BAföG-FAQ
Fragen und Antworten rund ums BAföG
Die FAQ-Artikel geben den aktuellen Gesetzesstand nach dem 24. BAföG-Änderungsgesetz vom Dezember 2011 wieder.Übersichtsartikel
Grundlagen / Antrag
Fragen zur Anrechnung des Einkommens der Eltern / der Ehepartnerin / des Ehepartners
Fragen zur Anrechnung des Vermögens und Einkommens der Antragstellerin / des Antragstellers
Fachrichtungswechsel / Abbruch / Leistungsnachweis / Auslandsstudium
Hinweis: Alle Informationen haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt, können aber trotzdem keine Gewähr für Ihre Richtigkeit übernehmen.
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Praktika vor, während und nach dem Studium
Ein Praktikum (und vor allem seine Bezahlung) kann diverse Auswirkungen auf BAföG, Kindergeld und anderes haben. Abhängig vom Zeitpunkt und davon, ob es im Rahmen des Studiums verpflichtend ist oder nicht. Der Artikel versucht, alle Fälle im Detail abzudecken.
Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Unkenntnis vorhandener Vermögenswerte
Wenn Vermögenswerte in Unkenntnis des BAföG-Beziehers angelegt worden sind, insbesondere durch nahe Familienangehörige (Oma, Tante, Eltern, etc.) ist weder der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit noch des Betrugs gegeben. Dies ist allgemein bekannt. Unkenntnis schützt eben doch vor Strafe. Weitgehend unbekannt ist demgegenüber, dass Unkenntnis auch vor Rückzahlung schützt und dass darüber hinaus die BAföG-Ämter von Gesetzes wegen sogar dazu verpflichtet sind, ggfls. Rückforderungsbescheide aufzuheben und bereits erhaltene Rückzahlungen wieder an den BAföG-Bezieher zurückzuerstatten.
Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten/Lebenspartners
Nur das Einkommen Eurer leiblichen oder Eurer Adoptiveltern wird angerechnet; das Einkommen eines Stiefelternteils bleibt unberücksichtigt. In einigen Ausnahmefällen kann es auch elternunabhängiges BAföG geben. Das Einkommen Eures Ehegatten oder Lebenspartners ist jedoch immer vorrangig zu berücksichtigen.
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