BAföG-FAQ
Fachrichtungswechsel bzw. Studienabbruch (Seite 1)
- BAföG könnt Ihr auch dann erhalten, wenn Ihr bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben wart. Voraussetzung ist, dass der Fachrichtungswechsel spätestens nach dem 3. Fachsemester vollzogen wurde und aus einem gesetzlich anerkannten Grund erfolgte (Beispiele: Eignungsmangel, Neigungswandel). Bei einem späteren Wechsel gibt es nur dann weiter BAföG, wenn ein sog. unabweisbarer Grund vorliegt oder im neuen Studiengang die Einstufung in ein ausreichend hohes Fachsemester erfolgt.
- Seit Oktober 2010 zieht der erste (!) Fachrichtungswechsel nicht mehr die finanzielle Folge der Bankdarlehensförderung nach sich. Ihr bekommt also für den neuen Studiengang ganz normal weiter BAföG – bis zum Ende der Regelstudienzeit. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihr auch sonst alle nötigen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.
- Auch ein mehrfacher Fachrichtungswechsel ist möglich. Ab dem zweiten Wechsel werden die im vorherigen Studiengang verbrauchten Semester jedoch auf den neuen angerechnet und nur noch mit verzinslichem Bankdarlehen gefördert. Es drohen also finanzielle Nachteile!
- Zieht die Veränderung des Studiengangs bzw. der Fächer keine Verlängerung der Studienzeit nach sich, weil Studienleistungen aus dem alten Studiengang auf den neuen angerechnet werden können und zur Einstufung in ein höheres Semester führen, liegt wahrscheinlich nur eine Schwerpunktverlagerung vor. Diese wird weder als erster Wechsel gezählt noch drohen finanzielle Nachteile, wenn Ihr bereits einen Fachwechsel hinter Euch habt und Euch im neuen Studiengang für eine Schwerpunktverlagerung entscheidet.
- Für die Änderung der Fachrichtung nach einem Studienabbruch gilt das Gleiche wie beim Fachrichtungswechsel.
- Jeder Fachrichtungswechsel muss dem BAföG-Amt mitgeteilt werden. Bei einem Wechsel nach dem 3. Fachsemester und bei jedem zweiten (und weiteren) Wechsel ist zusätzlich eine Begründung des Wechsels vorzulegen.
- Grundsätzliches
- Was ist ein Fachrichtungswechsel und was eine Schwerpunktverlagerung?
- Wann liegt ein Studienabbruch vor?
- Wann muss ein Fachrichtungswechsel/Studienabbruch spätestens erfolgen?
- Fachrichtungswechsel aus sog. wichtigem Grund
- Fachrichtungswechsel aus sog. unabweisbarem Grund
- Begründung des Fachrichtungswechsels gegenüber dem BAföG-Amt
- Die finanziellen Folgen des zweiten Wechsels
- Der erste (!) Fachrichtungswechsel zieht nicht mehr die Folge der Bankdarlehensförderung nach sich. Ihr bekommt vielmehr für den neuen Studiengang ganz normal weiter BAföG – bis zum Ende der Regelstudienzeit.
- Werden bei einem Fachrichtungswechsel Leistungen aus dem früheren Studiengang angerechnet und führt dies im neuen Studiengang zur Einstufung in ein höheres Fachsemester, so kann ein Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund auch noch später als nach dem 3. Fachsemester erfolgen. Von der tatsächlichen Semesterzahl werden nämlich zunächst die im neuen Studiengang angerechneten Semester abgezogen. (Dies ist nun ausdrücklich im BAföG-Gesetz so geregelt, vorher konnte man sich nur auf einige Gerichtsentscheide berufen.)
1. Grundsätzliches
Die 23. BAföG-Novelle hat eine wesentliche Verbesserung für die Studierenden gebracht: Der erste Fachrichtungswechsel zieht nicht mehr die Folge der Bankdarlehensförderung nach sich! Wer sich spätestens nach dem 3. Fachsemester für einen Wechsel des Studiengangs entscheidet (ggf. auch später, dazu unten Punkt 4.) und einen gesetzlich anerkannten Grund für den Wechsel hat, wird vielmehr länger mit "normalem" BAföG gefördert.
Munter drauf los studieren solltet Ihr allerdings trotzdem nicht, denn erstens bedeutet auch eine längere "normale" BAföG-Förderung, dass Ihr weitere Schulden anhäuft (die Hälfte Eures Förderbetrages wird ja nur als Staatsdarlehen gewährt) und zweitens ist die Förderung nach einem Wechsel daran geknüpft, dass ein gesetzlich anerkannter Grund für den Wechsel vorliegt. (Wenn auch beim ersten Wechsel nach dem ersten oder zweiten Semester gesetzlich vermutet wird, dass ein solcher Grund vorliegt und Euch eine Begründung erspart wird.)
Von daher empfehlen wir nach wie vor: Informiert Euch über den Studiengang Eurer Wahl so gut es eben geht, bevor Ihr Euch tatsächlich einschreibt. Besucht Schülerinformationstage und Vorlesungen, nutzt Beratungsangebote und sprecht mit anderen Studierenden. Auch in unseren Foren könnt Ihr Informationen und Meinungen zu vielen Fächern einholen. Natürlich kann am Ende trotzdem alles anders kommen als erwartet, aber viele Fehlentscheidungen bei der Studienwahl lassen sich tatsächlich auf diesem Wege vermeiden.
Wer einen Master-, Magister- oder postgradualen Diplomstudiengang aufnimmt, der auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang aufbaut, hat normalerweise nicht mehr die Möglichkeit, die Fachrichtung zu wechseln. Das liegt daran, dass der zugrunde liegende und der aufbauende Studiengang als insgesamt eine Ausbildung angesehen werden. Der späteste Wechselzeitpunkt (nach dem 3. Fachsemester) liegt daher im ersten Studiengang. Im zweiten Studiengang ist ein Wechsel nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.
2. Was ist ein Fachrichtungswechsel und was eine Schwerpunktverlagerung?
Die Fachrichtung wechselt, wer einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. So die Definition im Gesetz. Konkret bedeutet dies z. B.
- Wechsel von einem Uni-Studiengang in einen anderen Uni-Studiengang
- Wechsel von einem FH-Studiengang in einen Uni-Studiengang oder umgekehrt, sofern es sich nicht um ein Bachelor-Studium in der gleichen Fachrichtung handelt.
- Wechsel von einem Lehramtsstudium (z. B. an Realschulen) in ein anderes Lehramtsstudium (z. B. an Gymnasien)
- Wechsel eines Faches innerhalb eines Zwei-Fach-Bachelorstudiengangs oder im Lehramtsstudium (Näheres dazu findet Ihr in VwV 7.3.5).
Für die Beurteilung, ob ein Wechsel vorliegt, ist es völlig unerheblich, ob Ihr im alten Studiengang BAföG in Anspruch genommen habt oder nicht. Auch der ehrenwerte Verzicht auf BAföG-Leistungen in einem Studiengang, den man nur probehalber gewählt hat, schützt also nicht vor den Folgen eines zweiten oder weiteren Fachrichtungswechsels. Auch hilft das Argument nicht weiter, man hätte ja gar nicht wirklich studiert, sondern sei nur formal eingeschrieben gewesen.
Kein Fachrichtungswechsel liegt dagegen vor, wenn
- Ihr in einen Studiengang wechselt, der mit dem bisherigen in den ersten Semestern identisch ist (zwei Studiengänge setzen z. B. das gleiche Grundstudium voraus) oder
- Euch die zuständige Stelle eine Bescheinigung darüber ausstellt, dass Euch die im alten Studiengang verbrachten Semester voll auf den neuen Studiengang angerechnet werden.
- Ihr zwischen FH und Uni wechselt, aber es ein Bachelor-Studium in der gleichen Fachrichtung bleibt. So sieht es jedenfalls ein Erlass des BMBF vom November 2009 vor, der von einigen Bundesländern zwar kritisiert wurde, aber an dem weiter festgehalten wird und an den sich in der Praxis alle Ämter halten sollten.
Schaut in unser BAföG-Forum, vielleicht wurden eure Fragen schon von anderen gestellt und beantwortet. Bei Bedarf könnt ihr auch eigene Beiträge verfassen und euer Problem schildern.
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