AuslandsförderungBAföG für Polen
1. Kann ich Auslands-BAföG für Polen bekommen?
Wenn du schon in Deutschland BAföG bekommst, kannst du davon ausgehen, dass auch für Auslandssemester in Polen BAföG möglich ist. Vor allem wird das BAföG etwas höher ausfallen als in Deutschland. Die Fahrtkostenpauschale beträgt in Europa zwar insgesamt nur 500 € für Hin- und Rückfahrt, aber immerhin. Eine Auslandskrankenversicherung ist (bei einem Auslandssemester oder -jahr) dagegen nicht zwingend notwendig.
Wenn du dein ganzes Studium im EU-Ausland verbringen willst, kann dies komplett mit BAföG gefördert werden. Denk aber daran, dass die erhöhte Förderung fürs Ausland bei der Fahrtkostenpauschale und den Studiengebühren nur im ersten Jahr im Ausland gilt.
Was sind die Bedingungen, um überhaupt BAföG zu erhalten?
Wenn du dich bisher mit dem BAföG noch nicht beschäftigt hast (bspw. auch dann, wenn du das ganze Studium in Polen machen willst), so musst du prüfen, ob du überhaupt noch ein BAföG-Anspruch hast. Wenn du in Deutschland das Abitur oder die FH-Reife gemacht und danach ohne andere Ausbildung dazwischen das aktuelle Studium begonnen hast (oder nun im Master bist und davor kein Diplom, Magister oder Staatsexamen abgeschlossen hast), nicht älter als 45 bei Studienanfang warst, solltest du diesen Anspruch noch haben.
In anderen Fällen findest du es am schnellsten mit unserem BAföG-Check heraus.
Gibt es besondere Anforderungen für das Auslands-BAföG in Polen?
Damit du schließlich konkret Auslands-BAföG für einen Aufenthalt in Polen bekommen zu können, gelten keine besonderen Anforderungen im Vergleich zum BAföG für ein Studium oder Pflichtpraktikum (im Rahmen des Studiums) in Deutschland.
Wie hoch das Auslands-BAföG bestenfalls sein kann, erfährst du weiter unten.
Zahlen & Fakten: Inanspruchnahme von Auslands-BAföG weltweit und in Polen
Übrigens: 2022 wurden 489 Studierende mit BAföG in Polen gefördert, das damit auf dem 16. Platz liegt. Am meisten BAföG-geförderte Studentinnen und Studenten wurden in Österreich verzeichnet (4.920), gefolgt von den Niederlanden (4.383) und Spanien mit 2.577 BAföG-Geförderten aus Deutschland. Weltweit wurden nur noch 29.308 Studis mit Auslands-BAföG unterstützt. Der Tiefststand durch die Coronazeit ist damit überwunden, aber der Vor-Corona-Stand noch nicht wieder erreicht. Wobei es auch davor einen langsamen Rückgang gab – er zieht sich schon seit Jahren, genau genommen seit 2012. Damals war mit insgesamt 50.713 Studierenden der Höchststand von mit Auslands-BAföG Geförderten erreicht.
2. Bis wann kriege ich Auslands-BAföG in Polen?
Auslands-BAföG für Polen ist im Grunde für das ganze Studium möglich. Das gilt für alle Länder der EU und die Schweiz. Voraussetzung ist immer, dass es sich um ein Studium an einer im Sinne des BAföGs staatlich anerkannten Hochschule handelt.
Bei einem temporären Aufenthalt in Polen im Rahmen deines Studiums in Deutschland (oder anderswo in der EU) gibt es Auslands-BAföG höchstens für ein Jahr. Das muss dann auch der einzige Auslandsaufenthalt im entsprechenden Studienabschnitt (Bachelor oder Master) sein.
Wenn du im Bachelor-Master-System studierst, hast du übrigens Glück: Du kannst zweimal ins Ausland, einmal im Bachelor, ein weiteres Mal im Master.
3. Besondere Zuschüsse für Polen
Im Folgenden sind die BAföG-Sätze in der Höhe wie nach dem künftig gültigen 29. BAföG-Änderungsgesetz wiedergegeben – in dieser Höhe ab Wintersemester 2024/2025.
Neben dem üblichen BAföG-Satz, der für das Studium in Inland gewährt wird, gibt es bei einem Auslandssemester-/jahr weitere Zuschüsse. Bitte beachtet aber, dass diese nur den BAföG-Bedarf bestimmen, aber noch nichts darüber aussagen, wie viel BAföG am Ende herauskommt. Denn vom Bedarf wird dann noch etwas abgezogen, wenn aus Sicht des BAföGs die Eltern bzw. du selbst genug verdienen bzw. du Vermögen über dem Freibetrag hast.
Reisekostenzuschuss für Polen
Der Reisekostenzuschuss von 500 € ist eine Pauschale. Rechnerisch gibt es 250 € für die Hinreise und 250 € für die Rückreise, das gilt für alle Länder innerhalb Europas.
Wie hoch deine Reisekosten tatsächlich sind, spielt keine Rolle. Es gibt aber auch bei einem kompletten Auslandsstudium in Polen nur einmal den Reisekostenzuschuss und nicht etwa jedes Jahr!
Auf Antrag können die Reisekosten (und evt. Studiengebühren) in einer Summe mit der ersten Auszahlung erstattet werden.
In besonderen Härtefällen kann es einen zweiten Zuschuss geben. Dafür müssen aber wirklich sehr gute Gründe vorliegen und nachgewiesen werden, es sind stets Einzelfallentscheidungen, ob ein weiterer Zuschuss gewährt werden kann.
Studiengebühren
Studiengebühren werden nur in der Höhe übernommen, die tatsächlich anfallen. Man muss nachweisen, dass man sich um den Erlass der Gebühren bemüht hat.
Die Grenze von 5.600 € für höchstens ein Jahr kann ausnahmsweise überschritten werden – was aber nicht einfach ist! Details dazu hier.
Auch wenn das ganze Studium im EU-Ausland BAföG-gefördert möglich ist: Studiengebühren werden nur für ein Jahr übernommen – selbst wenn sie geringer als die Grenze sind.
Auf besonderen Antrag können die Studiengebühren in einer Summe erstattet werden. Dies ist allerdings frühestens nach Vorlage der Zahlungsquittung möglich. D.h. die Studiengebühren musst du leider in jedem Fall zunächst selbst bezahlen, bevor du das Geld vom BAföG-Amt zurückerhältst. Ohne den Antrag könnte es sogar so laufen, dass die Zahlungen über die Laufzeit des Auslands-BAföGs verteilt werden.
Erhälst du ein Stipendium für Studiengebühren im Ausland, so sinkt in gleichem Maße der mögliche Zuschuss zu den Studiengebühren beim Auslands-BAföG. Einen Zuschuss zu den Studiengebühren vom BAföG gibt es nur, wenn das Stipendium geringer als 5.600 € ausfällt, die Studiengebühren aber höher als das Stipendium ausfallen. Trotzdem bleiben Stipendium und Zuschuss zusammen auf 5.600 € begrenzt, sind die Studiengebühren noch höher, musst du den Rest selbst tragen.
Da das Studiengebühren-Stipendium aber zweckgebunden ist, wirkt es sich nur auf den Studiengebühren-Zuschuss, nicht aber auf die Höhe des restlichen Auslands-BAföG aus. Der Zuschuss zu den Studiengebühren beim Auslands-BAföG ist in der Regel auch nur maximal ein Jahr möglich und setzt voraus, dass die Anfrage nach einem Erlass der Studiengebühren von der ausländischen Hochschule abgelehnt wurde.
Krankenversicherung im Ausland
Studierst du nur vorübergehend in Polen oder absolvierst dort ein Praktikum, bist du weiterhin im Inland versicherungspflichtig. Sofern es sich nur um ein Auslandssemester handelt, reicht dieses normalerweise auch für Polen aus, du musst dich dann nicht unbedingt zusätzlich versichern. Falls doch, in jedem Fall bei einem kompletten Studium in Polen, erhöht sich dein Bedarf bei Nachweis des Vorliegens einer Auslands-Krankenversicherung um 102 Euro pro Monat. Bis einschließlich Sommersemester 2019 gab es die Einschränkung, dass der Zuschlag geringer sein konnte, falls die Auslands-Krankenversicherung keine Vollversicherung ist und weniger als der Höchstzuschlag kostete. Dies ist seither nicht mehr der Fall, jedenfalls solange das BMBF die BAföG-Auslandszuschlagsverordnung nicht ändert.
Der „Inlands-Zuschlag“ fällt weg, wenn du gar nicht (mehr) in Deutschland krankenversichert sein musst. Das ist bei einem kompletten Studium in Polen der Fall.
Kein Auslandszuschlag für Polen
Für Polen gilt wie für alle EU-Länder: Es gibt keinen länderspezifischen Zuschlag, aber die schon genannten Fahrtkostenpauschale und in bestimmten Fällen Zuschläge für eine Auslandskrankenversicherung und Studiengebühren.
4. Wie hoch kann das Auslands-BAföG für Polen ausfallen?
Der BAföG-Höchstsatz für einen Aufenthalt in Polen beträgt 1.094 €. Zusätzlich gibt es einmalig noch weitere Zuschüsse (500 € Reisekosten insgesamt; bis zu 5.600 € Studiengebühren), die auf die Fördermonate verteilt werden können oder auf Antrag als Einmalzahlung ausgegeben werden.
Der Höchstsatz für Studierende im Ausland setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf und der Wohnpauschale für Studierende wie im Inland, dieser liegt ab Wintersemester 2024/25 bei 855 €. Dazu kommt – sofern du weder familienversichert sein kannst noch dauerhaft in Polen studierst – den Zuschlag von 137 € für die Kranken+Pflegeversicherung in Deutschland. Auslandspezifisch sind die Reisekostenpauschale.
Der KV/PV-Zuschlag für das Inland fällt in jedem Fall weg, wenn du das ganze Studium im EU-Ausland verbringst.
Hast du eigene Kinder, wird auch bei einem Auslandsaufenthalt der Kinderbetreuungszuschlag von 160 € pro Kind und Monat gewährt, selbst wenn die Kinder nicht mitkommen.
BAföG-Höhe Polen (gültig ab WiSe 2024/25) | |
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Grundbedarf+Wohnpauschale | 855 € |
+KV/PV in Deutschland* | 137 € |
+Auslandskrankenversicherung* | 102 € |
=Höchstsatz für Polen/Monat | 1.094 € |
+Kinderbetreuungszuschlag* | je 160 € |
+einmalig Reisekostenzuschuss | 500 € |
+einmalig Studiengebühren (bis zu*) | 5.600 € |
* Nur wenn notwendig/vorhanden. Siehe für Details oben.
Wie viel BAföG konkret möglich ist, hängt u.a. vom Einkommen der Eltern ab (außer du hast Anspruch auf elternunabhängiges BAföG), aber auch vom eigenen Vermögen und Einkommen. Auch Stipendien werden ganz oder teilweise angerechnet. Denn das BAföG soll nur einspringen, wenn du andere offensichtliche Quellen nicht oder nicht ausreichend anzapfen kannst.
Kann ich Auslands-BAföG für Polen bekommen, wenn ich schon ein Stipendium von Erasmus+ erhalte?
Ja. Das schließt sich gegenseitig NICHT aus. Denn beim Erasmus-Stipendium handelt es sich um einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Davon bleiben 300 € anrechnungsfrei. Da die Erasmus-Förderung aber meistens höher liegt, wird der darüber liegende Teil vom errechneten BAföG-Bedarf abgezogen.
Das Erasmus-Stipendium wird als begabungs- und leistungsabhängiges Stipendium behandelt. Stipendium, die Studierende aus sozialen Gründen erhalten, werden dagegen vollständig vom BAföG abgezogen. Das ist für das Social Top-up von Erasmus+ relevant. Dein Vorteil mit Erasmus+ ist dennoch, dass du am Ende weniger BAföG zurückzahlen musst und keine Studiengebühren im Ausland anfallen.
Eine Abschätzung der zu erwartenden BAföG-Höhe – ohne Berücksichtigung von Abzügen wegen Stipendien! – erlaubt unser bewährter BAföG-Rechner.
5. Wo stelle ich den Antrag für Auslands-BAföG?
Für das Auslands-BAföG sind spezialisierte Ämter zuständig. Deinen Antrag solltest du dort möglichst sechs Monate vor Beginn deines Auslandsstudiums eingereicht haben. Denn so kann das Amt deinen Antrag rechtzeitig bearbeiten und du erhältst mit Beginn deines Auslandsaufenthaltes BAföG. Ansonsten könnte es dazu kommen, dass du darauf noch warten musst. Oder im schlimmsten Fall erst Monate später erfährst, dass der Antrag abgelehnt wird.
Prinzipiell verschenkst du keinen Anspruch, solange der Antrag spätestens im ersten Monat des Auslandsaufenthalts beim Auslands-BAföG-Amt eingeht. Dass du sechs Monate vorher noch nicht Belege von der Hochschule in Polen haben kannst, ist klar. Die reichst du einfach schnellstmöglich nach, sobald sie dir vorliegen.
6. BAföG-Amt Polen
Für einen BAföG-geförderten Aufenthalt in Polen ist folgendes Amt zuständig:
Amt für Ausbildungsförderung
Besuchsadresse:
Amtlicher BAföG-Online-Antrag möglich (kostenlos)
7. Sonderfälle und mehr
Wir haben hier im Artikel die wichtigsten Infos zu Auslands-BAföG für ein Studium in Polen für dich zusammengetragen.
Noch mehr Details zum Auslands-BAföG inkl. diverser Spezialfälle, auf die wir hier im Artikel nicht oder nur sehr andeutungsweise eingehen konnten, findest du in unserem allgemeinen Artikel Auslands-BAföG für Studierende.
Der Artikel behandelt vor allem das Auslands-BAföG für ein Studium. Unter welchen Bedingungen Schülerinnen und Schüler Auslands-BAföG für ein Schuljahr in Polen erhalten können, kann dem Artikel Auslands-BAföG für Schüler entnommen werden.