BAföG-FAQFormloser BAföG-Antrag
Mit einem einfachen formlosen Antrag kann es losgehen – für den Rest solltest du eine Akte anlegen ;)
Die unten geschilderten Veränderungen sind in Kraft getreten. Dennoch schaden eine Unterschrift natürlich auch weiterhin nicht!
1. Warum ein formloser BAföG-Antrag?
Du schaffst es nicht, alle Unterlagen für einen BAföG-Antrag rechtzeitig zusammen zu bekommen? Da das BAföG immer nur ab dem Monat gezahlt wird, in dem der Antrag gestellt wurde, ist ein „schneller“ formloser Antrag hier eine Alternative.
Bei der Antragstellung muss man zwischen der Antragstellung als solcher und dem Vorliegen eines vollständigen Antrages unterscheiden. Der vollständige Antrag muss stets auf den vorgeschriebenen Formblättern erfolgen (§ 46 BAföG). Inzwischen ist das in allen Bundesländern online-unterstützt möglich ist. Der vollständige Antrag muss alle notwendigen Unterlagen und Nachweise enthalten.
BAföG bekommst du frühestens ab dem Beginn der Ausbildung. Genauer ab dem ersten Tag des Monats in dem der Unterricht (oder der Vorlesungsbetrieb) beginnt.
Du musst spätestens im ersten Monat, in dem BAföG möglich wäre, auch einen Antrag stellen, um deinen vollen Anspruch zu wahren. Du kannst ihn auch erst später einreichen, dann kannst du aber erst vom Monat der Antragstellung an BAföG bekommen. Im BAföG gibt es ein Monatsprinzip. Es wird also stets für einen vollen Monat BAföG geleistet.
Um den BAföG-Anspruch zu wahren, muss der Antrag nicht gleich vollständig sein. Es genügt an dieser Stelle ein „formloser Antrag“. Die Absicht, BAföG beziehen zu wollen, muss dabei zum Ausdruck kommen. Das einfache Anfordern der Antragsunterlagen oder allgemeiner Informationen zum BAföG reicht nicht aus.
Damit das Entscheidende drauf steht, bieten wir weiter unten die Vorlage eines „formlosen Antrages“ an – sei es, dass du für den laufenden Monat die Förderung noch retten möchtest oder dass du aus irgendwelchen Gründen Wert darauf legst, dass an diesem Tag das Vermögen festgestellt wird. (Der Tag der Antragstellung ist nämlich auch der Tag, an dem das Vermögen für den anstehenden Bewilligungszeitraum abschließend festgestellt wird. Änderungen in diesem Bewilligungszeitraum bleiben bis zur nächsten Antragstellung unberücksichtigt.)
In allen anderen Fällen solltest du direkt einen möglichst vollständigen Antrag stellen. Wer drei Monate vor Ausbildungsbeginn einen unvollständigen Antrag stellt, hat (von der Vermögensfeststellung mal abgesehen) sonst keinen Vorteil.
Es kann vorkommen, dass du deinen BAföG-Antrag zurückziehen möchtest, weil sich deine finanzielle Situation geändert hat oder du das Studium doch nicht beginnst. Egal ob formloser oder „normaler“ BAföG-Antrag mit Formblättern: Einen Antrag ziehst du schriftlich formlos zurück.
2. Der Tag der Antragstellung – was tun, wenn es knapp wird?
Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht. Also leider nicht der Tag, an dem du den Brief mit dem Antrag auf den Weg bringst und in den Postkasten wirfst.
Wenn du erst am letzten Tag des Monats (sagen wir am 31. Oktober) den Antrag per Post aufgibst, ist das zu spät, um für den Oktober noch BAföG bekommen zu können. Denn der Brief wird erst im November im Amt ankommen. Du solltest dabei auch auf etwaige Feiertage achten (bspw. den Reformationstag am 31.10. in einigen Bundesländern).
Wenn es mit der Post zu spät wird, kann der Antrag persönlich vorbeigebracht werden – was aber natürlich nur während der Öffnungszeiten des Amtes wirklich sicher ist. Denn der Briefkasten des BAföG-Amtes kann, muss aber keinen Datumsstempel haben.
Persönlich vor Ort beim zuständigen BAföG-Amt kannst du auch zusammen mit den Sachbearbeiter*innen den Antrag „zur Niederschrift“ stellen.
In den BAföG-Verwaltungsvorschriften wird ausdrücklich auch die Einreichung per E-Mail erlaubt – sofern es ein Scan des eigenhändig unterschriebenen Antrags ist. Allerdings hast du dabei (anders als beim Fax-Empfangsbericht) möglicherweise keine Rückmeldung, ob die Mail auch wirklich beim Empfänger angekommen ist. Wobei BAföG-Ämter zunehmend automatische E-Mail Eingangsbestätigungen versenden. So sie es nicht tun, sollte die E-Mail nur im Notfall, wenn andere Wege nicht mehr in Frage kommen, genutzt werden.
Für den Notfall bleibt sonst noch das Fax. Wenn es klappt, gibt's da zwar einen Empfangsbericht. Aber stell dir vor, dass leider gerade das Fax im Amt defekt ist … 😱 Dann vielleicht doch per E-Mail 😅
NEU: Mit In-Kraft-Treten des 27. BAföG-Änderungsgesetzes – das ist inzwischen der Fall – wird keine Unterschrift mehr auf BAföG-Anträgen benötigt – sondern lediglich eine klare Zuordenbarkeit deiner Identität. Dafür wird es reichen, Angaben zu Name, Adresse, Geburtsdatum und eventuell Geburtsort zu machen.
Formloser BAföG-Antrag per E-Mail Schritt für Schritt
Vordruck (hier das PDF) ausfüllen und ausdrucken
Ausdruck selbst unterschreiben
Scannen oder fotografieren und am besten als PDF speichern
Mailadresse des zuständigen BAföG-Amtes heraussuchen
Mail an Amt schicken (als Text reicht ein Verweis auf das beigefügte PDF: „Bitte beachten Sie meinen Antrag auf BAföG auf beigefügtem PDF.“), PDF des ausgefüllten formlosen Antrages beifügen.
3. Vorlage für einen korrekten formlosen BAföG-Antrag
Vorname Name des/der Auszubildenden
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
An das
Amt für Ausbildungsförderung
Straße Hausnummer oder Postfach
Postleitzahl Ort
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem BAföG
(Bei Weiterförderungsantrag, d.h. wenn Ihr schon BAföG erhaltet habt, bitte die Förderungsnummer angeben)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, (Vorname Name), geboren am ..., beginne ab dem ... eine Ausbildung an ... (Name der Hochschule / Schule) im Studienfach ... und stelle hiermit einen Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG.
Die vollständig ausgefüllten Antragsformulare reiche ich Ihnen umgehend nach.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des/der Auszubildenden (nicht mehr nötig, schadet aber natürlich nicht)
4. FAQ Formloser BAföG-Antrag
Wenn man eine Frist einhalten muss, aber es nicht mehr schafft, einen vollständigen Antrag abzugeben, reicht zunächst ein formloser Antrag. Die restlichen Unterlagen müssen dann zeitnah nachgereicht werden.
BAföG gibt es ab Studien- bzw. Schulbeginn, sofern spätestens in diesem Monat der Antrag beim BAföG-Amt eingeht. Wird die Zeit knapp, sollte man diese Frist mittels formlosem Antrag retten und den eigentlichen Antrag nachreichen.
Entweder kannst du den formlosem Antrag schriftlich beim BAföG-Amt vorbei bringen oder ihn rechtzeitig per Post sowie Fax schicken. Per Email geht es auch, wichtig ist aber, dass du als Antragsteller klar zuordenbar bist (daher mind. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Studienfach/Ausbildung und Schule/Hochschule angeben). Alternativ ist es möglich, den Antrag vor Ort beim BAföG-Amt mit einem Sachbearbeiter direkt zur Niederschrift zu stellen.