Version 2 vom 10.02.2010
BAföG-Rückzahlungsrechner

BAföG-Rückzahlung

Kurzinfo

Studierende können während der Regelstudienzeit BAföG beziehen, von dem die Hälfte ein zinsloses Staatsdarlehen ist. Beginnend fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit (bei Bachelor/Master-Studiengängen bezogen auf den Bachelor!) muss das Darlehen in Raten an den Staat zurückgezahlt werden. Der Bescheid über Höhe und Dauer der Rückzahlung wird viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zugeschickt. Vorsicht: bei Bachelor/Master-Studiengängen bezieht sich die Regelstudienzeit hier nur auf den Bachelor!

Schüler müssen normalerweise nichts zurückzahlen.

» Ausführliche Informationen zur BAföG-Rückzahlung und weitere Rabattmöglichkeiten
(Lektüre empfiehlt sich in jedem Fall!)



Rückzahlungs-Berechnung

NICHT BERECHNET werden können mit dem folgenden Rechner die Höhe und Dauer der Rückzahlungen für Bankdarlehen, die nach Überschreiten der BAföG-Höchstförderungsdauer als Hilfe zum Studienabschluss oder wegen eines Fachrichtungswechsels in den letzten Semestern des Studiums in Anspruch genommen wurden.
Erhaltenes BAföG für ersten Studienabschluss

Gemeint ist nur der Darlehensanteil des ersten (oder einzigen) Studienabschlusses, in der Regel also die Hälfte des insgesamt erhaltenen BAföGs! Habt Ihr für Bachelor+Master BAföG erhalten, dann hier nur den BAföG-Anteil für den Bachelor angeben.

Darlehensanteil
Euro pro Monat
x geförderte Semester oder
x geförderte Monate
oder
Euro insgesamt
Weiterer Studienabschluss Master durch BAföG gefördert?

Master
Details zum ersten Studienabschluss (daraus ergeben sich möglicherweise Rabatte)

WICHTIG: Um einen der Rabatte zu bekommen, die sich aus den folgenden Details ergeben können, muss man diese rechtzeitig beantragen. Ungefähr viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit wird vom Bundesverwaltungsamt ein Bescheid über die Höhe der BAföG-Schulden geschickt. Vorsicht: bei Bachelor/Master-Studiengängen bezieht sich die Regelstudienzeit hier nur auf den Bachelor! Innerhalb von 1 Monat nach Ausgang des Schreibens beim Bundesverwaltungsamt muss man die Nachweise dafür vorlegen, dass man für Rabatte in Frage kommt. Verpasst man diesen Termin (auch weil man z.B. verreist ist), kann man die Rabatte für gute Leistungen oder schnelles Studium in der Regel nicht mehr in Anspruch nehmen!

Studienbeginn
Gute Leistungen
und zusätzlich
Besonders schnell


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Bei technischen Problemen mit dem BAföG-Rechner oder falls Du meinst, einen Fehler gefunden zu haben: Bitte per Mail-Formular melden.




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