Werbungskostenpauschale 2023 minimal erhöht!Werbungskosten beim BAföG berücksichtigen

1. Wann sind Werbungskosten für das BAföG relevant?
Mit dem 27. BAföG-Änderungsgesetz, das zum 1. August 2022 in Kraft getreten ist, erhöhten sich alle Freibeträge. Begann dein Bewilligungszeitraum (beispielsweise als Schüler:in) im August 2022, so profitierst du bereits von Anfang an. Alle, deren Bewilligungszeitraum im August oder September 2022 endet, für die gelten die neuen Beträge erst im Folge-Bewilligungszeitraum. Ansonsten gilt, dass die neuen gesetzlichen Regelungen bei bereits vor August begonnenen Bewilligungszeiträumen erst ab Oktober 2022 gültig werden.
Die neue rechtliche Grundlage sieht auch künftig vor, dass die Ausübung eines Minijobs ohne Abzüge vom BAföG möglich sein soll. Da der Mindestlohn zum Oktober 2022 auf 12 € erhöht und zeitgleich die Minijobgrenze so angepasst wurde, dass 10 Wochenstunden Arbeit möglich sind, ist die Grenze für Minijobs seither 520 €. Der BAföG Einkommens-Freibetrag wurde deswegen so angepasst, dass ebenfalls 520 € / Monat ohne Abzüge verdient werden können.
10*12 € Mindestlohn = 120 €/Woche; der Monatslohn ergibt sich als 4⅓-faches davon = 520 € Minijobgrenze
(ändert sich künftig der Mindestlohn, passt sich die Minijobgrenze automatisch an – beim BAföG muss aber der Gesetzgeber ran!)
Beim BAföG spielen – wie ja schon weiter oben erläutert – Werbungskosten (im Normalfall die Werbungskostenpauschale), Sozialpauschale und der eigentliche Einkommens-Freibetrag von 330 € zusammen. Das BAföG ab Wintersemester 2022/23 berücksichtigt die Werbungskostenpauschale von 1.200 €, die 2022 gültig war. Allerdings wurde diese bereits zu 2023 wieder erhöht (auf 1.230 €). Dadurch kann faktisch leicht mehr ohne Abzüge beim BAföG verdient werden und wer über der Grenze verdient, bekommt minimal weniger Abzüge. Das Ergebnis ist folglich für einen normalen BWZ, der aber auch erst 2023 beginnen darf, wie folgt (522,50 € * 12 Monate = 6.270 €):
2. Warum es für die Monate Januar bis (in der Regel) September 2023 zu einer BAföG-Nachzahlung kommen kann
Wie im ersten Abschnitt erklärt, spielen mehrere Faktoren zusammen, die zu dem aktuellen „Freibetrag“ von 520 €/Monat geführt haben. Durch die Erhöhung der Werbungskostenpauschale auf 1.230 € ab Januar 2023 ist dieser Freibetrag aber gestiegen – auf etwas über 522,50 € pro Monat. Okay, nicht die Welt. Dennoch bei 10 Monaten Bewilligungszeitraum (BWZ) in 2023 (wenn der BWZ im Oktober 2022 startete) immerhin 25 €.
Daher müssten die BAföG-Ämter alle Bescheide neu berechnen, sofern der Bewilligungszeitraum Monate im Jahr 2022 umfasst und es durch Anrechnung von eigenem Einkommen der BAföG-Empfängerin bzw. des BAföG-Empfängers zu Kürzungen beim BAföG kam UND dir nicht etwa schon erhöhte Werbungskosten anerkannt wurden. Die Werbungskostenpauschale greift ausschließlich, wenn du keine oder geringere (unter 1.200 € Werbungskosten – nach 2022er Gesetzesstand) nachgewiesen hast. Generell weisen die Wenigsten Werbungskosten beim BAföG-Amt nach, weil auch nur sehr wenige solch (relevant) hohe Beträge geltend machen können.
Hoffst du auf eine Nachzahlung? Dann achte in den nächsten Monaten darauf, ob dir das BAföG-Amt einen neuen Bescheid schickt. Falls das bis kurz vor Ende des Bewilligungszeitraums noch nicht der Fall sein sollte, melde dich am besten schriftlich bei deinem Amt. Was du allerdings nicht machen solltest: Schon jetzt das BAföG-Amt mit Fragen dazu zu bombardieren – da wirst du eher Unmut hervorrufen. Etwas Geduld ist ratsam 😇. Allerdings kann es sein, dass bei der wirklich geringen Auswirkung die Ämter sich das sparen wollen – dann musst du doch selbst nachfassen.
Wenn du einen Bewilligungszeitraum bis Februar oder März 2023 hattest, in dem es zu Abzügen auf Grund von Einkommen deinerseits kam, ist die Auswirkung so gering (weniger als 10 Euro insgesamt), dass das BAföG-Amt wahrscheinlich von sich aus nicht tätig wird. Da das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag dann wirklich sehr schlecht ist, sollte man es vielleicht auch dabei belassen.
3. Wie können erhöhte Werbungskosten für das BAföG nachgewiesen werden?
Sollten deine Werbungskosten tatsächlich höher sein, als von der Werbungskostenpauschale gedeckt, so muss das BAföG-Amt das berücksichtigen.
Da der BAföG-Bewilligungszeitraum (BWZ) praktisch nie einem Kalenderjahr entspricht, kannst du etwaige Aufstellungen / Belegsammlungen für das Finanzamt nur begrenzt nutzen. Du kannst stattdessen wirklich nur die Werbungskosten ansetzen, die während des BWZ angefallen sind. Diese musst du mittels Belegen (insbesondere Rechnungen, bei Fahrtkosten für ein Auto eine Art Fahrtenbuch) nachweisen und dem BAföG-Amt vorlegen.
Du musst beachten, dass Kosten für das Studium selbst nicht als Werbungskosten zählen, wenn vorher noch keine Berufsausbildung oder ein anderes Studium erfolgreich abgeschlossen wurde. Vereinfacht gesagt zählt also nur, was direkt mit dem Job zu tun hat – Fahrtkosten zum Job, Bücher oder andere Dinge, die nur für den Job, nicht aber auch für das Studium relevant sind.
4. Wie werden die Werbungskosten der Eltern oder der Ehepartnerin / des Ehepartners berücksichtigt?
Bei den Eltern oder dem Ehegatten / der Ehegattin brauchst du dir als BAföG-Empfänger:in wenige Gedanken um die Werbungskosten zu machen. Das BAföG-Amt übernimmt hier die Angaben aus der Steuererklärung. Die sollten Eltern etc. deshalb auch besser immer abgeben. Wenn die Eltern allerdings wenig Einkünfte oder nur solche aus Sozialleistungen haben, ist eine Steuererklärung wahrscheinlich wirklich nicht sinnvoll. Allerdings dürften dann auch Werbungskosten am Ende keine Rolle für dein BAföG spielen: Wenn die Eltern bzw. das jeweilige (getrennt lebende oder geschiedene) Elternteil sowieso schon weniger Einkommen haben, als dass es dadurch Abzüge bei deinem BAföG gibt – dann ist die genaue Höhe der Werbungskosten egal.
Übrigens: Auch bei einem Aktualisierungsantrag werden die Werbungskosten der Person, auf die sich die Aktualisierung bezieht, mittels der Steuerbescheide ermittelt. Bis diese vorliegen, arbeitet das BAföG-Amt mit einer Schätzung des aktuellen Einkommens und wird da die Werbungskosten eher niedrig ansetzen, um spätere Rückzahlung von dir zu vermeiden. Endgültig „abgerechnet“ wird das BAföG bei Genehmigung des Aktualisierungsantrages erst nach Vorliegen der Steuerbescheide.