BAföG-FAQ
Bedarfsermittlung [§§ 12-14b BAföG] (Seite 4)
5. Kinderbetreuungszuschlag (§ 14b BAföG)
Seit Dezember 2007 sieht das Ausbildungsförderungsrecht erstmals einen Zuschlag vor, wenn der/die Auszubildende in seinem/ihrem Haushalt eigene (!) Kinder unter 10 Jahren betreut. Sind beide Eltern BAföG-berechtigt, müssen sie sich einigen, wer den Zuschlag bekommen soll.
Übrigens wird "Haushalt" im Fall des Kinderbetreuungszuschlages (allerdings nur dort!) relativ großzügig ausgelegt. Selbst wenn Ihr zu Ausbildungszwecken meist anderswo wohnt als Euer Kind, sollte es den Zuschlag geben. Sofern Ihr Euch jedenfalls ab und an darum kümmert und noch erziehungsberechtigt seid. Es gibt den Zuschlag daher selbst dann, wenn Ihr für ein Jahr im Ausland studiert und Euer Kind solange (vorher sollte es aber bei Euch gewohnt haben!) bspw. bei Euren Eltern bleibt (oder bei Eurem nicht-BAföG-berechtigten Ehepartner). Auch wenn Ihr wegen des Studiums von Eurem Kind wegziehen müsst, aber weiterhin auch einen Wohnsitz bei Eurem Kind habt ("doppelte Haushaltsführung"), gibt es den Zuschlag.
Seid Ihr allerdings mit dem anderen leiblichen Elternteil Eures Kindes nicht verheiratet und hattet und habt auch keinen gemeinsamen Haushalt, in dem Ihr beide gemeldet seid, sondern besucht den anderen Elternteil und Euer Kind nur regelmäßig, ist es in der Regel nicht möglich, den Zuschlag zu erhalten.
Für das erste Kind werden 113 Euro gezahlt, für jedes weitere 85 Euro. Es handelt sich um Pauschalbeträge. Betreuungskosten müssen also nicht nachgewiesen werden. Der Zuschlag wird immer als Vollzuschuss gewährt. Dies gilt selbst dann, wenn Ihr BAföG ansonsten als Bankdarlehen bezieht.
Um den Zuschlag zu erhalten, müsst Ihr ein gesondertes Formblatt ausfüllen (Anlage 2 zu Formblatt 1 - Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag).
Der Bezug anderer Sozialleistungen für das Kind steht dem Anspruch nicht entgegen. Auch führt der Kinderbetreuungszuschlag andersherum nicht zu Kürzungen anderer Sozialleistungen. Für die Ermittlung eines Kostenbeitrags nach § 90 des Sozialgesetzbuches VIII (Inanspruchnahme von Angeboten der Jugendarbeit, der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie und der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege) gilt dies jedoch nur, soweit der Kostenbeitrag für eine Kindertagesbetreuung an Wochentagen während der regulären Betreuungszeiten erhoben wird.
Hinweis: Vielleicht interessiert Euch – die Ihr offenbar ein Kind habt oder vielleicht plant - auch noch unser Artikel Studieren mit Kind.
Schaut in unser Forum BAföG, vielleicht wurden eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und euer Problem schildern.
Papiertiger Zivilklausel
Ist die "Zivilklausel" der Universität Bremen nur Etikettenschwindel? Möglicherweise hat die Hochschule gleich mehrfach gegen die Selbstverpflichtung verstoßen, nicht für militärische Zwecke zu forschen. Das Rektorat will prüfen lassen, ob in der Vergangenheit über Umwege an einem Projekt für das deutsche Verteidigungsministerium gearbeitet wurde. Für Studierendenvertreter liegt die Sache auf der Hand, für sie ist es an der Zeit für eine gesetzliche Regelung.
BAföG-Online-Antrag nun auch in Hessen
Einen BAföG-Antrag auszufüllen, dauert seine Zeit und ist durchaus fehleranfällig – hinter jedem Feld kann sich eine entscheidende Angabe verbergen. Bayern war Vorreiter des "Online-Antrages", nun zieht Hessen nach und bietet als erstes Land eine Statusabfrage an, wie es um die Bearbeitung des Antrages steht.
KfW-Studienkredit, Bildungskredit und weitere Angebote
Bei der KfW treten immer am 1. April und 1. Oktober neue Zinssätze der Kreditangebote für Studierende in Kraft. Die aktuelle Anpassung bringt niedrigere Zinsen von nun (jeweils nominal) 2,10% für den Bildungskredit und das BAföG-Bankdarlehen und 3,69% für den KfW-Studienkredit (alle anderen Angebote und Entwicklung in den letzten Jahren siehe im Artikel).
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