BAföG von A bis Z
Förderungshöchstdauer (FHD) (§ 15a)
Bei Studiengängen richtet sich die Dauer der Förderung nach der Förderungshöchstdauer. Diese ist i.a. abhängig von der Regelstudienzeit nach § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung. (Meist gibt es einen entsprechenden Hinweis in der Studien- oder Prüfungsordnung des jeweiligen Studienganges.) Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine längere Förderung in Betracht. Darüber hinaus gibt die Hilfe zum Studienabschluss.
Mehr dazu: Artikel Förderungsdauer und Überschreitung der Förderungshöchstdauer
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