BAföG - Glossar

Höchstsatz (§§ 12-14)

Seit Oktober 2010 liegt der BAföG-Höchstsatz für Studierende bei 670 €, wenn Ihr nicht bei Euren Eltern wohnt, und bei 495 €, wenn Ihr bei Euren Eltern wohnt.

Erhalten könnt Ihr den Höchstsatz nur dann, wenn Ihr selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert seid. Auch dürfen Eure Eltern nicht zu viel verdienen. Ihr selbst natürlich auch nicht. Kurz gesagt: Den Höchstsatz bekommen nur wenige.

Mehr als den Höchssatz kann es bei einem Auslandsaufenthalt geben (Auslands-BAföG) oder dann, wenn Ihr eigene Kinder habt (Kinderbetreuungszuschlag).

Mehr dazu: Artikel Bedarfsberechnung - BAföG-Bedarf

« Zurück

» Suche im Hochschullexikon/Glossar (inkl. BAföG)
» Liste aller Begriffe im BAföG-Glossar
» Liste aller Begriffe im Hochschullexikon/Glossar



Diese Seite verlinken »

 
 

Logo von Studis Online  Studieren leicht gemacht