Studierende müssen die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföG-Förderungssumme zurückzahlen (Staatsdarlehensanteil). Die Darlehensschuld ist auf maximal 10.000 € begrenzt, für BAföG-Neulinge auf 77 Raten (z.Zt. 10.010 €). Die BAföG-Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des ersten geförderten Studiengangs in vierteljährlichen Raten von 390 €.
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Ein paar Jahre nach Studienende ist es soweit: Das BAföG muss zurückgezahlt werden.
10.000 € (Grenze gilt bei Studienbeginn ab dem 1. März 2001 und vor August 2019) bei erster Darlehens-Förderung ab August 2019: 77 Monatsraten (z.Zt. = 10.010 €)
Beginn der Rückzahlung
5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (bei Bachelor/Master bezogen auf den Bachelor)
Ratenhöhe
Vierteljährlich 390 €
Aufschub / Freistellung
Auf Antrag bei geringem Einkommen (Single: <1.225 € seit August 2019; <1.260 ab August 2020; < 1.330 ab August 2021)
… mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!
1. Wer muss überhaupt BAföG zurückzahlen?
Die BAföG-Rückzahlung betrifft nur Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien, denn nur sie erhalten BAföG in der Regel zur Hälfte als Staatsdarlehen. Schüler-BAföG dagegen wird immer als Vollzuschuss gewährt. Eine Rückzahlungsverpflichtung gibt es hier folglich nicht.
(Fach-)Akademien und (einige) Höhere Fachschulen werden beim BAföG wie Hochschulen behandelt (Gruppe 3 bei den Schularten). Schüler-BAföG als Vollzuschuss gibt es bei den Schularten der Gruppen 0,1 und 2. Welche Zuschläge es auch beim BAföG für Studierende zu anderen Konditionen als die normalen (50% Zuschuss / 50% zinsfreies Darlehen) gibt und wann es ein Bankdarlehen sein kann, ist im Artikel zu den Förderungsarten genauer beschrieben.
Möglicherweise musstest du in einer besonderen Studiensituation ein BAföG-Bankdarlehen in Anspruch nehmen. Dieses muss natürlich auch zurückgezahlt werden, aber nach anderen Regeln als die Rückzahlung des Staatsdarlehens. Näheres erfährst du bei der KfW, die auf ihren Webseiten ausführliche Infos bereithält.
In diesem Artikel geht es ausschließlich um die Rückzahlung des Staatsdarlehens, also des Darlehensanteils der normalen BAföG-Förderung im Studium.
Zuständig für die Rückzahlung: Bundesverwaltungsamt (BVA)
Für die Rückforderung des Staatsdarlehens ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig. Damit es dich zur Rückzahlung des Darlehens auffordern kann, benötigt es deine aktuelle Adresse. Wer vergisst, sie anzugeben, zahlt für die Anschriftenermittlung 25 Euro. Künftig ist es noch wichtiger, die Adresse immer zu melden, denn wenn das Amt dir mehr als einmal Kosten dafür aufbrummen muss, so fällt die Möglichkeit des Schuldenerlasses nach 20 Jahren weg. Führt das Fehlen der Anschrift dazu, dass du mit Rückzahlungsraten in Verzug kommst, so fallen außerdem Verzugszinsen an. Adressänderungen können online auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes vorgenommen werden.
Übrigens: Die Rückzahlungsverpflichtung betrifft nur die/den BAföG-EmpfängerIn selbst. Eltern oder EhepartnerIn haben mit der Rückzahlung des Darlehens nichts zu tun, egal was sie an Einkommen oder Vermögen haben. Die Schulden können auch nicht vererbt werden – im Todesfall verfallen sie.
2. Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?
Grundsätzlich muss vom BAföG für ein Studium 50% der erhaltenen Fördersumme zurückgezahlt werden. Wer erstmals im März 2001 (oder später) ein Studium aufgenommen hat, für den sind die Schulden auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
Künftig (für alle, die Studenten-BAföG erstmals im August 2019 beziehen) gilt: Spätestens wer 77 Monatsraten beglichen hat (selbst wenn es reduzierte waren), der ist schuldenfrei. Bei den seit Sommersemester 2020 geltenden erhöhten Monatsraten von 130 € sind das also höchstens 10.010 Euro, die zu zahlen sind. Wer niedrigere Schulden hat, muss natürlich nur die zahlen und kann schon früher schuldenfrei sein. Im Falle eines Bachelor- und anschließenden Masterstudiums gilt der Betrag für beide Studiengänge zusammen.
Die Begrenzung bezieht sich nur auf das BAföG-Staatsdarlehen der Normalförderung (50% Zuschuss, 50% Staatsdarlehen). Bei einem BAföG-Bankdarlehen ist eine Begrenzung der Darlehensschuld dieses Darlehensanteils nicht vorgesehen. Die Studienabschlusshilfe wurde bis Ende SoSe 2019 so gewährt; auch bei mehrfachem Fachrichtungswechsel gab es bis Ende SoSe 2019 am Ende nur noch ein Bankdarlehen. Seit WiSe 2019/2020 ist das Bankdarlehen abgeschafft, stattdessen wird zu 100% ein zinsfreies Staatsdarlehen gewährt. Letzteres ist dann aber auch nicht von der Begrenzung umfasst. Im BAföG-Bescheid sollte aufgeschlüsselt sein, was du als Zuschuss (davon musst du nichts zurückzahlen), als Darlehen (=BAföG-Staatsdarlehen) und als Bankdarlehen (=BAföG-Bankdarlehen) erhältst.
Zuschläge für Studiengebühren im Rahmen eines Auslandsstudium und der Kinderbetreuungszuschlag werden als Zuschuss gewährt, hiervon muss nichts zurückgezahlt werden.
Zwischen 1983 und 1990 war BAföG übrigens ein Volldarlehen, es musste die gesamte erhaltene Summe zurückgezahlt werden. Einige schlagen sich noch heute damit herum, denn wer 1990 mit dem Studium fertig wurde, musste ab 1995 zurückzahlen. Wenn sie oder er sich lange freistellen lassen konnten, verlängert sich der Rückzahlungszeitraum bis auf 30 Jahre, geht also bis 2025. Außer es wurde vom Schuldenerlass Gebrauch gemacht – der allerdings nur bis Ende Februar 2020 beantragt werden konnte und nicht immer sinnvoll ist.
Die erste Rückzahlungsrate wird fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (bei Bachelor-/Master-Studiengängen bezogen auf den Bachelor!) schreibt dich das Bundesverwaltungsamt an und informiert dich im Einzelnen über das Prozedere der Rückzahlung und die Ratenhöhe.
Hast du einen Fachrichtungswechsel hinter dir, ist die Förderungshöchstdauer des zuletzt absolvierten Studiengangs entscheidend. Gemeint ist der zuletzt im ersten Ausbildungsabschnitt (=Bachelor) absolvierte Studiengang.
Bei Ausbildungen an Akademien beginnt die Rückzahlung fünf Jahre nach dem Ende der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit.
4. Wie hoch sind die Raten bei der BAföG-Rückzahlung?
Die Raten betragen normalerweise vierteljährlich 390 Euro. Diese Höhe gilt seit Sommersemester 2020, davor lag sie bei 315 €.
Das ist übrigens die erste echte Erhöhung seit vielen Jahrzehnten, nämlich seit 1990. Damals wurden die Raten auf 200 DM erhöht, die Aufrundung auf 105 Euro zur Umstellung auf den Euro 2001 ist fast nicht der Rede wert. Zu Beginn des BAföGs Anfang der 1970er lag die Rate bei 50 DM, 1976 wurde sie auf 80 DM erhöht, 1982 dann auf 120 DM.
Niedrigere Raten gibt es, wenn dein Nettoeinkommen nur knapp über dem Einkommensfreibetrag liegt. Genauer: Wer netto weniger hat als den jeweils geltenden Freibetrag plus die rechnerische monatliche Rate von 130 Euro, zahlt nur den Betrag, der über dem Freibetrag liegt. Das muss aber natürlich beantragt werden (unter Beifügung entsprechender Einkommensnachweise). Künftig werden nur Raten ab 42 Euro erhoben, wer knapper über dem Freibetrag liegt, der wird ganz freigestellt. Details dazu im Artikel zur Freistellung von der BAföG-Rückzahlung.
Beispiele für niedrigere Raten:
a) Du, Single ohne Kind, hast ein Nettoeinkommen von 1.300 Euro. Damit liegt dein Einkommen nur 40 Euro über dem ab August 2020 gültigen Freibetrag von 1.260 Euro. Da erst Raten ab 42 Euro eingezogen werden, muss du deshalb solange gar nichts zahlen.
b) Du, Single ohne Kind, hast ein Nettoeinkommen von 1.320 Euro. Damit liegt dein Einkommen 60 Euro über dem Freibetrag von 1.260 Euro, du muss monatlich 60 Euro zahlen (bzw. in der Regel vierteljährlich 180 Euro).
Höhere Raten kann es dann geben, wenn andernfalls die noch offenen BAföG-Schulden nicht innerhalb der verbleibenden Rückzahlungszeit zurückgezahlt werden können. Ein solcher Fall kann eintreten, nachdem du wegen geringen / keinem Einkommens lange Jahre von der Rückzahlung freigestellt wurdest und immer noch viele Schulden offen sind. Die Ratenhöhe darf aber nur so hoch sein, dass die dir zustehenden Freibeträge nicht angegriffen werden.
Beispiele für höhere Raten:
a) Du, Single ohne Kind, hast ein Jahr vor Ende der Rückzahlungszeit (20 Jahre nach Beginn der Rückzahlungsverpflichtung als Neuschuldner oder Altschuldner, der vom Wahlrecht Gebrauch gemacht hat; sonst bis zu 30 Jahre) durch lange Zeiten der Freistellung noch Restschulden von 5.000 Euro und ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Das BVA muss die Raten auf monatlich 416,67 Euro festlegen, damit im verbleibenden Jahr die Schuld getilgt werden kann. Da dein Einkommen auch nach Abzug der 416,67 Euro noch über dem Freibetrag von 1.260 Euro liegt, musst du tatsächlich 416,67 Euro monatlich (bzw. 1250 Euro im Vierteljahr) zahlen.
b) Du, verheiratet mit Ehepartner ohne Verdienst, hast ein Jahr vor Ende der Rückzahlungszeit durch lange Zeiten der Freistellung noch Restschulden von 5.000 Euro und ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Das BVA muss die Raten auf monatlich 416,67 Euro festlegen, damit im verbleibenden Jahr die Schuld getilgt werden kann. Da du jedoch einen Freibetrag von 1.260 Euro plus 630 Euro (für den Ehepartner), zusammen also 1.890 Euro hast, musst du zwar nicht 416,67 Euro, aber doch immer noch 110 Euro monatlich (bzw. 330 Euro im Vierteljahr) zahlen. (Dass du verheiratet bist, musst du dem Amt natürlich mitgeteilt und nachgewiesen haben.)
Noch ein Hinweis: Ausgelagert haben wir die Infos zu den Teilerlassmöglichkeiten bei der BAföG-Rückzahlung für gute Leistungen oder schnelles Studium. Diese waren nur bei Abschluss des Studiums (bei Bachelor/Master zählt für den Darlehensanteil des Bachelors das Studienende des Bachelor) bis 31.12.2012 zugänglich. Spätestens ein Monat nach Erhalt des Rückzahlungsbescheides musste der Teilerlass beantragt werden – und diese Bescheide sind nun schon lange heraus.
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.