BAföG - Glossar
Staatsdarlehen (§§ 18, 18a, 18b)
Auszubildende, die eine höhere Fachschule, eine Akademie oder eine Hochschule besuchen, erhalten BAföG in der Regel zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen. Dessen Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer nach entsprechender Aufforderung durch das Bundesverwaltungsamt.Die Rückzahlungssumme beträgt maximal 10.000 Euro. BeiVorliegen bestimmter Voraussetzungen ist ein Teilerlass der Darlehensschuld möglich.
Die Rückzahlung kann zurückgestellt werden, wenn ein entsprechendes Einkommen nicht vorhanden ist.
Mehr dazu: Artikel zu den Förderungsarten, u.a. zum Staatsdarlehen und Artikel zur BAföG-Rückzahlung
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