Trotz oder wegen BAföG?Kostgeld an die Eltern
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Nach deutschem Recht gilt: Eltern sind grundsätzlich ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, bis diese eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Wobei die Pflicht natürlich auch Grenzen hat und ebenso gewisse Pflichten der Kinder umfasst, sich um eine Ausbildung zu bemühen. Wenn du also noch in Ausbildung oder Studium bist, schulden dir deine Eltern in der Regel Unterhalt (u.a. für Miete, Essen, Ausbildungskosten). Es ist also zunächst so, dass deine Eltern eine gesetzliche Verpflichtung haben, für deinen Unterhalt im Rahmen ihrer Möglichkeiten aufzukommen. Wobei eigenes Einkommen von dir diese Verpflichtung mindern kann. BAföG und Unterhaltsrecht ergänzen sich zwar, sind aber leider nicht 100%ig aufeinander abgestimmt. Vereinfachend ist es so, dass BAföG die Lücke schließen soll, die sich ergibt, wenn deine Eltern wenig Einkommen haben und es für ausreichend Unterhalt nicht reicht. Bekommst du BAföG folgt daraus in der Regel, dass deine Eltern rechtlich nicht genug Geld haben, um selbst ausreichend Unterhalt zu leisten. Sie müssen aber möglicherweise etwas dazu geben. Das ist in der Regel der Fall, wenn im Bescheid das BAföG wegen anrechenbarem Einkommen der Eltern gekürzt wird – diese Kürzung ist dann die Summe, die die Eltern dazu geben müssten. Wobei dies auch Sachleistungen sein können (wie bspw. die Möglichkeit, bei den Eltern zu wohnen, Essen zu bekommen etc.). Wenn du den BAföG-Höchstsatz bekommst, bedeutet das zumindest aus Sicht des BAföG, dass deine Eltern nichts dazu geben können. Ob du dann deinen Eltern – insbesondere dann, wenn du noch weitere Einnahmen bspw. durch Jobben hast – Kostgeld gibst, ist eine individuelle Vereinbarung zwischen dir und deinen Eltern. Auf das BAföG hat dies aber – solange das Kostgeld in einem vertretbaren Rahmen liegt – keine Auswirkungen, weder positiv noch negativ. Nur wenn du dich damit faktisch „arm machen“ willst, wird es schwierig – siehe den nächsten Abschnitt.1. Normalerweise Elternunterhalt statt Kostgeld
2. Einmaliges Kostgeld vor BAföG-Zeitraum
Da es diese Frage tatsächlich schon mal gab: Wer vor dem Studium den Eltern einen größeren Batzen Geld vorab als Kostgeld für die Zeit des Studium geben will, sollte das lieber nicht tun. Jedenfalls dann nicht, wenn du dadurch das eigene Vermögen unter den Freibetrag (15.000 € für alle unter 30 Jahren, 45.000 € darüber) drücken möchtest.
Eine solche Schenkung (nichts anderes wäre das) zum Zweck, doch BAföG zu bekommen, wäre rechtsmißbräuchlich. Dein so „verschenktes“ Vermögen wird weiter als dein eigenes Vermögen angerechnet, sofern das Amt das mitbekommt – und das kann es in vielen Fällen durchaus durch den sogenannten BAföG-Datenabgleich.
Theoretisch könnte das Amt bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit schauen. Wenn herauskommt, dass du kurz vor der Förderung große Geldbeträge an deine Eltern übertragen hast, muss das Geld trotzdem dir zugerechnet werden.
Fazit: Eine einmalige Kostgeldzahlung vor dem BAföG-Studienbeginn ist nicht erlaubt, um BAföG-Regeln auszutricksen. Sie verschafft dir keinen Vorteil – im Gegenteil: Das Amt zählt dieses Geld weiter bei dir mit.
Wenn du also zu viel Vermögen hast und das dein BAföG-Anspruch schrumpfen lässt, solltest du vor Antragstellung dein Vermögen vermindern – mit Ausgaben für dich. Kaufe dir neue Möbel, einen neuen Computer, gönne dir einen Urlaub.
3. Monatliches Kostgeld aus BAföG-Geld
Wie ist es aber nun damit, den Eltern monatlich etwas zu geben?
Es gibt dazu keine absolute Verpflichtung. Wenn deine Eltern wirklich wenige Einkünfte haben und du noch bei ihnen wohnst, wäre es aber je nach deiner Situation (vor allem wenn du durch Jobben am Ende mehr als den BAföG-Höchstsatz pro Monat zur Verfügung hast) durchaus fair, ihnen etwas abzugeben.
Das BAföG-Amt fragt nicht danach, wofür du dein BAföG ausgibst. Du musst nicht belegen, wie viel du für Miete, Essen oder sonstige Kosten aufwendest. Dein BAföG-Geld steht dir zur freien Verfügung. Es gibt keine Regel, dass du es in bestimmter Weise anlegen oder ausgeben musst.
Viele Eltern und Kinder regeln die Kostgeldfrage daher eher nach Vernunft als nach einem Gesetz. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es auch keine expliziten Regelungen zu einem Kostgeld. Ein Teil des Einkommens für Gemeinschaftskosten aufzubringen, empfinden manche als fair – andere wollen ihr Geld lieber sparen oder für Zukunftspläne. Rechtlich entscheidend ist: Es bleibt eure persönliche Vereinbarung. Aus BAföG-Sicht bekommt ihr dafür keine Vergünstigungen.