BAföG-FAQ
Auslands-BAföG (Seite 1)für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Berufsfachschulen
Von Nicola PridikDas Wichtigste in Kürze ...
- Als SchülerInnen an Gymnasien könnt Ihr ab der 11. Klasse gefördert werden, wenn Ihr Euer Abitur nach 13 Schuljahren macht. Macht Ihr es bereits nach 12 Schuljahren, ist die Förderung ab der 10. Klasse möglich. In der Regel dürfte empfehlenswert sein, genau die genannten Schuljahre für den Auslandsaufenthalt zu nutzen. Für alle, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer integrierten Gesamtschule erwerben, gilt Entsprechendes.
- Seid Ihr SchülerInnen an einer Berufsfachschule, so kommt eine Förderung dann in Betracht, wenn der Besuch Eurer Schule eine abgeschlossene Ausbildung nicht voraussetzt und wenn die Schule innerhalb von mindestens zwei Jahren zu einem beufsqualifizierenden Abschluss führt. Die Auslandsausbildung muss im Unterrichtsplan zwingend vorgeschrieben sein.
- Gehört Ihr nicht zu den genannten Schülergruppen, so ist eine BAföG-Förderung im Ausland ausgeschlossen. Studierende an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien finden hier weitere Informationen.
- Falls Ihr als GymnasiastInnen im Inland keinen BAföG-Anspruch habt, so steht dies der Förderung im Ausland nicht entgegen.
- Voraussetzung für eine Auslandsförderung ist immer, dass Ihr über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt.
- Die Förderungsdauer bei GymnasiastInnen beträgt maximal ein Jahr. BerufsfachschülerInnen können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen in Mitgliedstaaten der EU und in der Schweiz bereits vom Ausbildungsbeginn an und/oder bis zum Abschluss der Ausbildung Auslands-BAföG erhalten.
- Ein mindestens 12-wöchiges Pflichtpraktikum ist ausschließlich bei BerufsfachschülerInnen förderungsfähig, vorausgesetzt, der Auslandsaufenthalt ist im Unterrichtsplan zwingend vorgeschrieben.
- Zusätzlich zum Inlands-Bedarf könnt Ihr einen Zuschlag zu den Reisekosten erhalten.
- Die Förderung wird vollständig als Zuschuss gewährt.
- Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte sechs Monate vor Beginn der Auslandszeit bei dem zuständigen BAföG-Amt (abhängig von dem Land, in das die Reise gehen soll) gestellt werden.
.. mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!
- SchülerInnen an Gymnasien
- Wer genau im Ausland gefördert werden kann
- Anforderungen an die Ausbildung im Ausland
- Persönliche Voraussetzungen
- Förderungsdauer
- Höhe des Förderbetrages
- SchülerInnen an Berufsfachschulen
- Wer genau im Ausland gefördert werden kann
- Anforderungen an die Schulausbildung im Ausland
- Anforderungen an ein Praktikum im Ausland
- Persönliche Voraussetzungen
- Förderungsdauer
- Höhe des Förderbetrages
- Antragstellung und zuständiges BAföG-Amt
1. SchülerInnen an Gymnasien
a) Wer genau im Ausland gefördert werden kann
Nur SchülerInnen bestimmter Jahrgangsstufen können Auslands-BAföG erhalten: Besucht Ihr ein Gymnasium (oder eine integrierte Gesamtschule) und macht dort nach der 13. Klasse das Abitur, so kommt die Förderung eines Auslandsaufenthaltes ab der 11. Klasse in Betracht. Macht Ihr Euer Abi schon nach 12 Schuljahren, so gilt Entsprechendes ab der 10. Klasse. Eine Förderung des letzten Schuljahres dürfte allerdings schwierig sein, da Ihr dann wahrscheinlich kein deutsches Abitur erwerben würdet. Auch ein Jahr davor kann es zu Schwierigkeiten kommen (Anerkennung der Leistungen im Ausland für das deutsche Abitur). In der Regel dürfte daher ein Auslandsaufenthalt in der 11. bzw. 10. Klasse am sinnvollsten sein.
Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn Ihr im Inland dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG habt. Das hat damit zu tun, dass die besonderen Voraussetzungen, die Ihr als SchülerInnen einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule im Inland erfüllen müsst, um BAföG erhalten zu können, beim Auslands-BAföG keine Rolle spielen.
Wer allerdings nur deshalb im Inland kein BAföG erhält, weil seine Eltern zu viel verdienen, wird es vermutlich auch bei der Auslandsförderung schwer haben. Da die Förderbeträge aber etwas höher liegen als im Inland, ist die Antragstellung im Zweifel einen Versuch wert.
Förderungsfähig ist im Übrigen nur, wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
b) Anforderungen an die Ausbildung im Ausland
Vorab: Ein Praktikum ist bei GymnasiastInnen nicht förderungsfähig. Mit der Ausbildung ist also immer nur eine Schulausbildung gemeint.
Folgende Anforderungen an die Auslandsausbildung müssen erfüllt sein:
- Sie muss mindestens sechs Monate dauern.
- Sie muss Eurer Ausbildung im Inland förderlich sein. (Gegebenenfalls muss Eure Schule dazu auf Formblatt 6 des BAföG-Antrags Stellung nehmen.)
- Zumindest ein Teil der Ausbildung muss auf die vorgeschriebene Ausbildungszeit im Inland angerechnet werden können. (Davon geht man grundsätzlich aus, wenn Ihr in der 10. Klasse [sofern das Abi nach 12 Schuljahren ansteht] bzw. in der 11. Klasse [sofern das Abi nach 13 Schuljahren ansteht] ins Ausland geht. Vgl. VwV 5.2.9.)
- Die Schule, die Ihr im Ausland besucht, muss Eurem Gymnasium im Inland gleichwertig sein, also eine Ausbildung auf gleichem Niveau anbieten.
c) Persönliche Voraussetzungen
Die Auslandsförderung setzt voraus, dass Ihr über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt. Ihr müsst in der Lage sein, Euch in der Landessprache zu verständigen und dem Unterricht zu folgen. Ist die Unterrichtssprache nicht mit der Landessprache identisch, reichen in der Landessprache Grundkenntnisse aus.
d) Förderungsdauer
Die Förderung ist maximal für ein Jahr möglich. Die Option einer Verlängerung besteht nicht.
e) Höhe des Förderbetrages
Um die Höhe des Förderbetrages errechnen zu können, muss zunächst Euer Bedarf ermittelt werden. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Förderung im Inland. Details könnt Ihr hier nachlesen. Maximal liegt der Bedarf ab 1. August 2008 bei 514 Euro. Noch mal: Lasst Euch nicht dadurch irritieren, dass die BAföG-Berechtigung von Gymnasiasten im Inland an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist (Nicht-bei-den-Eltern-Wohnen etc.). Wie bereits erwähnt, gelten diese Einschränkungen beim Auslands-BAföG nicht.
Ergänzend könnt Ihr einen Zuschlag zu den Reisekosten erhalten, und zwar für zwei Hin- und Rückfahrten zum bzw. vom Ausbildungsort innerhalb eines Schuljahres. Ab 1. August 2008 werden Euch pauschal pro Reise 250 Euro gezahlt, sofern Ihr die Ausbildung innerhalb Europas absolviert. Ansonsten könnt Ihr 500 Euro pro Reise erhalten.
Weitere Möglichkeiten, einen erhöhten Bedarf wegen des Auslandsaufenthalts geltend zu machen, bestehen nicht. Insbesondere ist die AuslandszuschlagsVO, die für Studierende gilt, auf SchülerInnen an Gymnasien nicht anzuwenden.
Der ermittelte Bedarf ist der Betrag, den Ihr maximal als Förderbetrag erhalten könnt. Ob es noch Abzüge gibt, hängt vom Einkommen Eurer Eltern ab.
Was am Ende unterm Strich übrig bleibt und Euch ausgezahlt wird, ist auf jeden Fall Geld, das Euch vom Staat geschenkt wird, denn Schüler-BAföG wird immer als Vollzuschuss gezahlt.
» Seite 2 behandelt folgende Themen:
2. SchülerInnen an Berufsfachschulen
3. Antragstellung und zuständiges BAföG-Amt
2. SchülerInnen an Berufsfachschulen
3. Antragstellung und zuständiges BAföG-Amt
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