BAföG - Glossar
Einkommen (im Sinne des BAföG) (§ 21)
Einkommen des Auszubildenden, seines Ehegattenund seiner Eltern werden (in dieserReihenfolge) auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Wird Euren Eltern ein Freibetrag für Eure Geschwister oder einen Stiefelternteil gewährt, so wird deren Einkommen auf die jeweiligen Freibeträge angerechnet.Der Einkommensbegriff umfasst nicht nur Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Vielmehr enthält das Gesetz zahlreiche Regelungen, welche Einkünfte darüber hinaus als Einkommen gelten und welche vom Einkommensbegriff ausgenommen werden. Zur Ermittlung des Einkommens im Sinne des Gesetzes werden je nach Einkommensart bestimmte Beträge (Werbungskosten, Sozialpauschale) einschließlich Freibeträgen nach dem BAföG von den tatsächlich erzielten Einkünften abgezogen. Zu beachten sind auch die unterschiedlichen Zeiträume, die für die Einkommensermittlung relevant sind.
Bei der Rückzahlung des Staatsdarlehens spielt das Einkommen des Auszubildenden und indirekt auch das seines Ehegatten eine Rolle.
Mehr dazu: Artikel Grundlagen der Einkommensanrechnung
« Zurück
» Suche im Hochschullexikon/Glossar (inkl. BAföG)
» Liste aller Begriffe im BAföG-Glossar
» Liste aller Begriffe im Hochschullexikon/Glossar
Diese Seite verlinken »
![[M] Studis Online mit einem Bild von Udo Kroener - fotolia.com BAföG-Rechner](http://www.studis-online.de/Bilder/bafoegrechner312x110.jpg)


