BAföG-Tipp
Hilfe zum Studienabschluss
Kurz vor der Abschlussarbeit, aber kein reguläres BAföG mehr möglich, weil Leistungsnachweis zu spät erbracht wurde oder etwas „zu lange“ studiert wurde? Hilfe auf den letzten Metern kann die Studienabschlusshilfe beim BAföG bieten – die ist zwar verzinslich, aber zu sehr günstigen Konditionen (0,72% Zins Stand 01/2018). So kann man sich auf den Abschluss konzentrieren ohne zu viel zu jobben oder einen Kredit aufzunehmen!
Von Nicola Pridik
Das Wichtigste in Kürze …
- Bevor ihr Hilfe zum Studienabschluss beantragt, sollte geklärt werden, ob ihr Gründe vorweisen könnt, die eine BAföG-Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen. Dies wäre für euch finanziell günstiger!
- Die Studienabschlusshilfe wird längstens für zwölf Monate in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt. Der Zinssatz ist sehr günstig.
- Voraussetzung ist, dass eure Ausbildungsstätte euch bestätigt, dass ihr eure Ausbildung innerhalb von zwölf Monaten abschließen könnt. In nicht modularisierten Studiengängen ist außerdem die Zulassung zur Abschlussprüfung erforderlich.
- Ausgeschlossen ist die Hilfe, wenn ihr die Fachrichtung zu spät gewechselt habt oder kein BAföG bekommt, weil eure Eltern, Ehe- oder LebenspartnerIn oder ihr selbst zu viel verdient.
- Als Alternative zur Studienabschlusshilfe kommt an vielen Orten und unter bestimmten Bedingungen ein Studienabschlussdarlehen vom Studierendenwerk oder einer studentischen Darlehenskasse in Betracht. Unter Umständen ist auch noch der Bildungskredit möglich (gleiche Zinshöhe, auf 300 €/Monat beschränkt, dafür keine Prüfung des Einkommens der Eltern).
… mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!

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Finanzielle Hilfe auf den letzten Metern des Studiums kann die Studienabschlusshilfe sein.
1. Grundsätzliches
Die Hilfe zum Studienabschluss kommt
nur für Studierende an Hochschulen in Betracht. Aber auch diese sollten nicht sofort zu ihr greifen. Nähert sich die Förderungshöchstdauer dem Ende und ist abzusehen, dass ihr das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit abschließen werdet, so solltet ihr zunächst klären,
ob ihr über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert werden könnt. Dies wäre der Fall, wenn ihr Gründe für die Verlängerung eurer Studienzeit geltend machen könnt, die nach dem Gesetz eine längere Förderung rechtfertigen. Diese Förderungsvariante ist für euch günstiger als die Studienabschlusshilfe, weil ihr regulär weitergefördert werdet (50% Zuschuss / 50% Staatsdarlehen). Bei bestimmten Verzögerungsgründen wie Schwangerschaft oder Kindererziehung erfolgt die Förderung sogar als Vollzuschuss. Die Studienabschlusshilfe dagegen gibt es nur als verzinsliches Volldarlehen.
Näheres zu den gesetzlich anerkannten Verzögerungsgründen findet ihr
hier. Falls ein Verzögerungsgrund dazu geführt hat, dass ihr bereits den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig vorlegen konntet, so solltet ihr
hier weiterlesen.
Kommt die längere reguläre Förderung für euch nicht in Betracht oder wurdet ihr bereits länger gefördert und benötigt trotzdem noch mehr Zeit, um das Studium zu Ende zu bringen, so bleibt als letzte Möglichkeit die
Studienabschlusshilfe, um euren Lebensunterhalt in der Abschlussphase des Studiums sicherzustellen. Aber Vorsicht: Habt ihr die Abschlussprüfung nicht geschafft habt und seid deshalb über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert worden, so scheidet die Studienabschlusshilfe als Finanzierung aus. Der Grund ist, dass euch für ein und dieselbe Prüfung nicht zweimal staatliche Unterstützung gewährt werden soll. (Da diese Prüfungsgleichheit bei Zwischen- und Abschlussprüfung nicht besteht, dürfte die Regelung nicht auf das erstmalige Nichtbestehen der Zwischenprüfung übertragbar sein.)
Studienabschlusshilfe wird für
maximal 12 Monate gewährt. Der Staat hilft euch hier insofern beim Studienabschluss, als er euch die Möglichkeit gibt, zu günstigen Konditionen ein
Bankdarlehen bei der KfW aufzunehmen. Die maximale Höhe des Darlehens wird durch das BAföG-Amt festgelegt und von diesem genauso ermittelt wie der „normale“ BAföG-Förderbetrag. Das BAföG-Amt interessiert sich also auch bei der Studienabschlusshilfe für das
Einkommen eurer Eltern (es sei denn, ihr könnt
elternunabhängig gefördert werden),
eures Ehegatten/Lebenspartners und
euer eigenes Einkommen.
Für euch heißt das: Die Einkommensgrenze von durchschnittlich 406,66 Euro brutto im Monat dürft ihr auch bei der Studienabschlusshilfe nicht überschreiten – zumindest dann nicht, wenn ihr einen möglichst hohen Darlehensbetrag erhalten wollt. Wer dagegen einen geringeren Darlehensbetrag erhalten will als er bekommen könnte, hat die Möglichkeit, den Betrag selbst zu begrenzen. Der richtige Ort dafür ist Zeile 66 in Formblatt 1 des BAföG-Antrags. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt
18 Monate nach der letzten Auszahlung und geht der
Rückzahlung des Staatsdarlehens vor.
2. Das Kleingedruckte: Für welche – speziellen – Studiengänge Studienabschlusshilfe nicht möglich ist
Kein Anspruch auf Studienabschlusshilfe besteht bei einem Zusatz- oder Aufbaustudiengang im Sinne der
§ 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BAföG.
Grund: Es muss sich um Ausbildungen handeln, die in sich selbstständig sind.
Masterstudiengänge dagegen sind in sich selbstständig, auch wenn man dies früher anders sah. Nun steht es ausdrücklich in
VwV 15.3a.1 – Studienabschlusshilfe ist also möglich.
Für Studierende in Zusatz- oder Aufbaustudiengängen kommt alternativ zur Studienabschlusshilfe möglicherweise (zumindest an manchen Orten und unter bestimmten Bedingungen) ein
Studienabschlussdarlehen vom Studentenwerk oder der studentischen Darlehenskassen in Betracht.
Noch Fragen?
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