BAföG-Höchstsatz 2021/2022

Der BAföG-Höchstsatz ist 2019 deutlich gestiegen – 2020 gab es noch einen kleinen Nachschlag 😀
1. Kurz & knapp
Der BAföG-Höchstsatz für Studierende liegt seit Wintersemester 2020/21 bei 861 €, sofern nicht bei den Eltern gewohnt wird und keine Familienversicherung mehr möglich ist. Bei den Eltern wohnend liegt er bei lediglich 592 €.
Bei Schülern kommt es auf die Schulart an, wie viel BAföG möglich ist (und ob überhaupt). Wird nicht bei den Eltern gewohnt, liegen die BAföG-Höchstsätze für Schüler zwischen 694 € und 832 €. Bei den Eltern wohnend sind es lediglich 356 € bis 563 €.
Dazu muss überhaupt ein BAföG-Anspruch dem Grunde nach bestehen. Den haben viele, trotzdem werden die wenigsten den BAföG-Höchstsatz bekommen. Denn dieser ist vor allem eine rechnerische Größe, manche haben nicht auf alle Bestandteile Anspruch und bei den meisten werden noch Abzüge gemacht, insbesondere auf Grund des Einkommens der Eltern. Eine Abschätzung erlaubt der BAföG-Rechner.
Der BAföG-Höchstsatz unterscheidet nicht zwischen elternunabhängiger oder elternabhängiger Förderung. Bei elternunabhängigem BAföG spielt jedoch das Einkommen der Eltern keine Rolle, so dass es eine keine Abzüge dadurch gibt.
Leider steigt das BAföG nicht automatisch. Das aktuelle Gesetz hatte 2019 und 2020 Erhöhungen des Bedarfssätze vorgesehen, 2021 werden dann immerhin noch die Freibeträge insbesondere auf Einkommen der Eltern angehoben (was für alle, die nicht den Höchstsatz bekommen, evt. mehr BAföG bedeuten kann). Da 2021 Bundestagswahlen stattfinden, ist frühestens 2022 wieder mit einer BAföG-Novelle zu rechnen – oder später :-(
2. Was ist der BAföG-Höchstsatz?
Mit BAföG-Höchstsatz wird in der Regel die Summe aus Grundbedarf, Wohnpauschale für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende und der Zuschlag zu Kranken- und Pflegeversicherung bezeichnet.
BAföG-Höchstsatz für Studierende seit WiSe 2020/21 | |
---|---|
Grundbedarf | 427 € |
+Wohnpauschale+ | 325 € |
+Zuschlag KV/PV* | 109 € |
=BAföG-Höchstsatz | 861 € |
+ Wenn du noch bei den Eltern oder in einer Wohnung/Haus, die deinen Eltern gehört, wohnst, erhälst du lediglich 56 € Wohnpauschale.
* Der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag wird nur gewährt, wenn du dich schon selbst versichern muss (in der Regel erst ab 25 Jahre).
Und was ist der BAföG-Bedarf?
Für den einzelnen Auszubildenden ist eher der BAföG-Bedarf relevant – der nur dann dem Höchstsatz entspricht, wenn sie oder er nicht bei den Eltern wohnt und selbst kranken- und pflegeversichert sein muss. Der Bedarf ergibt sich aus Grundbedarf, der passenden Wohnpauschale sowie je nach Fall weiterer Zuschläge. Neben dem für Kranken- und Pflegeversicherung gibt es – aber eben nur für diejenigen, die entsprechende Kriterien erfüllen – noch den Kinderbetreuungszuschlag und diverse Zuschläge bei einem BAföG-gefördertem Auslandsstudium.
Der Bedarfsbetrag ist zunächst nur eine Rechengröße. Auf ihn werden ggf. noch dein Einkommen als AuszubildendeR, Einkommen deines Ehepartners, Lebenspartners und/oder deiner Eltern angerechnet. Es kommt also fast immer zu Abzügen. Bei dir als Auszubildendem kann es außerdem zu einer Vermögensanrechnung kommen.
Im folgenden Artikel erklären wir dir im Detail, wie hoch der BAföG-Höchstsatz der einzelnen BAföG-Typen ist und wie sich der Bedarfssatz zusammensetzt und berechnet. Schneller abschätzen kannst du deinen individuellen Bedarf – und die zu erwartenden BAföG-Höhe nach den möglichen Abzügen – mittels unseres BAföG-Rechners.
3. Wie setzt sich das BAföG zusammen?
Das BAföG besteht im wesentlichen aus Grundbedarf und Wohnpauschale. Dazu kommen bei Bedarf diverse Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung, Kinderbetreuung und Auslandsaufenthalte.
a. Grundbedarf
Die Höhe des Grundbedarfs ist nur von der Art der Ausbildung und der Ausbildungsstätte abhängig, die du besuchst.
Bei bestimmten Schülergruppen gibt es keine Wohnpauschale. Stattdessen enthält der Grundbedarf einen Beitrag zu den Wohnkosten, der allerdings im Gesetzestext nicht gesondert ausgewiesen ist. Bemerkbar macht sich dies jedoch insofern, als SchülerInnen ein und derselben Schulform mehr BAföG bekommen können, wenn sie während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen, als wenn sie bei ihren Eltern wohnen.
b. Wohnpauschale
Die Wohnpauschale gibt es nur für Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien sowie für bestimmte Schülergruppen (an den fraglichen Stellen ist die Wohnpauschale in den Bedarfstabellen ausgewiesen).
Der Beitrag zu den Mietkosten ist eine Pauschale, deren Höhe allein davon abhängt, ob du während des Studiums bei deinen Eltern wohnst oder nicht.
Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, musst du dies z. B. durch einen Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung nachweisen (VwV 12.2.20). Unerheblich ist, wie weit deine eigene Unterkunft vom Elternhaus entfernt ist. Du kannst also auch in unmittelbarer Reichweite deiner Eltern wohnen und die höhere Wohnpauschale für eine auswärtige Unterbringung erhalten.
Wichtig allerdings: Du wohnst sehr wohl bei deinen Eltern, wenn die Wohnung, die du bewohnst, deinen Eltern gehört. Es spielt dabei keine Rolle, ob du Miete zahlen musst oder nicht. Sind deine Eltern (oder ein Elternteil) lediglich Miteigentümer der Wohnung, gilt die Regelung nur dann, wenn der Miteigentumsanteil mindestens 50% beträgt (VwV 12.3a.1 bzw. 13.3a.1).
c. Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung
Beide Zuschläge erhaltest du nur dann, wenn du selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst. Dies ist nicht der Fall, wenn du über deine Eltern familienversichert bist. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn zusätzlich eine beitragspflichtige Privatversicherung vorliegt (VwV 13a.1.1). Bist du (ohne Familienversicherung) beitragspflichtig privat krankenversichert, solltest du in der einschlägigen Verwaltungsvorschrift (VwV 13a.1.2) nachlesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit idur die Zuschläge bekommst. Bei gesetzlich Versicherten genügt eine Bescheinigung der Krankenkasse über die bestehende Versicherung.
Achtung: Der Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird u.U. nicht gewährt, wenn die Familienversicherung nur deshalb nicht mehr greift, weil du durch umfangreiches Jobben die Einkommensgrenze überschritten hast und dich deshalb selbst versichern musst. Wenn du dich für die genauere Begründung interessiert, kannst du diese in einem Foren-Beitrag nachlesen.
d. Kinderbetreuungszuschlag
Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt seit Wintersemester 2020/21 150 € für jedes Kind unter 14. Genaue Details zu Bedingungen, Antrag und Sonderfällen im Artikel Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG.
e. Auslandszuschläge
Noch mehr BAföG kann es bei einem Auslandsaufenthalt geben. In EU-Staaten kann sogar das komplette Studium verbracht werden. Den Fahrtkostenzuschuss bekommt man aber nur einmal, egal wie lange man im Ausland ist. Für ein Jahr können auch Studiengebühren bis 4.600 € vom BAföG gefördert werden. In einigen nicht-EU-Ländern gibt es einen landesspezifischen Zuschlag.
Es gibt auch Schüler-BAföG für einen Auslandsaufenthalt, wobei SchülerInnen lediglich den Zuschlag zu den Fahrtkosten erhalten können.
4. Wie viel BAföG können Studenten bekommen?
Der BAföG-Bedarf für Studenten setzt sich seit Wintersemester 2020/21 wie folgt zusammen und ergibt somit einen BAföG-Höchstsatz von 861 €:
Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern | |
---|---|---|
Grundbedarf | 427 € | 427 € |
Wohnpauschale | 56 € | 325 € |
KV-Zuschlag1 | 84 € | 84 € |
PV-Zuschlag1 | 25 € | 25 € |
BAföG-Höchstsatz | 592 € | 861 € |
1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn ihr selbst beitragspflichtig versichert seid.
Die genannten Beträge gelten ab dem ersten Bewilligungszeitraum, der im August 2020 oder später beginnt, spätestens jedoch ab Oktober 2020.
Wie schon oben erwähnt: Hast Du ein Kind (oder mehrere) und betreust es, gibt es zusätzlich noch den Kinderbetreuungszuschlag von 150 € pro Kind unter 14 und Monat (bei vor August 2020 beginnenden BWZ noch 140 €; Anpassung ab Oktober 2020). Bei einem BAföG-förderungsfähigem Auslandssemester (oder -studium) gibt es Auslandszuschläge.
Das 26. BAföG-Änderungsgesetz sieht auch Änderungen zum Wintersemester 2021/22 vor, jedoch nicht bei den Bedarfssätzen. Lediglich die meisten Freibeträge (bspw. auf das Einkommen der Eltern) steigen. Unverändert bleibt aber der Freibetrag auf dein Einkommen – ca. 450 €/Monat bleiben also die nächsten Jahre die magische Grenze an eigenen Einkünften im Monatsdurchschnitt, wenn man das eigene BAföG nicht mindern will. Nur wer verheiratet ist, Kinder hat oder Schulgeld / Studiengebühren zahlen muss, bekommt dafür weitere Freibeträge.
Wohnst du bei deinen Eltern, beziehst BAföG oder beziehst es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt, kannst du im Falle der Hilfebedürftigkeit ALG II beantragen. Mehr dazu im ALG-II-Artikel.
5. Wie viel BAföG können Schülerinnen und Schüler erhalten?
Schüler-BAföG unterteilt sich in drei Kategorien. Der BAföG-Höchstsatz liegt in der höchsten bei 825 €/Monat, bei der niedrigsten bei 590 €. Jeweils inklusive der Pauschale für eigene Kranken- und Pflegeversicherung. Solange du familienversichert sein kannst, gibt es die genannte Pauschale nicht, der Höchstsatz fällt um 109 € niedriger aus.
Übrigens: Aus Sicht der BAföG-Paragraphen sind Auszubildende an Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs eher wie Studierende anzusehen – jedenfalls werden sie in § 13 „Bedarf für Studierende“ zusammen mit den „normalen“ Studierenden abgehandelt. Bei ihnen gibt es auch eine gesondert ausgewiesene Wohnpauschale, während die anderen SchülerInnen in § 12 „Bedarf für Schüler“ unterschiedliche Grundbedarfe abhängig von der Wohnsituation bekommen.
Wenn du SchülerIn bist und wissen willst, zu welcher Kategorie du zählst und ob dafür BAföG überhaupt möglich ist, informiere dich bitte im Artikel Schüler-BAföG. Dort wird im dritten Abschnitt genau eingegangen, an welchen Schulen Schüler-BAföG möglich ist und auch der Höchstsatz für Nicht-bei-den-Eltern-Wohnende (ohne Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag – da dieser für SchülerInnen nur selten in Frage kommt) aufgelistet. Hier im Folgenden schlüsseln wir den Höchstsatz inkl. KV/PV-Zuschlag genauer auf, auch für diejenigen, die noch bei den Eltern wohnen.
Das 26. BAföG-Änderungsgesetz sieht auch Änderungen zum Wintersemester 2021/22 vor, allerdings nicht bei den Bedarfssätzen. Lediglich die meisten Freibeträge (bspw. auf das Einkommen der Eltern) steigen. Unverändert bleibt aber der Freibetrag auf dein Einkommen – ca. 450 €/Monat bleiben also die nächsten Jahre die magische Grenze an eigenen Einkünften, wenn man das eigene BAföG nicht mindern will. Nur wer verheiratet ist, Kinder hat oder Schulgeld / Studiengebühren zahlen muss, bekommt dafür weitere Freibeträge. Die auch in den kommenden Jahren steigen.
a. BAföG-Bedarf für SchülerInnen an Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an Abendgymnasien und Kollegs
Er setzt sich seit Schuljahr 2020/21 wie folgt zusammen:
Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern | |
---|---|---|
Grundbedarf | 398 € | 398 € |
Wohnpauschale | 56 € | 325 € |
Höchstsatz ohne KV/PV | 454 € | 723 € |
KV-Zuschlag1 | 84 € | 84 € |
PV-Zuschlag1 | 25 € | 25 € |
BAföG-Höchstsatz | 563 € | 832 € |
1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn du selbst beitragspflichtig versichert bist.
Beziehst du BAföG oder beziehst es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt, kannst du im Falle der Hilfebedürftigkeit ALG II beantragen. Ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht, spielt keine Rolle. Mehr dazu im ALG-II-Artikel.
b. BAföG-Bedarf für SchülerInnen an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
Er setzt sich seit Schuljahr 2020/21 wie folgt zusammen:
Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern | |
---|---|---|
Grundbedarf= Höchstsatz ohne KV/PV | 448 € | 681 € |
KV-Zuschlag1 | 84 € | 84 € |
PV-Zuschlag1 | 25 € | 25 € |
BAföG-Höchstsatz | 557 € | 790 € |
1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn du selbst beitragspflichtig versichert seidbist.
Beziehst du BAföG oder beziehst es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt, kannst du im Falle der Hilfebedürftigkeit ALG II beantragen. Ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht, spielt keine Rolle. Mehr dazu im ALG-II-Artikel.
c. BAföG-Bedarf für SchülerInnen an Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
Nur wenn auswärtige Unterbringung notwendig: SchülerInnen an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10) und an Berufsfachschulen, sowie in Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
Er setzt sich seit Schuljahr 2020/21 wie folgt zusammen:
Bei den Eltern | Nicht bei den Eltern | |
---|---|---|
Grundbedarf= Höchstsatz ohne KV/PV | 247 € | 585 € |
KV-Zuschlag1 | 84 € | 84 € |
PV-Zuschlag1 | 25 € | 25 € |
BAföG-Höchstsatz | 356 € | 694 € |
1 KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn du selbst beitragspflichtig versichert bist.
Beziehst du BAföG oder beziehst es nur deshalb nicht, weil nach der Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung kein Förderbetrag verbleibt, kannst du im Falle der Hilfebedürftigkeit ALG II beantragen. Ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht, spielt keine Rolle. Mehr dazu im ALG-II-Artikel.
6. BAföG-Höchstsatz bei weiteren Konstellationen
BAföG-Höchstsatz bei Auslands-BAföG
Die Beantragung von Auslands-BAföG lohnt sich für deutlich mehr Auszubildende. Denn zusätzlich zum BAföG-Höchstsatz entsprechend der Ausbildungsart im Inland gibt es weitere Zuschläge. Das führt dazu, dass auch diejenigen, die während des Studiums oder Schulausbildung im Inland (knapp) kein BAföG bekommen können, im Ausland durchaus Förderung erhalten.
Folgende Zuschläge kann es für dich geben (bist du SchülerInnen kann es leider nur den Zuschlag für die Fahrtkosten geben):
Zuschlag für die Fahrtkosten
Innerhalb Europas gibt es für Hin- und Rückfahrt insgesamt 500 €, außerhalb Europas sogar 1.000 €.Studiengebühren im Ausland
Bis zu 4.600 € für maximal ein Studienjahr können übernommen werden, wenn du von den Studiengebühren nachweislich nicht befreit werden kannst.Auslands-Krankenversicherung
Auf Antrag werden bis zu 84 € pro Monat für eine Auslands-Krankenversicherung berücksichtigt.Landeszuschlag
Für bestimmte Länder außerhalb der EU gibt es einen extra Zuschlag, für die USA bspw. 87 €, für Japan 298 € (Stand Juli 2020). In den meisten Ländern gibt es aber leider nichts. Eine vollständige Liste findest du hier.
Unser BAföG-Rechner kann natürlich auch Auslands-BAföG berechnen!
Den Kinderbetreuungszuschlag gibt es übrigens selbst dann, wenn du ohne Kind(er) ins Ausland gehen solltest.
Höchstsatz bei elternunabhängigem BAföG
Kannst du elternunabhängiges BAföG erhalten, so spielt das Einkommen deiner Eltern keine Rolle. Die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich den BAföG-Höchstsatz zu erhalten, ist also deutlich höher. Abzüge kann es nun nur noch durch dein eigenes Einkommen und Vermögen geben. Und für den Fall, dass du verheiratet/verpartnert bist.
Manche glauben, dass sie bei elternunabhängiger Förderung in jedem Fall den BAföG-Satz für nicht-bei-den-Eltern-Wohnende bekommen. Dem ist jedoch nicht so: Selbst bei elternunabhängigem BAföG gibt es weniger Förderung, wenn du noch zu Hause wohnst. Ganz egal, ob du deinen Eltern Miete zahlst oder nicht.
Und noch etwas: Wenn du verheiratet bist, heißt das keineswegs automatisch, dass du elternunabhängig gefördert werden könntest. Stattdessen ist es meist so, dass sowohl das Einkommen des Ehepartners und dann auch noch das Einkommen der Eltern angerechnet werden.
Welcher Höchstsatz konkret drin ist, findest du oben beim BAföG-Höchstsatz für ein Studium bzw. BAföG-Höchstsatz für Schülerinnen und Schüler
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