Kommentare zu diesem Artikel
1. zon kommentierte am 23.03.2020 um 11:52:30 Uhr
Bafög <~> Urlaubssemester
Wie verhält es sich mit dem BAföG, wenn man ab SS ein Urlaubssemester macht? Der SS-Start wurde auf den 20.April verschoben, kann ich für den April noch Geld erhalten?
2. Oli (Studis Online) kommentierte am 23.03.2020 um 11:56:00 Uhr
Re: Bafög <~> Urlaubssemester
Am Start des Sommersemesters hat sich nichts geändert, nur am Beginn der Vorlesungszeit. Ein Urlaubssemester bleibt also ein solches – und in dem kann es kein BAföG geben.
3. Heins kommentierte am 23.03.2020 um 14:55:45 Uhr
Mehrarbeit Lebensmittel-Branche
Moin, Ich arbeite in meinem Nebenjob in der Lebensmittel Branche und durch die Aktuelle Situation, möchte mein Marktleiter mich gerne vermehrt einsetzen. Wie sieht es mit der Auszahlung aus ? Darf ich dadurch über den Freibetrag von 5400 Euro kommen, ohne das ich eine Kürzung meines Bafögs erwarten muss. Gibt es dazu momentan schon Ausnahmeregelungen ?
4. LaLu kommentierte am 23.03.2020 um 14:57:19 Uhr
Eine Frage
Hallo, wie sieht es aus wenn ich mir neben dem Bafög etwas mit einem Kleingewerbe dazuverdient habe? Meine Aufträge sind natürlich auch alle geplatzt.. Liebe Grüße
5. Oli (Studis Online) kommentierte am 23.03.2020 um 15:08:23 Uhr
Re: Mehrarbeit Lebensmittel-Branche
Nein, dazu gibt es bisher keine Ausnahmeregelung. Die Forderung wird zwar teilweise schon erhoben, ehrlich gesagt glaube ich aber nicht, dass es dazu kommen wird.
6. Oli (Studis Online) kommentierte am 23.03.2020 um 15:09:35 Uhr
Re: Eine Frage
Kommt ja immer auf die Höhe der Einkünfte an. Waren sie (bisher) so hoch, dass dein BAföG deswegen schon gekürzt wurde? Wenn nein, ändert sich nichts. Wenn ja, melde das dem Amt.
7. Zeo kommentierte am 23.03.2020 um 18:50:42 Uhr
Sonderregelung Freibetrag
Also scheinbar wird es doch eine Sonderregelung hinsichtlich Freibetrag vom monatlichen Einkommen geben. In der Pressekonferenz heute, hat Spahn so eine Gesetzesänderung erwähnt, aber keine konkreten Details genannt. Dort hieß es sinngemäß: "Studis die sich bemühen, sollen keinen finanziellen Nachteil haben - sollen also mehr verdienen dürfen, ohne dass das Bafög gekürzt wird." Er erwähnte in erster Linie den Bereich Medizin.
8. Da.s1986m kommentierte am 23.03.2020 um 21:16:23 Uhr
Studienabschlusshilfe
Ich bekommen Hilfe zu Studienabschluss Ich werde aber aufgrund der Tatsache, dass ich zur Risikogruppe gehöre, (bestätigt durch den Arzt) nicht rechtzeitig abschließen können, da ich derzeit meine Hospitation und mein Praktikum nicht ausüben kann, da diese Stellen geschlossen sind. Wie geht es in solch einem Fall weiter?
9. Oli (Studis Online) kommentierte am 23.03.2020 um 21:42:24 Uhr
@Sonderregelung Freibetrag
Das habe ich inzwischen im Artikel ergänzt. Danke für den Hinweis.
10. Oli (Studis Online) kommentierte am 23.03.2020 um 21:46:25 Uhr
@Studienabschlusshilfe
Studienabschlusshilfe länger zu bekommen, war bisher sehr schwierig. Auf Grund der besonderen Umstände gibt es eine gewisse Hoffnung, dass das nun anders sein wird. Sammle alle Deine Nachweise (vom Arzt etc.), stelle das zusammen und wende dich frühzeitig ans BAföG-Amt, um auf einen Härtefall zu plädieren.
11. Jana kommentierte am 23.03.2020 um 23:23:55 Uhr
Bachelorarbeit mit Kind
Hallo, ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit, habe dafür ca 12 Wochen Zeit. Davon muss ich (voraussichtlich) 5 Wochen nebenbei mein Kind mit zu Hause betreuen, da die Kitas wegen des Coronavirus geschlossen sind. Die Lehre findet als Selbststudium statt,bzw. werden webinare organisiert. Kann ich auf Verlängerung des bafögs hoffen, falls ich die Bachelorarbeit später abgeben darf ? Was muss ich ggf. für Nachweise erbringen ? Danke und Grüße!
12. Lono kommentierte am 24.03.2020 um 08:14:14 Uhr
Urlaubssemester beantragen Frist?
Hallo, bis zu welchem Datum muss man für das SS spätestens ein Urlaubssemester beantragen, da der Vorlesungsbeginn auf den 20.04 verschoben wurde?
13. Karl kommentierte am 24.03.2020 um 11:22:09 Uhr
Zweiter Job ?
Guten Tag. Ich arbeite im Einzelhandelbereich und bin dort als Minijobber eingestellt. Falls es nicht der Fall wäre, dass die Mehrarbeit in der Branche auf das Bafög nicht berücksichtigt wird, dann besteht die Möglichkeit einen zweiten Job zB. im Pflegeheim auszuüben? Wird die Bürokratie entsprechend abgeschafft, da in meinem Vertrag nicht erlaubt ist eine andere Tätigkeit auszuüben, die den Betrag über 450€ überschreitet? Wie sieht es aus in der Küche zu arbeiten, die die Speisen für Senioren fertigmacht. Zählt diese Tätigkeit zu den arbeiten in dem Medizinischenbereich?
Viele Grüße
14. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.03.2020 um 12:22:54 Uhr
Diverse Fragen
@Bachelorarbeit mit Kind
Hoffen darfst Du auf jeden Fall. Dass die Kitas geschlossen sind, musst du nicht nachweisen. Gut ist aber sicher, wenn du auch Angaben machen kannst, wieso du niemanden anderen hast, der sich um dein Kind kümmern kann (bspw. der Vater).
@ Urlaubssemester beantragen Frist?
Frage Deine Hochschule, das kann man nicht pauschal beantworten und hängt eigentlich auch nicht von der Verschiebung des Vorlesungsbeginns ab.
@Zweiter Job ?
Die Details zu der von Gesundheitsminister Spahn angedachten Ausnahme, dass BAföG-Empfänger mehr verdienen dürfen, wenn sie nun im Gesundheitsbereich helfen, sind mir noch nicht bekannt. Ich glaube aber nicht, dass gleichzeitig Regelungen wie zum Minijob temporär aufgehoben werden oder Du davon profitieren kannst, wenn Du auch in einem anderen Bereich arbeitest. Da wäre ich sehr vorsichtig.
16. Paul kommentierte am 24.03.2020 um 16:24:41 Uhr
Paul
Was ist wenn ich schon Bafög bekommen habe und es weggefallen ist da ich die leistungsnqchweise nicht erbracht habe. Da ich jetzt nicht mehr jobben kann, kann ich die Miete nicht zahlen und hab kaum Geld für Lebensmittel. Könnte man vllt Bafög beantragen?
17. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.03.2020 um 16:47:28 Uhr
@Paul
Wer den Leistungsnachweis nicht erbringen konnte (schon vor Corona), hat jetzt leider auch kein Anspruch mehr auf BAföG. Einzige Ausnahme: ab 12 Monate vor Ende des Studiums (sofern man auch nicht zu lange studiert hat) kann man u.U. noch Studienabschlusshilfe bekommen.
18. Emilia2017 kommentierte am 24.03.2020 um 20:07:47 Uhr
Aufstockung der Stunden im Rettungsdienst
Ich bin Medizinstudent und arbeite bereits als studentische Aushilfe im Rettungsdienst (habe durch diesen Vertrag die Möglichkeit im Monat bis zu 850€ zu verdienen, nehme aber durch die Einkommensgrenze nur 450€ in Anspruch). Wie in jedem medizinischen Bereich, werden jetzt die Kapazitäten aufgestockt und Personal benötigt, auch so bei der Rettungswache auf der ich angestellt bin. Kann ich jetzt durch die Änderung der Einkommenshöchstgrenze bei Pandemie, meine Stunden erhöhen, also mehr arbeiten um zu helfen und wie sieht dann der bürokratische Nachweis für das Bafögamt aus, dass meine Mehrarbeit durch die Corona-Pandemie bedingt ist?
19. Jana kommentierte am 24.03.2020 um 20:15:29 Uhr
Bachelorarbeit mit Kind
Hallo, ich schreibe gerade meine Bachelorarbeit, habe dafür ca 12 Wochen Zeit. Davon muss ich (voraussichtlich) 5 Wochen nebenbei mein Kind mit zu Hause betreuen, da die Kitas wegen des Coronavirus geschlossen sind. Die Lehre findet als Selbststudium statt,bzw. werden webinare organisiert. Kann ich auf Verlängerung des bafögs hoffen, falls ich die Bachelorarbeit später abgeben darf ? Was muss ich ggf. für Nachweise erbringen ? Danke und Grüße!
20. Ali00 kommentierte am 24.03.2020 um 21:10:54 Uhr
Bafög Antrag wurde letztes Jahr schon abgelehnt
Hi zusammen, mein Bafög-Antrag wurde letztes Jahr schon abgelehnt, aus dem Grund, dass ich meinen Studiengang zu spät gewechselt habe (nach dem dritten Semester) und leider keinen unabweisbaren Grund zu wechseln hatte. Nun habe ich gerade aber vor allem durch die Coronakrise enorme Probleme, mich über Wasser zu halten. Bisher ging das über den Gewerbeschein mit Promotionjobs ganz gut, die aber nun auch alle nicht mehr stattfinden. Habt ihr eine Idee, wie ich nun fortfahren kann? Liebe Grüße!
21. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.03.2020 um 21:43:59 Uhr
@Aufstockung der Stunden im Rettungsdienst
Genaue Details zum Nachweis gibt es noch nicht, aber ich denke, Dein Fall ist genau einer, für den das gedacht ist. Beachte dabei, dass Du in den Monaten mit Mehrverdienst durchaus BAföG-Kürzungen verkraften muss. „Lohnen“ tut sich das Engagement erst, wenn Du so viel dazu verdienst, dass Du mehr pro Monat verdienst, als Du bisher aus BAföG + 450 € Job eingenommen hast. Das „Mehr“ wird dann künftig nicht nicht von anderen BAföG-Monaten abgezogen.
22. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.03.2020 um 21:46:44 Uhr
Re:Bafög Antrag wurde letztes Jahr abgelehnt
Dazu gibt es inzwischen einen weiteren Artikel von uns. Siehe https://www.studis-online.de/Jobben/jobben-in-der-corona-krise.php
23. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.03.2020 um 21:48:19 Uhr
Re: Bachelorarbeit mit Kind
Hoffen darfst Du auf jeden Fall. Dass die Kitas geschlossen sind, musst du nicht nachweisen. Gut ist aber sicher, wenn du auch Angaben machen kannst, wieso du niemanden anderen hast, der sich um dein Kind kümmern kann (bspw. der Vater). Dann sollte das mit einer Verlängerung hinhauen. Am besten jetzt schon ans Amt wenden.
24. Lucía3333 kommentierte am 24.03.2020 um 22:58:42 Uhr
Beurlaubung wird aufgelöst
Ich war eigentlich für das Sommersemester 2020 aufgrund eines Praktikums beurlaubt und hatte aus diesem Grund auch kein Bafög beantragt. Leider wurde mein Praktikum nun wegen der Coronasituation abgesagt und ich werde mich doch wieder regulär einschreiben. Meinen Bafögantrag stelle ich leider nun später, als ich es sonst getan hätte. Kann ich trotzdem noch rückwirkend für den März Bafög erhalten, da der späte Antrag ja der Situation geschuldet ist? Bis einschließlich Februar habe ich noch Auslandsbafög bekommen.
25. Oli (Studis Online) kommentierte am 24.03.2020 um 23:01:08 Uhr
Re: Beurlaubung wird aufgelöst
Wenn Du noch diesen Monat den BAföG-Antrag stellst (zur Not reicht es auch, einen formlosen Antrag einzureichen - siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/formlos.php ), kannst du noch für den ganzen Monat BAföG erhalten ? Das war schon immer so, auch ohne Corona-Sonderregelungen.
26. Emilia2017 kommentierte am 25.03.2020 um 07:42:53 Uhr
@@Aufstockung der Stunden im Rettungsdienst
Sind Sie sich mit der Handhabung sicher?
Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Ich bekomme 500€ Bafög + 450€ aus dem Nebenjob im Rettungsdienst. Arbeite nun für 1100€ in einem Monat während der Pandemie und muss von diesen 1100€ aber 500€ (also meine monatlich Förderung) ans Bafögamt zurückzahlen??? Das hieße mir blieben meine 450€ (die ich eh verdiene) + 150€)?
Dann habe ich doch aber immer noch einen „Nachteil“: man muss für den Monat in dem man Hilft erstmal soviel verdienen, wie die persönliche monatliche Förderung beträgt?
Wenn ich den Gesetzentwurf richtig verstanden habe, soll den Helfern eben kein Nachteil durch Bafög-Kürzung entstehen, was ja aber, wenn das stimmt wie Sie es schreiben, geschieht.
27. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.03.2020 um 09:12:22 Uhr
Re: Aufstockung der Stunden im Rettungsdienst
Ja, ich bin mir sicher. Im Text bitte „Details“ anklicken, man kommt zum Dokument des BMBF. Dort heißt es am Ende ausdrücklich: „Eine Anrechnung auf das BAföG erfolgt allein in den Monaten, in denen BAföG-Geförderte ein Einkommen aus ihrer pandemiebedingten Engagement erzielen.“
Die monatlichen Einkünfte bleiben Dir aber in jedem Fall, nur BAföG würde es in den Monaten nicht geben (bzw. wenn es schon ausgezahlt wurde, musst Du das zurückzahlen). Die Rechnung 1100 - 500 ist insofern falsch. Eher 1100 + 500 - 500 ?
28. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.03.2020 um 09:14:15 Uhr
Re: Aufstockung der Stunden im Rettungsdienst
Ja, ich bin mir sicher. Im Text bitte „Details“ anklicken, man kommt zum Dokument des BMBF. Dort heißt es am Ende ausdrücklich: „Eine Anrechnung auf das BAföG erfolgt allein in den Monaten, in denen BAföG-Geförderte ein Einkommen aus ihrer pandemiebedingten Engagement erzielen.“
Die monatlichen Einkünfte bleiben Dir aber in jedem Fall, nur BAföG würde es in den Monaten nicht geben (bzw. wenn es schon ausgezahlt wurde, musst Du das zurückzahlen). Die Rechnung 1100 - 500 ist insofern falsch. Eher 1100 + 500 - 500 😇
29. Fani kommentierte am 25.03.2020 um 11:41:13 Uhr
Erstmaliges Nicht-Bestehen des Staatsexamens
Mir wurde vor kurzem eine Verlängerung gebilligt, da ich mein Staatsexamen (Lehramt) beim ersten Versuch nicht bestanden habe. Dazu mussten ich den neuen Termin meiner mündlichen Prüfung angeben. Da die Prüfungen jetzt aber ausgesetzt werden, frage ich mich, welche Auswirkungen das auf mein Bafög haben wird. Immerhin wird es jetzt wohl dauern, bis wir neue Termine bekommen. Zudem fällt mein Mini-Job im Moment weg, und ich befinde mich schon im 12. Semester, sodass weitere Förderungen wohl nicht in Frage kommen.
30. Sarahbkn kommentierte am 25.03.2020 um 13:46:56 Uhr
Regelstudienzeit und corona
Hallo, das Wintersemester 2019/2020 ist mein letztes Semester in dem ich Bafögberechtigt bin. Ab Sommersemester 2020 bin ich nicht mehr in der Regelstudienzeit und wollte fragen, ob ich trotzdem noch eine Verlängerung des Bafögs aufgrund der momentanen Situation beantragen kann. Lieben Dank und liebe Grüße Sarah :)
31. Max9000 kommentierte am 26.03.2020 um 08:33:42 Uhr
Für mich Sinnlos
Moin,
Diese ganzen Tipps bringen mir garnichts:
- Bafög kann ich nicht beziehen bin über der Regelstudienzeit - kfw kredit habe ich schon genutzt (genau deswegen) - h4 bekomme ich auch nicht weil ich student bin
Es gibt keine Stelle die einem Hilft wenn man kein Anrecht auf bafög hat. Alles und jeder bekommt eine soforthilfe nur studenten nicht.
Was macht man in meinem fall?
32. Oli (Studis Online) kommentierte am 26.03.2020 um 10:29:19 Uhr
@Fani @Sarahbkn @Max9000
zu „Erstmaliges Nicht-Bestehen des Staatsexamens“ Wenn die das BAföG länger gewährt wurde und du nun wegen der Corona-bedingten Ausfälle deine Prüfung nicht machen kannst, solltest du ausnahmsweise weiter BAföG bekommen. Du musst das BAföG-Amt aber trotzdem explizit auf deine Situation hinweisen – „automatisch“ passiert da nichts.
zu „Regelstudienzeit und corona“ Wenn schon vor Hereinbrechen der Corona-Problematik klar war, dass du die Regelstudienzeit nicht halten kannst, ist „normales“ BAföG wohl nicht länger möglich. Aber es gibt die Hilfe zum Studienabschluss: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/studienabschluss.php
zu „Für mich Sinnlos“ Im schlimmsten Fall musst du dich exmatrikulieren und dann ALG II beantragen. Evt. wäre aktuell vielleicht aber auch ausnahmsweise ALG II als Darlehen möglich. Nur wird das vermutlich auch dauern, bis das durchgeht … Eine Not-Soforthilfe für Studis scheint es jedenfalls nicht auf die Schnelle zu geben. Wenn überhaupt 😩
33. Cherry.26 kommentierte am 26.03.2020 um 11:26:12 Uhr
Förderungshöchstdauer endemärz,durch corona lä
Meine Förderungshochdauer endet am 31.03.20. Jedoch werde ich noch ein Semester brauchen. Bekomme ich durch die Corona-Pandemie kriege evtl das Bafög länger? Vielen Dank im Voraus.
LG
34. henni kommentierte am 27.03.2020 um 00:23:58 Uhr
Bafög (-), beide Jobs (-) was nun?
Wie verhält es sich, wenn man kein Bafög erhält? Ich unterhalte mich über einen Teilzeitjob (15 Wochenstunden) und einen Minijob selbst, da ich keinen Anspruch auf Bafög habe. Beide Jobs fallen vorläufig weg. Für den Teilzeitjob bekomme ich voraussichtlich 300 Euro Kurzarbeitergeld. Das reicht natürlich vorn und hinten nicht. Hartz IV fällt bei einem Vollzeitstudium weg. Laut Wohngeldbehörde bekomme ich auch kein Wohngeld, da mein Lohn nicht reicht einen gewissen Prozentsatz meiner Ausgaben aus eigener Kraft zu decken. An wen kann ich mich nun wenden, wo bekomme ich Hilfe?
35. Liza kommentierte am 28.03.2020 um 14:23:53 Uhr
Rückzahlung BAföG: Freistellung durch Kurzarbeit
Hallo,
ich habe gestern erfahren, dass mein Arbeitgeber Kurzarbeit aufgrund der Corona-Krise beantragen wird (50%). Ich zahle mein BAföG bereits zurück und frage mich nun, ob die Regelung für einen Freistellungsantrag entsprechend angepasst werden? Ich liege nämlich mit meinem Kurzarbeitsgehalt immer noch über dem Freibetrag, jedoch zahle ich ein weiteres Darlehen ab und unterstütze meine Eltern finanziell. Finanziell wird es für mich enorm schwierig in der Zeit der Kurzarbeit, sollte ich währenddessen die (vollen) BAföG-Beiträge weiterhin zahlen müssen.
Gibt es da für diese Zeit nun eine Sonderreglung oder Ähnliches?
Danke schon mal im Voraus!
36. Dani kommentierte am 28.03.2020 um 16:23:15 Uhr
BAföG-Rückzahlung
Hallo, meine Frage richtet sich auch an die Rückzahlungsmodalitäten. In meiner Arbeit wird auch Kurzarbeit beantragt und dann wird es mit dem Rückzahlen schwierig. Gibt es bereits Regelungen, welche die Rückzahlungen während der Corona-Krise betreffen? Wenn ja, wo finde ich diese?
37. Oli (Studis Online) kommentierte am 28.03.2020 um 16:35:49 Uhr
Re: BAföG-Rückzahlung
Bei der BAföG-Rückzahlung gibt es schon immer die Möglichkeit, sich von der Rückzahlung freistellen zu lassen, wenn das Einkommen entsprechend niedrig ist. Details siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung-freistellung-ende.php#freistellung
@Liza: Wenn Dein Gehalt aus Sicht der aktuellen Freistellungsregelung auch bei Kurzarbeit immer noch zu hoch ist, dann kannst Du leider nichts machen, als Deine Ausgaben irgendwie zu kürzen. Es geht bei allen „Notregelungen“ ja wirklich um Notlagen – in einer solchen bist Du ja vergleichsweise nicht. Einschränkungen müssen im Grunde alle machen.
38. Dani kommentierte am 28.03.2020 um 20:14:56 Uhr
BAföG-Rückzahlung
Hallo, meine Frage richtet sich auch an die Rückzahlungsmodalitäten. In meiner Arbeit wird auch Kurzarbeit beantragt und dann wird es mit dem Rückzahlen schwierig. Gibt es bereits Regelungen, welche die Rückzahlungen während der Corona-Krise betreffen? Wenn ja, wo finde ich diese?
39. Tamed kommentierte am 28.03.2020 um 23:32:50 Uhr
Bildungskredit & @max9000
Wie lange dauert denn momentan eine Bearbeitung eines Bildungskreditantrages?
Ein Bildungskredit wäre für dich mMn interessant. Ich bin in der Situation, dass ich erst nächstes WS wieder die Studienabschlusshilfe bekomme und einen Studienkredit habe, es aber in der momentanen Situation nicht reichen wird. Habe deswegen einen Bildungskredit beantragt.
42. xbeLeaf kommentierte am 29.03.2020 um 16:09:13 Uhr
Letztes Mal Bafög im März oder jetzt doch länge
Hallo! Viele Kommilitonen und Ich stellen uns gerade eine Frage. Nämlich: wie sieht es nun für diejenigen aus, die Bafög eigentlich nur noch bis März bekommen sollte (aufgrunddessen dass die Regelstudienzeit vorbei wäre). Nun wurde ja verkündet, dass die Zeit im April als vorlesungsfreie Zeit gewertet wird und es demnach gefördert werden sollte. Gilt das auch für uns, dessen Förderungshöchstdauer bereits im März erreicht worden ist? Ich würde mich über eine baldige Rückmeldung sehr freuen. Liebe Grüße und bleibt gesund!
43. Medstudi kommentierte am 29.03.2020 um 16:32:45 Uhr
5400 Euro-Freibetrag aufgehoben?
Hallo, ich studiere Medizin, beziehe elternunabhängiges BaföG und beginne zum 01.04. einen Job im Gesundheitswesen, bei dem ich im Monat 1600 Euro verdiene. Laut ursprünglicher Regelung hätte ich drei Monate arbeiten können, ohne dass mein Dazuverdienst Auswirkungen auf mein Bafög hat (weil ich in 3 Monaten unter 5400 Euro Freibetrag bleiben würde). Alle anderen Monate des Bewilligungszeitraums habe ich keinen Job oder Dazuverdiest. Jetzt verstehe ich nicht, ob die Neuregelung für mich bedeutet, dass mir in den drei Monaten, die ich arbeite einfach komplett der BaföG-Anspruch entfällt. Beziehe ich also bis Ende März Bafög wie gehabt, in den drei Monaten in denen ich arbeite bleiben mir die 1600 Euro vom Job, und danach wieder Bafög wie gehabt? Oder besteht die Freigrenze weiterhin, sodass ich in den drei Monaten Bafög + 1600 Euro im Monat habe? Vielen Dank schonmal!
44. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.03.2020 um 11:22:04 Uhr
Re: 5400 Euro-Freibetrag aufgehoben?
Siehe die Ergänzung im Artikel. Dem Wortlaut der Gesetzesergänzung nach hättest Du leider einen Nachteil im Vergleich zur alten Regelung.
45. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.03.2020 um 11:23:58 Uhr
Re: BAföG-Rückzahlung @Dani
Dazu wurde nichts speziell beschlossen, da offenbar die Ansicht herrscht, die bestehende Regelungen zur Freistellung bei wenig Verdienst reichen aus. Siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung-freistellung-ende.php#freistellung
46. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.03.2020 um 11:29:14 Uhr
Re:Letztes Mal Bafög im März oder jetzt doch…
Länger normales BAföG nur, wenn die Verzögerung schon mit Corona zusammenhängt (z.B. ausfallende Prüfungstermine). Ansonsten bleibt dir die Möglichkeit, die Hilfe zum Studienabschluss zu beantragen: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/studienabschluss.php
47. Chris Medi kommentierte am 30.03.2020 um 12:30:52 Uhr
mehr als 5400€ möglich?
Hallo! Ich studiere Medizin und arbeite "nebenher" im Rettungsdienst. Ich erhalte zur Zeit elternunabhäniges BAföG. Ich habe im Zeitraum von September bis März jetzt schon ca. 5400€ verdient. Darf ich jetzt noch weiter arbeiten und die nächsten Monate einzeln abrechnen oder bleibt die generelle Grenze von 5400€ bestehen? Wie erfolgt die Einzelabrechnung? Ich erhalte mein Gehalt erst Ende April, muss ich es schon vorher beim BAföG Amt melden?
48. Oli (Studis Online) kommentierte am 30.03.2020 um 16:38:41 Uhr
Re: mehr als 5400€ möglich? / @Chris Medi
Wenn Du in vergangenen Monaten schon so viel verdient hast, das nach alter Regelung ab jetzt eine Anrechnung stattfinden würde, dann wirst Du – wenn Du weiterarbeitest, für die Vergangenheit durchaus eine Kürzung in Kauf nehmen müssen. Denn an der Einkommensgrenze an sich ändert sich nichts, nur daran, ob es monatsweise oder für die ganze Zeit angerechnet wird. Wer Monate mit der neuen Regelung hat, bei dem dürfte der Rest auf die anderen Monate aufgeteilt werden.
49. Ali2325 kommentierte am 31.03.2020 um 13:43:03 Uhr
Finanzielle Möglichkeiten ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Student der Medien- und Kulturwissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf. Normalerweise bin ich als " Studentische Hilfskraft " tätig und so finanziere mich selber, die Miete, Krankenkasse und Haushalt aber wegen dem Corona- Virus wurde ich gekündigt und habe Momenten überhaupt keine Einnahmequelle. Ich komme ursprünglich aus der Türkei und habe ich deswegen eine befristete Aufenthaltstitel, d.h das ich leider auch keine Kredit von Instituten bzw. Banken nehmen darf. Ich habe keine Anspruch auf Bafög und ich bekomme keine Finanzielle Hilfe von meine Eltern. Da die selber nicht in der Lage sind mich zu finanzieren. Ich wollte sie Fragen ob ich irgendwie von irgendwelchem Institut oder Verein finanzielle Unterstützung bekommen kann. Weil ich mir langsam sorge mache, da ich kein Geld finanziere aber trotzdem Ausgaben habe wie Miete, Krankenkasse und halt was ich koche.
Ich würde mich sehr freuen wenn sie mich bald Informieren würden.
Liebe Grüße
50. Philipp Winkler kommentierte am 31.03.2020 um 19:46:02 Uhr
Nebenjob nun möglich oder nicht?
Hi, ich verstehe den letzten Nachtrag nicht ganz. In meinem Fall hab ich seit dieser Woche einen 8 wöchigen 40h Vertrag unterzeichnet, da ich keine Stelle für meine Bachelorarbeit finde. Wir das BAföG für die 2 Monate nun gestrichen oder auf den BWZ hochgerechnet oder nicht?
Übrigens eine super hilfreiche Seite habt ihr, mit super aufbereiten und hochwertigen Infos.
LG Philipp Winkler
51. Oli (Studis Online) kommentierte am 31.03.2020 um 22:53:13 Uhr
Re: Nebenjob nun möglich oder nicht?
Die Sonderregelung wird nur angewendet, wenn sie günstiger ist. Sonst bleibt es bei der alten, so dass man also nach wie vor in kurzer Zeit viel ohne Anrechnung verdienen kann, sofern man im gesamten BWZ im Schnitt unter 450 €/Monat bleibt.
Für Deinen Fall muss ich aber anmerken: Wenn Du 40h/Woche arbeitest und die Vorlesungszeit wieder läuft, ist das BAföG-rechtlich auch schwierig. Nur während der vorlesungsfreien Zeit geht das problemlos. Warum brauchst du eine Stelle (Job?) für deine Bachelorarbeit?
52. Furby kommentierte am 02.04.2020 um 15:47:37 Uhr
kann Studienabschlusshilfe verlängert werden?
ich erhalte derzeit Studienabschlusshilfe für 12 Monate bis Ende September 2020. Kann diese auch wegen Corona verlängert werden?
53. Oli (Studis Online) kommentierte am 03.04.2020 um 14:25:45 Uhr
Re: kann Studienabschlusshilfe verlängert werden?
Ja, wenn die Verlängerung des Studiums nachweislich auf Corona-bedingte Ausfälle von Hochschulveranstaltungen, Betreuung oder Abnahme von Prüfungen zurück geführt werden kann.
54. Cem kommentierte am 07.04.2020 um 00:03:57 Uhr
70 tage/Jahr, was wenn ich mehr als 450€ verdien
Hallo, Mein Arbeitsvertrag(Kassierer) sieht vor dass ich max. 70 Tage pro Jahr arbeite. Jetzt grade habe ich zeit und könnte schonmal ein bisschen arbeiten und das geld sparen. Ich bekomme auch bafög. Darf ich trotzdem nur 450 euro/monat verdienen damit mir nichts gekürzt wird oder darf ich einfach nur die jahresobergrenze von 5400€ nicht übertreffen?
55. Oli (Studis Online) kommentierte am 07.04.2020 um 20:11:29 Uhr
Re: 70 tage/Jahr, was wenn mehr als 450€/Monat?
Die 70 Tage deuten darauf hin, dass du eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung machst. Ist dieses Jahr länger möglich: https://www.studis-online.de/Jobben/jobben-in-der-corona-krise.php#laenger-kurzfristig
Für das BAföG gilt unverändert (da es ja keine Arbeit im Gesundheitswesen oder der Landwirtschaft ist), dass Du im Schnitt – bezogen auf die Monate des Bewilligungszeitraumes (nicht des Kalenderjahres!) – höchstens 450 Euro pro Monat verdienen solltest, um keine Abzüge beim BAföG zu haben. Da es um den Schnitt geht, kannst Du theoretisch auch in einem Monat 5400 Euro und in den anderen 11 nix.
61. ps kommentierte am 10.04.2020 um 16:16:27 Uhr
Verlängerung Studium Verlängerung Abgabe Mastera
Ich hätte bis März2020 meine Höchstdauer erreicht.
Ich habe meine Masterarbeit geschrieben und mein Abgabetermin wäre bis 26.04. Ich wollte jedoch Ende März abgeben.
Da ich in der Bibliothek in der Universität Bremen meine Masterarbeit geschrieben habe, konnte ich leider nicht meine Masterarbeit fortsetzen.
Meine Frage ist, ob ich einen Anspruch auf eine Verlängerung der Höchstdauer habe?
Ich habe vergessen hinzuzufügen, dass der Abgabetermin vom26.04 auf den 26.06 verlängert wurde aufgrund von Corona.
62. Oli (Studis Online) kommentierte am 10.04.2020 um 17:52:35 Uhr
Re: Verlängerung Studium / Abgabe Masterarbeit
In deinem Fall ist das schwierig: Eigentlich hattest du ja schon planmäßig die Förderungsdauer überschritten, ganz ohne Corona. Auch das mit der Bibliothek würde nur als Grund zählen, wenn du nicht einfach nur dort geschrieben hast, weil es dir so gefallen hat, sondern auch auf die dort vorhanden Bücher angewiesen warst. Was aber in jedem Fall möglich ist: Hilfe zum Studienabschluss – siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/studienabschluss.php
64. backeraao kommentierte am 11.04.2020 um 09:30:39 Uhr
Frage zu Studienabschlusshilfe u. Regelstudienzeit
Meine Regelstudienzeit betrug 6 Semester. Ich bekomme für mein 7. und 8. Semester Studienabschlusshilfe für 12 Monate (geht bis Sep. 2020). Jetzt wurden mir Coronabedingt 2 Prüfungen abgesagt, daher ist es nun nicht möglich, bis September fertig zu werden. Unter "kann Studienabschlusshilfe verlängert werden?" habe ich gelesen, dass es anscheinend möglich ist, über 12 Monate hinaus Studienabschlusshilfe zu erhalten. Wo kann ich das genauer nachlesen? Ist es, falls das für mich nicht zutrifft evtl. möglich meine Regelstudienzeit zu verlängern und im Anschluss an die Studienabschlusshilfe noch einmal BaföG für ein Semester zu bekommen? Mein Hauptproblem ist, dass mir damals im Amt für Ausbildungsförgerung gesagt wurde, dass wenn sich herausstellen sollte, dass ich mein Studium nicht innerhalb der 12 Monate abschließen kann, die Studienabschlusshilfe sofort eingestellt wird. Somit kann ich ja dort nicht nachfragen. Vielen Dank im voraus und allen schöne Feiertage...!
65. Oli (Studis Online) kommentierte am 12.04.2020 um 17:41:07 Uhr
Re: Frage zu Studienabschlusshilfe …
Dazu schreibt das BMBF unter 4. auf https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php Studierende, die Studienabschlusshilfe beziehen und aufgrund der Störungen des Lehrangebots im Präsenzbetrieb an ihrer Hochschule, der Verlegung des Vorlesungsbeginns oder aufgrund von Einreisebeschränkungen ihre Ausbildung nicht wie geplant innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen können, erhalten die Studienabschlusshilfe auch während der pandemiebedingten Einschränkungen weiter. Allerdings bleiben auch sie verpflichtet, ggf. am Online-Lehrangebot teilzunehmen und die Ausbildung zügig abzuschließen.
Ist nun ja noch die Frage, wie lange die Einschränkungen andauern und inwieweit dann eine Verlängerung angemessen erscheint. Sammle alle Belege, was ausfällt und für dich nicht machbar ist. Und versuche natürlich trotzdem, so schnell wie möglich zum Ende zu kommen. Wenn es dann nicht reicht bi September, sehe ich durchaus Chancen auf eine Sonder-Verlängerung. Aber wie gesagt: Du musst das so gut wie möglich belegen können!
66. Frederike kommentierte am 12.04.2020 um 21:57:28 Uhr
Bachelor dauert länger - Altersgrenze Master
Ich bin aktuell im Bachelor. Da ich drei Kinder habe, die nun längere Zeit zu Hause sind wegen Corona, werde ich den BA ggf erst später als geplant beenden können. Dadurch würde sich dann der Beginn meines Masters verschieben, sodass ich dann die Altersgrenze von 35 überschreiten würde. Hätte ich dann trotzdem Anspruch auf Bafög, weil ich unverschuldet ein Semester länger studieren müsste?
67. arhoms kommentierte am 16.04.2020 um 01:25:54 Uhr
Leistungsnachweissaufschub WS 19/20
Ich muss einen Leistungsnachweis jetzt abgeben.
Ich hab 75 ECTS erreicht Zwei Prüfungen sind wegen corona abgesagt. 3+5ECTS Ein Fach ist nur im SS angeboten. 8ECTS In einem Fach war ich krank abgemeldt. 5ECTS
Jetzt wegen corona findet man kaum eine Stelle. Kann ich irgendwas machen um weiter gefördert werden zu können? z.B. einen Antrag auf Auschub von Leistungsnachweis zu stellen!
Bei em Anruf mit Bafög-Mitarbeiterin hab ich keine klare Antwort bekommen. Formblatt 3 ist noch nicht abgegeben, ich warte auf eine Note.
Danke im Voraus
68. Elternkrise_2020 kommentierte am 16.04.2020 um 08:34:11 Uhr
Bafög Förderung bis in den April
Hallo,
meine Bafög-Förderung ist am 31.03.2020 ausgelaufen. Verlängert sich durch Corona nicht die Vorlesungsfreie Zeit und damit auch das letzte Semester?
Danke und viele Grüße
Patricia
69. Batman63 kommentierte am 20.04.2020 um 19:51:23 Uhr
Regelstudienzeit erhöht Studienabschlussphase
Hey Leute,
ich bekomme derzeit das Studienabschluss Darlehen nach Abs. 3a.
Nun wurde jedoch für jeden Studenten in NRW Pauschal die Regelstudienzeit um 1 Semester erhöht. Das hieße doch, dass ich Quasi das letzte Semester, in welchem mein Studienabschlussdarlehen begonnen hatte auf dieses Semester "verschoben" wird oder?
Schließlich wird ja quasi für maximal 12 Monate nach Regelstudienzeit das Darlehen gewährt. Ursprünglich lag die Regelstudienzeit bei 6 Semester, nun liegt meine Regelstudienzeit ja bei 7 Semester und die Rechtsgrundlage für die Studienabschlusshilfe wäre nun sozusagen "verzerrt" / versetzt um ein Semester nach hinten?
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18405&ver=8&val=18405&sg=0&menu=1&vd_back=N
§10 der Verordnung.
70. Michi5598 kommentierte am 22.04.2020 um 10:07:29 Uhr
Studienwechsel
Ich bin am Überlegen, ob ich Studiengangwechsel möchte und mach mir gerade Sorgen um die Studiengangwechselfrist. Liegt diese immer noch bei, "bis spätestens ende 3. Semesters", denn ich finde es momentan Schwer eine aussage zu machen, ob mir das Studium wirklich gefällt, wenn es nicht wirklich regulär abläuft.
71. salah94 kommentierte am 27.04.2020 um 15:39:50 Uhr
Regelstudienzeit oder Studienabschlusshilfe ???
meine Bafög-Förderung Für mein Master-Studium wird am 30.09.2020 auslaufen.....Ich kann aber mein Studium nicht innerhalb der regelstudienzeit (4.semester ist die SS 2020) abschließen.
Meine Fragen
1. ist es sinvoller zunächst einen Folgeantrag zu stellen um mich über die Regelstudienzeit zu finanzien? weil ich gehört habe dass diese SS2020 nicht als regelstudiensemester betrachtet wird
2.Falls das erste Szenario nicht möglich ist, wie ich einen Antrag auf Studienabschlusshilfe frühzeitig mit folgenden infos stellen kann? :
Ich werde bis Ende SS2020 nur 70 Leistungspunkte aus 120 abschlieschen (reicht dies um Studienabschlusshilfe zu bekommen)?
72. Keeeeeeev kommentierte am 28.04.2020 um 18:21:42 Uhr
Regelstudienzeit verlängert
Hi! Bin gerade im letzten Semester und schreibe fleißig an meiner BA. Außerdem muss ich noch 2 weitere Prüfungsleistungen regulär in diesem Semester ablegen. Bisher alles nach Plan gelaufen und voll im Sinne der Regelstudienzeit (6 Semester) alles abgeleistet, bis Corona halt alles verzögerte.
Heute wurde von unserer Hochschule beschlossen, dass sich aufgrund der Corona Sache (und allem was dabei dran hängt) die Regelstudienzeit meines Studiums auf 7 Semester verlängert. Soweit ich es richtig verstehe, kann ich Bafög ja ganz normal (also ohne irgendwelche Härtefall regelungen etc) für die gesamte Regelstudienzeit bekommen. Bedeutet das jetzt, dass ich für das 7. Semester (ohne angaben von Gründen /Nachweisen?) Bafög beantragen kann?
Danke im Voraus
73. Oli (Studis Online) kommentierte am 29.04.2020 um 18:42:45 Uhr
Re: Regelstudienzeit verlängert
Nach allem, was mir bisher bekannt ist, hat die Verlängerung der Regelstudienzeit keine direkte Auswirkung auf das BAföG. Ist eine juristische Spitzfindigkeit, die aber vermutlich dazu führen wird, dass sich nicht einfach alle darauf berufen können. Wenn Du aber nachweisen kannst, dass bei Dir individuell die Verzögerung ursächlich auf die Einschränkungen, die sich durch die COVID-19 bedingten Maßnahmen ergeben haben, zurückgehen, solltest du weiter BAföG bekommen können. Also leider nur mit Nachweisen. (Sonst bliebe noch die Studienabschlusshilfe.)
74. Kati kommentierte am 13.05.2020 um 15:38:31 Uhr
Leistungsnachweis
Ich bin gerade dabei meine Leistungsnachweise zu erbringen, da ich zwar im 4. Semester bin, aber erst 50LP habe, bzw vermutlich 10LP mehr, aber noch keine Note) Mein erstes Semester wurde nur 2 Monate gefördert und eigentlich wollte ich nciht, dass es angerechnet wird, aber das ist nunmal so. Da habe ich nebenher noch gearbeitet und nur 10LP erreicht. Im 2. Semester habe ich schwangerschaftsbedingt nur 15LP erreicht. Unter der Geburt habe ich im 3. Semester 15LP erreichen können. Weil ich dann doch recht kO war, keine Betreuungsmöglichkeit kannte etc, habe ich mich entschieden das darauffolgende Semester ein Urlaubssemester zu machen. Letztes WiSe war mein 4. Semester, in dem ich 20LP erreicht habe, in einer Klausur bin ich durchgeflogen und eine wurde Coronabedingt verschoben. Auf wie viele Semster verlängerung kann ich hoffen? Ich habe jetzt 60LP (meine ich) und wollte dieses Semester eigentlich 40LP belegen. Nachdem aber nach 4 Wochen klar war, dass ich nichtmal eine Kinderbetreuung habe, habe ich 15LP abgewählt. Wenn ich nur ein Semester verlängerung bekomme stehe ich (mit Wiederholungsklausur) ende SS 2020 bei 90lP und wenn ich im Wintersemester keine Förderung erhalte, müsste ich ja zu den 2 Widerholungsklausuren (je 5LP) noch 50LP belegen um den Leistungsstand nach 5 Semestern zu haben. Ist das richtig? Das Problem ist, dass ich nichtmal so viele Module belegen kann, da ich einige hätte belegen müssen, die ich abgewählt habe, als es noch ging. Mein Kind ist nun 4h tägl in Betreuung, von 8h die nötig wären. Papa ist am Tag 12h unterwegs. Mir fehlen 1,5 Monate Studienzeit und ich brauche dringend moralisches Feedback, da mein Herzkreislauf seit 3 Wochen Probleme macht, da ich nun seit 2,5 Monaten ohne Geld dastehe (meine Eltern meinten sie hätten Zeit ihre Unterlagen abzugeben,.... und durch das hinterhergerenne habe ich selbst einen Zettel sehr spät abgegeben). Können sie mir sagen, ob ich eine Chance habe zumindest 2 Semester förderung zu erhalten? Und was ist wenn im Winter wieder das Kind fast nur zu Hause ist? Ich könnte nur noch weinen.....
75. Oli (Studis Online) kommentierte am 13.05.2020 um 17:09:51 Uhr
@Kati (Leistungsnachweis)
Für den Leistungsnachweis kommt es auch stark auf lokale Regelungen an. Aus der Ferne wäre es daher vermessen, irgendwelche Voraussagen zu machen. Versuche, Dich vor Ort beraten zu lassen – Dein AStA hat ja hoffentlich eine BAföG/Sozialberatung, die auch telefonisch erreichbar sein sollte.
Viel Erfolg und halte durch!
76. Buzilein kommentierte am 14.05.2020 um 13:29:52 Uhr
Hinzuverdienst Corona
Ich binschon lange in einem Kinder- und Jugendhilfezentrum auf 450 Euro Basis tätig (bei Bafögbezug). Es wird bisher nichts angerechnet.
Wenn ich die neue Regelung richtig verstehe, könnte ich jetzt Stunden "aufstocken" und ein reguläres Arbeitsverhältnis begründen, mehr Stunden arbeite und mehr verdienen (unbegrenzt ?) ohne dass das Bafög gekürzt wird ?! Ist dies so richtig ?!
77. Britta S. kommentierte am 15.05.2020 um 08:36:34 Uhr
Corona
Ich habe ab 1.3.einen neuen Nebenjob in einem systemrelevanten Job angenommen. Ab Mai liegt mein Einkommen über 450€. Darf mir das auf mein Bafög angerechnet werden? Nach Rückfrage direkt beim Bafögamt wurde mir mitgeteilt, das die Anrechnung erfolgt aber nicht auf den gesamten Bewilligungszeitraum, sondern nur auf die relevanten Monate. In welcher Höhe konnte man auch nicht sagen. Meiner Meinung nach ist das doch so nicht richtig oder? Der Job ist neu und systemrelevant und ich verdiene kurzfristig mehr als 450€.
78. Oli (Studis Online) kommentierte am 15.05.2020 um 19:05:15 Uhr
@ Hinzuverdienst Corona
@Britta / buzilein: Was genau systemrelevant ist, ist nicht 100% definiert, schaut oben in den Artikel und macht euch selbst ein Bild, ob ihr bezüglich eures jeweiligen Jobs relativ „sicher“ sein könnt.
Wenn ihr schon vor 1.3. in einem systemrelevanten Bereich gearbeitet habt und das weiter tut, ändert sich an der Anrechnung für die Verdiensthöhe nichts. Alles, was ihr ab 1.3. MEHR (oder eben ganz neu) verdient, kommt nicht zur Anrechnung.
@Buzilein: „Unbegrenzt“ aufstocken wäre dennoch schlecht, weil du für das BAföG ja immer noch in der Hauptsache Student sein musst. Während der Vorlesungszeit (wie aktuell – auch wenn es „nur“ online sollte) darfst du daher nicht mehr als 20 Stunden/Woche arbeiten.
@Britta S.: Da das BAföG-Gesetz in Sachen Zuverdienst zweimal geändert wurde (wobei die zweite Änderung die erste komplett ersetzte), sind möglicherweise noch nicht alle BAföG-Ämter auf dem neuesten Stand bzw. informieren noch nach dem Stand der ersten Änderung, weil die zweite Änderung zwar durch den Bundestag beschlossen, aber noch nicht den gesamten formalen Weg gegangen ist (zwar nur Formsache, aber dennoch …).
79. Erik kommentierte am 03.06.2020 um 06:10:27 Uhr
Leistungnachweis kann nicht erbracht werden
Bei mir ist es so das ich aufgrund eines Todesfalls in der Familie bei meiner Mutter war als die Coronakrise los ging in dieser Zeit war es mir nicht möglich dem Online Unterricht der Uni zu Folgen da wir dort keine Besonders Gute Internetverbindung haben. Jetzt kann ich die geforderte Anwesenheit nicth erfüllen bzw. würde ungern die Prüfungen schreiben da ich einfach zu viel verpasst habe. Durch diese gründe kann ich die Geforderten Leistungspunkte nicht erreichen welche Möglichkeiten habe ich da?
Ich habe auch gelesen das man falls man in einem Gremium der Uni ist auch eine Verlängerung des Barfög stellen kann. Ich bin in der Fachschaft kann mir das vielleiht helfen?
Mfg. Erik
80. Lisa kommentierte am 04.06.2020 um 13:10:50 Uhr
Verlängerte Regelstudienzeit
In NRW wurde die Regelstudienzeit laut §10 der Corona-Pandemie-Hochschulverordnung um ein Semester verlängert, heißt das auch, dass man dadurch ein Semester länger Bafög erhält, bzw. sich der Leistungsnachweis um ein Semester verschiebt? Viele Grüße Lisa
81. Jamie Luca P kommentierte am 07.06.2020 um 08:38:09 Uhr
BAföG trotz überschrittener Regelstudienzeit?
Aufgrund einer psychischen Erkrankung habe ich meine Regelstudienzeit deutlich überschritten (12 statt 6 Semester). Mein Abschluss steht jedoch kurz bevor, es fehlt lediglich die Thesis. Aufgrund der Corona-Pandemie habe ich meinen Job verloren und meine Eltern können mit auch keinen Unterhalt mehr zahlen (zudem bin ich über 26J.). Dementsprechend habe ich seit März GAR kein Einkommen mehr, da ich (u.a. wegen meiner Psyche) Probleme habe einen Job zu finden, den ich auch ausüben kann. Gibt es irgendeine Sonderregelung, aufgrund der ich wegen meiner aktuellen Notlage eventuell doch noch BAföG Ansprüche hätte?
Viele Grüße Jamie
82. Desperado_1 kommentierte am 07.06.2020 um 17:48:48 Uhr
Kurzfristige Beschäftigung im Rettungsdienst
Hallo, ich habe ab Februar einen Vertrag für eine kurzfristige Beschäftigung im Rettungsdienst als Sanitäter. Normalerweise arbeite ich so, dass durchschnittlich pro Monat 450€ rausspringen. Desweiteren beziehe ich Bafög.
Gilt die Regelung auch für mich, wenn ich jetzt in den Pandemie Monaten mehr als 450€ verdiene und dadurch dieses Jahr auf mehr als 5400€ komme? Also das alles war drüber geht nicht aufs Bafög angerechnet wird. Weil ich arbeite ja quasi zusätzliche Schichten, um das Rettungsdienst-Wesen und die Grundversorgung aufrecht zu erhalten.
Gruß Johannes
83. Puki kommentierte am 10.06.2020 um 09:00:04 Uhr
zu Beitrag 70.
Gibt es hierzu (ggf. Corona-bedingte) Regelungen, was die bislang strikte Grenze eines Studienfachwechsels bzw. -abbruchs nach dem 3. Semester angeht? Durch Corona war ich über den Zeitraum Ende 3. Semester / Anfang 4. Semester total aus dem Studium draußen (u.a. wegen Pflege Familienmitglied), so dass ich den Zeitpunkt verpasst habe.
Sehr Ihr eine Chance, oder haben die BAFöG-Ämter hier keinerlei Spielraum?
Die Ministerin schrieb doch, dass niemand unter den Corona-bedingten Einschränkungen leiden soll?
84. Sam__ kommentierte am 15.06.2020 um 14:30:05 Uhr
Kurzfristige Beschäftigung nach Antragstellung
Hallo, ich habe mich nachdem ich im April meinen Bafög Antrag gestellt habe, durch sich veränderte Umstände wegen eines abgesagten Praktikum dazu entschlossen, erneut im Krankenhaus anzufangen und mehr zu arbeiten (Gesundheits und Krankenpfleger im Op) Nun hat sich mein angegebener Verdienst erhöht, muss das nun nachträglich korrigiert werden oder spielt es da es sich nur um wenige Wochen bis Ende Juni handelt keine Rolle?
Lg
86. BenachteiligteErzieherin kommentierte am 27.06.2020 um 18:19:05 Uhr
Mal wieder Pech für alle Sozis!
Nachdem ich mich zum Wintersemester 2019 als Erzieherin für ein Studium entschied, blieb ich auf 450€-Basis bei meinem damaligen Arbeitgeber.
Im November gab es die Jahressonderrzahlung, entsprechend meiner Vollzeittätigkeit eine Menge. Folglich überschreite ich nun den Freibetrag und werde heute mit einer Rückzahlungsaufforderung komfrontiert! Das wäre für mich in Ordnung, wenn es nicht schon wieder gegen die ohnehin benachteiligte Berufsgruppe der Erzieher gehen würde.
Wäre es nicht fair, nicht schon wieder die zu bestrafen, die sich in der Vergangenheit auch ohne finanziellen Anreiz in einem Systemrelevanten Beruf nützlich gemacht haben?
Pfui Teufel, das ist wirklich hässlich! Aber kein Problem, mein Arbeitgeber wird mich sicher unbezahlt beurlauben. Nützlich mache ich mir in diesem Fall jedoch nicht mehr!
87. Rebekka292 kommentierte am 30.06.2020 um 11:02:31 Uhr
Bafög wegfall und Job wegfall
Hallo, Es geht darum mir wurde mein Bafög gestrichen aufgrund fehlender CP. Ich habe dem Amt nachgewiesen, dass an meiner Hochschule sämtliche Fortschrittsregelungen ausgesetzt sind und somit auch für das Bafög irrelevant sind. Zeitgleich ist mit Corona mein Job weggefallen womit meine Einnahmen bei 0€ sind. Unter Vorlage aller Gründe habe ich einen Antrag auf verspätete Vorlage des leistungsnachweißes gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Kann man da was machen? Laut hochschule selber sollte es ja kein Problem mehr geben, aber das Bafög Amt hält an seiner Regelung fest.
Danke und Lg
88. Steffi wk kommentierte am 01.07.2020 um 20:10:27 Uhr
Semesterverlängerung
Hallo, das Sommersemester wurde bis November verlängert. Muss ich nochmal einen BAföG Antrag stellen, da meiner nur bis Ende September bewilligt worden ist?
89. Lisa kommentierte am 05.07.2020 um 22:32:54 Uhr
Verlängerte Bewerbungsfristen an Unis
Hallo! Viele Unis haben die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 20/21 verlängert, was ja unweigerlich eine verspätete Versendung von Annahme-/ Immatrikulationsbescheiden nach sich zieht. Heißt das, dass Bafög-Anträge dadurch noch später bearbeitet werden? Mir ist klar, dass man bei einem Neu-Antrag (bei mir Antrag nach Uniwechsel) einfach länger zu warten hat, aber eine Auszahlung im Oktober kommt mir fast unwahrscheinlich vor, wenn ich den Antrag erst einreichen kann, wenn die Immabescheinigung da ist.
90. Sebastian Benicek kommentierte am 06.07.2020 um 21:48:54 Uhr
Ich hoffe mein Bafög-Amt ändert noch die Regeln
Ich verliere vermutlich demnächst mein Bafög, da ich die 60 ECTS zum Ende des dritten Semesters nicht schaffe (Weiß nicht warum dieses Amt schon zum Ende dritten Semesters einen Leistungsnachweis braucht). Ich warte noch auf die Ergebnisse einer Prüfung die aufgrund von Corona verzögert wurde und bin zu einer Prüfung nicht gegangen, da ich mich krank fühlte... Soll ich krank in einer Pandemie zur Prüfung gehen, damit ich meine Förderung nicht verliere? Das erscheint mir schwachsinnig.
91. Flums kommentierte am 07.07.2020 um 16:20:28 Uhr
Wichtig! Bafög bei Erkrankung/Behinderung
Wichtig für alle eingeschränkt Leistungsfähigen, die auf Basis ihrer eigenen und familiären finanziellen Situation Bafög-Anspruch haben!
Wenn ihr - z.B. psychisch - krank seid, infolge der Erkrankung(en) weniger schnell im Studium vorankommt und auf Bafög angewiesen seid, tut euch selbst den Gefallen, euch die Erkrankung und am besten auch gleich auch die Auswirkungen dieser auf eure Studierfähigkeit (fach)ärztlich attestieren zu lassen und diesen Nachweis mit der Bitte um Aufschub des Leistungsnachweises bzw. Verlängerung der Förderungshöchstdauer ans Bafög-Amt weiterzugeben. Eine Verlängerung ist theoretisch unbegrenzt möglich, solange die Erkrankung ursächlich für die Verzögerung ist und die anderen für die Förderung zu erfüllenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn ihr für mindestens 6 Monate infolge der Erkrankung beeinträchtigt seid, kann diese als Behinderung anerkannt werden. Das Vorliegen einer Behinderung kann auch ohne Vorliegen eines Behinderungsgrades, wie das Versorgungsamt ihn feststellt, anerkannt werden. Bafög-Förderung, die infolge einer Behinderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gezahlt wird, erfolgt als Vollzuschuss, d.h. ohne Darlehensanteil! Bei 861€ pro Monat wären somit 0€ davon zurückzuzahlen.
Es ist nicht einfach, sehr lange - d.h. für mehr als die doppelte Dauer der Regelstudienzeit - Bafög zu beziehen. Viele Bafög-Ämter setzen - ohne rechtliche Basis - eine Studierfähigkeit von 50% voraus, so dass ihr minimal die Hälfte der erwarteten Leistung erbringen müsstet. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) setzt das allerdings nicht voraus! In Einzelfällen wurde die Förderungshöchstdauer bei Erkrankung bzw. Behinderung schon vervielfacht! (also z.B. Förderung für 16 Semester bei einer Förderungshöchstdauer von 4 Semestern im Master, oder auch 20 Semester bei 6 Semestern im Bachelor...)
Eine psychische Erkrankung - Depressionen, soziale Ängste, ADHS etc. - kann sich extrem studienerschwerend auswirken, und eine Verlängerung steht auch in solchen Fällen zu. Setzt sie durch!
92. Marie17676 kommentierte am 09.07.2020 um 00:05:51 Uhr
BAföG-Verlängerung in NRW?
Hallo Leute! Gibt es in diesem Forum irgendjemanden, der in NRW von seinem Studierendenwerk wegen Corona ein Semester länger Bafög bekommen kann, wie es in der oben erwähnten Pressemitteilung angekündigt wurde? Also diesbezüglich eine positive Antwort vom Studierendenwerk erhalten hat? Und um welche Hochschule handelt es sich? Würde mich über Antworten freuen :)
93. Dima kommentierte am 21.07.2020 um 12:08:47 Uhr
Zuschlag für Auslandsflüge
Hallo, ich befinde mich derzeit seit einem Jahr in China aufgrund meiner zwei zu verpflichtenden Semester im Ausland. Momentan kriege ich zwar Auslandsbafög, doch da derzeit die Fluge aus China nach Deutschland wahnsinnig teuer sind (zwischen 1500 - 3000 Euro) und bei mir auch das Visum bald abläuft, wollte ich fragen ob man durch diesen Sonderfall einen Zuschlag zu den idR bis zu 1000 Euro für den Hin- und Rückflug beantragen kann.
Vielen Dank! Dima
94. Oli (Studis Online) kommentierte am 28.07.2020 um 18:07:37 Uhr
@Zuschlag für Auslandsflüge
Versuchen solltest du es – aber viel Hoffnung auf Erfolg kann ich dir nicht machen ☹️ Diese Problematik wurde bisher noch von niemandem berücksichtigt.
95. Nau kommentierte am 30.07.2020 um 01:03:14 Uhr
Zeitraum Bafög
Hallo, bis wann wird im diesem Sommersemester das Bafög gezahlt? bis zum verschobenen Semesterende (Ende Okt. anstatt August) wegen Corona oder gilt der Zeitraum wie im Antrag?
96. Oli (Studis Online) kommentierte am 25.10.2021 um 17:01:06 Uhr
Re: Zeitraum Bafög / @Nau
Es gilt das Ende wie im Bescheid vermerkt. Wenn bei Dir der letzte Monat des Bewilligungszeitraums der August ist, solltest Du baldmöglichst Deinen Folgeantrag - Infos siehe Artikel BAföG-Folgeantrag - stellen, um auch im September und danach weiter BAföG bekommen zu können!
97. NiBlu kommentierte am 11.08.2020 um 12:37:23 Uhr
Bafög länger, Auslandssemester zählt nicht
Hi ihr Lieben, folgende Situation: Ich habe innerhalb meiner Regelstudienzeit (6. von 6 Semestern) ein Auslandssemester, gefördert durch Auslandsbafög, gemacht. Die Dauer betrug 4 Monate. Normalerweise ist es so, dass diese 4 Monate an das Inlandsbafög angeknüpft werden, ich nach dem 6. Semester also noch 4 Monate Inlandsbafög bekommen hätte. Nun hat durch die Erhöhung der Regelstudienzeit auf 7 Semester das Bafög-Amt beschlossen, mich zwar noch bis Ende des 7. Semesters zu fördern, ABER meine 4 Monate des Auslandsaufenthaltes werden nicht mehr an die neue Regelstudienzeit von 7 Semestern angehängt. Ist das rechtens? Wie kann das sein, dass es nicht mehr berücksichtigt wird? Ich finde keinen Beweis dafür, dass dieses Vorgehen in Ordnung wäre.
98. Felix93 kommentierte am 12.08.2020 um 21:10:15 Uhr
Anrechnung 1.500€ Corona Sonderzahlung auf Bafö
Hallo zusammen, mein Arbeitgeber möchte mir gerne die 1.500 € Corona Soforthilfezahlung als Extralohn geben. Ich bin das ganze Jahr Minijobber mit 450 €. Diese Corona Soforthilfezahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Meine Frage: Wird diese bei der Einkommensberechnung angerechnet oder nicht? Vielleicht hat auch jemand einen Quellennachweis parat.
99. cat kommentierte am 30.08.2020 um 17:47:05 Uhr
Leistungsaufschub wenn ich infiziert war?
Hallo, ich habe zwar für dieses Semester die klausuren mitgeschrieben aber kann nicht wirklich behaupten, dass diese gut liefen. ich hatte mich nämlich auch infiziert und war 7 Wochen in Quarantäne. Bis heute habe ich noch Schäden hiervon(Geschmacks und Geruchsverlust). Würde ich dann trotzdem weiterhin bafög erhalten, wenn ich die zwischenprüfung nicht nachweisen kann?
100. Jessnoire kommentierte am 22.09.2020 um 06:54:45 Uhr
Verlängerung für Staatsexamensstudiengänge
Hallo zusammen,
ich studiere in Baden-Württemberg auf Staatsexamen und mir würde von meiner Bafög-Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass die Corona-Verordnung nicht für Staatsexamensstudiengänge gilt. Ich habe mir die Paragraphen 29 und 34 des LHG selbst durchgelesen und sehe zwar, dass §34 Abs.1 ausdrücklich §29 Abs. 2 ausschließt (das war die Begründung meiner Sachbearbeiterin weshalb die Corona-Verordnung nicht auf mich zutrifft), allerdings ist die Corona-Regelung ja in §29 Abs. 3a festgehalten und wird damit nicht ausdrücklich ausgeschlossen. §34 Abs.1 verdeutlicht soweit ich das sehe durch den Ausschuss von §29 Abs. 2 nur, dass Staatsexamensstudiengänge als ersten Abschluss nicht den Bachelor als Regelabschluss erhalten, was ja im Prinzip klar ist. Generell hält §34 nur “Sonderregelungen" für Staatsexamensstudiengänge fest, widerspricht aber an keinem Punkt den anderen Absätzen von §29, insbesondere nicht Abs. 3a.
Wie ist es denn jetzt mit dieser unklaren Formulierung? Darf jede Hochschule selbst entscheiden wie es ausgelegt wird? Darf jede/r Bafög-Sachbearbeiter/in selbst entscheiden wie es ausgelegt wird? Gibt es da niemanden der das jetzt zentral für ganz Baden-Württemberg entscheidet? Ich würde mich gerne an jemand anderen wenden als meine Sachbearbeiterin, weiß aber nicht an wen. Die Wirtschaftsministerin Theresia Bauer hat schon im Juni veröffentlicht, dass für “alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg” die Regelstudienzeit “pauschal” verlängert wird, und auch auf der Webseite meiner Uni steht es gelte für "alle" Studierenden, ohne Fußnote oder Paragraphen oder Einschränkungen. Dürfen die das denn so veröffentlichen wenn es gar nicht sicher stimmt? Wie wird das denn begründet dass Staatsexamensstudierende evtl. keine Verlängerung bekommen? Mein Studienbetrieb war genauso eingeschränkt im Sommersemester wie bei allen anderen Studierenden auch.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
LG
101. Mary kommentierte am 08.10.2020 um 13:44:58 Uhr
Systemrelevante Branche
Habe zum 01.06 eine Stelle in der Systemrelevante Branche angenommen (steht so auf www.land.nrw) - BaföG Amt forderte: "Bescheinigung Ihres Arbeitgebers ob Ihre Anstellung aufgrund der Bekämpfung der Corona Pandemie gem. § 21 Abs. 4 Nr. 5 BAföG erfolgte"
Mein Arbeitgeber sagt natürlich jetzt die Stelle ist nicht aufgrund der Corona Pandemie ausgeschrieben worden sondern dass sie allgemein Leute brauchen und die Bescheinigung nicht ausstellen können.
Ich gehe jetzt davon aus dass es das mit BAföG war und ich in der Stelle jetzt feststecke :(
Passt auf was ihr macht - so wie es hier im Artikel beschrieben ist ist es wohl leider nicht!
102. Mexl kommentierte am 31.10.2020 um 20:17:20 Uhr
Auslandsbafög Regelstudienzeitverlängerung
Hallo, ich studiere in Österreich und beziehe Auslandbafög, dass von Bayern gezahlt wird. Zählt hier auch die Verlängerung der Regelstudienzeit für alle?
103. Steinbacher kommentierte am 05.11.2020 um 13:52:42 Uhr
Unterbrechung Berufsfachschule
Wegen Corona ist es unmöglich Praktikum zu finden und die Schule wird darum die Ausbildung ein Jahr ausstellen. Dieses Jahr war schon seit 2 Monate angefangen und es liegt außer meine Schuld nur an Corona. Wird ich meine BaFög behalten können?
104. Elli kommentierte am 10.11.2020 um 20:56:25 Uhr
Corona Bonuszahlung im Nebenjob
Hallo, ich erhalte bis 12/2020 einen Corona Bonus in meinem Nebenjob (nicht systemrelevant). Nun wäre meine Frage, ob sich das auf meinen Bafög Betrag auswirkt? Da ich das bei dem Antrag natürlich nicht angegeben habe (da ich zu dem Zeitpunkt noch nichts von dem Bonus wusste). Wie sollte ich mich in diesem Fall verhalten? Ich danke vielmals im Voraus für Ihre Hilfe.
105. Emelyyy kommentierte am 17.11.2020 um 13:44:27 Uhr
emy
Hallo, ich wolle mich nur eben bei Euch bedanken. Dieser und viele weitere eurer Artikel haben mir schon oft weitergeholfen. Wirklich tolle Arbeit! Dankeschön! Liebe Grüße aus Berlin :)
106. StudiMagdeburg kommentierte am 27.11.2020 um 17:27:01 Uhr
Systemrelevanter Beruf - mehr als 450€ möglich
Hallo, mein Sachverhalt wurde bereits in ähnlicher Form vorgetragen, allerdings konnte ich keine klärende Antwort darauf finden.
Ich beziehe elternunabhängiges Bafög und arbeite nebenbei in einem Krankenhaus (Beginn 05/20). Normalerweise würde ich nun für die 12 Monate des Bewilligungszeitraumes im Schnitt 450€ dazuverdienen. Nun habe ich zusätzlich eine Corona-Prämie erhalten und bekomme in manchen Monaten zusätzlich Geld durch Bereitschaftsdienste ausgezahlt. Meine Frage ist nun, ob ich mehr als die 450€ im Monat bzw. 5400€ im Jahr verdienen kann, ohne dass es mir vom Bafög abgezogen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich nicht das ganze Jahr arbeiten, sondern nur solange, bis ich bei den 5400€ angelangt bin. Allerdings wäre dies ja eher ein Nachteil bzgl. Corona und systemrelevanz, da ich mehr arbeiten würde, wenn das Geld letztendlich nicht abgezogen wird.
Gibt es dazu bereits Präzedenzfälle oder eine abschließende Erklärung? Die Aussage des BMBF ist meiner Meinung nach nicht eindeutig formuliert.
Danke für Antworten..
107. StudiMagdeburg kommentierte am 28.11.2020 um 17:15:06 Uhr
Systemrelevanter Beruf - mehr als 450€ möglich
Hallo, mein Sachverhalt wurde bereits in ähnlicher Form vorgetragen, allerdings konnte ich keine klärende Antwort darauf finden.
Ich beziehe elternunabhängiges Bafög und arbeite nebenbei in einem Krankenhaus (Beginn 05/20). Normalerweise würde ich nun für die 12 Monate des Bewilligungszeitraumes im Schnitt 450€ dazuverdienen. Nun habe ich zusätzlich eine Corona-Prämie erhalten und bekomme in manchen Monaten zusätzlich Geld durch Bereitschaftsdienste ausgezahlt. Meine Frage ist nun, ob ich mehr als die 450€ im Monat bzw. 5400€ im Jahr verdienen kann, ohne dass es mir vom Bafög abgezogen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich nicht das ganze Jahr arbeiten, sondern nur solange, bis ich bei den 5400€ angelangt bin. Allerdings wäre dies ja eher ein Nachteil bzgl. Corona und systemrelevanz, da ich mehr arbeiten würde, wenn das Geld letztendlich nicht abgezogen wird.
Gibt es dazu bereits Präzedenzfälle oder eine abschließende Erklärung? Die Aussage des BMBF ist meiner Meinung nach nicht eindeutig formuliert.
Danke für Antworten..
108. Medizinstudentin kommentierte am 19.12.2020 um 10:26:22 Uhr
Bafög regelstudienzeit corona
Hallo! Hat jemand bereits Erfahrung mit bafög und dem Medizinstudium bezüglich der nicht Verlängerung der Regelstudienzeit durch corona? Sind wir wirklich davon ausgeschlossen???
109. Masterstudentin Chemie kommentierte am 27.12.2020 um 18:00:12 Uhr
Regelstudienzeit Corona und Schwangerschaft
Durch Schwangerschaft und erstes Lebensjahr des Kindes würde die BAföG-Förderung im Master bei mir um 2 Semester verlängert - als vollständiger Zuschuss (statt Darlehen).
Nun wird die Regelstudienzeit in meinem Master (in Bayern) aufgrund von Corona von 4 auf 6 Semester erhöht. Heißt das, dass ich bei Abschluss meines Masters in 6 Semestern jetzt doch wieder BAföG als zurückzuzahlendes zinsfreies Darlehen auch für die 2 zusätzlichen Semester bekomme? Oder nach wie vor 4 als Darlehen und 2 als Zuschuss?
(Ich beziehe den BAföG-Höchstsatz und es würde sich dementsprechend stark nachteilig auf die Gesamtschulden und meine finanzielle Situation mit Kind auswirken.)
110. 12Anne kommentierte am 02.01.2021 um 22:44:47 Uhr
Letztes Semester in der Regelstudienzeit
Hallo, momentan befinde ich mich im letzten Semester in dem ich theoretisch Bafög beziehen darf. Da das SS20 und jetzt auch das WS 20/21 nicht zur regulären Studienzeit gezählt wird, heißt es, dass ich mich noch auf ein weiteres Jahr bewerben darf?
111. Ily kommentierte am 06.01.2021 um 12:56:59 Uhr
Studienabschlusshilfe vs. neue Regelung
Hallo, letztes Jahr (SoSe2020) befand ich mich im letzten Semester meines Masters und sollte regulär im August abschließen. Bis dahin erhielt ich auch Bafög, weil ich noch in der Regestudienzeit war. Durch Corona wurde alles erschwert, da ich überwiegend den Fokus darauf legte, die Abschlussarbeit in einem Unternehmen zu schreiben. Das funktionierte nicht und ich erbat eine Verlängerung des Bafögs um 1 Semester, was leider abgelehnt wurde, da das Bafögamt mir sagte, dass ich die Möglichkeit gehabt hätte die Abschlussarbeit in der Uni zu schreiben. Naja blöd gelaufen und auch vllt blöd von mir argumentiert damals. Mir wurde aber die Studienabschlusshilfe angeboten, welche ich annahm (gleicher Satz, wie mein Bafögsatz, mit dem Unterschied, dass es 100% Darlehen ist und zurückgezahlt werden muss). Zwischenzeitlich hörte ich, dass einige Bundesländer die Regelstudienzeit aufgrund von Corona verlängerten. Natürlich aber zu der Zeit nicht in dem Bundesland, in dem ich studiere (Niedersachsen). Jetzt habe gelesen, dass Niedersachsen diese Regelung auch akzeptiert hat. Meine Frage ist nun. Wie sieht es aus, damals habe ich eine Ablehnung erhalten, jetzt wurde die Studienzeit doch noch verlängert, was bedeutet, dass das Semester damals, um das ich um Verlängerung bat, dazu gehört und ich doch Anspruch gehabt hätte...??? Weiß jemand etwas darüber? Hat jemand schon nachgefragt bzw. den gleichen Fall gehabt?
Lieben Gruß, Ily
112. Daniel96 kommentierte am 04.02.2021 um 15:55:30 Uhr
Werbungskosten anrechenbar - mehr dazu verdienen?
Hallo,
ich habe während des aktuellen Bewilligungszeitraums eigentlich immer durchgehend dazuverdient und komme weit über die 5.400€ pro Jahr, die man hinzuverdienen darf.
Jetzt ist es aber bei mir so, dass die Jobs, die ich hatte, sehr weit entfernt von mir sind. Meine Werbungskosten, insbesondere Treibstoff liegen insgesamt bei über 3.000€. Wie ist hier zu verfahren? Das müsste das Amt anrechnen oder? Darüber hinaus stellt sich mir die Frage, wenn ich jetzt die kommenden Monate noch in HomeOffice weiterarbeite und einen Monitor zum arbeiten benötige, ob ich diesen auch mit angeben könnte um die Rückzahlung weiter herunterzuschrauben?? Gibt es außer Treibstoff und ggf. Monitor noch weitere Dinge die man als Werbungskosten berücksichtigen könnte?
Leider wurden ja auch in Pandemie Zeiten nicht die Beträge erhöht, die man hinzuverdienen darf... Aktuell bekomme ich noch den vollen Bafögsatz.
Vielen Dank vorab!
LG Daniel
113. LJK kommentierte am 03.03.2021 um 10:00:06 Uhr
Ein Semester durch Corona 'Gutgeschrieben'?
Ich habe meinen Studiengang leider einen Monat zu spät gewechselt, heißt ich habe 4 Semester und ein Monat Studiert. Mir wurde dann (trotz anderer Zusicherung der Hochschule) nur ein Semester angerechnet, sodass mir ein Semester gefehlt hat, damit ich noch Bafög berechtigt bin. Kann mir die Corona-Kriese da vielleicht helfen? Da ich mit diesem Semester in der Lage bin, mein Studium in Regelstudienzeit zu beenden. Vielen Dank für die Antwort.
114. Dominik06 kommentierte am 17.03.2021 um 18:01:48 Uhr
Corona und Studienwechsel
Hallo! ich wüsste sehr gerne, ob es nicht möglich wäre, bafög nach einem studiengangwechsel zu erhalten, wenn der erste erst im 4. Semester (kein unablehnbahrer grund liegt vor) abgebrochen wird. Leider habe ich starke Studienzweifel und habe nur das erste Semester normal in präsensunterricht studiert und weiss nun nicht, ob meine Zweifel Folge der Pandemie und der Onlinesemester sind, oder weil der Studiengang tatsächlich nichts für mich ist. Gibt es keine Möglichkeit noch ein Semester in mich zu gehen und es weiter auszuprobieren in der Pandemiesituation oder bin ich verpflichtet bis zum offiziellen ende des 3. Semesters eine Entscheidung getroffen zu haben (Denn meine Alternative würde sowieso erst im wintersemester angeboten werden-> dh halbes Jahr nichts machen oder Viertes Semester nutzen aber dann ohne bafög beim wechsel)? Falls ich im vierten Semester wechsle, was habe ich für finanzielle Möglichkeiten (Wohngeld)?
115. JOJO kommentierte am 19.03.2021 um 21:25:45 Uhr
Bafög Höchstdauer
Hi ich habe mal ne Frage. Ich habe bis Ende WiSe 19/20 Bafög bekommen. Dann endete meine Regelstudienzeit. Wurde sie verlängert, kann ich also zum SoSe 21 noch einen Antrag stellen? Das komische ist das einige Kommilitonen noch weiterhin Bafög bekommen aber ich nicht. Könnte ein Auslandsaufenthalt was damit zutun haben? Danke schonmal...
116. Oli (Studis Online) kommentierte am 20.03.2021 um 12:39:32 Uhr
Re: Bafög Höchstdauer
Wenn Deine Regelstudienzeit mit Ablauf des WiSe 19/20 geendet hat, nutzen dir die Verlängerungen nichts mehr, für SoSe 21 schon gar nicht. Denke aber an die Studienabschlusshilfe, die unabhängig von Corona schon immer auch nach Ende der Regelstudienzeit noch einspringen kann – zwar ein 100%-Darlehen, aber zinsfrei: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/studienabschluss.php
117. Lina kommentierte am 07.04.2021 um 21:24:55 Uhr
Master Bafög Regelstudienzeit
Ich studiere im 4. Semester im Master und hätte diesen im Sommer eigtl abgeschlossen. Aufgrund der beiden Pandemiesemester, Arbeit im systemrelevanten Beruf und Kinderbetreuung zuhause, werde ich mein Studium um zwei Semester verlängern müssen bis einschließlich SoSe22 ( in Berlin sind die Semester ja als Regelstudienzeit rangehangen worden). Muss ich nun nach dem 4. Mastersemester einen Leistungsnachweis einreichen oder lediglich einen Folgeantrag für die folgenden zwei Semester stellen? Ich weiß nicht ob es von Bedeutung ist, aber im Bachelor habe ich kein Bafög erhalten. Vielen Dank schonmal für die Mühe.
118. Frida kommentierte am 29.06.2021 um 12:36:40 Uhr
Bafög-Verlängerung auch bei Krankheit ?
Hallo, meine Regelstudienzeit endete mit dem wise 2019/20. Aufgrund einer chronischen Erkrankung erhalte ich aber seitdem weiter Bafög. Letzter Fördermonat wäre September 2021, wenn ich nicht neu beantrage. Können Sie mir sagen, ob ich auch von der pandemiebedingten Verschiebung der Förderungslaufzeit profitieren kann oder ob ich nur über die Erkrankung eine Verlängerung beantragen kann. Ersteres wäre deutlich einfacher für mich, da ich sonst erneut ärztliche Nachweise erbringen müsste….
119. Action Bronson kommentierte am 01.07.2021 um 09:36:58 Uhr
Bafög und Zusatzverdienst
Ich habe im Oktober 2020 einen Nebenjob in einem Lebensmitteleinzelhandel aufgenommen, dennoch wurde mir das Einkommen angerechnet. Laut BSI und der landesrechtlichen Ordnung zählt meine Branche bzw. mein Job eindeutig zu dem systemrelevanten Branchen. Auch eine Bestätigung meines Arbeitgebers, dass ich wegen der Corona-Pandemie eingestellt wurde langt dem Bafög-Amt nicht. Das Bafög-Amt teilte mir mit, dass meine Tätigkeit ausdrücklich zur Bekämpfung der COVID Pandemie und deren sozialen Folgen dienen muss und das bei meiner Tätigkeit im Lebensmittelhandel nicht klar ersichtlich ist und nicht explizit der Bekämpfung der Pandemie zuträglich ist. Von anderen Bafög-Ämtern weiß ich, dass eine Stelle im Lebensmitteleinzelhandel durchaus nicht für das Einkommen berücksichtigt wird. Ich weiß leider nicht mehr weiter, da sich mein zuständiges Amt querstellt.
120. Pascal0204 kommentierte am 21.07.2021 um 10:17:03 Uhr
Leistungsnachweis
Hallo,
derzeit studiere ich im 4. Semester in Berlin und müsste eigentlich den Leistungsnachweis beim BAföG-Amt einreichen. Verstehe ich das richtig, dass ich den Leistungsstand erst in drei Semestern vorweisen müsste?
121. Mimi kommentierte am 05.02.2022 um 15:28:55 Uhr
Verdienst bei elternunabhängigen Bafög
Hallo, ich verdiene jeden Monat unterschiedlich in der Kinder- Jugend- und Familienhilfe. Zudem habe ich jetzt schon 2 mal einen Corona Bonus bekommen. Über den jährlichen Betrag von 5400 bin ich meisten hinaus aber daher habe ich meinen Höchstsatz von 850 schon auf 510€ herabsetzen lassen. Meine Frage wäre nun, ob der Corona Bonus zum Einkommen dazugezählt wird oder ob dieser vom Bäfog unabhängig behandelt wird?
122. Anniii kommentierte am 05.05.2022 um 15:15:56 Uhr
Einkommen im BWZ nach der Pandemie
Hallo, Ich habe während der Pandemie Mehrarbeit geleistet, die mir anrechnungsfrei bewilligt wurde. Nun ist ja Ende März 2022 die epidemische Lage ausgelaufen und alles ist wieder normal. Ich habe mir nun die Frage gestellt wie viel ich noch bis zum Ende des Bewilligungszeitraums verdienen darf? Stehen für die restlichen Monate ab April noch die vollen 5400euro zur Verfügung(da das bisherige Einkommen ja eig nicht angerechnet wurde?) oder werden die 450 Euro auf die übrigen verbleibenden Monate hochgerechnet sodass ich wirklich nur 450euro /Monat verdienen kann.
123. Ti kommentierte am 31.10.2022 um 11:59:11 Uhr
Bafög Systemrelevant
Hallo! Ich habe die letzten Jahr Bafög gekriegt und ursprünglich auf ca. 280€ im Monat als Gesundheits- und Krankenpflegerin gearbeitet. Pandemiebedingt habe ich dann meine Stunden aufgestockt, erst auf 25% und dann auf 36%. Das war bisher auch kein Problem. Jetzt habe ich den Studienorte gewechselt und das neue Bafög Amt meint es wird nur Steuerfreies Gehalt nicht angerechnet und zahlt mir weniger aus als das andere Bafög Amt. Was ist jetzt richtig? Ich finde keine Sonderregelung in Bezug auf steuerfrei oder nicht. Nach meinem Verständnis wird alles was ich über meine ursprünglichen 280€ verdiene nicht berechnet oder?
Vielen Dank!
124. Oli (Studis Online) kommentierte am 03.11.2022 um 14:30:59 Uhr
Re: Bafög Systemrelevant
Wenn du vor Beginn der Corona-Pandemie nur 280 € Einkünfte hattest und erst nach Beginn aufgestockt hast, sollte das die 280 € übersteigende Einkommen bis Dezember 2022 nicht angerechnet werden.
Siehe auch unter „5. Zusätzliche Einkünfte aus Tätigkeiten in systemrelevanten Berufen“ direkt auf der offiziellen BAföG-Seite https://www.bafög.de/bafoeg/de/home/_documents/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona.html
125. Chris 12 kommentierte am 08.12.2022 um 22:09:44 Uhr
Verlängerung Bafög
Hallo, ich würde gerne wissen ob die Verlängerung der Regelstudienzeit andere Verlängerungsgründe ersetzt. Habe letztes Jahr im Frühjahr mein Graecum gemacht und hätte dementsprechend ein Semester länger Anspruch. Wäre das dann hinfällig weil die Regelstudienzeit aufgrund von Corona verlängert wurde?
126. Larifari91 kommentierte am 03.01.2023 um 00:19:25 Uhr
Schwangerschaft während Corona
Hallo! Ich bin 2020 während Corona schwanger geworden und habe ein Kind bekommen, dass ich seitdem (jetzt 2 Jahre) Zuhause betreue. Habe ich trotz der Verlängerung durch Corona noch Anspruch auf eine Verlängerung aufgrund von Schwangerschaft und Kinderbetreuung? Wie gehe ich am besten vor um eine Verlängerung zu erhalten? Liebe Grüße!
127. bobderbaumeister1 kommentierte am 11.01.2023 um 22:47:43 Uhr
Leistungsnachweis
Ich befinde mich aktuell im 3 Semester und studiere in Berlin. Ich habe im Wintersemester 21/22 Angefangen, dies gilt ja als "Pandemiesemester", das vierte Semester steht bald vor der Tür und somit am Ende auch der Leistungsnachweis. Ich habe etwas geschoben und war etwas faul, weshalb ich 1 Semester wahrscheinlich länger brauche, um auf meine erforderlichen Credits zukommen. Nach meinen Informationen, wird einen das WiSem21/22 als 0 Semester angerechnet und somit verschiebt sich ja nach meinen Einschätzungen auch der Leistungsnachweis? Wenn es so sein sollte, wie wird es dann gehandhabt, da ich ja zum 5 Semester hin schon den Folgeantrag einreichen muss. Kann ich dann einfach den Leistungsnachweis weglassen und ihn erst im 5 Semester Quasi nachreichen?
128. Eric kommentierte am 09.06.2023 um 03:38:15 Uhr
Bafoeg nach Master
Wie ist es moeglich nach dem Master noch fuer ein Jahr Bafoeg zu bekommen, obwohl die Person sich 9 Monate auf Weltreise begeben hat
129. hoffentlich_bald_Bafög_Bezieher kommentierte am 07.07.2023 um 10:58:06 Uhr
Master-Wechsel --> erster Master in Corona-Zeit
Hallo liebe Community, ich habe meinen Master in den offiziellen Corona-Semestern angefangen, jedoch abgebrochen. Jetzt habe ich ein Jahr gearbeitet und möchte einen Master in einer anderen Stadt anfangen. Es ist leider ein Fachrichtungswechsel, keine Schwerpunktsverlagerung, obwohl es sehr ähnliche Studiengänge sind. Meine Frage ist: Kann man das begründen, dass mein erster Master quasi nicht zählt, da die Semester laut bayrischem Hochschulgesetzt §99 nicht als Fachsemester gerechnet werden? Viele Grüße
130. Awib kommentierte am 26.10.2023 um 15:59:09 Uhr
Bafög nach Fachrichtungswechsel
Hallo, mein Fachrichtungswechsel wird vom Bafögamt wahrscheinlich nicht anerkannt und die Förderung gestrichen. Ich habe zu Beginn des 4. Fachsemesters (8. Studiensemester abzüglich 4 Coronasemester) im SS23 einen Fachrichtungswechsel mit ausführlicher Begründung vorgenommen und bin im neuen Studiengang ins 3. Fachsemester eingestuft worden ( also 1 Semester Verlust) Jetzt wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass das vom Bafögamt wahrscheinlich nicht akzeptiert wird, bisher ohne Begründung. Ist das unumstößlich oder kann ich dagegen vorgehen?
131. Oli (Studis Online) kommentierte am 26.10.2023 um 17:52:19 Uhr
Re: Bafög nach Fachrichtungswechsel
Natürlich kann man Entscheidungen des BAföG-Amtes rechtlich überprüfen lassen. Sollte die Entscheidung des Amtes tatsächlich für Dich negativ sein, gehe am besten aber zunächst zur hoffentlich vorhandenen BAföG-Beratung Deiner Studierendenvertretung und nimm Deine Fachwechsel-Begründung und das Schreiben des Amtes mit. Die können Dir dann eher eine konkretere Einschätzung geben, ob Du noch eine Chance hast.
Aber vielleicht wird das gar nicht nötig – noch hast du ja nur eine telefonische Andeutung.
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