AusblickBAföG-Änderungen 2026 bis 2028

Dieser Artikel wird regelmäßig an die Entwicklungen angepasst, bis 2028 die letzten Änderungen erfolgt sind – oder es aus anderen Gründen schon vorher absehbar ist, das daraus nichts werden kann.
1. Was wissen wir schon?
Bis zu einem ersten Gesetzesentwurf, mit dem nicht vor Ende 2025 zu rechnen ist, haben wir nur der Absatz im Koalitionsvertrag zum BAföG. In den Zeilen 2445 bis 2454 heißt es dazu:
Wir wollen das BAföG in einer großen Novelle modernisieren. Die Wohnkostenpauschale erhöhen wir zum Wintersemester 2026/27 einmalig auf 440 Euro pro Monat und überprüfen diese regelmäßig. Die Freibeträge werden dynamisiert. Den Grundbedarf für Studierende passen wir in zwei Schritten (hälftig zum Wintersemester 2027/28 und 2028/29) dauerhaft an das Grundsicherungsniveau an. Der Grundbedarf für Schülerinnen und Schüler wird in gleichem prozentualem Umfang erhöht. Die Darlehensdeckelung bleibt unverändert. Den BAföG-Bezug wollen wir weiter vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Die jährlichen Folgeanträge wollen wir vereinfachen, den Antrag für die Studienstarthilfe wollen wir in den BAföG-Antrag integrieren. Die Hinzuverdienstgrenze bleibt an die Minijobgrenze gekoppelt. Den Gesetzesvollzug für das Auslands-BAföG wollen wir beschleunigen und zentral im Bundesverwaltungsamt verankern.
Ganz klar ist: 2025 wird es keinerlei Veränderungen beim BAföG geben, weder zum Sommersemester, noch zum Wintersemester 2025/2026.
2. Was bedeuten die Planungen konkret?
Höhere Wohnkostenpauschale
Die Wohnkostenpauschale soll zum Wintersemester 2026/2027 auf 440 € pro Monat steigen. Aktuell liegt sie noch bei 380 €. Das wäre – nur bezogen auf die Wohnkostenpauschale – eine Steigerung um fast 16%. Eine solche Erhöhung ist auch bitter nötig, den die realen Wohnkosten sind heute nur noch in wenigen Städten von der Pauschale zu tragen, fast überall sind die Wohnkosten deutlich höher. Auch nach der Erhöhung wird das in vielen Städten so bleiben.
Zwar heißt es noch, die Pauschale solle regelmäßig überprüft werden. Aber was folgt daraus? Wenn es so formuliert ist, meist leider nichts.
Höhere Bedarfssätze
Die Bedarfssätze (ohne die Wohnkostenpauschale) sollen dann zum Wintersemester 2027/2028 und 2028/2029 in zwei Schritten so steigen, dass das Grundsicherungsniveau erreicht wird. Aktuell liegt das BAföG um einiges darunter.
Nach aktuellen Stand wäre so eine Erhöhung um mind. 10% nötig. Da die Grundsicherung bis 2028 noch steigen dürfte, eigentlich noch mehr. Allerdings wird man wohl höchstens das Niveau von Anfang 2028 erreichen und das BAföG die meiste Zeit (von Januar bis August des Folgejahres) doch wieder darunter liegen, da die Grundsicherung in der Regel zum Januar angepasst und fast immer erhöht wurde (manchmal gab es allerdings eine Nullrunde).
Auch das ist mehr als nötig. Es steht aber zu befürchten, dass zwar 2026/2027 die Wohnkostenpauschale erhöht wird, dann aber nur der Grundbedarf. Und schon wäre wieder eine Schieflage erreicht: Zwar wäre 2028 das BAföG auf dem Stand des Grundsicherungsniveaus. Aber die Wohnkostenpauschale hinkt dann schon wieder hinterher.
Dynamisierung der Freibeträge
Das steht zwar direkt im Satz nach der Erhöhung der Wohnkostenpauschale zum Wintersemester 2026/2027, aber daraus folgt nicht, dass diese Maßnahme auch dann kommen wird. Dynamisierung sollte in diesem Zusammenhang bedeuten, dass die Freibeträge künftig regelmäßig und automatisch – bspw. in Anlehnung an die Inflationsrate oder andere offiziell erhobenen Werte (wie bspw. die Lohnentwicklung) – angepasst werden.
Freibeträge gibt es im BAföG insbesondere auf das Einkommen der Eltern und – falls vorhanden – für den/die Ehepartner:in.
Das wäre in jedem Fall eine gute Sache, dass allerdings die Bedarfssätze nicht dynamisiert werden, fällt dadurch um so mehr negativ auf. So wäre aber immerhin gesichert, dass steigende Löhne nicht gleich zu einer Kürzung des BAföG führen, sofern die Lohnsteigerung sich auf dem Niveau bewegt, dass dem Wert entspricht, der gesetzlich hier festgelegt wird.
Auslands-BAföG zentral beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen
Schon die Bearbeitung des normale BAföGs dauert oft lange. Schlimmer noch ist es meist beim Auslands-BAföG. Für das Auslands-BAföG gibt es bisher je nach Zielland zuständige Ämter, die Bundesländer haben sich die Arbeit irgendwie aufgeteilt und meist eines ihrer sowieso vorhandenen BAföG-Ämter für einige Länder zuständig gemacht.
Ob eine Bündelung im BVA da wirklich weiterhilft und die Sache beschleunigt, wird man erst wissen, wenn es umgesetzt wird.
Schneller, digitaler …
Das wurde schon seit Jahren angekündigt und so richtig geklappt hat es bisher nicht. Okay, die Antragstellung ist inzwischen wirklich zentral digital möglich. Dahinter sieht es aber nach wie vor schlecht aus. Und für schneller bräuchte es erstmal auch genug qualifiziertes Personal …
Insofern sind auch die andere erwähnten Punkte (Studienstarthilfe in den Antrag integrieren, Folgeanträge vereinfachen) schön zu hören, die Umsetzung wird aber erst zeigen, ob dadurch etwas besser wird (oder – wie oft – die Zeit-Ersparnis an der einen Stelle durch Hindernisse an anderer Stelle mehr als ausgeglichen werden …).