BAföG-FAQ
Der BAföG-Antrag
Eine Menge Formblätter gibt es für den BAföG-Antrag. Welche Ihr in Eurem Fall braucht und ein paar Tipps, worauf Ihr sonst noch achten solltet, findet Ihr in diesem Artikel.- Die nötigen Formulare für den BAföG-Antrag »
- Tipps zum Erstantrag »
- Antrag zurückziehen »
- Weiterförderungs-/Folgeantrag »
Die nötigen Formulare für den BAföG-Antrag
Das BMBF hat alle nötigen Formulare als PDF-Dateien (mit Möglichkeit, sie direkt auszufüllen und so auszudrucken) ins Netz gestellt. Ihr findet sie unter http://www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php. Seit Mai 2011 gibt es endlich neue Formulare, die zur aktuellen Gesetzeslage passen und ohne Ergänzungsblätter (wie zwischenzeitlich nötig) auskommen.
Hinweis, falls Ihr nicht bei Euren Eltern (und auch nicht in einer Wohnung, die den Eltern gehört) wohnt: Seit Oktober 2010 ist eine Mietkostenbescheinigung nicht mehr nötig, nur noch der Nachweis, dass Ihr anderswo als bei Euren Eltern wohnt. Der Nachweis kann durch Mietvertrag oder Meldebestätigung erfolgen. Es kann aber immer noch eine Mietkostenbescheinigung (PDF-Datei; stammt vom Studentenwerk Karlsruhe) abgegeben werden. Auf die Höhe der Miete kommt es aber seit Oktober 2010 nicht mehr an.
| Formblatt Erläuterung | Wann benötigt? |
| Formblatt 1 Antrag auf Ausbildungsförderung | immer |
| Anlage 1 zu Formblatt 1 | beim Erstantrag sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung und beim Antrag auf Auslands-BAföG |
| Anlage 2 zu Formblatt 1 | falls Kinderbetreuungszuschlag möglich (AntragstellerIn hat Kind/er und wohnt mit ihnen in einem Haushalt) |
| Formblatt 2 Bescheinigung nach §9 BAföG | immer Viele Hochschule liefern mit den Semesterunterlagen auch eine Bescheinigung nach §9 BAföG mit, dann diese an Stelle des Formblatt 2 abgeben! |
| Formblatt 3 Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter |
immer (außer bei elternunabhängigem BAföG, Ehegatte/-in aber auch dann) |
| Formblatt 4 | nur von Ausländerinnen und Ausländern beim Erstantrag abzugeben - wenn auch die Eltern und der/die Ehegatte/in keine Deutschen sind |
| Formblatt 5 Leistungsnachweis | normalerweise nach dem 4. Fachsemester, siehe hier |
| Formblatt 6 Auslands-BAföG | zur Beantragung von Auslands-BAföG |
| Formblatt 7 Aktualisierungsantrag | bei jedem Aktualisierungsantrag (nur interessant, wenn Eltern aktuell weniger verdienen) |
| Formblatt 8 Vorausleistungen | nur bei Antrag auf Vorausleistungen |
Tipps zum Erstantrag
Unterlagen zusammenstellen / Formloser Antrag (wenn noch was fehlt)
An dem Ausfüllen der Anträge kommt ihr leider nicht vorbei. Ihr solltet dies so schnell wie möglich nach Erhalt eures Studienplatzes tun, da BAföG erst ab dem Antragsmonat bezahlt wird, für vergangene Monate gibt's nichts mehr! Zum Glück könnt ihr Unterlagen aber auch nachliefern, d.h. wenn ihr z.B. die nötigen Unterlagen betreffs des Einkommens eurer Eltern nicht rechtzeitig beibringen könnt, dann stellt den Antrag schon mal und gebt an, das ihr die fehlenden Unterlagen nachliefern werdet. Das ganze könnte so wie auf unserem Beispiel eines formlosen Antrages aussehen. Trotzdem zählt dann das Datum eures (noch unvollständigen) Antrags für die spätere Auszahlung.
Nicht vergessen solltet ihr ...
Falls ihr noch kein eigenes Girokonto haben solltet, dann solltet ihr spätestens jetzt eines einrichten, denn schließlich soll das BAföG euch auch direkt erreichen. Fast alle Banken, Sparkassen oder die Postbank bieten für Studierende oder SchülerInnen die kostenfreie Führung eines Girokontos an (gegen Nachweis, dass ihr studiert).
Ihr solltet einen Ordner anlegen, in dem ihr alle Unterlagen aufbewahrt, die im Zusammenhang mit dem BAföG-Antrag relevant sind. Heftet Kopien aller Unterlagen, die ihr beim Amt einreicht, dort ab. Ebenso auch alle Zahlungsbelege (Kontoauszüge) und jeden Schriftverkehr, den ihr mit dem Amt führt. Es empfiehlt sich, von allen Gespächen (auch telefonischen) mit MitarbeiterInnen des BAfög-Amtes eine Aktennotiz anzufertigen und abzuheften. Diese sollte die wichtigsten Inhalte des Gesprächs, Datum und Name des/der MitarbeiterIn enthalten. Bei Rückfragen oder gar Streitigkeiten mit dem BAföG-Amt könnt ihr dann besser nachvollziehen, worum es geht und seid in einer besseren Position - das kann bares Geld wert sein.
Bei allen Schreiben an das BAföG-Amt solltet ihr nicht die Förderungsnummer vergessen (die bekommt ihr mit eurem BaföG-Bescheid, nachdem ihr euren Erstantrag gestellt habt).
Antrag zurückziehen
Stellt man nach Antragstellung fest, dass man Vermögen übersehen hat oder dass andere Gründe es geschickter erscheinen lassen, den Antrag doch nicht aufrecht zu erhalten, so kann man ihn zurückziehen. Am besten natürlich so schnell wie möglich - man muss dem Amt ja nicht unnötig Arbeit machen. Aber selbst wenn man den Bescheid bekommen hat, kann man innerhalb der Widerspruchsfrist noch formlos (aber schriftlich und zur Sicherheit persönlich abgeben und Empfang bestätigen lassen oder per Einschreiben schicken!) erklären, dass man den Antrag zurücknimmt.
Im Forum des Studentenwerks Aachen schrieb ein Mitarbeiter des dortigen BAföG-Amtes: "Die Rücknahme eines Antrages auf Sozialleistungen ist aufgrund des Sozialgesetzbuches zulässig. Der Bürger kann durch die Wahl der Antragstellung die Möglichkeit nutzen, den Leistungsanspruch günstiger zu gestalten. Es reicht ein formloser Antrag. Du musst ihn nicht einmal begründen."
Ist die Widerspruchsfrist jedoch abgelaufen, kann man i.a. erst ein Jahr später (bzw. nach Ablauf des auf dem Bescheid vorgesehenen Bewilligungszeitraums) wieder einen Antrag stellen!
Weiterförderungs-/Folgeantrag (alle Jahre wieder ;-)
Grundsätzlich müsst ihr einmal jährlich erneut einen Antrag stellen ("Weiterförderungs- / Folgeantrag"). Ihr tut das am besten so früh wie möglich, damit ihr nicht zwischendurch kein Geld bekommt. Stellt ihr euren Weiterförderungsantrag mind. zwei Kalendermonate vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes, so ist gesetzlich garantiert (BAföG-Gesetz §50 Abs. 4), dass die Zahlungen weiterlaufen. Dazu müssen die Unterlagen aber bei Abgabe "im wesentlichen vollständig" sein, es reicht kein formloser Antrag, um diese Frist zu erfüllen. Keine weiteren Zahlungen gibt es natürlich dann, wenn ihr nach dem neuen Antrag kein BAföG-Anspruch mehr habt (z.B. weil die Eltern mehr verdienen oder Geschwister inzwischen sebst erwerbstätig sind und nicht mehr in Ausbildung stehen).
Stellt ihr den Weiterförderungsantrag nicht rechtzeitig, dann bekommt ihr vielleicht erst Monate später rückwirkend das Geld für die ersten Monate des neuen Zeitraumes ausgezahlt.
Für einen Weiterförderungsantrag müsst ihr alle Unterlagen ausfüllen wie für euren Erstantrag auch, nur den Lebenslauf (Anlage zu Formblatt 1) könnt ihr euch sparen.
Was gibt es in Zukunft noch zu beachten?
Bei einer Förderung eures Studiums müsst ihr zum Ende des 4. Fachsemesters einen Leistungsnachweis beim BAföG-Amt vorlegen, um weiter BAföG zu bekommen. Bei Schüler-BAföG sind Leistungsnachweise nicht erforderlich.
Schaut in unser BAföG-Forum, vielleicht wurden eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und euer Problem schildern.
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