in einer eigenen Wohnung lebend im ALG II-Bezug mein Abitur erworben - ohne in meinem Leben auch nur einmal sozialversicherunfspflichtig angestellt gewesen zu sein. Aber nicht mit frischen 19, sondern mit für den ersten Bildungsweg reifen 23 Jahren.
Auch wenn ich ungerne meines Arbeiterkindseins wegen jammere, so kann ich schon sagen, dass der ALG II-Bezug in meiner Familie so normal und gegenwärtig ist wie in anderen das Studieren. Als Kind und Jugendliche war ich täglich mit Armut und Arbeitslosenhilfe und später ALG II konfrontiert, für meine Ambition, das Abitur zu machen und zu studieren, wurde ich ausgelacht, teilweise sogar innerfamiliär gemobbt (nicht aber von meinen Eltern!).
Von frühester Kindheit an war ich einzig am Studieren interessiert und zog bereits in der 5. Klasse mehrere Studienrichtungen für mich in Betracht, obwohl der höchste Schulabschluss in meiner Familie ein Realschulabschluss war und ich zu dieser Zeit auf einer Hauptschule “festgehalten” wurde, anders kann man es nicht nennen, wenn man das Geschehene nicht verzerren will.
Bis auf meinen Vater verfügen alle in meiner Familie lediglich über einen Haupt- bzw. Volksschulabschluss. Auch eine Berufsausbildung hat in meiner Familie nur die Hälfte, dafür hat aber fast jeder mindestens eine psychische oder schwere somatische Erkrankung, die meisten waren oder sind alkoholabhängig.
Besagter Realschulabschluss meines Vaters war auch nicht wirklich ein Zeichen von Erfolg, sondern vielmehr ein Zeichen eines gescheiterten Werdegangs - denn die “Mittlere Reife”, wie er sich damals nannte, hat er nicht aus Jux nachgeholt, sondern zum Erwerb des Abiturs und zur Aufnahme eines Studiums. Aufgrund seiner eingeschränkten Belastbarkeit hat er das Abitur kurz vor dessen Erwerb abgebrochen. Ich habe damals noch nicht gelebt, mir aber sagen lassen, dass der Aufstieg in den Siebzigern schwieriger war, als er heute ist. Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass meine Eltern beide – wertfrei gemeint! - zur Ausübung deutlich anspruchsvollerer Tätigkeiten imstande waren. Bei meiner Mutter vermute ich sogar intellektuelle Unterforderung, wie sie bei nicht wenigen Hochbegabten in der Schule und auch einfacheren Berufen vorkommt. Selbst bei meinen (Ur-)Großeltern erkenne ich Anzeichen für psychische Erkrankungen und eine Mitursächlichkeit chronischer Unterforderung an ihrem Alkoholismus.
Heute weiß ich und erkenne ich zugleich auch an, dass ich selbst chronisch psychisch krank bin. Auch weiß ich, dass die Dauer der Erkrankungen eine Behinderung bedingt und die durch diese Behinderung bedingten Einschränkungen aufgrund ihrer Vielzahl und Schwere sogar eine Schwerbehinderung bedingen. Diese ist amtlich, ich sauge mir den Begriff also nicht aus den Fingern. Auch weiß ich, dass ich per definitionem "hochbegabt" und damit logisch und sprachlich "weit überdurchschnittlich begabt" bin - und wenngleich nicht wissen, aber stark vermuten tue ich, dass diese Begabung der wesentliche Katalysator hinter all meinen Anstrengungen ist.
An die Hauptschulzeit erinnere ich mich fast ausschließlich negativ - das stetige Durchleben starker Aggressionen und Ohnmachtsgefühle, weil man mich nicht nur permanent ausbremste, sondern insbesondere für hauptschulgeeignet hielt, das Ausgelachtwerden für meine Berufsziele, Interessen und Lernambitionen, das Gemobbt- und Angespucktwerden von Gleichaltrigen etc. Dabei war ich nicht nur theoretisch begabt und interessiert, sondern zugleich praktisch vollkommen unbegabt, was wohl dazu beitrug, dass man mich falsch einschätzte. Leider kann kaum jemand meine bis heute währenden Schwierigkeiten mit dieser Schule nachvollziehen, aber weder die lebenslange soziale Ausgrenzung noch die Suizidversuche oder der Tod meiner Mutter oder meiner Tante waren so schlimm wie der zwangsweise Besuch der Hauptschule.
Nun hatte ich das Glück, in NRW großzuwerden, d.h. ich konnte ohne für einen Studienambitionierten unnötige Umwege von der Haupt- auf die Gesamtschule oder das Gymnasium wechseln, um das Abitur zu erwerben.
Meine psychische Schwerbehinderung hat mir bereits den schulischen Werdegang erschwert. Die sozialen Schwierigkeiten in der Grundschule, die starke Desorganisiertheit, die soziale Isolation, die Zeit auf der Hauptschule, ein Schulabbruch in der 12. Klasse, eine Sondergenehmigung der Bezirksregierung zum Wiederbesuch der Oberstufe, der Besuch einer ca. siebzig Kilometer entfernten Schule, weil keine andere eine ehemalige Schulabbrecherin aufzunehmen bereit war, sehr hohe Fehlzeiten, die ich aus Scham nicht entschuldigte, der Tod meiner Mutter kurz vor den Abiprüfungen, die behinderungsbedingt fächerübergreifend und teilweise auch fachintern inkonsistenten schulischen Leistungen, die noch dazu häufig mit Faulheit attribuiert wurden, weshalb mein Abiturzeugnis mehr Einsen und Defizite als Zweien, Dreien und nichtdefizitäre Vieren enthält, und schlussendlich der Abiturerwerb mit ganzen 23 Jahren.
An der Uni angekommen, war ich vollkommen überwältigt. Dadurch, dass erstmalig Lernen notwendig war und sich vieles nicht intuitiv erschloss, war ich tatsächlich überfordert - aber nicht intellektuell, sondern behinderungsbedingt strukturell (intellektuell allenfalls dahingehend, dass mein Intellekt nicht ausreichte, mir jeden zu verstehenden Inhalt intuitiv zu erschließen, aber das gälte wohl für niemanden - ich wage zu vermuten, dass ich zwei der anspruchsvollsten Fächer studiere). Ich war ohnehin bereits mein Leben lang sozial isoliert gewesen, hatte nun mit dem Verlust meiner Mutter und dem Verlust meiner Tante, die in meiner ersten Uniwoche geworben war, zu kämpfen, wurde paranoid, entwickelte Prüfungsangst, rutschte in schwere Depressivität und Selbstverletzung ab und verwahrloste zu Hause. Aus den mangelhaften Leistungen und der Unkenntnis darüber, dass diese aus meiner Behinderung, die ich ja nicht einmal als solche erfasst hatte, resultierten, ging mein Selbstvertrauen noch weiter in die Brüche. Ich war hochgradig verunsichert, zweifelte sogar an meinem Menschsein und wusste nur eines definitiv - dass und was ich studieren will. Daher habe ich auch nie mein Studienfach gewechselt, wie es eigentlich viele tun. Einen Freischuss für den Studienwechsel, wie er u.U. sogar mehrfach mit Bafög möglich ist, habe ich nie gebraucht. Für genau dieses Studium habe ich das Abitur erworben.
Diese Motivation zur Beendigung des Studiums beißt sich wiederum mit unterdurchschnittlichen Leistungen und stark verlangsamtem Studieren. Kommentare anderer, dass ich doch das Studium abbrechen und eine Ausbildung machen solle, weil "nicht jeder fürs Studieren geeignet sei", triggerte meine Hauptschulerfahrungen bis zu Selbstverletzung, starken Wutausbrüchen und zeitweisen Suiziidgedanken.
Natürlich führte der Leistungsmangel dazu, dass ich nach vier Semestern, also zwei Dritteln der Regelstudienzeit, kein Bafög mehr erhielt, weil ich den Leistungsnachweis nicht erbringen konnte. Kindergeld war aus Altersgründen bereits im dritten Semester weggefallen. Meine Mutter war tot, mein Vater lebte selbst am Existenzminimum. Auch die Waisenrente fiel bald weg, und die Waisenrentnerkrankenversicherung wurde mir aufgrund einer spontanen Gesetzesänderung ebenfalls anderthalb Jahre verfrüht genommen.
Der in der Sozialberatung meiner Uni tätige Anwalt beantwortete meine Frage, wie ich wieder Bafög beziehen könne, wenn meine chronischen Erkrankungen nachweislich mein Studieren verlangsamten, mit der saloppen Äußerung, dass, wer kein Geld habe, "eben" nicht studieren könne. Unprofessionell, ja, einfach nur eine unreflektierte, unfundierte und gewagte persönliche Meinung.
Trifft dieser forsche Kommentar jedoch auf die sensiblen Ohren eines psychisch Schwerkranken, dem man sein Leben lang suggeriert und demgegenüber man teilweise sogar expliziert hat, dass er unbegabt und in Bezug auf sein Berufsziel irrational und größenwahnsinnig sei, und der neben dem nichtvorhandenen finanziellen Rückhalt nicht einmal auf ideellen familiären Rückhalt zurückgreifen kann, richtet er sehr schnell unangemessenen Schaden an. So war es bei mir.
Genau da kommt auch das eigentlich nicht zwangsläufig negative "Arbeiterkindsein" zum Tragen. Das Selbstvertrauen, an der Uni richtig zu sein, etwas leisten zu können, intelligent zu sein, fehlte mir vollkommen, aller Ambitionen und bis dato bereits überwundenen Hürden zum Trotz.
Ich kann nicht genau sagen, was schwerer wog, die psychische Behinderung, oder der Arbeiterkindstatus - denn die bereits in früher Kindheit bestanden habenen psychischen Erkrankungen wurden durch den Umstand, dass sich zwischen meinem "Habitus" entsprechenden Erwartungshaltungen und Ansichten und meinen individuellen Interessen und Begabungen eine große Diskrepanz auftat, sicherlich geschürt.
Der konsultierte Anwalt verwies mich nicht darauf,
- dass ich aufgrund der chronischen Erkrankungen u.U. behindert bin und Behinderten (aber auch bereits chronisch Kranken, nur unter schlechteren Bedingungen) eine Bafög-Verlängerung über die Förderungshöchstdauer hinaus zusteht, die dem Zeitverlust entspricht, der nachweislich durch die Behinderung entsteht, so dass beispielsweise selbst eine Vervierfachung (!) der Regelstudienzeit - d.h. beispielsweise ein gemäß Regelstudienzeit sechssemestriger Bachelor über 24 Semester, also 12 Jahre - mit Bafög gefördert werden kann, wenn denn entsprechende Nachweise darüber, dass die unvermeidbare Verzögerung durch die Behinderung entsteht, vorgelegt werden können. Ich vermute, eine solche Verzögerung gilt insbesondere bei psychischen Erkrankungen, wohl aber auch bei chronischen somatischen Erkrankungen wie Krebs - Leztere sind nur idR besser informiert, werden auch eher als "behindert" wahrgenommen, wohingegen psychische Erkrankungen gerne ins Lächerliche gezogen und auf willkürliche Umstände wie eine an den Haaren herbeigezogene intellektuelle Überforderung im Studium zurückgeführt werden.
- dass der Kindergeldanspruch auch über den 25. Geburtstag hinaus fortbesteht, da aufgrund der Behinderung einerseits die Unfähigkeit gegeben ist, den eigenen Geldbedarf durch Arbeiten zu decken, und andererseits die Ausbildung - als die ein Studium gilt - sich infolge der Behinderung verzögert - wichtig: eine Erwerbsfähigkeit muss für Kindergeld über 25 nicht vorliegen! Alles Relevante steht in der "Kindergelddienstanweisung" 2019, die sich leicht über Googlen finden lässt.
- dass unter sehr strengen Bedingungen sogar die Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus gewährt werden kann.
- dass ein Behinderungsgrad bzw. ein Schwerbehindertenausweis sich als ungemein vorteilhaft erweisen kann und eine Beantragung dringend erwogen werden sollte.
Von den o.g. Nachteilsausgleichen erfuhr ich schrittweise, in Bezug auf das Kindergeld drei, in Bezug auf Bafög erst fünfeinhalb Semester später. Dass ich behindert bin, verstand ich tatsächlich erst, nachdem ich im Nebenjob Kontakt zu einem Fall gehabt hatte, in dem eine Frau ohne Altersgrenze familienversichert bleiben durfte, weil sie aufgrund einer psychischen Erkrankung als behinderungsbedingt dauerhaft arbeitsunfähig anerkannt worden war.
Dadurch erkannte ich, welchen Stellenwert es hat, sich alles, wirklich ALLES schriftlich geben zu lassen. Mit dem Nachweis über die anwaltliche Falschberatung wäre eine Bafög-Nachzahlung für die letzten sechs Semester möglich gewesen. Nicht dass ich sie zum Leben bräuchte - aber mit dem Geld könnte ich die eigentlich unnötige Privatinsolvenz auflösen, die ich nur deshalb eröffnete, weil ich die mir zustehenden Leistungen - Bafög und Kindergeld - nicht erhielt und aufgrund meiner Behinderung nur wenige Jobs fand und keinen dauerhaft behielt, weshalb ich über mehrere Jahre hinweg meinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen konnte und mich überschuldete. Und wenn nicht für eine Nachzahlung, so hätte dieser Nachweis zumindest veranschaulicht, dass ich tatsächlich keine Ahnung vom fortbestehenden Anspruch hatte.
Für die meisten Nachteilsausgleiche ist ein offizieller Behinderungsgrad nicht relevant - aber er vereinfacht die Beantragung in aller Regel, so wird die Ursächlichkeit der Behinderung für die Unmöglichkeit der Selbstfinanzierung bei der Familienkasse, die ja den Kindergeldanspruch prüft und das Kindergeld auszahlt, beispielsweise angenommen, wenn ein Behinderungsgrad von 50 oder mehr für eine Behinderung vorliegt, die bereits vor dem 25. Geburtstag vorlag, und darüberhinaus das Studium (oder auch die schulische oder betriebliche Ausbildung) fortdauert.
Meine Klage vor dem Sozialgericht führte zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft.
Derzeit befinde ich mich im Widerspruchsverfahren gegen das Studierendenwerk und bald wohl im Klageverfahren gegen die Familienkasse, wobei mir das Kindergeld für die letzten knapp anderthalb Jahre vorab ausgezahlt werden dürfte, da der Anspruch für diese Zeit nachgewiesen ist.
Das Bafög-Verfahren werde ich so weit verfolgen, wie man mich lässt, d.h. ggf. bis zur höchsten gerichtlichen Instanz oder zur Verfassungsklage, und wenn die nicht fruchtet, werde ich die Situation weiter an die Öffentlichkeit tragen. Zu lange wurden mir widerrechtlich alle Ansprüche verwehrt. Mit Psychotherapie und Medikation bin ich endlich in der Lage, meinen Traum vom Studieren in angemessenem Ausmaß umzusetzen und quasi das normale Pensum zu leisten, zudem in Bezug auf Unterstützung nicht mehr zu resignieren, sondern meine Ansprüche auch einzuklagen.
Nun wünsche ich allen, die in der Corona-Krise oder auch nur ganz allgemein Finanzierungsschwierigkeiten haben, insbesondere aber jenen, die mit Behinderung oder anderen Zusatzbelastungen ihr Studium bewältigen müssen, möglichst schadfrei ihren Ausbildungsweg beenden zu können.
Bitte informiert euch anhand mehrerer Quellen, verlasst euch nicht auf Aussagen Einzelner, und wenn sie noch so qualifiziert sind! Und wenn ihr euch beraten lasst, lasst euch Nachweise darüber ausstellen und verwahrt diese gut. Viel Erfolg.
36. ICH kommentierte am 13.05.2020 um 12:52:57 Uhr
Klarstellung
Ich habe mal eine Frage an die aufgeklärten Anwesenden hier, da sich mir auch nach mehrmaligem Durchlesen der KfW-Bestimmungen ein Punkt nicht ganz erschließt: Gilt die Zinslosigkeit für ausgegebene Kredite des Zeitraum 5/20-3/21 auch nur für diesen Zeitraum, setzt also ab 4/21 eine Verzinsung der dann noch ausstehenden Summe für den Rest des Tilgungszeitraums ein, oder sind die in diesem "Corona"-Zeitfenster aufgenommenen Kreditbeträge (also maximal 6500€) bis zur vollständigen Rückzahlung zinslos, so dass erst für Auszahlungen ab 4/21 wieder zur ursprüngliche Verzinsung zurückgekehrt wird? Ich verstehe es eigentlich so, dass letzerer Fall einschlägig ist, alles andere ergäbe für mich wenig Sinn. Dies hätte aber auch zur Folge, dass es ökonomisch gesehen unter Studenten eigentlich einen krassen Run auf die 6500€ geben müsste, da man diese ja völlig risikolos erhält.
37. Oli (Studis Online) kommentierte am 13.05.2020 um 13:05:45 Uhr
@Klarstellung
Du hast offenbar unsere Folgeartikel nicht gelesen ;-) Insbesondere https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2363-corona-soforthilfe-beschlossen.php
Die Zinsfreiheit gilt nur in dem Zeitraum bis 3/2021, danach muss für die aufgelaufene Summe ganz normal Zinsen gezahlt werden.
38. Norajones kommentierte am 22.05.2020 um 20:17:12 Uhr
Der größte Witz
Für Unternehmen gab Soforthilfen die nicht zurück gezahlt werden mussten, für Familien mit Kindern soll es jetzt pro Kopf 600€ geben , wow einfach wow. Und Studenten sollen sich einen Kredit nehmen? Ich bin Studentin und kann seit drei Monaten meine Krankenversicherung nicht zahlen , einfach Grundlegende Dinge , wie kann man Millionen junge Menschen einfach in Sticht lassen. Das ist einfach Menschenunwürdig
39. Moinmoin20 kommentierte am 30.06.2020 um 01:27:35 Uhr
Abgelehnt
Antrag wurde abgelehnt. Keinen Job zu finden seit 3 monaten scheint keine pandemische Notlage zu sein. Kein Bafög , kein kredit , keine Spozialhilfe, nicht mal ne notfallhilfe mit 20 Euro auf dem Konto. So macht das richtig spaß zu studieren.
40. Tony Wicker kommentierte am 10.07.2020 um 05:01:35 Uhr
Loan Offer
ZEUGNIS!!! Dank Ihnen, dass Sie mir geholfen haben, dieses Darlehen zu erhalten. Ich werde Ihnen für immer dankbar sein. Ich werde für immer Zeugnis über Ihr gutes Unternehmen geben. Ich werde jedem, der ein Darlehen benötigt, raten, sich an dieses Darlehensunternehmen zu wenden, um Hilfe zu erhalten. Dies ist ihre direkte E-Mail-Adresse : blackstoneinvestment11@outlook.com
41. Amakuru -Nimeza kommentierte am 06.08.2020 um 01:33:14 Uhr
Hallo...
Einige Beiträge sind sehr interessant, danke dafür. Ich möchte nicht meine ganze Geschichte zu Behinderung, Abi auf dem 2. Bildungsweg und jetzt Studium über die Regelstudienzeit hinaus (nein du Schlaumeier ich bin nicht Faul o.ä.) aufdröseln aber mich mal solidarisch in die Arbeiterkind-Reihe mit dazu stellen. Ich bin nun gespannt auf die Antwort des Amtes auf meinen Antrag nach Paragraph 15 (einige wissen was ich meine). Nun, falls jemand von euch schon eine Zusage bekommen hat - bitte lasst es mich wissen ob es generell möglich ist wegen Corona noch ein Semester weiter gefördert zu werden, denn ich sitze hier wie auf heißen Kohlen nachdem ich meinen Job in der Oper verloren habe und quasi zusehen wie sich das Bafög möglicherweise dem Ende neigt. Also wer von euch hat schon eine positive Bestätigung bekommen?
Viel Erfolg euch allen im weiteren Studium.
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