How-to AntragBAföG-Formblatt 7 ausfüllen
1. Häufige Fragen
Niemand muss Formblatt 7 ausfüllen. Doch lohnen tut es sich für viele, wenn mindestens ein Elternteil oder/und der/die Ehe-/LebenspartnerIn im Bewilligungszeitraum ein niedrigeres Einkommen als zwei Kalenderjahre zuvor bezieht.
Formblatt 7 – auch der „Aktualisierungsantrag“ genannt – kommt immer dann in Betracht, wenn das Einkommen eines/einer Beteiligten (EhegattIn / eingetrageneR LebenspartnerIn oder Elternteil) im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger ist als im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn dieses Zeitraums. In diesem Fall kann pro Beteiligter und Beteiligtem, auf die/den dies zutrifft, je ein Aktualisierungsantrag gestellt werden.
Möglichst viele Belege zu Einnahmen bzw. positiven Einkünften aus jeglicher Arbeit, Renten, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus Ausbildungshilfen sowie Einnahmen nach der BAföG-Einkommensverordnung, sowie zu Kinderbetreuungskosten und Riester-Renten-Beiträge.
Du solltest bei einem Aktualisierungsantrag darauf achten, das Formblatt 7 ab Seite 2 nicht mehr selbst auszufüllen. Außerdem solltest du die Kopfzeilen und die Unterschrift unter den abschließenden Erklärungen nicht vergessen. Auch das Berücksichtigen der Hinweise auf der rechten Seite in den Formblättern ist wichtig.
2. Worum geht's im Formblatt 7?
Zur Erinnerung: Neben deinem eigenen Einkommen musst zudem weitere Einkommen bei deinem BAföG-Antrag angeben. Zu diesem Zwecke müssen Mutter, Vater und ggf. EhepartnerIn / eingetrageneR LebenspartnerIn eigentlich jeweils ein Exemplar von Formblatt 3 ausfüllen. Die Angaben beziehen sich dabei auf ihr Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes.
D.h. beantragst du BAföG-Leistungen für Oktober 2024 bis September 2025 (der Bewilligungszeitraum beträgt immer ein Jahr), müssten die genannten Personen Angaben über ihr Einkommen von 2022 machen.
Entscheiden ein bis drei dieser Personen, einen Aktualisierungsantrag zu stellen und dafür Formblatt 7 auszufüllen, müssen dennoch ALLE von ihnen Formblatt 3 ausfüllen. Kein Formblatt 7 ohne Formblatt 3!
Du kannst jedoch du Formblatt 7 auch mitten im Bewilligungszeitraum (und auch mehrmals) ans BAföG-Amt senden. Dafür musst du nicht jedes Mal noch Formblatt 3 ausfüllen, dieses muss nur beim eigentlichen Antrag für den Bewilligungszeitraum ausgefüllt werden.
Formblatt 7 – auch der „Aktualisierungsantrag“ genannt – kommt immer dann in Betracht, wenn das Einkommen eines Beteiligten (EhegattIn / eingetrageneR LebenspartnerIn oder Elternteil) im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger ist als im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn dieses Zeitraums.
In diesem Fall kann pro Beteiligter und Beteiligtem, auf die/den dies zutrifft, je ein Aktualisierungsantrag gestellt werden. Ab Seite 2 füllst du das Formblatt dabei gar nicht selbst aus – zumindest aus formaler Sicht giltst du nicht als „ausfüllende“ oder „erklärende“ Person, sondern die Person, über die im entsprechenden Exemplar des Formblatts Angaben gemacht werden.
** Achtung: Die Einkommensberechnung erfolgt hier anders als beim Studierenden! Vgl. dazu die Grafik weiter unten!
Eltern und Ehe- / eingetragene LebenspartnerInnen können also genau wie du ihr aktuelles Einkommen angeben. Die Berechnungsart ist bei ihnen bzw. ihrem Einkommen jedoch anders als bei deinem. Wie die Berechnungsart genau aussieht und weitere Infos zum Aktualisierungsantrag findest du im unterhalb dieses Absatzes verlinkten Artikel.
3. In welchen Fällen muss man dieses Formblatt ausfüllen?
Du MUSST Formblatt 7 nie ausfüllen. Auch nicht, wenn bspw. das derzeitige / für den Bewilligungszeitraum erwartete Gehalt deiner Eltern bzw. eines Elternteils höher liegt als noch im vorletzten Kalenderjahr.
In einigen Fällen kann Formblatt 7 dir und deinen Eltern oder auch dir und deiner / deinem Ehe- / LebenspartnerIn jedoch enorm helfen und du wärst – sorry – leichtsinnig, es nicht auszunutzen.
Von daher: Wenn das Gehalt besagter Bezugspersonen momentan / im Bewilligungszeitraum niedriger liegt als im vorletzten Kalenderjahr und das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch so bleibt, dann nutze bzw. nutzt einen Aktualisierungsantrag bzw. Formblatt 7.
4. Welche Unterlagen braucht man fürs Ausfüllen?
Begriffe – oder: Begrifswirrwarr?
Die Fülle an Begriffen, die zur Beschreibung relevanter Nachweise übers Einkommen im BAföG-Antrag genutzt werden, ist eine mittelschwere sprachliche Katastrophe.
Meistens ist mit Belegen und Nachweisen das Gleiche gemeint. Aufhorchen solltest du bei „Bescheinigungen“! Damit sind meistens tatsächlich ganz konkrete etablierte Dokumente gemeint (es gibt bspw. kein etabliertes Dokument namens Einkommensbeleg, jedoch eins namens Einkommensbescheinigung).
Für weitere Erklärungen (Einnahmen, Einkommen, Einkünfte, etc.) schau im Artikel zu Formblatt 3 vorbei.
Theoretisch gibt es keine Belege für Formblatt 7, die immer angehangen werden müssen. Jedoch gibt es eine Reihe an Belegen, die mal häufiger, mal seltener gebraucht werden.
Die Belege / Nachweise haben die gleiche Nummerierung wie in Formblatt 7 bzw. seinem Anhang selbst. So ist es für dich besser erkenntlich, welcher Beleg genau gemeint ist, wenn du diesen Artikel und das Formblatt parallel liest.
(soweit möglich) Belege zu Einnahmen bzw. positiven Einkünften aus jeglicher Arbeit, aus Renten, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus Ausbildungshilfen sowie Einnahmen nach der BAföG-Einkommensverordnung
Die BAföG-Einkommensverordnung findest du im Anhang von Formblatt 3 oder auch hier. Darunter fallen u.a. Eltern-, Kurzarbeiter-, Nettokranken-, Mutterschafts- und Arbeitslosengeld (bzgl. letzterem nur ALG I, nicht ALG II angeben).
Kinderbetreuungskosten
➡️ eine selbstgeschriebene Erläuterung der Art und Höhe; zudem entsprechende BelegeRiester-Rente
➡️ Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr, welches vor Beginn des Bewilligungszeitraumes liegt (bspw. Bewilligungszeitraum Oktober 2020 bis September 2021: Bescheinigung für 2019)
5. Ausfüllen des Formulars
Layout
Große Teile der Formulare sind auf horizontaler Achse in drei Bereiche geteilt.
Links: Die Antragsformulare haben an der linken Seite des Blattes einen farbigen Balken. Er signalisiert dir je nach Farbe, wer jeweiligen Bereiche ausfüllen muss.
petrol: Petrolfarbige Formularbereiche müssen von dir selbst ausgefüllt werden.
rot: Rote Formularbereiche sind von Eltern und ggf. EherpartnerInnen / LebenspartnerInnen auszufüllen.
gelb: Gelbe Formularbereiche sind von der Ausbildungsstätte (Uni, Schule, Betrieb, etc.) auszufüllen.
Rechts: Auf der rechten Seite der Formulare sind Erläuterungen zu einzelnen Punkten zu finden. Diese sind im zu ausfüllenden Teil (Mitte) mit Pfeilen nach rechts gekennzeichnet. Zum Teil sind die Hinweise leicht verwirrend. Lies sie dir aber auf jeden Fall durch, denn meistens helfen sie doch eher.
Formular 7 hat auf Seite 1 einen petrolfarbene Balken an der Seite, auf den restlichen rote. Dementsprechend musst du nur Seite 1 ausfüllen, den Rest die Person, auf dessen Einkommen bezogen der Aktualisierungsantrag gestellt werden soll.
Mitte: Zwischen farbigen Balken links und Erläuterungen rechts gibt es den eigentlichen Teil der Formulare, der ausgefüllt werden muss.
Wichtig ist außerdem das Symbol der anzuhängenden Belege. Es wird dir in den Formularen häufiger begegnen und kennzeichnet Angaben, die einen Beleg benötigen. Das Symbol ist ein Dokument mit umgeknickter Ecke oben links und einem „+“-Zeichen unten rechts.
Seite 1
Seite 1 füllst du noch selber aus. Dort musst du allgemeine Infos zu dir geben und zudem zur Person stehst, für die der Aktualisierungsantrag gestellt wird. Du wirst dabei als „auszubildende Person“ bezeichnet und die entsprechende Bezugsperson als „Einkommen beziehende Person“ (d.h. wenn bspw. dein Vater im Bewilligungszeitraum weniger Geld verdient als im vorletzten Kalenderjahr, dann gibst du an der Stelle des Antrags dein Verhältnis zu ihm an).
Außerdem muss an dieser Stelle auch nochmal der Bewilligungszeitraum angegeben werden, auf den sich der Aktualisierungsantrag bezieht.
Vergiss nicht, am Ende der Seite die anschließende Erklärung zu unterzeichnen.
Seite 2
Ab hier „übernimmt“ die betreffende Bezugsperson aka die „erklärende Person“ aka die „Einkommen beziehende Person“ aka deine Mutter, dein Vater oder deinE Ehe- / LebenspartnerIn.
Übersieh nicht, dass in der Kopfzeile dein Name und der der erklärenden Person eingetragen werden muss.
Zunächst gilt es, eine kurze Erklärung dazu zu geben, aus welchen Gründen sich die Einkommensminderung im Vergleich zum Einkommen vom vorletzten Kalenderjahr ergeben hat. Als beispielhafte Gründe werden rechts auf der Seite in einem Hinweis Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Ruhestand und Krankheit angegeben.
Art der Erwerbstätigkeit: Anschließend angegeben werden, ob die erklärende Person Einkommen als
rentenversicherungspflichtigeR ArbeitnehmerIn oder AuszubildendeR
nichtrentenversicherungspflichtigeR ArbeitnehmerIn o.ä.
NichtarbeitnehmerIn (z.B. SelbstständigeR) oder versicherungsbefreiteR bzw. -freieR Arbeitnehmer
oder NichterwerbstätigeR (v.a. Person im Ruhestandsalter)
bezieht und ab wann (bzw. auch wenn im Antrag nur „ab“ steht, ist davon auszugehen, dass auch „seit“ mit impliziert ist). Miteinbezogen werden dabei ausschließlich Arten der Erwerbstätigkeit, die in den beiden durch den Bewilligungszeitraum berührten Jahre auf die erklärende Person zutrafen. Mehrfachnennungen sind hier möglich, falls sich der Status der erklärenden Person innerhalb besagter zwei Jahre geändert hat.
Nun geht's quasi richtig los mit der eigentlichen Einkommensfeststellung.
I.d.R. berührt der einjährige Bewilligungszeitraum zwei Jahre. Bspw. werden beim Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2021 die Jahre 2020 und 2021 berührt. Die Höhe der jeweiligen Einkommensarten in Formblatt 7 muss jeweils für beide Jahre angegeben werden, da dies wichtig für die Berechnungsart ist (siehe Artikel zum Aktualisierungsantrag).
Ab hier muss die erklärende Person so viele Angaben wie möglich belegen. Und zwar mit möglichst aktuellen Nachweisen, die die teilweise geschätzten Einkommensangaben erklären.
Anders als in Formblatt 3 müssen in Formblatt 7 zur Einkommensfeststellung zunächst Infos zu den Belastungen für das jährliche Einkommen der erklärenden Person gegeben werden. Solche Belastungen sind bspw. verschiedene Steuern, aber auch Kinderbetreuungskosten und Beiträge zur Riester-Rente.
Seite 3
Auch auf Seite 3 ist die Kopfzeile wieder genauso auszufüllen. Anschließend sind auf dieser Seite Angaben zu den Einnahmen gefordert. Dazu zählen:
Einnahmen bzw. positiven Einkünften aus jeglicher Arbeit,
aus Renten,
aus Kapitalvermögen,
aus Vermietung und Verpachtung,
aus Land- und Forstwirtschaft,
aus Gewerbebetrieb,
und aus Ausbildungshilfen sowie Einnahmen nach der BAföG-Einkommensverordnung.
Die BAföG-Einkommensverordnung findest du im Anhang von Formblatt 3 oder auch hier. Darunter fallen u.a. Eltern-, Kurzarbeiter-, Nettokranken-, Mutterschafts- und Arbeitslosengeld (bzgl. letzterem nur ALG I, nicht ALG II angeben).
Ganz unten auf der Seite gibt es noch ein Feld, das man ankreuzen kann, wenn die erklärende Person nichts von all dem verdient / bezieht und sich das wahrscheinlich auch nicht im (restlichen) Bewilligungszeitraum ändert.
Seite 4
Auch auf Seite 4 ist die Kopfzeile wieder genauso auszufüllen. Danach muss die erklärende Person nur noch die abschließende Erklärung unterzeichnen und dann ist der Aktualisierungsantrag fertig.
6. „Und nun?“ – Die weiteren Formblätter...
Häufig musst du nun – sofern du dich bei den Formblättern der Reihenfolge nach vorgearbeitet hast – kein weiteres Formblatt mehr ausfüllen. Dennoch ist dies nicht immer der Fall. In der folgenden Tabelle siehst du, welche Formblätter du unter welchen Umständen ausfüllen musst.
Alle Formblätter im Überblick
Ab dem 2. Jahr BAföG können Studierende bei einfachen Folgeanträgen statt diesem Formblatt 9 nehmen. Schüler:innen nehmen immer Formblatt 1.
Verzichten auf die folgenden Formblätter nach 7...
...kannst du, wenn du...
keine Vorausleistungen beantragst
und statt Formblatt 9 das Formblatt 1 ausgefüllt hast.