BAföG - Datenabgleich
Strafen und Urteile in den Bundesländern, Presseschau
Wer sich zum Datenabgleich erst mal allgemein informieren will, sollte zunächst unsere Seite zum Thema Datenabgleich lesen.Allgemeines zu möglichen Strafen (Stand: 04.07.2007)
In allen Bundesländern werden von den Studentenwerken in schwereren Fällen Bußgelder verhängt. Wann sich allerdings die Staatsanwaltschaft einschaltet und vor allem, welche Strafen diese erreichen will, da gibt es Unterschiede - von Bundesland zu Bundesland, aber auch von Staatsanwaltschaft zu Staatsanwaltschaft. Allerdings zeichnet sich inzwischen ab, dass sich die Handlungsweisen angleichen - eher in Richtung "streng" (auch nach dem Motto: Inzwischen sollte jedeR wissen, dass ein BAföG-Antrag kein Spaß ist und alles richtig angeben).
Grundsätzlich kannn das ganze Verfahren gegen Zahlung eines Bußgeldes als Ordnungswidrigkeit (Owig) eingestellt werden. Bei höheren Schadenssummen werden jedoch Verfahren vor Gericht wegen Betruges eingeleitet. Bayern scheint da Vorreiter gewesen zu sein, in anderen Bundesländern kommt es aber ebenso zu Anklagen. Nach einer Welle eher harter Urteile scheint inzwischen etwas Besonnenheit einzukehren.
Das bayerische Justizministerium äußerte (auf Anfrage eines Betroffenen) Ende Juni 2004: Mit dem Ziel der Gleichbehandlung wurde die Thematik bei der Sitzung des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz Anfang Juni 2004 erörtert. Es ist demnach zu erwarten, dass die Verfahrensweise in anderen Ländern angepasst wird.
Auf sueddeutsche.de wurde am 16.12.04 sehr ausführlich über die Hintergründe des Datenabgleichs berichtet. Dazu gab es eine Übersicht, wie viele Fälle in den einzelnen Bundesländern bekannt geworden sind. Im Prinzip ähnlich wie im folgenden auf dieser Seite (die wohl auch Anregungen geliefert hat ;-).
Dass Richter bei Schuldeingeständnis für alte Fälle (bevor der Datenabgleich bekannt war) durchaus auch milde Urteile aussprechen - selbst im eigentlich eher für harte Strafen bekannten Baden-Württemberg - zeigen einige Fälle. Es lohnt vor allem, gegen die Höhe der Strafe Einspruch einzulegen. Details dazu siehe hier.
Inzwischen, da nun auch Fälle vor Gericht landen, bei denen schon bei Antragstellung der Datenabgleich schon bekannt war (also ab Ende 2002, mehr noch ab Mitte 2003), wird das Strafmaß erneut nicht sonderlich milde ausfallen. Das gilt insbesondere für Fälle, bei denen schon die BAföG-Antragsformulare, die seit Mitte 2004 existieren, in Gebrauch waren.
Wie undifferenziert auch von Journalisten mit dem Thema umgegangen wird, zeigte am 20.07.2006 ein schlechter, weil einseitiger und geradezu Studierenden-feindlicher Panorama-Beitrag im Ersten Programm. Vgl. auch die Diskussion dazu im Forum.
Tipp: Wenn man bei der Antragstellung unter 21 war, kann - falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt - versucht werden, dass das Verfahren unter Jugendstrafrecht gestellt wird. Mehr dazu auf Seite 3 im hier runterladbaren PDFs (von bafoeg-datenabgleich.de).
"Berufsverbot"
Insbesondere Lehramtsanwärter können Probleme bekommen, nach dem Referendariat (das ist in jedem Fall gesichert!) eine Anstellung zu bekommen, wenn sie wegen des Datenabgleichs verurteilt wurden (theoretisch ab 1 Tagessatz!). Bayern war auch da Vorreiter, hat die Regelung inzwischen aber deutlich entschärft. Bei dringendem Bedarf nach LehrerInnen bestimmter Fächer wird aber überall eher ein Auge (oder auch beide ;-) zugedrückt.
Was sollte das hier?
Die folgende Aufstellung soll ein wenig Licht ins (auch historische) Dunkel bringen und konkrete Entscheidungen zitieren (Aktenzeichen etc., kann dann auch anderen helfen) - ist aber zwangsläufig unvollständig. Nachdem der Datenabgleich nun schon "Standard" geworden ist und Gerichte sich häufiger damit befasst haben, dürfte das Strafmaß nicht mehr so stark variieren, wie am Anfang. Trotzdem bleibt jeder Fall eine Einzelbetrachtung, jedes größere Detail des Falles kann bei einem ansonsten ähnlich wirkenden Fall zu einer anderen Strafe führen.
Der Sinn dieser Liste war es, zu informieren, in welchem Rahmen bestraft wird. Eine völlige Gleichbehandlung aller Betroffenen ist nicht erreichbar. Wie ein Forumsteilnehmer so treffend geschrieben hat: "Es wird auch stets von den Behörden darauf hingewiesen, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt." Desweiteren hatten wir hier Aktenzeichen von Urteilen gesammelt, da dies die Arbeit von mit dem Thema befassten Rechtsanwälten erleichtern kann und natürlich auch für Betroffene von Interesse ist.
Daneben sammelten wir auch uns bekannt gewordene Artikel in der Presse (soweit per Internet erreichbar), Daten und Fakten zu Zeiträumen, Anzahl der Fälle, Summe des zurückzuzahlenden BAföGs usw.
Warum wir hier nicht mehr aktualisieren (04.07.2007)
Nachdem der Datenabgleich nun seit über fünf Jahren durchgeführt wird, sind besondere Urteile nicht mehr zu erwarten. Wir denken daher, dass es nicht mehr viel Sinn macht, neuen Fällen nachzugehen (soweit möglich hatten wir geschaut, dass die hier aufgeführten Fälle zumindest dem Anschein nach plausibel erscheinen).
Im Forum gibt es aber einen Thread Bafög-Betrug: Erfahrungen+Strafen, der gern um neue Erfahrungen ergänzt werden kann. Wie bei allen Dingen, die man in Internet-Foren liest, sollte man sich nicht unbedingt auf alles verlassen, was dort zu lesen ist und evt. nachfragen oder gar -forschen.
Letzte Bearbeitung - und dabei bleibt es dann auch: 04.07.07; letzte Änderungen/Ergänzungen: Baden-Württemberg (04.07.07), Saarland (21.07.06), Hamburg (03.02.06).
Baden-Württemberg
Ausführlicher Artikel: Urteile, Daten und Presseschau zum BAföG-Datenabgleich in Baden-Württemberg
Bayern
Ausführlicher Artikel: Urteile, Daten und Presseschau zum BAföG-Datenabgleich in Bayern
Berlin
Beim Datenabgleich bezogen auf BAföG-Bewilligungszeiträume in den Jahren 1996-2000 mussten die Kontrollierten nur das BAföG zurückzahlen, strafrechtliche Konsequenzen sollte es nicht geben (sofern mehr oder weniger schnell zurückgezahlt wurde), höchstens ein vom BAföG-Amt direkt verhängtes Bußgeld. Damit hat Berlin offenbar sehr weit in die Vergangenheit kontrolliert. Die Bearbeitung dieser Jahre ist abgeschlossen. Bei den nun folgenden Datenabgleichen will das Studentenwerk nicht mehr milde sein. "Bei einem Bußgeld belassen wir es dann nicht mehr. Denn mittlerweile dürfte es sich herumgesprochen haben, dass kontrolliert wird." wird der Leiter des BAföG-Amtes zitiert.
Quelle: Artikel bei berlinonline.de
Laut einem Artikel bei sueddeutsche.de scheint Berlin aber doch auch bei Fällen der Jahre 2001 und 2002 eher milde gewesen zu sein. Von 2518 Studierenden, die schließlich eine Rückforderung erhielten, bekamen nur 254 zuätzlich einen Bußgeldbescheid und nur ein Fall landete bei der Staatsanwaltschaft (Zahlen beziehen sich nur auf Studierenden-BAföG). Weiteres Material
Brandenburg
Bezogen auf den Datenabgleich der Jahre 2000 und 2001: In 158 Fällen wurden Bußgelder verhängt und in 71 besonders gravierenden Fällen Strafverfahren eingeleitet.
Quelle: http://morgenpost.berlin1.de/
Bremen
nur Bußgeld?
Jedenfalls heißt es in einem Bericht in der WELT am 27.07.2004 : "Zehn Prozent des erschlichenen Bafögs werden als Strafe in der Hansestadt fällig" - von Staatsanwaltschaft ist nicht die Rede.
Hamburg
Staatsanwaltschaft wird inzwischen offenbar auch bei mittelschwereren Fällen eingeschaltet (siehe Fall 1).
Stand bis zum 02.12.2004 (Artikel im Hamburger Abendblatt): 1261 Fälle (bezogen auf 2001/2002) sind aktenkundig, Rückzahlungssumme insgesamt 6,24 Mio. Euro. Bei den genannten Fällen wurde in 477 ein Bußgeldverfahren eingeleitet, 17 Fälle gingen an die Staatsanwaltschaft.
Die Hamburger Morgenpost berichtet am 04.02.2006 davon, dass das Studentenwerk inzwischen die Fälle von 2001, 2002 und teilweise 2003 aufgearbeitet habe. 1900 Fälle hat es gegeben, bei denen offenbar Vermögen verschwiegen wurde, bei 600 wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, um 300 kümmert sich die Staatsanwaltschaft. Die Rückzahlungssumme aller dieser Fälle beträgt 8,6 Mio.
Konkrete Fälle:
- Rückforderungsbetrag - der nicht in Zweifel gezogen wurde - von 2000€ (Studentenwerk meldete sich mit dieser Forderung 12/2004), 09/2005 polizeiliche Vorladung, Stellungnahme schriftlich vorgelegt (durch Rechtsauskunft beraten lassen), Einstellung des Verfahrens (§153a), sofern Bußgeld von 600 € gezahlt wird.
Quelle: Beitrag im BAföG-Forum Datenabgleich bei uns - Rückforderungsbetrag ca. 6.600 € wurde mit einer Geldbuße von 350 € durch das BAföG-Amt geahndet (Ordnungswidrigkeit), keine Einschaltung der Staatsanwaltschaft, kein Strafverfahren.
betroffener BWZ: 8/2001 - 12/2002
Schreiben Amt mit Aufforderung Vermögen offen zu legen: 01/2003
Eigene Antwort: 02/2003
Bescheid Rückforderung: 03/2003
Bußgeldfestsetzung mit Möglichkeit zur Stellungnahme: 04/2003
Bußgeldfestsetzung: 07/2003
Quelle: Beitrag im BAföG-Forum Datenabgleich bei uns
Hessen
Ausführlicher Artikel: Urteile, Daten und Presseschau zum BAföG-Datenabgleich in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Staatsanwaltschaften schalten sich ab 250 Euro Rückforderung ein (erst seit August 2004, aber auch rückwirkend bei schon abgeschlossen geglaubten Alt-Füllen) - so am 08.12.2004 in unserem Forum zu lesen.
Stand November 2004: 5,7 Millionen Euro Rückforderung gesamt, davon bislang ca. 4 Millionen beglichen. Es werden Bussgelder in Höhe von 30-500 Euro "verteilt", bei Verdacht werden Fälle an die Staatsanwaltschaft geleitet. So berichtete uns ein Stephan im Forum und gab als Quelle NDR Info an.
Niedersachsen
Ausführlicher Artikel: Urteile, Daten und Presseschau zum BAföG-Datenabgleich in Niedersachsen
NRW
Ausführlicher Artikel: Urteile, Daten und Presseschau zum BAföG-Datenabgleich in Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Stand der Dinge laut einem Artikel der Rhein-Zeitung vom 11.11.05:
Universitäten und andere Ausbildungsträger haben bis Ende September 1585 Verfahren gegen Bafög-Empfänger bei den Staatsanwaltschaften Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier angestrengt. 1311 Verfahren wurden abschließend bearbeitet: In 782 Fällen wurde das Verfahren eingestellt - meist gegen eine Geldauflage. In 213 Fällen wurden Strafbefehle beantragt, sieben Mal wurde Anklage erhoben, 29 Fälle betrafen Jugendliche, bei denen nach erzieherischen Maßnahmen von der Tatverfolgung abgesehen wurde. In 139 Fällen konnte kein Vergehen nachgewiesen werden.
Laut einem Forumsbeitrag schaltet sich inzwischen die Staatsanwaltschaft ein, selbst wenn mit dem BAföG-Amt kooperiert wird.
Eine ähnliche Aussage findet sich auch in einem Forumsbeitrag vom 16.07.2004, demnach hat sich die Staatsanwaltschaft sogar bei Auslands-BAföG (zuständig war das Amt Mainz/Bingen) mit nur 200 € Schadenssumme eingeschaltet.
Trotzdem muss die Strafe nicht zu hoch sein, wie ein abgeschlossener Fall zeigt, der in unserem Forum dokumentiert wurde. Demnach gab es bei 1600 € Schadenssumme eine Verfahrungseinstellung gegen Zahlung von 400 €, also keine Strafe, die irgendwo auftauchen oder anzugeben wäre. Dabei hat der Betroffene sein Vermögen kommentarlos offengelegt und die Rückzahlungsaufforderung ohne Murren beglichen. Den Anhörungsbogen der Polizei hat er unbeantwortet zurückgesendet (sofern man keine Dinge vorbringen kann, die wirklich entlastend sind, sollte man das auch so machen).
Saarland
Saarbrücken: 1400 Bafög-Betrüger im Saarland vermutet (SR-online, 28.02.2005)
Zitat: Laut Staatsanwaltschaft müssen die Beschuldigten auch mit Strafen rechnen. Entscheidend sei die Höhe des Schadens. Es gehe aber nicht darum, jungen Leuten massenhaft die berufliche Zukunft zu verbauen.
Dass es tatsächlich zu Verfahren kommt (die in der Regel mit einer Ladung zur Polizei beginnen), zeigt ein Thread in unserem Forum, der am 03.07.2006 begonnen wurde.
Sachsen
Stand für Fälle aus 2002 und früher: Moderate Strafen (Bußgeld), bei extremen Fällen aber doch Anzeige bei Staatsanwaltschaft (dann kann es auch zu einer Vorstrafe kommen). Siehe auch ein PDF-Dokument, das bei bafoeg-datenabgleich.de zur Verfügung steht.
Aktuelle Einschätzung für Fälle aus 2003 laut einer Rechtsanwältin aus Leipzig: Alle Fälle sollen an die Staatsanwaltschaft (Begründung: 2003 war der Datenabgleich allgemein bekannt). Lange Bearbeitungszeiten, dadurch bisher nur wenige strafrechtliche Verurteilungen, aber auch noch keine klare Linie erkennbar. Siehe ein weiteres PDF-Dokument, das bei bafoeg-datenabgleich.de bereit steht.
Datenabgleich 2001: 20.550 geförderte Studierende im Jahresdurchschnitt, 4.049 Studierende erhielten Rückforderungsbescheide (also tatsächlich knapp 20% Falschangaben in den Anträgen)
Insgesamt haben sich für Fälle aus 2001+2002 offenbar rund 7500 Rückforderungen ergeben. Für 2003 werden ca. 3000 erwartet.
Sachsen-Anhalt
Laut einem Beitrag in unserem Forum müssen die Studentenwerke alle Fälle, bei denen es zu Rückforderungen kommt, an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung weiterleiten. Offenbar geht es um alle BAföG-Anträge, die ab 2002 gestellt wurden.
In einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung vom 26.07.05 heißt es, dass "alle Fälle mit falschen Angaben von den Bafög-Ämtern generell an die Staatsanwaltschaft abgegeben" werden. Weiter wird ausgeführt: "Über 1 600 Schüler und Studenten waren im Jahr 2000 aufgefallen. Zwei Millionen Mark wurden laut Kultusministerium zurück gefordert. 2002, im aktuellsten Jahr der Statistik, waren es 320 Fälle. 192 Mal wurden die Staatsanwälte eingeschaltet."
Es liegt ein schon etwas älteres Urteil des VG Magdeburg (Az. 6 A 523/02 MD) vor. Im behandelten Fall hatte eine Studentin gegen das BAföG-Amt geklagt, das - wegen des Datenabgleichs - eine Rückforderung gegen sie gestellt hatte (ohne zusätzliche Strafe, es ging um etwas weniger als 1000 €). Die Studentin argumentierte, dass sie von den Konten keine Kenntnis gehabt habe (die Eltern bestätigten dieses). Allerdings wurden die Konten bei der Bank unter dem Namen der Studentin geführt. Das Gericht wies die Klage zurück, u.a. da die Studentin offenbar selbst von den ihr "nicht bekannten" Konten Geld abgehoben hatte.
Schleswig-Holstein
wenig Fälle
... so jedenfalls zu lesen in der WELT, 27.07.2004: "Am ehrlichsten scheint man im hohen Norden zu sein: Unter den 16.000 Bafög-Beziehern in Schleswig-Holstein gab es 2001 nur 499 Fälle von Verstößen"
Im Jahresbericht 2004 des Studentenwerk Kiel ist zu lesen (S. 24), dass im Jahr 2004 weitere 943 Überprüfungen eingeleitet wurden (betreffend Fällen aus 2001 und 2002), wovon in 433 Fällen eine Entscheidung getroffen werden konnte - 310 Rückforderungen, davon 247 mit Bußgeld.
Thüringen
Staatsanwaltschaft schaltet sich ein - siehe anonymes Posting in unserem Forum vom 06.07.2004.
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