BAföG - Glossar

AusländerInnen und BAföG (§ 8)

Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann auf jeden Fall BAföG beziehen, wenn er oder sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland hat. Aber auch in vielen weiteren Fällen ist eine Förderung möglich. Da die Regelungen hier jedoch etwas komplizierter sind, sei auf den einschlägigen Artikel verwiesen.

Mehr dazu: Artikel "BAföG für AusländerInnen"

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