BAföG von A bis Z
Förderungsart (§ 17)
Ausbildungsförderung kann je nach Ausbildungssituation als Vollzuschuss, je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen oder als verzinsliches Bankdarlehen geleistet werden.
Mehr dazu: Artikel Förderungsarten
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