BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschriften
Hier findet sich das aktuelle BAföG-Gesetz in der sich durch das 26. BAföG-Änderungsgesetzes vom 08. Juli 2019 (BGBl. I S. 1048) ergebenden Fassung. Siehe auch unsere Übersicht der wesentlichen Änderungen.
Seither gab es noch Änderungen in § 13a (zum 1.1.2020), in § 21 (rückwirkend zum 1.3.2020, befristet durch § 66a Abs. 8a) und in § 8 (24.11.2020). Neu hinzugekommen ist am 24.11.2020 § 66b mit abschließenden Regelungen zum Brexit.
Die Verwaltungsvorschriften (VwV) stammen von 2013 und passen daher insbesondere an den Stellen, die das 25. + 26. BAföGÄndG und andere Gesetzesänderungen seither angefasst haben, möglicherweise nicht mehr oder nur sinngemäß. An einigen – leider lange nicht an allen – Stellen haben wir das markiert.
Übersicht der BAföG-Gesetzesparagraphen
Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
Abschnitt III: Leistungen
Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
Abschnitt V: Vermögensanrechnung
Abschnitt VI:
Abschnitt VII: Vorausleistung und Übergang
Abschnitt VIII: Organisation
Abschnitt IX: Verfahren
Abschnitt X:
Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlußvorschriften
Nicht aufgeführte Paragraphen wurden aufgehoben. Kursiv: Vorratsparagraph nur für den Fall des ungeregelten Brexits – inzwischen obsolet. Demnächst wird aller Voraussicht nach stattdessen ein § 66b ergänzt, der regelt, was mit Ende der Brexit-Übergangszeit gilt (vgl. hier.
Kleines FAQ zu BAföG-Gesetz und -VwV
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz, wird aber umgangssprachlich auch für die sich aus diesem Gesetz ergebende Leistung für Studierende und Schülerinnen und Schüler verwendet.
Kleine Gesetzesänderungen gibt es recht häufig, die entscheidenden großen Gesetzesnovellen, die auch den BAföG-Höchstsatz anheben, leider seltener. Die letze große BAföG-Novelle wurde 2019 beschlossen und umfasst Änderungen bis 2021.
Verwaltungsvorschriften (VwV) dienen dazu, eine einheitliche Rechtsanwendung – hier durch die BAföG-Ämter – zu gewährleisten. Sie versuchen Punkte zu klären, bei denen das Gesetz zu unbestimmt ist oder wo das Zusammenspiel mit anderen Gesetzen zu beachten ist. Falls Streitfragen durch Gerichtsentscheide hoher Instanzen geklärt wurden, kann das auch Eingang finden. Die VwV zum BAföG sind leider seit 2013 nicht überarbeitet worden, teilweise finden sich daher in unserer Online-Fassung Ergänzungen. und Hinweise
Im Artikel BAföG-Gesetz Stand 2016 (mit den wichtigsten kleinen Änderungen bis Anfang 2019). Dort finden sich auch Verweise auf noch ältere Gesetzesfassungen (bis zum Jahr 2000 zurück).
Hinweis: Für die Richtigkeit der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der Gesetzesparagraphen, kann keine Verantwortung übernommen werden. Im Zweifelsfalle sind immer offizielle Unterlagen zu Rate zu ziehen, eine Berufung auf diese Seiten ist nicht ratenswert. Sie sollen lediglich zur ersten Information dienen.
Eine sehr gute Übersicht über das BAföG-Gesetz und seine Änderungen bietet übrigens buzer.de. Vor allem die Gegenüberstellungen aller Gesetzesänderungen seit 2006 sind äußerst hilfreich, die dort für alle Bundesgesetze und -vorschriften zu finden sind. Eigentlich ein Service, den man vom Staat erwarten würde – aber bei buzer von privat deutlich besser erledigt wird als bspw. von der offiziellen Seite gesetze-im-internet.de.