BAföG - Glossar
Alter (§ 10 Abs. 3)
Altergrenze beim BAföG ist der 30. Geburtstag. Diese Grenze bezieht sich aber nur auf den Beginn eines Ausbildungsabschnitts.Während einer Ausbildung 30 Jahre alt zuwerden, hat also keinen Einfluss auf die Förderung.Wer über 30 ist und eine Ausbildung beginnt, kann nur unter engen Voraussetzungen finanziell unterstützt werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Förderungimmer unabhängig vom Einkommen derEltern.Die Altersgrenze für Masterstudiengänge ist im Oktober 2010 auf 35 Jahre angehoben worden. Unter engen Voraussetzungen ist auch hier eine Förderung trotz Überschreitens der Altersgrenze möglich.
Mehr dazu: Artikel zum elternunabhängigem BAföG und zum BAföG bei Masterstudiengängen
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