BAföG - FAQ

Förderung nach einem Fachrichtungswechsel bzw. Studienabbruch (Seite 1)

Von Nicola Pridik

Das Wichtigste in Kürze ...
  • Mit BAföG kann auch gefördert werden, wer bereits in einem anderen Studiengang eingeschrieben war. Voraussetzung ist, dass der Fachrichtungswechsel spätestens nach dem 3. Fachsemester erfolgt ist und aus einem gesetzlich anerkannten Grund vollzogen wurde (Beispiele: Eignungsmangel, Neigungswandel). Bei einem späteren Wechsel müsste ein sog. unabweisbarer Grund vorliegen, damit es weiter BAföG geben kann.
  • Von seltenen Ausnahmen abgesehen hat jeder Fachrichtungswechsel negative Folgen für die BAföG-Förderung im neuen Studiengang. Diese wiegen umso schwerer, je später der Wechsel erfolgt.
  • Auch ein mehrfacher Fachrichtungswechsel ist möglich. Je länger die einzelnen Studienabschnitte dauern, desto kürzer wird jedoch auch die Zeit, in der im endgültigen Studiengang eine normale BAföG-Förderung möglich ist.
  • Zieht die Veränderung des Studiengangs bzw. der Fächer keine Verlängerung der Studienzeit nach sich, weil Studienleistungen aus dem alten Studiengang im neuen Studiengang anerkannt werden können und zur Einstufung in ein höheres Semester führen, liegt wahrscheinlich nur eine Schwerpunktverlagerung vor. Im Gegensatz zum Fachrichtungswechsel hat diese keine Auswirkungen auf die Förderung des nunmehr gewählten Studiengangs.
  • Für die Änderung der Fachrichtung nach einem Studienabbruch gilt das Gleiche wie beim Fachrichtungswechsel.
  • Jeder Fachrichtungswechsel muss dem BAföG-Amt mitgeteilt werden. Bei einem Wechsel nach dem 3. Fachsemester (oder wenn es nicht der erste Wechsel ist) ist zusätzlich eine Begründung des Wechsels vorzulegen.
.. mit der dringenden Empfehlung, auch die folgenden Details zu lesen!

1. Grundsätzliches

Wer nicht auf Anhieb das richtige Studienfach gewählt hat und spätestens nach dem 3. Semester die Konsequenzen zieht, muss nicht befürchten, in Zukunft ohne BAföG über die Runden kommen zu müssen. Bedenken solltet Ihr aber, dass sich jeder Wechsel der Fachrichtung negativ auf die Dauer bzw. Art der BAföG-Förderung in einem anderen Studiengang auswirkt.

Von daher können wir nur empfehlen: Informiert Euch über den Studiengang Eurer Wahl so gut es eben geht, bevor Ihr Euch tatsächlich einschreibt. Besucht Schülerinformationstage und Vorlesungen, nutzt Beratungsangebote und sprecht mit anderen Studierenden. Auch in unseren Foren könnt Ihr Informationen und Meinungen zu vielen Fächern einholen. Natürlich kann am Ende trotzdem alles anders kommen als erwartet, aber viele Fehlentscheidungen bei der Studienwahl lassen sich tatsächlich auf diesem Wege vermeiden.

Gänzlich abgeraten sei von der Variante, sich erstmal nur pro forma irgendwo einzuschreiben, um StudentIn zu sein. Gleichgültig ob Ihr BAföG beantragt oder nicht: Das Ganze kann übel nach hinten losgehen, wenn Ihr später mal richtig studieren wollt und in dem dann gewählten Studiengang auf eine BAföG-Förderung hofft. Manch einer hat sich hier schon geärgert, dass er seine Förderung leichtsinnig verspielt hat ...

Und steckt Ihr bereits drin im Studium und seid unglücklich mit dem gewählten Fach, dann setzt alles daran, herauszufinden, ob es nur Einstiegsprobleme sind oder ob Ihr lieber etwas anderes machen wollt (siehe auch unseren Artikel: Studienabbruch ist kein Weltuntergang). Ganz falsch ist es in dieser Situation dagegen, das Studium schleifen zu lassen und dem Problem aus dem Weg zu gehen, denn damit verbaut Ihr Euch selbst die Zukunft, auch wenn Ihr dies vielleicht erst viel später merkt. Wer den Studiengang wechseln und dabei seinen BAföG-Anspruch nicht verlieren will, muss spätestens nach dem 3. Semester wissen, dass es der bisherige Studiengang nicht sein soll. (Die Wahl eines alternativen Studiengangs kann zur Not auch später erfolgen.) Trotzdem solltet Ihr diese Zeit möglichst nicht ausschöpfen, sondern so schnell wie möglich eine Entscheidung herbeiführen. Denn je später Ihr Euch für einen Fachrichtungswechsel entscheidet, desto schwerer wiegen die finanziellen Nachteile, die Ihr im neuen Studiengang hinnehmen müsst.

Wer einen Master-, Magister- oder postgradualen Diplomstudiengang aufnimmt, der auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang aufbaut, hat normalerweise nicht mehr die Möglichkeit, die Fachrichtung zu wechseln. Das liegt daran, dass der zugrunde liegende und der aufbauende Studiengang als insgesamt eine Ausbildung angesehen werden. Der späteste Wechselzeitpunkt (nach dem 3. Fachsemester) liegt daher im ersten Studiengang. Im zweiten Studiengang ist ein Wechsel nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich.



2. Was ist ein Fachrichtungswechsel und was eine Schwerpunktverlagerung?

Die Fachrichtung wechselt, wer einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. So die Definition im Gesetz. Konkret bedeutet dies z. B.
  • Wechsel von einem Uni-Studiengang in einen anderen Uni-Studiengang
  • Wechsel von einem FH-Studiengang in einen Uni-Studiengang oder umgekehrt
  • Wechsel von einem Lehramtsstudium (z. B. an Realschulen) in ein anderes Lehramtsstudium (z. B. an Gymnasien)
  • Wechsel eines Faches innerhalb eines Magisterstudiengangs oder im Lehramtsstudium (Näheres dazu findet Ihr in VwV 7.3.5); das Gleiche dürfte auch für den Austausch eines Faches beim 2-Fächer-Bachelor gelten.
Ganz wichtig:
Für die Beurteilung, ob ein Wechsel vorliegt, ist es völlig unerheblich, ob Ihr im alten Studiengang BAföG in Anspruch genommen habt oder nicht. Auch der ehrenwerte Verzicht auf BAföG-Leistungen in einem Studiengang, den man nur probehalber gewählt hat, schützt also nicht vor den Folgen eines Fachrichtungswechsels. Der Grund: Studierende, welche die finanziellen Mittel für einen solchen Probelauf nicht haben, sollen nicht benachteiligt werden. Auch hilft das Argument nicht weiter, man hätte ja gar nicht wirklich studiert, sondern sei nur formal eingeschrieben gewesen.

Kein Fachrichtungswechsel liegt dagegen vor, wenn
  • Ihr in einen Studiengang wechselt, der mit dem bisherigen in den ersten Semestern identisch ist (zwei Studiengänge setzen z. B. das gleiche Grundstudium voraus) oder
  • Euch die zuständige Stelle eine Bescheinigung darüber ausstellt, dass Euch die im alten Studiengang verbrachten Semester voll auf den neuen Studiengang angerechnet werden.
In beiden Fällen handelt es sich um eine sog. Schwerpunktverlagerung. Sie steht einer Weiterförderung nicht entgegen, weil Ihr Euren "Wechsel" vollzieht, ohne Euer Studium insgesamt zu verlängern. Dem Staat entstehen also keine Nachteile. Er muss Euch nicht länger fördern als ohne den Wechsel.



3. Wann liegt ein Studienabbruch vor?

Die Ausbildung bricht ab, wer den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt. Auch dies ist eine gesetzliche Definition. Danach ist entscheidend, dass Ihr Euch nicht nur endgültig von einem Fach verabschiedet, sondern auch von dem Ziel der Ausbildung (hier: eines Hochschulabschlusses). Wer also ein Studium anfängt und dann zu der Erkenntnis gelangt, dass er doch keinen Hochschulabschluss machen, sondern lieber einen Ausbildungsberuf erlernen will, der bricht das Studium ab. Behält er sich dagegen vor, später an die Uni zurückzukehren, handelt es sich lediglich um eine Unterbrechung des Studiums (evtl. mit späterem Fachrichtungswechsel).

Sowohl die Unterbrechung des Studiums mit der späteren Entscheidung für ein anderes Studienfach als auch der Abbruch des Studiums mit späterem Neueinstieg in einem anderen Studienfach haben die gleichen Folgen für die Förderung wie der sofortige Wechsel in ein anderes Studienfach. Wozu dann die Unterscheidung? Nun - Bedeutung gewinnt das Ganze, wenn Ihr z. B. nach dem "Ausflug" an die Uni eine (duale) Ausbildung macht, danach im erlernten Beruf arbeitet und erst Jahre später an die Uni zurückkehrt. Dann werdet Ihr daran interessiert sein, elternunabhängig gefördert zu werden. Dies funktioniert aber nur, wenn Ihr das Studium abgebrochen, also endgültig ad acta gelegt habt. Wer mehr dazu wissen möchte, sollte unter dem Stichwort "doppelter Perspektivwechsel" weiterlesen.


Noch Fragen?

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