Die Höhe des Auslands-BAföG für ein Studium ist eigentlich immer höher als die im Inland. In manchen Ländern kann es über 1.000 €/Monat geben, dazu noch bis 4.600 € für Studiengebühren (einmalig). In der EU kann man das ganze Studium im Ausland verbringen, sonst beträgt die Förderdauer höchstens ein Jahr. Übrigens: Durch den Auslandsaufenthalt kann sich die Förderdauer im Inland um bis zu ein Jahr verlängern ☺️.
1. Höhe des Auslands-BAföG – wie viel gibt es als Höchstsatz?
Der mögliche Höchstsatz beim Auslands-BAföG liegt weit über dem im Inland, er kann bei über 1.000 €/Monat liegen. Allerdings gilt das nur bei einem zeitweisen Auslandsaufenthalt und vor allem bei einem Studium außerhalb der EU. Wer das ganze Studium im EU-Ausland verbringt, kann bspw. nur ein Jahr Zuschüsse zu Studiengebühren erhalten und auch der Reisekostenzuschuss wird nur für eine Hin- und eine Rückfahrt für das gesamte Studium gewährt. Innerhalb der EU wird auch grundsätzlich kein länderspezifischer Auslandszuschlag gewährt.
Neben dem BAföG wie im Inland (853 €/Monat für alle, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst kranken+pflegeversichert sind) kommen noch Reisekostenzuschlag (bis zu insgesamt 1.000 €; in Europa 500 €) und notwendige Studiengebühren (höchstens 4.600 €) dazu. In einigen (wenigen) Ländern außerhalb der EU/Schweiz wird noch ein länderspezifischer Zuschlag gewährt. Schließlich kann es 84 € monatlich für eine Auslandskrankenversicherung geben. Studiengebühren und Reisekosten werden entweder auf alle Fördermonate verteilt ausgezahlt oder auf Antrag als Einmalzahlung.
Beachtet dabei, dass ihr auch im Ausland nur den niedrigeren BAföG-Satz für bei den Eltern-Wohnende bekommt, falls ihr zusammen mit den Eltern (oder einem Elternteil) im Ausland wohnt! Und natürlich gilt wie auch im Inland: Es geht hier zunächst um die Festellung eures Bedarfs. Wie viel ihr davon als BAföG bekommt, hängt u.a. vom Einkommen eurer Eltern ab, aber auch davon, wie viel ihr selbst jobbt und Vermögen habt.
Hinweis: Angegeben sind die BAföG-Sätze, die seit WiSe 2019/20 gültig sind. Schon ab nächstem Wintersemester gibt es die nächste kleine Erhöhung.