BAföG von A bis Z
Schwangerschaft (§§ 15 Abs. 3 Nr. 5, 48 Abs. 2)
Die Schwangerschaft kann beim BAföG eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises und eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen. Während des zusätzlich geförderten Semesters ist die Förderungsart ein Zuschuss ohne Darlehensanteil.
Mehr dazu: Artikel Förderungsdauer und Überschreitung der Förderungshöchstdauer und Leistungsnachweis - Nachweis von Studienleistungen