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BAföG von A bis Z

Mietkostenbescheinigung

Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnten, mussten lange Zeit im Zusammenhang mit ihrem BAföG-Antrag eine Mietkostenbescheinigung einreichen, weil die Höhe der Miete Einfluss auf die Höhe des Mietkostenzuschlags und damit auf den BAföG-Bedarf hatte. Das hat sich mit der 23. BAföG-Novelle geändert. Nunmehr sieht das Gesetz eine Wohnpauschale unabhängig von der tatsächlich gezahlten Miete vor. Die Höhe der Pauschale ist davon abhängig, ob der Antragsteller bei seinen Eltern wohnt oder nicht. Als Nachweis für das Wohnen außerhalb des Elternhauses wird laut Erläuterung zum Formblatt 1 ein Mietvertrag oder ein anderer Beleg (z. B. eine Meldebescheinigung) in Kopie verlangt.

Mehr dazu: Artikel Bedarfsermittlung / BAföG Höchstsatz und BAföG-Antrag





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