Für einen BAföG-Antrag sollte man sich Zeit nehmen. Was Ihr dabei alles beachten solltet, zeigen wir Euch in diesem Artikel. Dazu noch einige Tipps für den Erstantrag (auch als vorläufiger formloser Antrag, falls die Zeit sonst knapp wird), den Folgeantrag und für den Fall, dass der BAföG-Antrag zurückgezogen werden soll.
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Ob Online oder „konventionell“: Nicht nur das Amt sollte eine Akte anlegen, auch als AntragstellerIn sollte man alle Unterlagen in Kopie aufbewahren und sich notieren, wann man was mit dem Amt besprochen hat.
Damit Ihr rechtzeitig zum Studienbeginn BAföG erhaltet, wird empfohlen, dass Ihr euren Erstantrag möglichst früh einreicht – aber wichtig ist auch, dass er vollständig ist! Ein Antrag ohne Immatrikulationsbescheinigung wird nicht bearbeitet – und wenn wichtige Unterlagen fehlen auch nicht.
Wichtig insbesondere für Nachrücker: Spätestens solltet ihr (zur Not auch formlos) einen Antrag im Monat des Studienbeginns (siehe folgender Kasten) stellen. Das BAföG wird niemals für Monate vor Antragstellung gewährt. Und hier auch wichtig: Tag der Antragstellung ist der Tag, an dem der Antrag beim Amt eingeht und nicht ein Poststempel!
Die Fristen für den Folgeantrag findet ihr hier.
Studienbeginn ist in dem Monat, in dem die Vorlesungen beginnen. Das kann manchmal auch ein Monat später sein, als der Semesterbeginn – insbesondere an Fachhochschulen. In diesem Jahr war an einigen der Vorlesungsebeginn erst im Oktober, obwohl das Semester im September begann. Dann gibt es BAföG leider erst ab Oktober.
Aber natürlich gibt es auch wieder eine Ausnahme: „Vorkurse, die vor dem Monat des regulären Vorlesungsbeginns durchgeführt werden, können gefördert werden, wenn sie sich als "Aufnahme der Ausbildung" darstellen. Dies setzt neben der Immatrikulation voraus, dass es sich um eine in Vollzeit und von Lehrkräften der Hochschule durchgeführte Veranstaltung handelt.“ (aus VwV 15.1.1 zu BAföG § 15)
b. Empfehlenswert: Online-Antrag
Inzwischen gibt es in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, den BAföG-Antrag online auszufüllen. Wo und wie genau kann dem Artikel Wo ein BAföG-Online-Antrag möglich ist entnommen werden. Meist ist eine Speicherung so dann auch etwas einfacher möglich – auch wenn manche Bundesländer sich nicht mit Ruhm bekleckern, was die Anwendung betrifft …
Alternative: Online-Antrag über studieren+ stellen (Werbung)
Die staatlichen Tools (s.o.) helfen zwar ein wenig – aber oft nicht genug. Wer mit Ihnen (und unseren BAföG-FAQ-Artikeln) nicht weiterkommt, für den bieten sich inzwischen einige private Anbieter an. Wir empfehlen, erstmal mittels unseres BAföG-Checks zu prüfen, dass wirklich BAföG möglich ist und wenn ja, mit dem BAföG-Rechner die Höhe abzuschätzen. Sieht es danach aus und braucht Ihr mehr Unterstützung, dann würden wir Euch raten, den Service von studieren+ auszuprobieren.
c. Warum dauert die Bearbeitung (manchmal) so lange?!?
Die Bearbeitungsdauer von BAföG-Anträgen kann leider manchmal ganz schön lange dauern. Es gibt dafür unterschiedlichste, auch individuelle Gründe. Die Bundesländer mit doppelten Abiturjahrgängen waren besonders davon betroffen, flächendeckend Probleme zu haben. Aber auch heute kann es zeitweise zu Problemen kommen, insofern ist der Artikel Rückblick und Ausblick: Wie es zu BAföG-Engpässen kommen kann immer noch lesenswert. Er gibt auch Tipps, was man individuell tun kann, um die Bearbeitung zu beschleunigen (und letztlich damit allen zu helfen!).
Wer nicht weiß, wie er in der Wartezeit auf die BAföG-Entscheidung seinen Lebensunterhalt finanzieren soll, sollte mal hier schauen, ob er ggf. einen Anspruch auf ALG II hat. Fündig werden hier z. B. Studierende, die bei ihren Eltern wohnen.
Sofern der Antrag von euch „weitgehend vollständig“ beim Amt eingereicht wurde, besteht übrigens nach acht Wochen Anspruch auf einen BAföG-Vorschuss!
2. Die nötigen Formulare für den BAföG-Antrag
Das BMBF hat alle nötigen Formulare als PDF-Dateien (mit Möglichkeit, sie direkt auszufüllen und so auszudrucken) ins Netz gestellt, Link siehe unterhalb der folgenden Tabelle. Die PDFs der einzelnen Formblätter haben wir in der Tabelle jeweils unter dem Text „Download“ verlinkt. Ganz klassisch auf Papier solltet Ihr die Formulare direkt bei BAföG-Ämtern bekommen können. Es gibt darüber hinaus einige Situationen, zu denen man Angaben machen muss, wofür es aber keine bundesweiten Formulare gibt. Einige BAföG-Ämter bieten dafür ergänzende Vordrucke, um die nötigen Angaben möglichst vollständig zu erfassen.
Hinweis, falls Ihr nicht bei Euren Eltern wohnt (und auch nicht in einer Wohnung, die den Eltern zu mindestens 50% gehört): Bereits seit Oktober 2010 ist eine Mietkostenbescheinigung nicht mehr nötig, nur noch der Nachweis, dass Ihr anderswo als bei Euren Eltern wohnt. Der Nachweis kann durch den Mietvertrag oder die Meldebestätigung erfolgen. Viele Studentenwerke stellen immer noch ihre (alten) Mietkostenbescheinigungen bereit, obwohl es auf den Mietpreis gar nicht mehr ankommt. Eine gelungene neue und allgemein verwendbare Vorlage (da ohne Adresse des Amtes) haben wir beim BAföG-Amt Trier gefunden: Mietbescheinigung.
Formblatt Erläuterung PDF (via BMBF)
Wann benötigt?
Formblatt 1
Antrag auf Ausbildungsförderung Download
Spezielle Vordrucke für erklärungsbedürftige Details
Es gibt eine Reihe von Situationen, die neben den Angaben in den Formblättern weitere Erläuterungen (und in der Regel auch Nachweise) erfordern. Diese könnten zwar auch formlos gemacht werden, nur vergisst man dann leicht entscheidende Details anzugeben. Einige BAföG-Ämter haben deshalb ergänzende Vordrucke zum Ausfüllen entwickelt bzw. nutzen Vordrucke, die zu diesem Zweck von speziellen Dienstleistern entwickelt und gleich einer ganzen Reihe von BAföG-Ämtern zur Verfügung gestellt werden. Am besten man fragt beim eigenen Amt nach, ob es eigene Vordrucke bereithält und verwendet diese. Sollte es vom eigenen Amt keine Vordrucke geben oder möchte man sich die Anfrage sparen, so haben wir im Folgenden jeweils einen geeigneten Vordruck verlinkt, den man verwenden kann. In einigen ist die Adresse des herausgebenden Amtes schon enthalten – dann müsste man sich daraus einen eigenen Vordruck basteln oder am Ende die Adresse überkleben.
Kein Kontakt zu den Eltern (bzw. einem Elternteil) und auch kein Anhaltspunkt über deren/dessen Aufenthaltsort: Erklärung nach § 11 Abs. 2a BAföG
Härtefreibetrag für außergewöhnliche Belastungen (insbesondere Schwerbehinderung mit Kopie des aktuellen Schwerbehindertenausweises oder Bescheid des Versorgungsamtes):
Erklärung nach § 25 Abs. 6 BAföG
Nur für SchülerInnen, die nur dann BAföG bekommen können, wenn es keine Schule in der Nähe der Wohnung der Eltern gibt und deswegen in einer eigene Wohnung wohnen („notwendige auswärtige Unterbringung“): Erklärung nach § 12 Abs. 2 BAföG
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Prüft mit dem BAföG-Check schnell und einfach, ob ihr berechtigt seid!
3. Tipps zum Erstantrag
Unterlagen zusammenstellen / Formloser Antrag (wenn noch was fehlt)
Am Ausfüllen der Anträge und dem Zusammenstellen diverser Belege (im Antrag ist markiert, welche Angaben Ihr durch weitere Unterlagen belegen müsst) kommt Ihr leider nicht vorbei. Ihr solltet dies so schnell wie möglich nach Erhalt Eures Studienplatzes tun (das meiste könntet Ihr sogar schon vorher vorbereiten), da die Bearbeitung des Antrages durchaus ihre Zeit dauert. Falls das Studium / die Ausbildung schon begonnen hat und Ihr die Unterlagen noch nicht zusammen habt, solltet Ihr einen formlosen Antrag stellen. So wahrt Ihr alle Eure Ansprüche.
Details und eine Vorlage für einen solchen Antrag im Artikel Formloser BAföG-Antrag. Nach VwV 46.1.1a genügt es, wenn Ihr den Antrag ans BAföG-Amt faxt, den eingescannten Antrag (wegen der Unterschrift) mailt oder ihn als Kopie schickt. Das unterschriebene Originaldokument muss dann normalerweise nicht mehr nachgereicht werden.
Nicht vergessen solltet Ihr ...
Falls Ihr noch kein eigenes Girokonto haben solltet, dann solltet Ihr spätestens jetzt eines einrichten, denn schließlich soll das BAföG Euch auch direkt erreichen. Fast alle Banken, Sparkassen und die Postbank bieten für Studierende oder SchülerInnen ein kostenfreies Girokonto an (Studiennachweis erforderlich).
Ihr solltet einen Ordner anlegen, in dem Ihr alle Unterlagen aufbewahrt, die im Zusammenhang mit dem BAföG-Antrag relevant sind. Heftet Kopien aller Unterlagen, die Ihr beim Amt einreicht, dort ab, ebenso alle Zahlungsbelege (Kontoauszüge) und jeden Schriftverkehr, den Ihr mit dem Amt führt. Es empfiehlt sich, von allen Gesprächen (auch telefonischen) mit MitarbeiterInnen des BAföG-Amtes eine Notiz anzufertigen und abzuheften. Diese sollte die wichtigsten Inhalte des Gesprächs, Datum und Name des/der MitarbeiterIn enthalten. Bei Rückfragen oder gar Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt könnt Ihr dann besser nachvollziehen, worum es geht und seid in einer besseren Position – das kann bares Geld wert sein.
Bei allen Schreiben an das BAföG-Amt Förderungsnummer angeben (die bekommt Ihr mit Eurem BAföG-Bescheid, nachdem Ihr Euren Erstantrag gestellt habt)!
Stellt man nach Antragstellung fest, dass man Vermögen übersehen hat oder dass andere Gründe es geschickter erscheinen lassen, den Antrag doch nicht aufrecht zu erhalten, so kann man ihn zurückziehen. Am besten natürlich so schnell wie möglich - man muss dem Amt ja nicht unnötig Arbeit machen. Aber selbst wenn man den Bescheid bekommen hat, kann man innerhalb der Widerspruchsfrist noch formlos erklären, dass man den Antrag zurücknimmt.
So steht es in VwV 46.1.6. Es empfiehlt sich, die Rücknahme des Antrags schriftlich zu erklären und den Empfang bestätigen zu lassen oder die Erklärung per Einschreiben schicken.
Ist die Widerspruchsfrist jedoch abgelaufen, kann man i.a. erst ein Jahr später (bzw. nach Ablauf des auf dem Bescheid vorgesehenen Bewilligungszeitraums) wieder einen Antrag stellen!
5. Weiterförderungsantrag / Folgeantrag
Normalerweise müsst Ihr jeweils nach einem Jahr erneut einen Antrag stellen („Weiterförderungs- / Folgeantrag“). Bei kürzerem Bewilligungszeitraum (bspw. auch bei einem Semester Auslandsaufenthalt, für das immer ein extra Antrag nötig ist) kann der Folgeantrag auch früher notwendig werden.
Stellt Ihr Euren Weiterförderungsantrag mind. zwei Kalendermonate vor Ablauf des aktuellen, noch laufenden Bewilligungszeitraumes (BWZ), so ist gesetzlich garantiert (§ 50 Abs. 4 BAföG), dass die Zahlungen unverändert weiterlaufen, auch wenn nicht rechtzeitig ein Bescheid ergehen kann. Allerdings müssen die Unterlagen bei Abgabe „im Wesentlichen vollständig“ sein. Ein formloser Antrag, um diese Frist zu erfüllen, reicht also nicht! Die Zahlungen im neuen BWZ ergehen bis zur Erstellung des Bescheides unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Falls sich herausstellen sollte, dass Ihr weniger oder kein BAföG mehr erhalten könnt, kann das BAföG-Amt die überzahlten Beträge deshalb problemlos zurückfordern. Sollte Euer BAföG-Anspruch höher ausfallen als bisher, wird der erhöhte Betrag natürlich nachgezahlt.
Semester+BWZ-Ende
Antragstellung möglichst bis
31.07. (Uni Mannheim)*
31.05.
31.08. (FH, Uni Flensburg)
30.06.
30.09. (Uni)
31.07.
* Die Uni Mannheim hat seit 2006 ihre Semester auf Herbst/Winter- (August-Januar) und Frühjahr/Sommersemester (Februar-Juli) umgestellt. Die Uni Flensburg stellt zum September 2017 (einzelne Fächer schon vorher) auf Herbst (September-Februar) und Frühjahrssemester (März-August) um.
Stellt Ihr den Weiterförderungsantrag nicht rechtzeitig, dann bekommt Ihr vielleicht erst Monate später rückwirkend das Geld für die ersten Monate des neuen Zeitraumes ausgezahlt.
Für einen Weiterförderungsantrag müsst Ihr dieselben Unterlagen ausfüllen wie bei Eurem Erstantrag, nur den Lebenslauf (Anlage zu Formblatt 1) könnt Ihr Euch sparen. Denkt an die Möglichkeit der Online-Antragstellung (inzwischen in fast allen Bundesländern möglich).
Was gibt es noch zu beachten?
Bei einer Förderung Eures Studiums müsst Ihr zum Ende des vierten Fachsemesters (ggf. auch früher) einen Leistungsnachweis beim BAföG-Amt vorlegen, um weiter BAföG zu bekommen. Bei Schüler-BAföG sind Leistungsnachweise nicht erforderlich.
Noch Fragen?
Erste Anlaufstelle ist unser BAföG-FAQ. Ansonsten schaut in unser BAföG-Forum, vielleicht wurden eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und euer Problem schildern.
Und wenn Ihr beim Antrag noch mehr Hilfestellung braucht, versucht doch folgenden Service (Werbung, aber wirklich ein Tipp!):
Hinweis zu den hier beworbenen Studienangeboten Studis Online bietet den Hochschulen die Möglichkeit, ihre Studienfächer gegen ein Entgelt mit ausführlicheren Informationen als den von uns recherchierten Basisinformationen vorzustellen.