Studierende können während der Regelstudienzeit BAföG beziehen, von dem die Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen ist. Beginnend fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit (bei Bachelor/Master-Studiengängen bezogen auf den Bachelor!) muss das Darlehen in Raten an den Staat zurückgezahlt werden. Der Bescheid über Höhe und Dauer der Rückzahlung wird ungefähr viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zugeschickt.
SchülerInnen müssen normalerweise i nichts zurückzahlen.
Wichtig: Nicht berechnet werden können mit dem folgenden Rechner die Höhe, Dauer und der Rabatt der Rückzahlungen für das früheren Bankdarlehen bzw. inzwischen das 100%ige Staatsdarlehen, das nach Überschreiten der BAföG-Höchstförderungsdauer als Hilfe zum Studienabschluss oder wegen eines (späteren) Fachrichtungswechsels in den letzten Semestern des Studiums in Anspruch genommen wurde.
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.