BAföG - Glossar
Folgeantrag (§ 50 Abs. 4)
BAföG wird üblicherweise nur für ein Jahr gewährt. Auf dem Bescheid muss der Bewilligungszeitraum angegeben sein. Rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums, am besten über zwei Monate vorher, sollte man den nächsten Antrag stellen.Mehr dazu: Artikel BAföG-Antrag
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