BAföG - Glossar
Vorausleistung (§§ 36, 37)
Zahlen die Eltern nicht den Unterhalt, densie zahlen müssten und/oder machen sie zuihrem Einkommen keine Angaben und istdeshalb die Ausbildung gefährdet, kannbeim BAföG-Amt ein Antrag auf Vorausleistungengestellt werden (Formblatt 8).Mit dem Antrag wird es in dieHände des Amtes gelegt, die erforderlichenUnterlagen von den Eltern einzufordernbzw. vorausgeleistetes Geld (notfalls imWege einer Unterhaltsklage) von ihnen zurückzufordern.
Mehr dazu: Artikel Das Vorausleistungsverfahren nach §§ 36, 37 BAföG
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