BAföG - FAQ
BAföG-Rückzahlung (Seite 1)- Rückforderung des Staatsdarlehens durch das Bundesverwaltungsamt -
Das Wichtigste in Kürze ...
- Studierende an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien müssen die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföG-Förderungssumme zurückzahlen (Staatsdarlehensanteil).
- Da Schüler-BAföG als Vollzuschuss gewährt wird, ist eine Rückzahlung hier nicht notwendig.
- Ihr müsst dem Bundesverwaltungsamt immer Eure aktuelle Anschrift mitteilen, damit es Euch zu gegebener Zeit zur Rückzahlung auffordern kann!
- Sofern Ihr das Studium am 01.03.2001 oder später aufgenommen habt, ist die Darlehensschuld auf maximal 10.000 Euro begrenzt.
- Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (bei Bachelor/Master bezogen auf den Bachelor!). Sie erfolgt in vierteljährlichen Raten in Höhe von mindestens 315 Euro.
- Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlungsverpflichtung auf Antrag für jeweils ein Jahr aufgeschoben werden.
- Wenn Ihr die Schulden in größeren Summen oder auf einen Schlag begleicht, wird Euch auf Antrag ein Nachlass von der (Rest-)Schuld gewährt.
- Bei guten Studienleistungen und/oder schnellem Studium wird Euch auf Antrag ein Teil der Darlehensschuld erlassen. Der Teilerlass bei Kindererziehung (und geringem Einkommen) während der Rückzahlungszeit wurde nur bis zum 31.12.2009 gewährt.
.. mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!
Änderungen 2010
Abschaffung des Teilerlasses wegen Kindererziehung zum 31.12.2009.
1. Grundsätzliches
Die BAföG-Rückzahlung betrifft nur Studierende an Hochschulen, höheren Fachschulen und Akademien, denn nur sie erhalten BAföG in der Regel zur Hälfte als Staatsdarlehen (Ausnahmen siehe im Artikel zu den Förderungsarten). Schüler-BAföG dagegen wird immer als Vollzuschuss gewährt. Eine Rückzahlungsverpflichtung gibt es hier folglich nicht.
Einige von Euch mussten möglicherweise darüber hinaus ein Bankdarlehen in Anspruch zu nehmen. Dieses muss zwar auch zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung folgt aber besonderen - strengeren - Regeln. Insbesondere wird die erste Rückzahlungsrate schon sechs Monate nach der letzten Auszahlung fällig. Zuständig ist die KfW Förderbank, die auf ihren Webseiten ausführliche Infos bereithält. Wegen des schnellen Rückzahlungsbeginns solltet Ihr Euch rechtzeitig informieren! In diesem Artikel geht es ausschließlich um die Rückzahlung des Staatsdarlehens, also den Darlehensanteil der ganz normalen BAföG-Förderung. Das Bankdarlehen erhaltet Ihr ja nur in besonderen Studiensituationen (mehr dazu hier).
Für die Rückforderung des Staatsdarlehens ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Damit es Euch zur Rückzahlung des Darlehens auffordern kann, benötigt es Eure aktuelle Adresse. Wer vergisst, sie anzugeben, zahlt für die Anschriftenermittlung 25 Euro. Führt das Fehlen der Anschrift dazu, dass Ihr mit Rückzahlungsraten in Verzug kommt, so fallen außerdem Verzugszinsen an. Adressänderungen können online auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes vorgenommen werden.
2. Die Höhe der Darlehensschuld
Wer erstmals im März 2001 (oder später) ein Studium aufgenommen hat, muss maximal 10.000 Euro zurückzahlen. Aber Vorsicht: Sofern Ihr einen Teilnachlass von der Darlehensschuld beantragt, so wird dieser auf die gesamte Darlehensschuld gewährt. Nur wenn der Darlehensbetrag nach Inanspruchnahme möglicher Vergünstigungen noch über 10.000 Euro liegt, greift die Begrenzung ein.
Und noch mal: Die Begrenzung bezieht sich nur auf das Staatsdarlehen. Bei einem Bankdarlehen ist eine Begrenzung der Darlehensschuld nicht vorgesehen.
3. Beginn der Rückzahlung und Höhe der Raten (§ 18 Abs. 3, 4 und 5a BAföG)
Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (bei Bachelor/Master-Studiengängen bezogen auf den Bachelor!) schreibt Euch das Bundesverwaltungsamt an und informiert Euch im Einzelnen über das Prozedere der Rückzahlung und die Ratenhöhe. Die erste Rückzahlungsrate wird etwa ein halbes Jahr später fällig (= fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer). Bei Ausbildungen an Akademien beginnt die Rückzahlung fünf Jahre nach dem Ende der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit.
Die monatlichen Raten betragen mindestens 105 Euro. Gezahlt werden sie jeweils für drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe (zur Freistellung siehe hier).
Noch Fragen?
Schaut in unser Forum BAföG, vielleicht wurden eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und euer Problem schildern.
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