BAföG - Glossar
Studienabschlusshilfe (§ 15 Abs. 3a)
Die Studienabschlusshilfe will den Lebensunterhalt während der Examenszeit sicherstellen. Unter bestimmten Voraussetzungenkann für maximal 12 Monate Ausbildungsförderung in Form eines verzinslichen Bankdarlehensgewährt werden. Das Besondere ist, dass diese Art der Förderung auch von Studierenden in Anspruch genommen werden kann, die aus bestimmten Gründen aus der "normalen" BAföG-Förderung herausgefallen sind. Die Studienabschlusshilfe gibt es nur für Studierende an Hochschulen.Mehr dazu: Artikel Hilfe zum Studienabschluss
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