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BAföG - FAQ

BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschriften
Gesetz Stand Dezember 2007 (in Kraft ab 1.1.2008) mit späteren Änderungen wie weiter unten angegeben, Verwaltungsvorschriften Stand 20.12.2001

Alternativ gibt es auch das Glossar mit den wichtigsten BAföG-Stichworten von A bis Z, dort finden sich Links auf die einschlägigen Paragraphen und erläuternden Texten bei uns.

Das Gesetz liegt hier in der Fassung nach Verabschiedung des 22. BAföG-Änderungsgesetzes vor. Verkündet wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt I Nr. 70 vom 31. Dezember 2007 (PDF hier), in Kraft trat es am 1. Januar 2008. Allerdings blieb bis September 2008 noch einiges aus dem "alten" Gesetz gültig. Insbesondere die BaföG-Bedarfssätze und Freibeträge auf Einkommen traten erst zum August (bei Beginn des Bewilligungszeitraums im August oder später) bzw. Oktober 2008 (wenn der Bewilligungszeitraum vor August 2008 begonnen hatte) in Kraft.

Weitere Änderungen, die nach dem 22. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen wurden (soweit uns bekannt geworden), diese sind in unser Fassung eingearbeitet:
  1. Durch Artikel 7 des "Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege" (Kinderförderungsgesetz - KiföG) wurde zum 16.12.2008 der § 14b geändert (genauer: konkretisiert).
  2. Durch Artikel 2a des "Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)" wurde zum 01.01.2009 der Absatz 2a des § 8 ergänzt.
Die Verwaltungsvorschriften entsprechen der Fassung nach Einarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGÄndVwV 2001) vom 20.12.2001. Die Verwaltungsvorschriften sollen aktualisiert werden, was auch dringend nötig ist, da sie an vielen Stellen nicht mehr zum Gesetz passen und nicht mehr angewendet werden können. An einigen Stellen haben wir aktuelle Ergänzungen aus der Praxis angebracht.

Wir haben auch noch ältere Fassungen des BAföG im Angebot (Hinweis: Kleinigkeiten können sich auch zwischendurch geändert haben; allerdings sind das meist nur Anpassungen wegen anderer Gesetze und für kaum jemanden relevant):
» Fassung gültig vom 8.12.2004 bis 31.12.2007
» Fassung gültig von April 2001 bis 7.12.2004
» Fassung gültig bis März 2001



Hinweis: Für die Richtigkeit der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der Gesetzesparagraphen, kann keine Verantwortung übernommen werden. Im Zweifelsfalle sind immer offizielle Unterlagen zu Rate zu ziehen, eine Berufung auf diese Seiten ist nicht ratenswert. Sie sollen lediglich zur ersten Information dienen.



Übersicht

§ 1 Grundsatz 

Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
§ 2 Ausbildungsstätten
§ 3 Fernunterricht
§ 4 Ausbildung im Inland
§ 5 Ausbildung im Ausland
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung

Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Alter

Abschnitt III: Leistungen
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12 Bedarf für Schüler
§ 13 Bedarf für Studierende
§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14 Bedarf für Praktikanten
§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
§ 15 Förderungsdauer
§ 15a Förderungshöchstdauer
§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16 Förderungsdauer im Ausland
§ 17 Förderungsarten
§ 18 Darlehensbedingungen
§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b Teilerlaß des Darlehens
§ 18c Bankdarlehen
§ 18d Deutsche Ausgleichsbank
§ 19 Aufrechnung
§ 20 Rückzahlungspflicht

Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
§ 21 Einkommensbegriff
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten

Abschnitt V: Vermögensanrechnung
§ 26 Umfang der Vermögensanrechnung
§ 27 Vermögensbegriff
§ 28 Wertbestimmung des Vermögens
§ 29 Freibeträge vom Vermögen
§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag

Abschnitt VI:
§ 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge

Abschnitt VII: Vorausleistung und Übergang
§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§ 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
§ 38 Übergang von anderen Ansprüchen

Abschnitt VIII: Organisation
§ 39 Auftragsverwaltung
§ 40 Ämter für Ausbildungsförderung
§ 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
§ 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§ 44 Beirat für Ausbildungsförderung

Abschnitt IX: Verfahren
§ 45 Örtliche Zuständigkeit
§ 45a Wechsel in der Zuständigkeit
§ 46 Antrag
§ 47 Auskunftspflichten
§ 47a Ersatzpflicht des Ehegatten und der Eltern
§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§ 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§ 50 Bescheid
§ 51 Zahlweise
§ 53 Änderung des Bescheides
§ 54 Rechtsweg
§ 55 Statistik

Abschnitt X:
§ 56 Aufbringung der Mittel

Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 58 Ordnungswidrigkeiten
§ 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
§ 65 Weitergeltende Vorschriften
§ 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 67 Verschiebung der Überprüfung nach § 35 aus Anlass des Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Nicht aufgeführte Paragraphen wurden aufgehoben.




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