Teil des BAföG-BedarfsBAföG-Zuschuss für Krankenversicherung
Wie alle Bedarfssätze beim BAföG sind auch die Zuschläge für Pflege- und Krankenversicherung zunächst nur rechnerische Beträge zur Bestimmung deines BAföG-Bedarfs. Von diesem kann es dann Abzüge geben (durch anrechenbares Einkommen der Eltern, Einkommen oder Vermögen von dir als BAföG-Empfänger:in oberhalb der Freibeträge). Die volle Summe gibt es also im Grunde nur, wenn in deinem Fall keine Abzüge zustande kommen. Ansonsten ist natürlich jeder Zuschlag zusätzlich besser – es bleibt mehr oder überhaupt etwas für die Auszahlung übrig :-)
1. Voraussetzungen für den BAföG-Zuschlag für Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Den Zuschlag für KV/PV auf deinen BAföG-Bedarf kann es nur geben, wenn du tatsächlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten musst und zwar als freiwillige:r Versicherte:r. (Siehe dazu aber auch das weiter unten!)
Sind deine Eltern (oder jedenfalls das Elternteil mit höherem Einkommen) gesetzlich krankenversichert, so bist du bis 25 Jahre normalerweise familienversichert, zahlst also nichts. Bist du das nur deswegen nicht mehr, weil du umfangreicher arbeitest (über Minijob-Grenze), so wird dir der Zuschlag möglicherweise nicht gewährt. Gleiches gilt, wenn du dich privat versichert hast, obwohl du noch familienversichert sein könntest.
Bist du über 25 oder kannst du nicht familienversichert sein, weil beide Eltern oder das besser verdienende Elternteil privat versichert ist, so sollte es auch für deine private Kranken- und Pflegeversicherung den Zuschuss geben.
Keinen Zuschuss beim BAföG gibt es, wenn du als Arbeitnehmer:in versichert bist, weil du nicht vom Werkstudenten-Status profitieren kannst, obwohl du höchstens 20 Stunden die Woche arbeitest. (Wären es während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden, wäre übrigens gar kein BAföG möglich! Auch manch andere Konstellation ohne Werkstudenten-Status spräche an sich gegen BAföG.) Das wäre der Fall, wenn es einen „prägenden Zusammenhang“ zwischen dem Studium und der (weiter) ausgeübten Beschäftigung gibt. (Quelle: Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten, S. 19: „Studienaufnahme während einer Beschäftigung“
Es kann allerdings auch sein, dass dein Arbeitgeber – weil es leider im Zweifel gar nicht so einfach ist oder er das gar nicht weiß – dich einfach (weiter) als Arbeitnehmer:in beschäftigt und den Werkstudenten-Status gar nicht geprüft hat. Ist dann die Frage, ob du ihn darauf hinweisen willst. Eigentlich sollte es für beide Seiten vorteilhaft sein: bei gleichem brutto hätte der Arbeitgeber weniger Kosten (die über das brutto hinausgehen) und du mehr netto. Dann müsstest du dich allerdings selbst krankenversichert und das wiederum beim BAföG angeben (welches dann den Zuschuss erhöhen müsste).
Sonderfall Auslands-BAföG: Zuschuss für die Auslands-Krankenversicherung zusätzlich möglich
Ein beitragspflichtiger Krankenversicherungsschutz während des Auslandssemesters- bzw. -studiums wird vom BAföG in selber Höhe wie der Krankenversicherungszuschlag im Inland getragen.
Studierst du nur vorübergehend im Ausland oder machst dort ein Praktikum, bist du weiterhin im Inland versicherungspflichtig. Du bekommst deshalb den genannten Betrag zusätzlich zum Inlands-Bedarf, der auch einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung umfasst.
Anders ist dies jedoch, wenn du dein Studium komplett im Ausland absolviert. Dann ist im Inland gar keine Versicherungspflicht als Student/-in entstanden. Folglich gibt es auch beim BAföG nur den Betrag für den Krankenversicherungsschutz im Ausland.
2. Höhe des BAföG-Zuschlags für Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung
Zuschlag für … | vorher | ab WiSe 24/25 |
---|---|---|
Krankenversicherung | 94 € | 102 € |
Pflegeversicherung | 28 € | 35 € |
Insgesamt | 122 € | 137 € |
Die Höhe der Beträge für die studentische Krankenversicherung ist im SGB V geregelt und bemisst sich am BAföG-Bedarf für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen. Eine BAföG-Erhöhung bedeutet also immer, dass die studentische KV teurer wird. Dementsprechend werden dann auch die Zuschläge angepasst. Wird dagegen der Prozentbetrag für die Krankenversicherung angepasst oder steigt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, so führt das nicht zwangsläufig zu einer Anpassung beim BAföG.
Auch wenn von „studentischer Krankenversicherung“ die Rede ist: Sie gilt ebenso für Schüler:innen, sofern diese eine schulische Ausbildung (keine betriebliche!) machen und entsprechend der Studis nicht mehr familienversichert sein können, aber auch noch nicht über 30 Jahre sind.
Über 30 Jahre alt?
Bist du bereits über 30 Jahre alt, wirst du in der Regel nicht mehr vom günstigen Tarif der studentischen Krankenversicherung (und Pflegeversicherung) profitieren können. Viele Jahre lang hat das BAföG das nicht berücksichtigt, seit 2019 ist das zum Glück anders. Seither gibt es für diejenigen über 30, die sich dann „freiwillig“ gesetzlich versichern – oder privatversichert sind und in der Regel auch nicht mehr so wenig zahlen, erhöhte Zuschläge.
Übrigens: „Freiwillig“ ist die Krankenversicherung nur in dem Sinne, dass alternativ dann auch eine private Kranken- und Pflegeversicherung gewählt werden kann – auch hierfür gibt es dann die erhöhten Zuschläge.
Zuschlag für … | vorher | ab WiSe 24/25 |
---|---|---|
Krankenversicherung | 167 € | 185 € |
Pflegeversicherung | 38 € | 48 € |
Insgesamt | 205 € | 233 € |
3. BAföG: Ist ein Antrag für den Krankenversicherungs-Zuschlag nötig?
Ein spezieller Antrag ist nicht nötig. Im Rahmen des „normalen“ BAföG-Antrags musst du so oder so Angaben zu deinem Status in Bezug auf Kranken- und Pflegeversicherung machen (im Formblatt 1 oder Formblatt 9, falls es ein Folgeantrag ohne große Änderungen ist). Bist du nicht familienversichert, musst du deine Versicherung dann auch nachweisen (Bescheinigung der Krankenkasse, in der Regel in einem auch für die Pflegeversicherung – siehe nächster Abschnitt).
Sollte sich dein Status mitten während des Bewilligungszeitraums ändern – der klassische Fall wäre, dass du irgendwann 25 Jahre wirst und damit ab dem Folgemonat raus bist aus der Familienversicherung – so solltest du in dem Fall selbst auf das Amt zugehen und auf die veränderte Lage hinweisen und diese belegen (Bescheinigung der Krankenkasse, in der Regel in einem auch für die Pflegeversicherung).
4. BAföG-Bescheinigung der Krankenkasse
Für einige größere gesetzliche Krankenkassen haben wir hier direkt den Link zu weiteren Infos, oft mit direkter Downloadmöglichkeit für die Bescheinigung (dazu musst du in der Regel bei der Krankenkasse einen Online-Account eingerichtet haben und entsprechend eingeloggt sein).
Bist du in einer anderen gesetzlichen Krankenkasse oder bist du in einer privaten Krankenversicherung, so stellt dir dein Versicherungsunternehmen natürlich ebenso eine entsprechende Bescheinigung aus – melde dich einfach bei deiner KV!
Durch den Krankenkassen-individuellen Zusatzbeitrag unterscheidet sich die Höhe der Beiträge auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Solange du unter dreißig bist, mag der Unterschied nur gering sein, spätestens mit dem Berufseinstieg kann sich aber ein Vergleich lohnen.