BAföG - Glossar
Rückzahlung (des BAföG-Darlehens) (§§ 18a, 18c)
Das unverzinsliche Staatsdarlehen ist fünfJahre nach Ende der Förderungshöchstdauerratenweise zurückzuzahlen. Verfügt Ihr nicht über die nötigen finanziellen Mittel, so könnt Ihr Euch von der Rückzahlung für jeweils ein Jahr zurückstellen lassen. In bestimmten Fällen wird ein Teil der Darlehensschuld erlassen.Vom Staatsdarlehen zu unterscheiden ist das verzinslicheBankdarlehen, welches Ihr nur in bestimmten Fällen erhaltet. Hier beginnt die Rückzahlung bereits ein halbes Jahr nach Auszahlung der letzten Rate. Die Möglichkeit des Teilerlasses gibt es nicht.
Unser BAföG-Rückzahlungsrechner hilft Euch bei der Berechnung des zurückzuzahlenden Betrages des Staatsdarlehens.
Mehr dazu: Artikel BAföG-Rückzahlung
« Zurück
» Suche im Hochschullexikon/Glossar (inkl. BAföG)
» Liste aller Begriffe im BAföG-Glossar
» Liste aller Begriffe im Hochschullexikon/Glossar
Diese Seite verlinken »
![[M] Studis Online mit einem Bild von Udo Kroener - fotolia.com BAföG-Rechner](http://www.studis-online.de/Bilder/bafoegrechner312x110.jpg)


