BAföG - Glossar
Höchstsatz (§§ 12-14)
Seit Oktober 2010 liegt der BAföG-Höchstsatz für Studierende bei 670 €, wenn Ihr nicht bei Euren Eltern wohnt, und bei 495 €, wenn Ihr bei Euren Eltern wohnt.Erhalten könnt Ihr den Höchstsatz nur dann, wenn Ihr selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert seid. Auch dürfen Eure Eltern nicht zu viel verdienen. Ihr selbst natürlich auch nicht. Kurz gesagt: Den Höchstsatz bekommen nur wenige.
Mehr als den Höchssatz kann es bei einem Auslandsaufenthalt geben (Auslands-BAföG) oder dann, wenn Ihr eigene Kinder habt (Kinderbetreuungszuschlag).
Mehr dazu: Artikel Bedarfsberechnung - BAföG-Bedarf
« Zurück
» Suche im Hochschullexikon/Glossar (inkl. BAföG)
» Liste aller Begriffe im BAföG-Glossar
» Liste aller Begriffe im Hochschullexikon/Glossar
Diese Seite verlinken »
![[M] Studis Online mit einem Bild von Udo Kroener - fotolia.com BAföG-Rechner](http://www.studis-online.de/Bilder/bafoegrechner312x110.jpg)


