BAföG - Glossar

Kindeserziehung (§§ 14b, 15 Abs. 3 Nr. 5 und 48 Abs. 2)

Die Erziehung von Kindern unter 10 Jahrenoder eines behinderten Kindes kann einespätere Vorlage des Leistungsnachweisesund eine Förderung über die Förderungshöchstdauerhinaus rechtfertigen. Während der zusätzlich geförderten Semester ist die Förderungsart ein Zuschuss ohne Darlehensanteil.

Mehr dazu: BAföG-FAQ-Übersicht

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