Wie geht es weiter?BAföG-Änderungen 2024
Dieser Artikel wird bis zur hoffentlich Verabschiedung der entsprechenden BAföG-Novelle 2024 bei Bedarf immer aktualisiert. Gern Bookmark setzen!
Zu erwarten ist eine BAföG-Änderung zum Wintersemester 2024/2025. Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat, werden immerhin folgende Punkte aufgegriffen: Studienstarthilfe Förderhöchstdauer erhöhen („Flexibilitätssemester“) Studienfachwechsel erleichtern Höhere Freibeträge auf Einkommen der Eltern (+5%) Anpassung des Freibetrags für eigene Einkünfte der BAföG-Empfänger:innen Erhöhung der Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung Doch eine Erhöhung der BAföG-Sätze ist im ersten Entwurf des 29. BAföG-Änderungsgesetzes nicht vorgesehen. Dabei hat der Haushaltausschuss trotz allem auch in der zweiten Bereinigungssitzung an den 150 Millionen „mehr“ für das BAföG festgehalten und auch explizit eine Erhöhung der BAföG-Sätze gefordert. Jedenfalls berichtet das die Zuständige von der SPD. Und auch eine mögliche Schlappe vor Gericht interessiert im BMBF scheinbar nicht – die Berechnung der BAföG-Höhe wird vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Es gibt durchaus einige, die erwarten, dass dadurch das BAföG steigen müsse – gerade in der aktuellen Situation (zwei Jahre ohne BAföG-Anpassung bei gleichzeitig hoher Inflation). Doch offenbar will das BMBF diese mögliche Schlappe riskieren. Stattdessen wird zwar etwas mehr Geld als noch im Sommer geplant für das BAföG vorgesehen – allerdings für andere Dinge. Die alle für sich durchaus sinnvoll sind. Doch wenn das BAföG insgesamt immer mehr ausgedünnt wird, helfen diese Verbesserungen nicht, den immer schlechter werdenden Ruf zu stoppen. Und auch eine Verschlechterung ist im Entwurf drin: Die Schuldenobergrenze steigt Seit der 2019er-Gesetzesfassung des BAföG ist keine feste Schuldenobergrenze mehr im Gesetz, sondern die Grenze sind 77 Monatsraten. Bisher beträgt die Höhe für eine Monatsrate 130 € (oder bei nur geringem Überschreiten der Einkommensgrenze, ab der zurückzuzahlen ist, sogar weniger). Folglich lag die Grenze seither bei 10.010 € – bei gleichbleibender Ratenhöhe. Diese Ratenhöhe soll nun aber ab Oktober 2025 auf 150 € steigen. Damit steigt die Schuldenobergrenze auf bis zu 11.550 €. Das steht dann sogar im Widerspruch zur vage im Koalitionsvertrag „angestrebten“ Absenkung des Darlehensanteils. 1. Wann kommen die BAföG-Änderungen?
Damit hatten manche schon bei der 2022er-BAföG-Anpassung gerechnet. Es gibt ihn nur für Studierende unter 25 Jahre, die vor dem Studium Bürgergeld beziehen oder – die Eltern – für sie den Kinderzuschlag erhalten und so knapp kein Bürgergeld bekommen. Mit der Hilfe soll beim Studienstart und den damit verbundene Ausgaben (Wohnungsumzug etc.) geholfen werden. Sie soll einmalig 1.000 Euro betragen.
Das stand so im Koalitionsvertrag, ohne verbale Einschränkungen und soll nun in Form eines „Flexibilitätssemesters“ kommen. Ein Semester – allerdings nur insgesamt für Bachelor und Master zusammen! – soll es über die Förderhöchstdauer mehr BAföG geben, einfach auf Antrag und ohne Angabe von Gründen.
Soll noch bis Anfang des fünften Semesters bei wichtigem Grund möglich sein. Und in der Regel sogar ohne Begründung bis Anfang des vierten Semesters. Jeweils also ein Semester länger als bisher.
Ohne diese Anpassung würden alle, deren Eltern jährlich Lohnerhöhungen erhalten, weniger BAföG erhalten. Verdienen die Eltern gleich viel (oder nur wenig mehr – weniger als 5%), wirkt das für diejenigen, die nicht den Höchstsatz beziehen, wie eine leichte BAföG-Erhöhung.
Damit wieder so viel verdient werden kann, wie bei einem Minijob möglich. Immerhin wird gleich die Grenze so erhöht, dass 556 € (Minijobgrenze ab Januar 2025) monatlicher Verdienst möglich sind ohne BAföG-Kürzung. Bis einschließlich des Sommersemesters 2024 sind nur 522,50 € möglich, jeder Euro darüber wird zu ca. 80% vom BAföG abgezogen.
Aber nur an die Höhe wie für Anfang 2024 erforderlich. Wenn KV/PV 2025 wieder teurer werden (vor allem auch für über 30-jährige) – wovon man leider ausgehen muss –, so fehlt das dann schon wieder.
2. Wie hoch fällt die BAföG-Erhöhung 2024 aus?
Aus Sicht des BMBF leider gleich Null. (Auch wenn sie natürlich die anderen Verbesserungen, die durchaus schön sind, fast wie eine Erhöhung verkaufen wollen. Fakt ist aber: für die Masse gibt es nicht mehr BAföG und durch die Inflation bedeutet das real eher weniger …)
Der Haushaltsausschuss hatte durchaus eine Erhöhung im Sinn, als er im November insgesamt 150 Millionen für BAföG-Verbesserungen vorsah. Die damals formal nur unterbrochene Sitzung wurde am 18. Januar 2024 zu Ende gebracht – und offenbar hat sich an den 150 Millionen nichts geändert. Da auch sonst vielstimmige Kritik am aktuellen BAföG-Entwurf des BMBFs besteht – vielleicht tut sich noch was. Siehe auch unseren Artikel mit mehr Hintergründen und Kommentar:
Tatsache bleibt jedenfalls, dass der BAföG-Grundbedarf (ohne Miete) Anfang 2024, wenn das Bürgergeld erneut erhöht wird, mit nur 452 € über 100 € unter dem Satz des Bürgergeldes von dann 563 € liegt – und sogar 12 € unter dem Satz, der Asylbewerber:innen ab 2024 gewährt wird (460 €). In der Düsseldorfer Tabelle, die bei Unterhaltsfragen herangezogen wird, werden für Studierende schon seit Anfang 2023 520 € Bedarf angesetzt (plus 410 € für die Mietkosten).
Nun ist die Düsseldorfer Tabelle nur ein Anhaltspunkt und der Unterhalt in der Höhe würde nur gewährt, wenn den Eltern noch genug für sich bleibt (Selbstbehalt). Und Einkommen des Kindes kann da auch direkter wieder abgezogen werden. In der Regel lag die Düsseldorfer Tabelle leider immer höher als das BAföG. Dennoch: Eine Erhöhung des BAföG Grundbedarf in Richtung 500 € und eine Aufstockung des Mietzuschlages in Richtung von 400 € wäre angemessen. Doch aktuell weit weg – vielleicht braucht es noch Proteste ⁉️📣
Noch kann jedenfalls der Bundestag Änderungen vornehmen. Nach der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag wird der Bildungsausschuss sich mit dem Gesetz befassen und Änderungen beschließen. Denen folgt in der Regel das Parlament. Entscheidend wird also sein, was der Ausschuss diskutiert und schließlich beschließt.
3. Was die Koalition eigentlich noch alles beim BAföG machen wollte
Es gibt noch einiges, was SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten oder zumindest prüfen wollten.
Statt die nötige Erhöhung vorzusehen, plant das BMBF sich wohl mit einigen dieser Verbesserungen (siehe schon oben) aus der Affäre zu ziehen und das ganze als erfolgreiche Reform anzupreisen.
Offen bleibt noch:
Automatismus für Anpassungen
Wäre extrem wichtig, ist aber vollkommen unklar, ob sich die Koalition dazu durchringen wird. Im Koalitionsvertrag steht lediglich „Freibeträge und Bedarfssätze werden wir künftig regelmäßiger anpassen.“ Dazu wäre ein Automatismus nicht nötig – besser wäre er aber.Absenkung des Darlehensanteils
Das wurde im Koalitionsvertrag lediglich „angestrebt“ – kann also gut sein, dass da nichts weiter passiert.Öffnung des zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle Studierenden
Auch das ist nur optional – wäre aber eine gute Sache. Doch auch hier kommt es natürlich auf die Details an, wie das angeboten wird – wenn überhaupt.
Um so mehr wäre es nötig, dass das Bundesverfassungsgericht für einen Paukenschlag sorgt (hier zum Hintergrund) und die Berechnung der BAföG-Höhe für verfassungswidrig (weil zu niedrig) erklären würde. Und eine Regelung wie beim Bürgergeld fordert (Automatismus! Berechnung an Hand der Inflation bezogen auf die Gruppe der BAföG-beziehenden Studis!). Schön wäre es.