BAföG-FAQ
Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler (Seite 1)
- SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe können ab der 10. (G8) bzw. 11. Klasse (G9) gefördert werden.
- Gleiches gilt für RealschulabsolventInnen, wenn Sie nachweisen, dass sie in eine gymnasiale Oberstufe aufgenommen wurden.
- Seit Herbst 2010 können auch SchülerInnen gefördert werden, die mindestens zweijährige Fachoberschulklassen besuchen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe.
- Für SchülerInnen an Berufsfachschulen kommt eine Förderung in Betracht, wenn der Besuch ihrer Schule eine abgeschlossene Ausbildung nicht voraussetzt und wenn die Schule innerhalb von mindestens zwei Jahren zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Die Auslandsausbildung muss im Unterrichtsplan zwingend vorgeschrieben sein.
- Auch SchülerInnen, die mindestens zweijährige Fachschulklassen besuchen, werden nur dann gefördert, wenn der Auslandsaufenthalt im Unterrichtsplan zwingend vorgeschrieben ist. Ob der Besuch der Fachschulklasse eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzt oder nicht, spielt keine Rolle.
- Gehört Ihr nicht zu den genannten Schülergruppen, so ist eine BAföG-Förderung im Ausland ausgeschlossen. Studierende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien finden hier weitere Informationen.
- Sprachkenntnisse müssen für eine Auslandsförderung nicht mehr nachgewiesen werden.
- Die Förderungsdauer bei SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe und solchen in mind. zweijährigen Fachoberschulklassen beträgt maximal ein Jahr. BerufsfachschülerInnen (s.o.) und SchülerInnen in mind. zweijährigen Fachschulklassen können unter bestimmten Voraussetzungen auch länger gefördert werden.
- Ein mindestens 12-wöchiges Pflichtpraktikum ist ausschließlich bei BerufsfachschülerInnen und SchülerInnen in mind. zweijährigen Fachschulklassen förderungsfähig, vorausgesetzt, der Auslandsaufenthalt ist im Unterrichtsplan zwingend vorgeschrieben.
- Zusätzlich zum Inlands-Bedarf wird ein Zuschlag zu den Reisekosten gezahlt.
- Die Förderung wird vollständig als Zuschuss gewährt.
- SchülerInnen in der gymnasialen Oberstufe und in mindestens zweijährigen Fachoberschulklassen
- SchülerInnen an Berufsfachschulen und in mindestens zweijährigen Fachschulklassen
- Antragstellung und zuständiges BAföG-Amt
- Auslandsaufenthalte von SchülerInnen an Gymnasien und anderen Schulen mit gymnasialer Oberstufe sind auch förderungsfähig, wenn von vornherein feststeht, dass das im Ausland verbrachte Schuljahr im Inland wiederholt werden muss, eine Anrechnung auf die Inlandsausbildung also nicht möglich ist.
- SchülerInnen mindestens zweijähriger Fach- und Fachoberschulklassen werden in die Förderung einbezogen.
- Um im Ausland gefördert werden zu können, müssen keine Sprachkenntnisse mehr nachgewiesen werden.
1. SchülerInnen in der gymnasialen Oberstufe und in mindestens zweijährigen Fachoberschulklassen
a) Wer genau im Ausland gefördert werden kann
Nur SchülerInnen bestimmter Jahrgangsstufen können Auslands-BAföG erhalten: Besucht Ihr ein Gymnasium oder eine sonstige Schule mit gymnasialer Oberstufe und macht dort nach der 13. Klasse das Abitur, so kommt die Förderung eines Auslandsaufenthaltes ab der 11. Klasse in Betracht. Macht Ihr Euer Abi schon nach 12 Schuljahren, so gilt Entsprechendes ab der 10. Klasse.
RealschulabsolventInnen können gefördert werden, wenn Sie nachweisen, dass sie in eine gymnasiale Oberstufe aufgenommen wurden.
Seit Herbst 2010 können auch SchülerInnen gefördert werden, die eine mindestens zweijährige Fachoberschulklasse besuchen.
Wohnt Ihr (im Inland) nicht bei Euren Eltern und könnt nur deshalb kein BAföG erhalten, weil Ihr keine der Voraussetzungen erfüllt, die eine Förderung außerhalb des Elternhauses ermöglichen, so steht dies einer Förderung im Ausland nicht entgegen. Wer allerdings nur deshalb im Inland kein BAföG erhält, weil seine Eltern zu viel verdienen, wird es vermutlich auch bei der Auslandsförderung schwer haben. Da die Förderbeträge aber etwas höher liegen als im Inland, ist die Antragstellung im Zweifel einen Versuch wert.
Förderungsfähig ist im Übrigen nur, wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat.
b) Anforderungen an die Ausbildung im Ausland
Vorab: Ein Praktikum ist bei SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe und bei FachoberschülerInnen nicht förderungsfähig. Mit der Ausbildung ist also immer nur eine Schulausbildung gemeint.
Folgende Anforderungen an die Auslandsausbildung müssen erfüllt sein:
- Sie muss mindestens sechs Monate dauern. Findet sie im Rahmen einer mit der besuchten Ausbildungsstätte vereinbarten Kooperation statt, muss sie mindestens zwölf Wochen dauern.
- Sie muss Eurer Ausbildung im Inland förderlich sein. (Gegebenenfalls muss Eure Schule dazu auf Formblatt 6 des BAföG-Antrags Stellung nehmen.)
- Die Schule, die Ihr im Ausland besucht, muss Eurem Gymnasium im Inland gleichwertig sein, also eine Ausbildung auf gleichem Niveau anbieten.
c) Persönliche Voraussetzungen
Bislang setzte die Auslandsförderung voraus, dass der/die Antragsteller/in über ausreichende Sprachkenntnisse verfügt. Ab Oktober 2010 wird ein entsprechender Nachweis aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht mehr verlangt. Dass Ihr trotzdem in Eurem eigenen Interesse Sprachkenntnisse mitbringen solltet, versteht sich von selbst.
d) Förderungsdauer
Die Förderung ist maximal für ein Jahr möglich. Die Option einer Verlängerung besteht nicht.
e) Höhe des Förderbetrages
Um die Höhe des Förderbetrages errechnen zu können, muss zunächst Euer Bedarf ermittelt werden. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Förderung im Inland. Details könnt Ihr hier nachlesen. Der Bedarf liegt für SchülerInnen der gymnasialen Oberstufe maximal bei 538 Euro. Gleiches gilt für SchülerInnen, die eine mindestens zweijährige Fachoberschulklasse besuchen, welche eine abgeschlossen Berufsausbildung nicht voraussetzt. Noch mal: Lasst Euch nicht dadurch irritieren, dass die BAföG-Berechtigung in beiden Fällen im Inland an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist (Nicht-bei-den-Eltern-Wohnen etc.). Wie bereits erwähnt, gelten diese Einschränkungen beim Auslands-BAföG nicht.
SchülerInnen, welche die zweijährige Fachoberschuklasse nur besuchen können, weil sie über eine abgeschlossene Berufsaubildung verfügen, können maximal 616 Euro erhalten.
Ergänzend könnt Ihr einen Zuschlag zu den Reisekosten erhalten, und zwar für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden.
Weitere Möglichkeiten, einen erhöhten Bedarf wegen des Auslandsaufenthalts geltend zu machen, bestehen nicht. Insbesondere ist die AuslandszuschlagsVO auf die hier genannten Schülergruppen nicht anwendbar.
Der ermittelte Bedarf ist der Betrag, den Ihr maximal als Förderbetrag erhalten könnt. Ob es noch Abzüge gibt, hängt vom Einkommen Eurer Eltern ab.
Was am Ende unterm Strich übrig bleibt und Euch ausgezahlt wird, ist auf jeden Fall Geld, das Euch vom Staat geschenkt wird, denn Schüler-BAföG wird immer als Vollzuschuss gezahlt.
Schaut in unser BAföG-Forum, vielleicht wurden eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und euer Problem schildern.
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