BAföG-FAQ
Vermögensanrechnung [§§ 26-30 BAföG]
Von Nicola Pridik
Die wichtigsten Fragen und Antworten …
Wie viel Vermögen darf man beim BAföG haben?
Einem Single ohne Kind werden
7.500 Euro Freibetrag gewährt. Für jedes Kind gibt es
2.100 Euro weiteren Freibetrag.
Wird auch Vermögen der Eltern oder des Ehepartners angerechnet?
Nein, nur euer eigenes Vermögen kann angerechnet werden.
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Bei welchen Vermögensposten sollte man beim BAföG besonders aufpassen?
Besonderheiten ergeben sich u.a. bei Autos, Mietkautionen, Riester-Renten, Kapitallebensversicherungen, Bausparverträgen, Sparbücher, selbstbewohnten Eigentumswohnungen oder Häusern und Treuhandvermögen. Diese können u.U. von einer Anrechnung (teilweise) freigestellt werden. Details bitte im Artikel nachlesen!
Wie werden Schulden bei der Vermögensanrechnung beim BAföG berücksichtigt?
Verbindlichkeiten, z. B. Studienkredite, der Bildungskredit und das BAföG-Bankdarlehen, mindern das Vermögen. Die Schulden durch das BAföG-Staatsdarlehen werden jedoch nicht berücksichtigt!
… mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!
1. Grundsätzliches
Nicht nur Einkommen wird auf euren
BAföG-Bedarf angerechnet, auch euer Vermögen kann dazu führen, dass ihr weniger BAföG erhaltet. Bei Singles ohne Kind liegt der Freibetrag seit Wintersemester 2016/17 bei 7.500 Euro.
Anders als beim Einkommen beschränkt sich die Vermögensanrechnung aber auf euer eigenes Vermögen. Das Vermögen eurer Eltern und eures Ehegatten oder Lebenspartners bleibt außer Betracht. Wunderbar, werdet ihr denken, wenn ihr das Glück habt, über ein paar Euro mehr zu verfügen, dann „parke“ ich halt das Vermögen, das den Freibetrag übersteigt, vorübergehend auf dem Namen besagter Personen und hole es mir am Ende des Studiums einfach zurück …
Dass es so einfach nicht ist, werdet ihr merken, wenn ihr diesen Artikel bis zum Ende lest. Größte Vorsicht ist geboten – sogar dann, wenn ihr nichts Illegales im Schilde führt. Dabei sei von vornherein davon abgeraten, auch nur ein minimales Risiko einzugehen, denn das BAföG-Amt kann eure Angaben kontrollieren. Es erfährt nämlich vom Bundeszentralamt für Steuern alljährlich, wie hoch eure Zinseinkünfte sind und kann daraus auf die Höhe eures Vermögens schließen. „
Datenabgleich“ nennt sich das Ganze. Wir haben ihm einen extra Bereich gewidmet, damit ihr euch umfassend informieren und außerdem nachvollziehen könnt, wieso das alles nicht ganz unproblematisch ist, was hier mit euren Daten passiert.
2. Wie wird bei der Vermögensanrechnung vorgegangen?
Nach folgenden Prüfungsschritten entscheidet das BAföG-Amt, ob es zu einer Vermögensanrechnung kommt:
a) Handelt es sich um Vermögen im Sinne des BAföG?
Nach
§ 27 Abs. 1 BAföG gelten als Vermögen alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstigen Rechte, es sei denn, ihr könnt diese aus rechtlichen Gründen nicht verwerten, z. B. weil sie gepfändet wurden. Unerheblich ist eine Unverwertbarkeit aus rein tatsächlichen Gründen, z. B. weil ihr keinen Käufer findet.
Nicht zum Vermögen zählen Haushaltsgegenstände, also z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Wäsche und Geschirr, aber auch Musikinstrumente, Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Geräte der elektronischen Kommunikation (Handy, Smartphone etc.).
Kein Vermögen im Sinne des BAföG sind außerdem Rechte auf Versorgungsbezüge und Renten, Ansprüche aus der Sozialversicherung und Nießbrauchsrechte.
Zu einzelnen Vermögenspositionen siehe unten
Punkt 3.
b) Wie hoch ist der Wert der Vermögensposition?
Für die Bestimmung des Vermögenswertes ist immer der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend (+/- 14 Tage, vgl.
VwV 28.2.1). Seit dem 1. April 2005 gilt dieser Zeitpunkt auch bei Wertpapieren. Veränderungen während des Bewilligungszeitraums werden nicht berücksichtigt. Auch ist es nicht möglich, wie beim Einkommen einen sog. Aktualisierungsantrag zu stellen. Entwickeln sich die Vermögensverhältnisse aber zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums so extrem, dass der BAföG-Anspruch zunächst wegen des Vermögens entfällt und später, z. B. wegen des finanziellen Zusammenbruchs eurer Bank, ein erheblicher Verlust eintritt, so ist an die Berücksichtigung zumindest eines Härtefreibetrags nach
§ 29 Abs. 3 BAföG zu denken.
Bei Wertpapieren bestimmt sich der Wert nach dem Kurswert, ansonsten ist der jeweilige Zeitwert relevant. Dieser ergibt sich aus dem Preis, der (im Zeitpunkt der Antragstellung) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse) bei einer Veräußerung zu erzielen wäre (vgl.
VwV 28.1.1). Zur Bestimmung des Zeitwertes eines Kfz siehe unten
Punkt 3a.
c) Welche Schulden und Lasten sind abzuziehen?
Schulden sind alle Verbindlichkeiten, die ihr zur Erbringung einer Leistung gegenüber anderen eingegangen seid. Dazu gehören z. B. das BAföG-Bankdarlehen, der Bildungskredit, Studienbeitragsdarlehen und Studienkredite von Kreditunternehmen (vgl.
VwV 28.3.1), nicht dagegen das BAföG-Staatsdarlehen. Auch ein Darlehen von Angehörigen kann als Verbindlichkeit abgezogen werden, sofern die in
VwV 28.3.2a aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Ob mit der Geltendmachung der Forderung im Bewilligungszeitraum ernsthaft zu rechnen ist, spielt keine Rolle.
Lasten sind insbesondere wiederkehrende Leistungen (Renten etc.), aber auch Beschränkungen des Eigentums zugunsten Dritter. Voraussetzung ist allerdings, dass die Belastung nicht bereits bei der Bewertung des Zeitwertes des Grundbesitzes berücksichtigt worden ist. Ferner gehören zu den Lasten solche Verbindlichkeiten, die euch aus der Rückforderung von Spar- und Bausparprämien sowie durch die Nachversteuerung von Bausparbeiträgen erwachsen, wenn ihr Guthaben aus prämienbegünstigten Sparverträgen und/oder Bausparverträgen vor Ablauf der Festlegungsfrist verwertet. Abgezogen werden in den letztgenannten Fällen (von Amts wegen - bitte nicht schon selbst abziehen!) pauschal 10 Prozent des Guthabens.
Wichtig: Wenn ihr im Zusammenhang mit der Aufnahme eurer Ausbildung bzw. der Antragstellung oder im Laufe der Ausbildungszeit Verbindlichkeiten ohne Gegenleistung oder nur zum Schein eingeht, werden diese NICHT von eurem Vermögen abgezogen, weil dieses Vorgehen rechtsmissbräuchlich ist.
d) Überschreitet das Vermögen die Freibetragsgrenze?
Anrechnungsfrei bleiben für euch selbst 7.500 Euro. Seid ihr verheiratet, kommen für euren Ehegatten bzw. Lebenspartner 2.100 Euro hinzu, es sei denn, ihr lebt dauerhaft (!) von ihm getrennt. Wenn ihr Kinder habt, ist für jedes ebenfalls ein Betrag in dieser Höhe anrechnungsfrei zu stellen. Maßgebender Zeitpunkt für die Familienverhältnisse ist der Tag der Antragstellung. (Wenn ihr auf die zusätzlichen Freibeträge angewiesen seid und es nur um wenige Wochen geht, solltet ihr den BAföG-Antrag erst nach der Hochzeit bzw. vor der Scheidung stellen und wenn ein Kind unterwegs ist, erst nach der Geburt.)
Grafik in neuem Fenster / © npridik
Der nach den Prüfungsschritten a) bis d) verbleibende Betrag wird durch die Anzahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums (in der Regel 12 Monate) geteilt und von eurem monatlichen Bedarf abgezogen (siehe auch die Grafik).
3. Bei welchen Vermögenspositionen gibt es mehr zu beachten?
a) Wird ein Auto als Vermögen beim BAföG angerechnet?
Kraftfahrzeuge (neben Autos geht es hier auch um Motorräder!) sind keine Haushaltsgegenstände und werden als Vermögen berücksichtigt, sofern ihr Eigentümer des Fahrzeuges seid. Soweit jemand anderes den Kaufvertrag unterschrieben hat und auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in Händen hält, ist diese Person auch Eigentümer. Das gilt selbst dann, wenn der Wagen auf euch zugelassen ist, ihr also Halter seid, und außerdem die Versicherung auf euren Namen läuft.
Existiert kein Kaufvertrag (mehr) wird das BAföG-Amt jene Person als Eigentümer sehen, auf die der Wagen zugelassen ist – sofern diese auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in Händen hält.
Ansonsten sind folgende Konstellationen zu unterscheiden (vgl.
VwV 28.1.6):
Eigentum am Kfz / Finanzierungslage |
Berücksichtigung als Vermögen? |
Das Kfz ist vollständig bezahlt und gehört euch selbst. |
Das Kfz wird in Höhe des Zeitwertes auf als Vermögen angerechnet. |
Ihr habt das Kfz geleast oder gemietet. |
Das Kfz spielt beim BAföG keine Rolle. Es wird weder als Vermögen angerechnet noch reduzieren die Leasingraten bzw. der Mietzins das Vermögen. |
Das Kfz ist noch nicht vollständig bezahlt und wird nach vollständiger Bezahlung euch selbst gehören. |
Das Kfz wird in Höhe des Zeitwertes als Vermögen angerechnet. Die Restdarlehensschuld am Tag der Antragstellung reduziert das Vermögen. |
Das Kfz ist noch nicht vollständig bezahlt und wurde dem Darlehensgeber (Autohändler/Bank) zur Sicherung der Darlehensforderung übereignet. |
Das Kfz selbst wird zwar nicht als Vermögen angerechnet, dafür zählt aber die Forderung, die ihr gegen den Darlehensgeber habt, zu eurem Vermögen. Um die Höhe der Forderung zu bestimmen, wird die noch bestehende Verbindlichkeit vom Zeitwert des Kfz abgezogen. Ist der ermittelte Betrag negativ, reduziert sich das Vermögen entsprechend. |

Franz Pfluegl - Fotolia.com
Der Zeitwert wird auf der Basis des Händlereinkaufspreises (netto) bestimmt. Damit ihr möglichst wenig Arbeit damit habt, bieten Webportale wie
www.dat.de (anonym direkt online möglich) oder
www.wirkaufendeinauto.de (Angabe der Mailadresse erforderlich, genauere Schätzung vor Ort evt. möglich) entsprechende Rechner an. Das BAföG-Amt wird eure Angaben und Nachweise in Bezug auf den Wert des Kfz auf Plausibilität prüfen. Soweit der reale Wert (z.B. durch Unfallschäden – mangelhafte Wartung) unter dem Listenwert liegt, kann sich im Einzelfall eine Werteinschätzung durch eine Werkstatt lohnen.
Seid ihr aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Lage von Wohnort und Ausbildungsstätte im Einzelfall auf die Benutzung eines angemessenen Kfz angewiesen, kann der Wert des Fahrzeuges im Rahmen eines Härtefallantrages nach
§ 29 Abs. 3 BAföG komplett aus der Anrechnung herausgenommen werden (
VwV 29.3.2 Buchstabe k). Wichtig ist, dass es sich um einen atypischen Fall handelt, bei dem die Verwertung des Fahrzeuges zu einer besonderen Härte führt und dem anders nicht zu begegnen ist. (Insbesondere nicht dadurch, dass ihr einfach näher an die Ausbildungsstätte heranzieht oder den ÖPNV nutzt.)
Noch Fragen?
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