BAföG - Glossar

Bankdarlehen (§§ 18c, 18d)

In bestimmten Fällen besteht die BAföG-Förderunglediglich in der Gewährung einesverzinslichen Bankdarlehens:Über das BAföG-Amt wird ein privatrechtlicherDarlehensvertrag mit der KfW-Privatkundenbankabgeschlossen. Die maximale Höhedes Kredits legt das BAföG-Amt fest. DieRückzahlung des Darlehens beginnt 18 Monate nach der letzten Zahlung.

Mehr dazu: Artikel zu den Förderungsarten, Seite 2 (zum Bankdarlehen)

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