BAföG - Glossar

Mietkostenbescheinigung

Beim BAföG-Antrag wird - sofern man nicht bei den Eltern wohnt - i.a. eine Mietkostenbescheinigung gefordert. Auf einen geeigneten Vordruck wird im nachfolgenden Artikel verlinkt.

Durch das 23. BAföG-Änderungsgesetz sollte eine Mietkostenbescheinigung (oder Mietvertrag) eigentlich nicht mehr notwendig sein (denn die Miethöhe spielt nun keine Rolle mehr). Trotzdem wird zur Zeit von den meisten Ämter weiterhin ein solcher Nachweis gefordert und bspw. eine Meldebescheinigung als nicht ausreichend bezeichnet. Was durchaus zweifelhaft ist - eine Klage gegen diese Praxis dürfte aussichtsreich sein.

Mehr dazu: Artikel BAföG-Antrag

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