06.10.2011

BAföG-FAQ
Schularten, Schulgattungen bzw. Art der Ausbildungsstätte

Das gesetzliche Anrecht auf BAföG sowie die Höhe des BAföG-Bedarfs unterscheiden sich für die verschiedenen Arten von Ausbildungsstätten, auch Schularten oder Schulgattungen genannt. Deshalb muss insbesondere bei der Berechnung des möglichen BAföG auch die richtige Schulart bekannt sein. In diesem Artikel erklären wir Euch, wie Ihr herausfindet, unter welche Schulgattung Eure Schule fällt.

Von einem Hochschulstudium spricht man, wenn es an einer staatlich anerkannten Hochschule stattfindet und von der Hochschule selbst ein staatlich anerkannter Abschluss (Bachelor, Master, Diplom, Magister etc.) vergeben wird. Achtung: es gibt "Hochschulen" (die Anführungsstriche sind hier bewusst gesetzt), die keine staatliche Anerkennung als Hochschule haben und einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss nur vergeben können (genau genommen: sie selbst verleihen ihn gar nicht), weil dies über eine Kooperation mit einer anderen Hochschule läuft, bei der man in der Regal am Ende des Studiums auch tatsächlich eingeschrieben ist.

Schwieriger ist die Zuordnung für den "Rest", hier muss leider etwas ausgeholt werden. Zu beachten ist auch hier, dass es einige Bildungseinrichtungen gibt, die unter gar keine Ausbildungsart im Sinne des BAföG fallen und das es für diese folglich kein BAföG gibt. Weiterhin ist es auch so, dass manche Einrichtungen von einem "Studium" sprechen, so dass man denken könnte, man sei auch beim BAföG "StudentIn". Aber es steckt dann "nur" eine Berufsfachschule dahinter. Also bitte nicht von Begriffen blenden lassen, sondern ganz genau schauen.

Die verschiedenen Schularten werden jeweils einer von insgesamt 4 Gruppen zugeordnet. Für jede Gruppe gilt ein Abschnitt aus dem Gesetz, der die Höhe des BAföG-Bedarfs festlegt. Ob Ihr tatsächlich Anrecht auf BAföG habt, hängt in einigen Fällen (im folgenden unter Gruppe 0 zu finden) nicht nur von der Gruppenzugehörigkeit, sondern von der einzelnen Schulart und eventuell weiteren Randbedingungen ab. Mehr Details zu Schularten und gesetzlichem BAföG-Anrecht findet Ihr im Artikel Schüler-BAföG.

Hinweis zum BAföG-Rechner: In der Liste der Ausbildungsarten sind nicht alle möglichen Schularten aufgeführt. Sollte Eure Schulart nicht in der Liste vorkommen, so könnt Ihr im BAföG-Rechner eine andere Schulart aus der gleichen Gruppe wählen. Ihr erkennt die Gruppen an den hinter den Schularten notierten Paragraphen. Bitte aber beachten: Im BAföG-Rechner wird nur die mögliche Höhe des BAföGs ermittelt. Bei Schulen, die zur Gruppe 0 (siehe unten) gehören, muss aber noch geprüft werden, ob überhaupt ein gesetzliches Anrecht auf BAföG besteht. Näheres zu Schulgattungen und gesetzlichem BAföG-Anrecht findet Ihr - wie schon erwähnt - im Artikel Schüler-BAföG.

Details zur Bedarfsermittlung abhängig von der Gruppe findet Ihr im Artikel BAföG-FAQ: Bedarfsermittlung.



Im folgenden erfahrt Ihr:
  1. Welche Schularten es gibt und in welchen Gruppen sie zusammengefasst werden »
  2. Wie Ihr die Schulart / Schulgattung aus dem BAföG-Bescheid ermittelt »
  3. Wie Ihr die richtige Schulart Eurer Ausbildungsstätte herausfindest, wenn die Bezeichnung nicht in der Liste unten aufgeführt ist oder Ihr Euch unsicher seid »


1. Welche Schularten gibt es und in welchen Gruppen werden sie zusammengefasst?

Jede Schulgattung (inklusive Studium) wird bei der Ermittlung der Höhe des BAföG-Bedarfs einer bestimmten Gruppe zugeordnet. Die Gruppen werden einer Signaturanweisung für die einzelnen Schulgattungen folgend mit den Ziffern 0, 1, 2 und 3 codiert. Nach unserer Kenntnis sind die Codes in allen Bundesländern gleich. Für jede dieser Gruppen gilt jeweils einer von insgesamt vier Gesetzesparagraphen, der die Höhe des BAföG-Bedarfs bestimmt.

Gruppe 0 / Bedarf nach § 12 (1+2) 1.
(im Studis Online-BAföG-Rechner §12 1.)
  • Hauptschule
  • Realschule
  • Gymnasium
  • Berufsfachschule, einschl. aller Formen der beruflichen Grundbildung
  • Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung NICHT voraussetzt
  • Gesamtschule
  • Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung NICHT voraussetzt
ANMERKUNG ZU GRUPPE 0: Für einen Teil der Schulen gibt es hier noch folgende Einschränkung: Bei weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (Gymnasium, Realschule, Gesamtschule) besteht ein Anrecht auf BAföG erst ab Klasse 10 und nur dann, wenn die in § 2 Abs. 1a BAföG genannten Bedingungen erfüllt sind. Diese Bedingungen gelten auch für die Berufsfachschulen und Fach(ober)schulklassen, wenn KEIN berufsqualifizierender Abschluss vorgesehen ist oder die Ausbildung kürzer als 2 (Schul)Jahre dauert. Mehr Details zur BAföG-Förderung der einzelnen Schularten findest Du im Artikel zum "Schüler-BAföG".

Gruppe 1 / Bedarf nach § 12 (1+2) 2.
(im Studis Online-BAföG-Rechner §12 2.)
  • Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendhauptschule
  • Berufsaufbauschule
  • Abendrealschule
ANMERKUNG ZU GRUPPE 1: Höchstes mögliches Ausbildungsziel ist die Fachhochschulreife. Beachte insbesondere, dass bei der Verwendung des BAföG-Rechners "mit abgeschlossener Berufsausbildung" in der Auswahlliste des Rechners bedeutet, dass der Besuch der jeweiligen Schule eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (diese muss also VOR der neuen Ausbildung/Schule abgeschlossen worden sein).

Gruppe 2 / Bedarf nach § 13 (1) 1.
(Studis Online-im BaföG-Rechner §13 1.)
  • Fachschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Abendgymnasium
  • Kolleg
ANMERKUNG ZU GRUPPE 2: Ziel all dieser Ausbildungswege ist allgemeine Hochschulreife. Beachte insbesondere, dass bei der Verwendung des BAföG-Rechners "mit abgeschlossener Berufsausbildung" in der Auswahlliste bedeutet, dass der Besuch der jeweiligen Schule eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (diese muss also VOR der neuen Ausbildung/Schule abgeschlossen worden sein).

UND VORSICHT bei Abendschulen und teilweise Kollegs: Dort gilt meist, dass nur die letzten drei Halbjahre BAföG-gefördert möglich sind. Davor wird davon ausgegangen, dass Ihr Euren Lebensunterhalt durch Arbeit erwirtschaftet (deswegen ja auch Abendschulen - tagsüber habt Ihr Zeit zum Arbeiten). Im ersten bzw. den ersten Halbjahren könntet Ihr höchstens ALG II beantragen.

Gruppe 3 / Bedarf nach § 13 (1) 2.
(im Studis Online-BAföG-Rechner §13 2.)
  • Höhere Fachschule
  • Akademie
  • Fachhochschule
  • Kunsthochschule
  • Wissenschaftliche Hochschule
Wenn Ihr Eure Schulart hier nicht finden könnt, gibt es weiter unten unter der Zwischenüberschrift "Wie finde ich die richtige Schulart meiner Ausbildungsstätte heraus, wenn die Bezeichnung nicht in der Liste aufgeführt ist oder ich unsicher bin?" weitere Hinweise zur Ermittlung der richtigen Schulart.



2. Wie Ihr die Schulart aus dem BAföG-Bescheid ermittelt

In vielen BAföG-Bescheiden ist die Art der Ausbildungsstätte unter "Sonstige Angaben" in der Spalte/Zeile "Ausbildungsstätte" vermerkt. Dort findet Ihr einen dreistelligen Nummercode. Von jenen codiert die mittlere Ziffer die Zugehörigkeit zur Gruppe, über welche die Höhe des BAföG-Bedarfs bestimmt wird. Für mehr Details siehe oben.

Die erste Zahl des dreistelligen Nummerncodes kennzeichnet die rechtliche Stellung der Ausbildungsstätte.

1Öffentliche Schule
2Anerkannte/genehmigte Ersatzschule
3Gleichwertige Ergänzungsschule
4Staatliche Hochschule
5Nicht staatliche Hochschule
6Einrichtungen, die durch Rechtsverordnung in den Förderungsbereich einbezogen sind
7Praktikum
8Staatliches Fernunterrichtsinstitut
9Nicht staatliches Fernunterrichtsinstitut


Die zweite und dritte Zahl informieren über die konkrete Schulgattung (für die Höhe des BAföG ist – wie ja schon ausgeführt – im Grunde nur die zweite Zahl relevant). Hier zur Information die Liste der möglichen Schulgattungen (zweite und dritte Ziffer des Nummerncodes) aus dem Verzeichnis für das Land Niedersachsen (sollte im Grunde auch in allen anderen Bundesländern sinngemäß übereinstimmen, auch wenn teilweise andere Schulbezeichnungen existieren):

01Hauptschule
02Realschule
03Gymnasium/Fachgymnasium
04Berufsfachschule, einschl. aller Formen der berufl. Grundbildung
05Fachoberschulklasse o. B., deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
06Integrierte Gesamtschule (auch Freie Waldorfschulen sowie Schulen mit Gesamtschulcharakter, soweit genehmigt)
07Fachschulklasse o. B., deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt
11Fachoberschulklasse m. B., deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt (auch Berufsoberschulklasse 12)
13Berufsaufbauschule
21Fachschulklasse m. B., deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
22Abendgymnasium
23Kolleg (auch Berufsoberschulklasse 13)
31Höhere Fachschule
32Akademie
33Fachhochschule
34Kunsthochschule / künstlerisch-wissenschaftliche Hochschule
35Wissenschaftliche Hochschule


Beispiel: Nummerncode 435

4 bedeutet, dass es eine staatliche Hochschule ist
3 bedeutet, dass sie zur Gruppe 3 der Schularten gehört
5 gibt an, dass es sich innerhalb dieser Gruppe um eine "Wissenschaftliche Hochschule" handelt




3. Wie Ihr die richtige Schulart Eurer Ausbildungsstätte herausfindest, wenn die Bezeichnung nicht in der Liste unten aufgeführt ist oder Ihr Euch unsicher seid

Das ist leider nicht ganz einfach und verlangt etwas mitdenken. Alternativ könnt Ihr natürlich auch an der entsprechenden Schule oder beim BAföG-Amt nachfragen. Wie Ihr es selber ermitteln könnt, werden wir im folgenden beschreiben. ABER: Da sich das genaue Vorgehen von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und auch etwas ändern kann, können wir Euch nur Hilfestellung geben. Deshalb ist es wichtig, dass Ihr Euch bei Unsicherheit dies nocheinmal bestätigen lasst.

Im BAföG-Ausbildungsstättenverzeichniss der Bundesländer findet Ihr die Verlinkungen zu den Übersichten aller Schulen der jeweiligen Bundesländer. Dort könnt Ihr Eure Ausbildungsstätte heraussuchen. Das ist noch einfach.

Schwieriger wird es jetzt: Neben der Ausbildungsstätte oder in der Einzeldarstellung der Ausbildungsstätte kann die Art/Gattung als Abkürzung, als zweistelliger oder zuweilen sogar als dreistelliger Nummercode vermerkt sein.

Bei den zweistelligen Nummerncodes handelt es sich um Signaturen für die Schulgattungen. Bei diesen weist die erste Zahl auf die Schulartengruppe und damit auch auf den Gesetzesparagraphen hin, der für die Höhe des BAföG-Bedarfs relevant ist. Bei dreistelligen Nummercodes ist es die zweite/mittlere Zahl. Da es in manchen Ländern gesonderte Namen gibt, die nicht in der Liste der Schulgattungen aufgeführt sind, wird deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schulgattung oft über den Nummercode definiert. Ebenso kann in den Vorbemerkungen oder Anmerkungen zur Suche vermerkt sein, welcher Schulgattung jene gleichgestellt sind.

Zur Bedeutung des Nummercodes/der Signatur selbst erfahrt Ihr mehr weiter oben unter der Zwischenüberschrift Wie ermittle ich die Schulart aus dem BAföG-Bescheid?.

Wird nur eine Abkürzung angegeben, so findet Ihr ebenfalls in den Vorbemerkungen oder Anmerkungen zur Suche eine Übersicht der Abkürzungen mit den dazu gehörenden Schularten. So könnt Ihr die Schulart Eurer Ausbildungsstätte dann ebenfalls ermitteln und mithilfe der Übersicht der Schulartengruppen anschließend auch die richtige Gruppe.

Da dieser Artikel nur eine erste Hilfe ist und wir Euch nicht für jedes Bundesland eine genaue Anweisungen geben können, schreibt uns gerne eine Nachricht, wenn Ihr nicht sicher herausfinden könnt, welcher Schulart Eure Ausbildungsstätte angehört.





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