Hintergrund
Die BAföG-Story
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz hat eine lange und wechselvolle Geschichte hinter sich. Mit der Einführung des BAföGs ging die Öffnung der Hochschulen für alle gesellschaftlichen Schichten einher. Auch Gesamtschulen wurden vor allem Anfang der 70er populär. Von dieser "revolutionären" Ansätzen ist man inzwischen wieder weit entfernt, das BAföG fördert - prozentual gesehen - nur noch wenige. Chancengleichheit ist somit im Hochschulwesen (und natürlich auch schon davor) nicht erreicht worden bzw. wird inzwischen erst recht nicht mehr erreicht.Eine Tabelle mit den wichtigsten Daten zum BAföG im Laufe der Jahre seit 1972, also ein wenig Statistik, findet Ihr am Ende dieses Artikels.
Die Vorgeschichte: Von der Reichsfürsorgepflichtverordnung zum Honnefer Modell und den beginnenden Diskussionen über eine bundeseinheitliche Lösung
Mit Gründung der Bundesrepublik wurden Förderleistungen noch auf Grund der Reichsfürsorgepflichtverordnung von 1924 vergeben. Voraussetzung waren neben niedrigem Einkommen "besonders gute Ausbildungsleistungen". Ausgezahlt wurden die Leistungen von den Gemeinden. Wer also nicht gerade zu den Jahrgangsbesten gehörte, war auf ausreichend reiche Eltern angewiesen, um sein Studium zu finanzieren.
Auf Bundesebene wurden unabhängig von besonders guten Studienleistungen nur "Kriegsfolgengeschädigte" gefördert. Wer in den Genuss dieser Leistungen kam, musste nichts zurückzahlen, es handelte sich um einen Vollzuschuss.
1953 wurde dann in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern das sogenannte Honnefer Modell ins Leben gerufen. Es bezog sich auf die Förderung des wissenschaftlichen Hochschulstudiums (gemeint waren damit ausschließlich Universitäten) und umfasste erstmals auch Kinder aus mittleren Einkommensschichten und unter Umständen ein Auslandsstudium. Voraussetzung blieben aber überdurchschnittliche Studienleistungen.
Die Bundesländer bauten für Schüler und Studierende anderer Hochschulen (FHs, PHs, Musik/Kunsthochschulen usw.) eigene Förderprogramme auf. An den Hochschulen waren diese Förderungen noch relativ ähnlich und wurden als "Rhöndorfer Modell" bezeichnet. Die Kosten trugen voll und ganz die Länder, die ja (was bis heute immer wieder ein Problem darstellt) die Bildungshochheit haben, der Bund hat nur in gewissen Grenzen inzwischen die Möglichkeit, einen groben Rahmen zu setzen ("Hochschulrahmengesetz").
Um dem Bund überhaupt eine einheitliche Regelung in Bezug auf die Ausbildungsförderung zu ermöglichen, musste erst das Grundgesetz geändert werden. Im Rahmen der Großen Koalition (CDU/SPD) von 1966 bis 1969 wurde dies am 13.5.1969 getan. §75 Nr. 13 GG wurde derart ergänzt, dass der Bund nun auch die Kompetenz für "die Regelung der Ausbildungsbeihilfen" hatte.
Der erste "richtige" Vorläufer des BAföGs war dann das 26.6.1969 verabschiedete Ausbildungsförderungsgesetz (AföG), das zum 1.7.1970 in Kraft trat. Das ursprünglich verfolgte Ziel, damit die Ausbildungsförderung in allen Ausbildungsbereichen (also z.B. auch der betrieblichen Ausbildung) zu regeln, konnte jedoch nicht verwirklicht werden. Die dafür notwendigen finanziellen Aufwendungen standen angeblich nicht zur Verfügung.
Einführung des BAföG 1971 und erste Änderungen
"Der soziale Rechtsstaat, der soziale Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen hat, ist verpflichtet, durch Gewährung individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken." So steht es in der Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 18.3.1971 geschrieben. Natürlich ging es auch 1971 unter Brandt nicht nur um soziale Gerechtigkeit - die Industrie wie die Dienstleistungsunternehmen verlangten nach vielen hochausgebildeten Spitzenkräften, und die galt es zu produzieren. Alle Welt sprach damals von der "Aktivierung der Bildungsreserven" aus den Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen. Immerhin brachte das BAföG erstmals das individuelle Recht auf - familienabhängige - Ausbildungsförderung mit sich, eine grundsätzliche Eingnung genügte, besonders gute Leistungen waren nicht mehr erforderlich.
Das BAföG wird 1971 als vollständiger Zuschuss (es musste also gar nichts zurückgezahlt werden!) für individuell bedürftige Studierende eingeführt. Der Höchstbetrag entsprach in etwa dem vom Deutschen Studierendenwerk in seiner Sozialerhebung als notwendig erachteten Betrag. 1972 wurden 44,6% der Studierenden durch BAföG gefördert (270.000 BAföG-EmpfängerInnen bei 606.000 eingeschriebenen Studierenden).
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde im Laufe der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts maßgeblich erweitert. Neben Studierenden wurden auch Auszubildende, SchülerInnen und andere anspruchsberechtigt. Alle zwei Jahre fand eine Überprüfung der Bedarfssätze statt (Novellierung des Gesetzes), dies gilt auch heute noch. Trotz verschiedener Forderungen nach einer Dynamisierung des Anspruchs gem. allgemeiner Preissteigerung und studentischem Warenkorb oder eines zielgerichteten Ausbaus in Richtung Grundeinkommen, passiert dahingegend nichts.
1974 wurde ein verpflichtendes Grunddarlehen trotz massiver Proteste eingeführt, das jeweils unabhängig von der wirklichen Förderhöhe von jedem/jeder BAföG-EmpfängerIn aufzunehmen ist. Die Höhe des Darlehensanteils stieg bis 1977 auf bis zu 150,- DM. Das Grunddarlehen war unverzinst zurückzuzahlen. Nur wer einen höheren BAföG-Anspruch hatte, bekam noch einen Zuschuss.
Die erste größere Strukturdiskussion über das BAföG fand bereits zwischen 1976 und 1978 statt. Erstmals wurde über Sockelmodelle diskutiert, die Kindergeld und Kinderfreibeträge im Rahmen des Familienlastenausgleichs ersetzen sollen. Ähnliche Modelle ("3-Körbe-Modell") werden auch in der Folge immer wieder in die Debatte geworfen, können sich aber nicht durchsetzen. 1978 lag es vor allem am Widerstand der Länder (die ja auch einen Teil der BAföG-Kosten tragen müssen).

Grund zum Demonstrieren ist die schleichende Verschlechterung des BAföGs schon lange ...
Schon vor Machtübernahme durch schwarz-gelb wurde 1981 aus Haushaltsgründen erstmals massiv an den Anspruchsberechnungen gedreht. Insgesamt wurden 600 Mio. DM eingespart, nachdem die Gesamtausgaben 1981 auf 2,4 Mrd. DM gestiegen waren. Unter anderem wurde nur noch positive Einkommsarten der Eltern gewertet, eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit dem Ehepartner wurde ausgeschlossen. Diese Regelung gilt heute noch und ist für die Betroffenen sehr unglücklich. Bis 1981 galt ein Antrag bis zu drei Monate rückwirkend, auch das gibt es seit damals nicht mehr. Das SchülerInnen-BAföG wird zusammengestrichen, die Ausgaben längerfristig wirkend stark gesenkt.
Mit der neuen CDU-FDP-Bundesregierung kam es dann noch schlimmer: Das BAföG wird auf Volldarlehen umgestellt - d.h. jedeR BAföG-EmpfängerIn muss die gesamte Summe der Ausbildungsförderung zurückzahlen. Die Zahl der BAföG-EmpfängerInnen beginnt, rückläufig zu werden, entsprechend der Prozentsatz der Studierenden aus einem Elternhaus mit niedrigem Einkommen und niedrigem Bildungshintergrund. Infos zum Volldarlehen und seinen Auswirkungen (der Schuldenberg konnte bis zu 60.000 DM betragen) findet Ihr auf den Webseiten der (Berliner) BAföG-Ini.
Wiedervereinigung bringt Verbesserungen, dann aber schleichende Ausdünnung
Im Zuge der Wiedervereinigung musste auch das BAföG angepasst werden. Es wird auf ein Halbzuschussmodell umgestellt, was nach langen Jahren mal wieder eine Verbesserung ist. Die Hälfte ist ab sofort Zuschuss, die andere Hälfte Darlehen. Hier möchten wir Euch ein Zitat aus (1) nicht vorenthalten: "Offensichtlich wollte man den ostdeutschen Studierenden, die das seit 1981 in der DDR bestehende einheitliche Grundstipendium für alle Studierende (...) kannten, eine zu abrupte Konfrontation mit der Bildungspolitik des real existierenden Kapitalismus ersparen."
Bis 1999 sinkt durch eine unzureichende Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze der Anteil der Anspruchsberechtigten und tatsächlichen EmpfängerInnen rapide. Der Tiefstand ist 1998 mit nur noch 12,6% geförderten Studierenden erreicht (und den BAföG-Höchstsatz bekommen davon auch nur ein Bruchteil).
Um 2000: Verstärkte Diskussionen über grundlegende Reform - die ausbleibt, es gibt aber deutliche Verbesserungen am bestehenden Gesetz
Die neue rot-grüne Bundesregierung nimmt 1999 einige der schlimmsten Verschlechterungen durch die letzten BAföG-Novellen zurück und verspricht, mit der nächsten Novellierung eine grundsätzliche Reform durchzuführen.
Aus der grundsätzlichen Reform wird aber nichts. Insbesondere hatte sich das sog. "Drei-Körbe-Modell" nach Vorschlag des Deutschen Studierendenwerks (DSW) in der Debatte durchgesetzt - nicht aber in der Regierung (und hier vor allem bei Bundeskanzler Schröder, der sich besonders darum verdient gemacht hat, eine mögliche Reform zu verhindern). Stattdessen wird mit einem Teil der Gelder aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen die Gesamtfördersumme um 1 Mrd. DM und damit u.a. die Freibeträge erhöht, der Kreis der Anspruchsberechtigten wächst wieder. Das Reförmchen bleibt jedoch weit hinter den selbst gesteckten Erwartungen und dem von Studierendenvertretungen, GEW und DSW als notwendig erachteten zurück.
Im Oktober 2002 (für Neuanträge) steigen die Förderbeträge und Freibeträge geringfügig und werden an gerade Euro-Beträge angepasst. Das war alles schon im Gesetz von 2001 vorgesehen.
Der 15. BAföG-Bericht der Bundesregierung vom März 2003 zeigt immerhin, dass mit dem Reförmchen wieder mehr Studierende und SchülerInnen durch BAföG gefördert werden. Keine Erwähnung im Bericht findet der seit 2002 eingeführte (und die Jahre ab 2001, teilweise 2000 prüfende) und mit einer Art Rasterfahndung vergleichbare Datenabgleich zwischen BAföG-Ämtern und Bundesamt für Finanzen, der eigentlich einiges an Geld (zurück)gebracht haben müsste.
Im 16. BAföG-Bericht vom Februar 2005 und auch im darauf folgenden 17. wird deutlich, dass die BAföG-Reform 2001 mir Recht als Erfolg bezeichnet werden kann. Dass seit 2002 weder Freibeträge noch Bedarfssätze angehoben wurden, ist erstaunlicherweise noch nicht zu bemerken.
Offenbar waren die Erhöhungen 2001 durchaus so signifikant, dass ein "Puffer" geschaffen wurde, von dem nun eine zeitlang gezehrt werden kann. Vor allem dürfte auch die Begrenzung der Schuldenlast positiv gewirkt haben - und diese Begrenzung bleibt immerhin erhalten.
Nach sieben Jahren 2008 endlich wieder deutliche Anpassungen
BAföG-Erhöhungen blieben nach 2001 aus, 2004 gab es lediglich einige Änderungen an Details, die zwar für Einzelne durchaus relevant waren, aber an der Höhe der Förderung für sowieso schon Berechtigte nichts änderten. So ist es kein Wunder, dass die Gefördertenquote ab 2006 wieder sank.
Im Jahr 2007 einigte sich die große Koalition dann nach langem Ringen auf eine größere Anhebung der Fördersätze um 10%. Wobei dies trotz der nominellen Höhe nicht ganz ausreichte, um die Inflationsbedingten Verluste seit 2001 auszugleichen. Gleichzeitig wurden weitere kleinere Verbesserungen eingeführt, so bspw. ein Kinderbetreuungszuschlag und die Möglichkeit, das ganze Studium im EU-Ausland (und der Schweiz) durch BAföG gefördert zu bekommen.
Kein Wunder also, dass die Zahlen für 2008 positiv ausfallen, auch wenn die Gefördertenquote unter den Anspruchsberechtigten noch nicht wieder den Höchststand von 2003 erreicht hat.
Quellen:
(1) Andreas Keller: "Nachhaltiger Funktionsverlust", in: BdWi-Studienheft Bildungsfinanzierung (ISBN 3-924684-92-8), zu bestellen beim BdWi-Verlag.
(2) Ernst August Blanke: "BAföG - eine Idee und ihre Gestaltung" (ISBN 3-17-016849-5), zu bestellen z.B. bei amazon.de.
(1) Andreas Keller: "Nachhaltiger Funktionsverlust", in: BdWi-Studienheft Bildungsfinanzierung (ISBN 3-924684-92-8), zu bestellen beim BdWi-Verlag.
(2) Ernst August Blanke: "BAföG - eine Idee und ihre Gestaltung" (ISBN 3-17-016849-5), zu bestellen z.B. bei amazon.de.
Statistik: BAföG für Studierende
Um Euch nicht mit Zahlen zu erschlagen, hier nur die Daten einiger herrausragender - Rekorde im positiven wie negativen - und der Jahre seit 2000.
| 1972 | 1981 | 1988 | 1992 | 1998 | 2000 | 2001 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Studierende (gesamt) in Tsd. | 606 | 1046 | 1394 | 1754 | 1780 | 1741 | 1777 |
| Anspruchsberechtigte in Tsd. | 1059 | 1086 | 1135 | ||||
| BAföG-Geförderte in Tsd. | 270 | 344 | 259 | 442 | 225 | 232 | 265 |
| Gefördertenquote (alle Studierende) |
44,6 | 33,0 | 18,6 | 25,2 | 12,6 | 13,3 | 14,9 |
| Gefördertenquote (Anspruchsberechtigte) |
21,2 | 21,4 | 23,3 | ||||
| Gesamtausgaben in Mio. € | 547 | 1037 | 909 | 1553 | 845 | 884 | 1109 |
| 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Studierende (gesamt) in Tsd. | 1845 | 1916 | 1961 | 1925 | 1940 | 1926 | 1919 |
| Anspruchsberechtigte in Tsd. | 1203 | 1274 | 1344 | 1372 | 1385 | 1372 | 1366 |
| BAföG-Geförderte in Tsd. | 304 | 326 | 340 | 345 | 342 | 331 | 333 |
| Gefördertenquote (alle Studierende) |
16,5 | 17,0 | 17,3 | 17,9 | 17,6 | 17,2 | 17,4 |
| Gefördertenquote (Anspruchsberechtigte) |
25,3 | 25,6 | 25,3 | 25,1 | 24,7 | 24,1 | 24,4 |
| Gesamtausgaben in Mio. € | 1343 | 1382 | 1414 | 1488 | 1500 | 1464 | 1561 |
Quellen:
Berichte der Bundesregierung nach § 35 BAföG, zuletzt 18. Bericht Januar 2010, www.bmbf.de/pub/achtzenter_bericht_bafoeg.pdf.
Im Bericht der Bundesregierung wird nur die Quote der Geförderten auf die Anzahl der dem Grunde nach förderungsfähigen Studierenden bezogen (bei uns die Zeile "nur Anspruchsberechtigte") - somit sehen die Zahlen besser aus, als wenn man sie auf alle Studierende bezieht. Dass die Gefördertenquote bezogen auf alle Studierende zwischendurch (2002 ff.) gestiegen ist, ist u.a. aber auch darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Studierenden, die kein BAföG bekommen können (z.B. Langzeitstudierende) aus verschiedenen Gründen gesunken ist.
Berichte der Bundesregierung nach § 35 BAföG, zuletzt 18. Bericht Januar 2010, www.bmbf.de/pub/achtzenter_bericht_bafoeg.pdf.
Im Bericht der Bundesregierung wird nur die Quote der Geförderten auf die Anzahl der dem Grunde nach förderungsfähigen Studierenden bezogen (bei uns die Zeile "nur Anspruchsberechtigte") - somit sehen die Zahlen besser aus, als wenn man sie auf alle Studierende bezieht. Dass die Gefördertenquote bezogen auf alle Studierende zwischendurch (2002 ff.) gestiegen ist, ist u.a. aber auch darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Studierenden, die kein BAföG bekommen können (z.B. Langzeitstudierende) aus verschiedenen Gründen gesunken ist.
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