BAföG - Glossar

Auslands-BAföG (§§ 5, 6)

Wer als StudentIn einer Hochschule, höheren Fachschule oder Akademie im Inland dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat, kann bei Vorliegen dererforderlichen Voraussetzungen (z. B.Sprachkenntnisse) auch im Ausland gefördertwerden, und zwar außerhalb der EU und der Schweizmaximal ein Jahr lang und innerhalb der EU/Schweizbis zum Abschluss der Ausbildung. Die Förderbeträgeliegen, jedenfalls bei Auslandsaufenthaltenaußerhalb der EU und der Schweiz, aufgrundweiterer Zuschläge regelmäßig höher als imInland, so dass auch diejenigen einen Antragstellen sollten, die im Inland kein BAföGbekommen, weil ihre Eltern zu viel verdienen.

Auslandssemester (bis zu einem Jahr) bleiben bei der Förderungshöchstdauerim Rahmen der Inlandsausbildung in der Regelunberücksichtigt, werdenalso zusätzlich gefördert.

Neben einem Studienaufenhalt ist auch ein Auslandspraktikum förderungsfähig.

Auch SchülerInnen an Gymnasien und Berufsfachschulen können im Ausland gefördert werden - allerdings nur unter eingeschränkten Voraussetzungen.

Mehr dazu: Im Artikel "Auslands-BAföG für Studierende an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien" und im Artikel "Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Berufsfachschulen"

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