BAföG von A bis Z
Schwangerschaft (§§ 15 Abs. 3 Nr. 5, 48 Abs. 2)
Die Schwangerschaft kann beim BAföG eine spätere Vorlage des Leistungsnachweises und eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen. Während des zusätzlich geförderten Semesters ist die Förderungsart ein Zuschuss ohne Darlehensanteil.
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Mehr dazu: Artikel Förderungsdauer und Überschreitung der Förderungshöchstdauer und Leistungsnachweis - Nachweis von Studienleistungen
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