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Finde heraus, ob Du „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG hast – und ob es sogar elternunabhängiges BAföG sein könnte! Die BAföG-Höhe kann im Anschluss direkt mit unserem BAföG-Rechner abgeschätzt werden. Ist kein BAföG möglich, gibt der Check in vielen Fällen Hinweise darauf, welche anderen Fördermöglichkeiten es geben könnte.
Los geht's …Was ist mit „Vollzeit“ gemeint?
Bei einem
Vollzeitstudium werden im Schnitt
30 Punkte nach dem ECTS pro Semester vergeben. Ein sechssemestriges Vollzeitstudium muss bspw. auf 180 Punkte nach dem ECTS kommen, ein achtsemestriges auf 240.
Im schulischen Bereich spricht man im Sinne des BAföG von einer
Vollzeitausbildung, wenn nach den Ausbildungsbestimmungen oder der allgemeinen Erfahrung die Ausbildung (Unterricht, Vorlesung, Praktika, Vor- und Nachbereitung) 40 Wochenstunden erfordert und die
Unterrichtszeit mindestens 20 Wochenstunden beträgt. Der Religionsunterricht ist mitzuzählen, auch wenn Auszubildende im Einzelfall daran nicht teilnehmen.
Eine Abendhaupt- oder -realschule oder ein Abendgymnasium bietet in diesem Sinne nur zweitweise eine Vollzeitausbildung. Und zwar im letzten Schuljahr (Abendgymnasium: letzte drei Schulhalbjahre), wenn keine Erwerbstätigkeit mehr vorgeschrieben ist und gleichzeitig die gerade erwähnten Bedingungen erfüllt sind.
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