BAföG-FAQHöhe Auslands-BAföG und Dauer Auslandsförderung
Der mögliche Höchstsatz beim Auslands-BAföG liegt weit über dem im Inland, er kann bei über 1.000 €/Monat liegen. Allerdings gilt das nur bei einem zeitweisen Auslandsaufenthalt und vor allem bei einem Studium außerhalb der EU. Wenn du das ganze Studium im EU-Ausland verbringst, kannst bspw. nur ein Jahr Zuschüsse zu Studiengebühren erhalten und auch der Reisekostenzuschuss wird nur für eine Hin- und eine Rückfahrt für das gesamte Studium gewährt. Für ein Aufenthalt in EU-Staaten (sowie der Schweiz) wird grundsätzlich kein länderspezifischer Auslandszuschlag gewährt. Neben dem BAföG wie im Inland (935 €/Monat für alle, die nicht bei den Eltern wohnen und selbst kranken+pflegeversichert sind) kommen noch Reisekostenzuschlag (bis zu insgesamt 1.000 €; in Europa 500 €) und notwendige Studiengebühren (bis zu 5.600 € seit August 2022) dazu. In einigen (wenigen) Ländern außerhalb der EU/Schweiz wird noch ein länderspezifischer Zuschlag gewährt. Schließlich kann es 94 € monatlich für eine Auslandskrankenversicherung geben. Studiengebühren und Reisekosten werden entweder auf alle Fördermonate verteilt ausgezahlt oder auf Antrag als Einmalzahlung. Den Zuschlag für Pflege- und Krankenversicherung im Inland gibt es bei einem temporären Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Länger als ein Jahr ist er möglich, wenn du mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet bleibst und daher weiterhin auch in Deutschland krankenversichert sein musst. Denkbar wäre dies, wenn du „Grenzpendler“ bist, also täglich von zu Hause zur ausländischen Hochschule pendeln kannst (oder in Corona-Zeiten dem Unterricht Online folgen kannst). Beachte dabei, dass du auch im Ausland nur den niedrigeren BAföG-Satz für bei den Eltern-Wohnende bekommst, falls du zusammen mit den Eltern (oder einem Elternteil) im Ausland wohnst! Und natürlich gilt wie auch im Inland: Es geht hier zunächst um die Festellung deines Bedarfs. Wie viel du davon als BAföG bekommst, hängt u.a. vom Einkommen deiner Eltern ab, Zahl+Status der Geschwister, aber auch davon, wie viel du selbst jobbst und Vermögen besitzt. Ebenso können Stipendien (auch Erasmus+) ab einer gewissen Höhe das BAföG mindern. Angegeben sind die BAföG-Sätze, die seit WiSe 2022/23 gültig sind und so noch bis mind. einschließlich Sommersemester 2024 gelten werden.1. Höhe des Auslands-BAföG – wie viel gibt es als Höchstsatz?
BAföG-Höchstsatz Auslandsstudium | |
Grundbedarf+Wohnpauschale | 812 € |
+KV/PV in Deutschland* | 122 € |
+länderspezifischer Auslandszuschlag | bis zu 203 €+ |
+Auslandskrankenversicherung* | 94 € |
=Monatlicher Gesamtbedarf | bis 1231 € |
+Kinderbetreuungszuschlag (monatlich) | je 160 € |
+einmalig Reisekostenzuschuss | 250 € (Europa) 500 € (Rest der Welt) |
+einmalig Studiengebühren (bis zu) | 5.600 € |
+ Den höchsten Zuschlag gibt es bei Beginn des BAföG-geförderten Auslandsaufenthalts im ersten Halbjahr 2024 in Liechtenstein, das kann sich aber jedes Halbjahr ändern (welche Länder, konkrete Höhe, zeitweise gab es sogar bis über 300 €!). Nur in wenigen Ländern gibt es überhaupt mehr als 100 €. In den meisten Ländern beträgt der Auslandszuschlag 0 €. In der EU und der Schweiz ist ein Auslandszuschlag grundsätzlich nicht vorgesehen.
* Nur wenn notwendig/vorhanden. Siehe für Details weiter unten.
Gesetzliche Regelung zu den auslandsspezifischen Zuschlägen: § 13 BAföG Abs. 4 (in Verbindung mit der AuslandszuschlagsV)
Kann ich Auslands-BAföG bekommen, wenn ich ein Stipendium von Erasmus+ erhalte? Gibt es Abzüge beim BAföG?
Ja. Das schließt sich gegenseitig NICHT aus. Denn beim Erasmus-Stipendium handelt es sich um einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Davon bleiben 300 € anrechnungsfrei.
Da die Erasmus-Förderung aber meistens höher liegt, wird der darüber liegende Teil als eigenes Einkommen vom errechneten Höchstbedarf abgezogen.
Das Erasmus-Stipendium wird als begabungs- und leistungsabhängiges Stipendium behandelt. Stipendium, die Studierende aus sozialen Gründen erhalten, werden dagegen vollständig vom BAföG abgezogen. Das ist für das Social Top-up von Erasmus+ relevant. Dein Vorteil mit Erasmus+ ist dennoch, dass du am Ende weniger BAföG zurückzahlen musst und keine Studiengebühren im Ausland anfallen.
Für andere Stipendien und ihren Einfluss auf BAföG bitte hier weiterlesen.
Nachweisbar notwendige Studiengebühren im Ausland (bis 5.600 € / Jahr)
Finanzielle Beiträge zu den Studiengebühren werden in Höhe von maximal 5.600 Euro für insgesamt ein (!) Studienjahr geleistet. Die Förderung erfolgt in Form eines Vollzuschusses (§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG). Darüber hinaus (also länger als ein Jahr) greift man dir finanziell nur dann in Sachen Studiengebühren unter die Arme, wenn die Ausbildung nur an der gewählten Hochschule durchgeführt werden kann oder Gutachten zweier Hochschullehrer bestätigen, dass dein besonderes Studienvorhaben insbesondere wegen deiner Leistungen besonders förderungswürdig ist. Es ist also besonderer Begründungsaufwand zu leisten und das Ganze vom Amt zu genehmigen (vorher kannst du dir leider nicht sicher sein).
In jedem Fall wird von dir erwartet, dass du dich zunächst um einen Erlass oder eine Ermäßigung der Studiengebühren bemühst. Entsprechende Belege musst du dem zuständigen BAföG-Amt vorlegen.
Parallel zum 27. BAföG-Änderungsgesetz wurde 2022 die Auslandszuschlagsverordnung angepasst und die mögliche Höhe der Förderung wegen Studiengebühren auf 5.600 € erhöht. Davor lag der Wert ca. 20 Jahre unverändert bei 4.600 €.
In der Regel musst du bei der Bezahlung der Studiengebühren in Vorleistung gehen. Das BAföG-Amt will erst eine Bestätigung über die Bezahlung der Gebühren sehen, bevor es sie dir erstattet.
Welchen Einfluss hat ein Stipendium zur Senkung von Studiengebühren auf Auslands-BAföG?
Erhälst du ein Stipendium für Studiengebühren im Ausland, so sinkt in gleichem Maße der mögliche Zuschuss zu den Studiengebühren beim Auslands-BAföG. Einen Zuschuss zu den Studiengebühren vom BAföG gibt es nur, wenn das Stipendium geringer als 5.600 € ausfällt, die Studiengebühren aber höher als das Stipendium ausfallen. Trotzdem bleiben Stipendium und Zuschuss zusammen auf 5.600 € begrenzt, sind die Studiengebühren noch höher, musst du den Rest selbst tragen.
Da das Studiengebühren-Stipendium aber zweckgebunden ist, wirkt es sich nur auf den Studiengebühren-Zuschuss, nicht aber auf die Höhe des restlichen Auslands-BAföG aus. Der Zuschuss zu den Studiengebühren beim Auslands-BAföG ist in der Regel auch nur maximal ein Jahr möglich und setzt voraus, dass die Anfrage nach einem Erlass der Studiengebühren von der ausländischen Hochschule abgelehnt wurde.
Reisekosten zum Studienort (500 € in Europa, 1000 € sonst)
Die Zuschläge zu den Reisekosten werden als Pauschalen gezahlt und zwar für eine Hin- und eine Rückreise. Innerhalb Europas gibt es pro Reise 250 Euro, außerhalb Europas 500 Euro. Nur in Härtefällen können notwendige Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden (siehe dazu VwV 12.4.5, die entsprechend auch für Studierende gelten müsste, für die die Härtefallregelung in § 4 Abs. 2 AuslandszuschlagsV zu finden ist). Die Förderung erfolgt zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Staatsdarlehen.
Auslandskrankenversicherung (94 €)
Wer das Bestehen eines beitragspflichtigen Krankenversicherungsschutzes nachweist, kann zur Deckung dieser Kosten 94 Euro erhalten (gültig ab WiSe 2022/23). Studierst du nur vorübergehend im Ausland oder machst dort ein Praktikum, bist du weiterhin im Inland versicherungspflichtig. Du bekommst deshalb den genannten Betrag zusätzlich zum Inlands-Bedarf, der auch einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung umfasst.
Anders ist dies, wenn du dein Studium komplett im Ausland absolviert. Dann ist im Inland gar keine Versicherungspflicht als Student/-in entstanden. Folglich gibt es auch beim BAföG nur den Betrag für den Krankenversicherungsschutz im Ausland.
Seit Wintersemester 2019/20 gibt es den Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung immer in voller Höhe.
Grund für die Änderung war möglicherweise eher ein Versehen, denn die bisherige Einschränkung bei Teilversicherungen war durch die Gesetzesänderungen des 26. BAföG-Änderungsgesetz in einen anderen Absatz gewandert (nun in § 13a Absatz 3), die BAföG-Auslandszuschlagsverordnung bezieht sich aber nur auf § 13a Absatz 1, in dessen alten Fassung auch vergleichbare Formulierungen aus dem neuen Absatz 3 standen.
Nur außerhalb der EU/Schweiz (und auch dort nicht überall): Auslandszuschlag
Die AuslandszuschlagsV sieht für einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU/Schweiz einen Auslandszuschlag vor, dessen Höhe von Land zu Land unterschiedlich ausfällt. Wir haben die aktuellen Auslandszuschläge natürlich für dich zusammengestellt. Bevor du dich wunderst, dass du in der verlinkten Tabelle so viele Nullen siehst, was bedeutet, dass es keinen Auslandszuschlag gibt: Vor langer Zeit (vor 2010) war es so, dass der mietkostenabhängige Wohnkostenzuschlag beim Auslands-BAföG unberücksichtigt blieb. Ausgeglichen wurde dies durch den Auslandszuschlag. Nach der seither gültigen Regelung wird nun von vornherein ein höherer Grundbedarf zugrunde gelegt (mit voller Wohnkostenpauschale in rechnerischer Höhe von inzwischen 360 Euro). Die Folge ist, dass die Auslandszuschläge geringer ausfallen oder ganz gestrichen wurden. Immerhin wird auf Abschläge verzichtet (die wären theoretisch auch möglich).
Ausschlaggebend für die konkrete Auszahlung der Zuschläge sind jeweils der Kalendermonat des tatsächlichen Beginns und derjenige des tatsächlichen Endes der Ausbildung im Ausland. Nur die Erhöhung durch die Gesetzesänderung zum Wintersemester bekamen alle ab Oktober 2022, auch wenn du vorher schon im Ausland warst. Für unterrichts- und vorlesungsfreie Zeiten vor Beginn oder nach Beendigung der Ausbildung werden die Zuschläge nur geleistet, wenn du dich tatsächlich im Ausland aufhaltest. Den Zuschlag zur Krankenversicherung gibt es, solange du im Ausland eingeschrieben seid (VwV 13.4.2).
2. Wie lange gibt es Auslands-BAföG?
Wenn du innerhalb der EU/Schweiz oder im Rahmen eines integrierten Studienganges im Ausland studieren willst, kannst du das gesamte Studium gefördert werden. Das heißt natürlich nicht, dass die Ausbildung beliebig lange dauern darf. Die Regelungen zur Förderungshöchstdauer gelten hier in gleicher Weise wie bei der Förderung im Inland. Diese Art der Förderung innerhalb der EU/Schweiz (Fallgruppe 3 im Überblicksartikel) setzt nicht mehr (wie vor 2016) voraus, dass du vor Beginn des Auslandsstudiums mindestens drei Jahre deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben musst (vgl. § 16 Abs. 3 BAföG).
Ansonsten beträgt die Förderungsdauer in aller Regel ein Jahr, und zwar am Stück. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn du nicht nur im Ausland studierst, sondern im selben Land in zeitlichem Zusammenhang mit dem Studium außerdem ein Praktikum absolvierst, vgl. VwV 16.1.2. Gefördert werden im Rahmen eines Auslandssemesters oder -jahrs die Vorlesungszeit und die anschließende Prüfungszeit, nicht aber die Semesterferien, außer letztere liegen zwischen zwei Vorlesungszeiten eines zusammenhängenden Aufenthalts an einer Hochschule im Ausland. Wie du die Zeit bis zum neuen Vorlesungsbeginn in Deutschland mit BAföG überbrücken kannst, erfährst du auch in diesem Artikel.
Willst du außerhalb der EU länger als ein Jahr gefördert werden oder jeweils ein Semester in zwei unterschiedlichen Ländern außerhalb der EU/Schweiz studieren, so musst du jeweils darlegen, warum dies für deine Ausbildung von besonderer Bedeutung ist. Eine längere Förderung (max. drei weitere Semester) kommt im Übrigen nur beim Studium an einer Hochschule in Betracht.
Beachte aber auch die Mindestdauer (außer innerhalb der EU)!
3. Folgen des Auslandsstudiums für die BAföG-Förderung im Inland
Dass ein Auslandsaufenthalt dich und deine Ausbildung bereichert, steht außer Frage. Für den Fall, dass du anschließend im Inland weiterstudierst, gibt es zusätzlich förderungsrechtliche Vorteile: Die Zeit, die du zu Studienzwecken im Ausland verbracht hast, bleibt bei der Berechnung der Förderungshöchstdauer für deine Ausbildung im Inland unberücksichtigt – wenn auch maximal im Umfang von einem Jahr.
Es muss also niemand Angst haben, dass durch den Auslandsaufenthalt die BAföG-Berechtigung gegen Ende des Studiums gefährdet ist. Vielmehr ist förderungsrechtlich nach deiner Rückkehr aus dem Ausland alles so, als ob du niemals weg gewesen wärst. Das gilt auch dann, wenn du im Ausland BAföG erhalten hast. In diesem Fall wirst du im Ergebnis also länger gefördert als ohne Auslandsaufenthalt. Anders stellen sich die Dinge allerdings dar, wenn die Auslandsausbildung in Ausbildungsbestimmungen zwingend vorgeschrieben ist!
In dem Fall, dass du im Ausland deine Abschlussarbeit schreibst und Inlands-BAföG beziehst (siehe im Artikel Sonderfälle beim Auslands-BAföG), tritt die oben beschriebene Folge nicht ein, du wirst also nicht länger gefördert (VwV 5a.0.1a).
Bei ergänzenden Auslandsausbildungen (siehe Fallgruppe 1 im Überblicksartikel) kannst du sogar auch dann von der oben genannten Regelung profitieren, wenn du dich zu dem Zeitpunkt, in dem die Förderungshöchstdauer überschritten wird, im Ausland befindest (vgl. VwV 5a.0.3).
Ein Beispiel: Du studiert in einem Studiengang mit 6 Semestern Regelstudienzeit. In deinem 6. Fachsemester willst du ein Jahr nach Australien gehen, um dort das Studium fortzusetzen. Im 6. Fachsemester ist die Förderung unproblematisch möglich, weil du auch im Inland gefördert worden wärst. Im 7. Semester sieht es anders aus. Hier bist du an sich nicht mehr BAföG-berechtigt, weil die Förderungshöchstdauer überschritten ist. Da das eine Semester, das du bereits im Ausland verbracht hast, bei der Förderungshöchstdauer jedoch unberücksichtigt bleibt, ist die Förderung nach der neuen Regelung auch im 7. Semester möglich. Dabei ist unerheblich, dass du in diesem Semester im Ausland bist.
4. BAföG in der Übergangszeit zwischen Auslands- und Inlandsstudium (oder bei einem Länderwechsel im Ausland)
Gehen nach Abschluss deiner Ausbildung im Ausland längstens vier Monate ins Land, bevor du im Inland weiter studieren kannst, so kannst du immerhin während der letzten zwei Monate vor Beginn der Inlandsausbildung BAföG erhalten (§ 15b Abs. 2a BAföG). Je kürzer also die „Auszeit“ nach Ende des Auslandsaufenthalts ist, um so besser. Denn zwei Monate Übergangszeit würden ja sogar voll gefördert werden – vom für das darauffolgende Studium zuständige BAföG-Amt.
Dasselbe gilt auch, wenn die Vorlesungszeit im Ausland später als in Deutschland beginnt: Dann kann nach Semesterende in Deutschland für den Zeitraum bis zum Beginn der Vorlesungszeit im Ausland ebenfalls Inlands-BAföG beantragt werden, wenn der Abstand zum vorangehenden Ende der Vorlesungs- und Prüfungszeit in Deutschland maximal 4 Monate beträgt.
Studierst du nicht im Inland weiter, sondern in einem anderen Land, kann auch BAföG für die Übergangszeit beantragt werden. In diesem Fall ist für die Weiterförderung aber das Auslands-BAföG-Amt der künftigen Ausbildung zuständig (VwV 15b.2a.3).
Letzte Änderungen: 12.2.23: Hinweis auf Mindestdauer bei Dauer ergänzt; 23.12.23: Auslandszuschläge überprüft, höchster nur noch in Liechtenstein; kleine Formulierungsanpassungen; 21.06.23: Auslandszuschläge überprüft, höchste auch im zweiten Halbjahr 2023 unverändert.
31.01.23: aktuell höchste Auslandszuschläge (Liechtenstein, Japan, Simbabwe) ergänzt.