BAföG - FAQ

BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschriften
Gesetz vom 24. Oktober 2010, verkündet im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 27. Oktober 2010

Berücksichtigt sind bei uns auch folgende spätere, aber kleine Änderungen: § 8 wurde durch andere Gesetze in kleinen Details bereits zweimal verändert, zuletzt durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex vom 25.11.2011. § 18b wurde am 14.12.2011 durch das 24. BAföG-Änderungsgesetz ergänzt, dazu gab es redaktionelle Änderungen (Bezug auf Gesetzesparagraphen in anderen Gesetzen, in denen sich die Nummerierung geändert hat) durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - BeitrRLUmsG) vom 7. Dezember 2011 (betraf § 47 BAföG) und das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 (betraf die §§ 11, 18a,23 und 25 BAföG)

Alternativ gibt es auch das Glossar mit den wichtigsten BAföG-Stichworten von A bis Z, dort finden sich Links auf die einschlägigen Paragraphen und erläuternden Texten bei uns.

Hinweis: Die Verwaltungsvorschriften entsprechen der Fassung nach Einarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGÄndVwV 2001) vom 20.12.2001. Damit sind sie ganz schön alt - und passen an vielen Stellen nicht mehr zum Gesetz. An einigen Stellen haben wir daher aktuelle Ergänzungen aus der Praxis angebracht. Neue Verwaltungsvorschriften sind schon seit längerem angekündigt, mal sehen, wann es endlich welche gibt.

Wir haben auch noch ältere Fassungen des BAföG im Angebot:
» Fassung gültig vom 01.01.2008 bis 27.10.2010 (Kinderbetreuungszuschlag war auch schon 12/2007 möglich)



Hinweis: Für die Richtigkeit der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere der Gesetzesparagraphen, kann keine Verantwortung übernommen werden. Im Zweifelsfalle sind immer offizielle Unterlagen zu Rate zu ziehen, eine Berufung auf diese Seiten ist nicht ratenswert. Sie sollen lediglich zur ersten Information dienen.



Übersicht

§ 1 Grundsatz 

Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
§ 2 Ausbildungsstätten
§ 3 Fernunterricht
§ 4 Ausbildung im Inland
§ 5 Ausbildung im Ausland
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung

Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
§ 8 Staatsangehörigkeit
§ 9 Eignung
§ 10 Alter

Abschnitt III: Leistungen
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung
§ 12 Bedarf für Schüler
§ 13 Bedarf für Studierende
§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
§ 14 Bedarf für Praktikanten
§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
§ 15 Förderungsdauer
§ 15a Förderungshöchstdauer
§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
§ 16 Förderungsdauer im Ausland
§ 17 Förderungsarten
§ 18 Darlehensbedingungen
§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
§ 18b Teilerlaß des Darlehens
§ 18c Bankdarlehen
§ 18d Deutsche Ausgleichsbank
§ 19 Aufrechnung
§ 20 Rückzahlungspflicht

Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
§ 21 Einkommensbegriff
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners

Abschnitt V: Vermögensanrechnung
§ 26 Umfang der Vermögensanrechnung
§ 27 Vermögensbegriff
§ 28 Wertbestimmung des Vermögens
§ 29 Freibeträge vom Vermögen
§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag

Abschnitt VI:
§ 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge

Abschnitt VII: Vorausleistung und Übergang
§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
§ 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
§ 38 Übergang von anderen Ansprüchen

Abschnitt VIII: Organisation
§ 39 Auftragsverwaltung
§ 40 Ämter für Ausbildungsförderung
§ 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
§ 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
§ 44 Beirat für Ausbildungsförderung

Abschnitt IX: Verfahren
§ 45 Örtliche Zuständigkeit
§ 45a Wechsel in der Zuständigkeit
§ 46 Antrag
§ 47 Auskunftspflichten
§ 47a Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
§ 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
§ 50 Bescheid
§ 51 Zahlweise
§ 53 Änderung des Bescheides
§ 54 Rechtsweg
§ 55 Statistik

Abschnitt X:
§ 56 Aufbringung der Mittel

Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 58 Ordnungswidrigkeiten
§ 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
§ 65 Weitergeltende Vorschriften
§ 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Nicht aufgeführte Paragraphen wurden aufgehoben.



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