Alles für das AuslandssemesterAuslands-BAföG Japan
1. Kann ich Auslands-BAföG für Japan bekommen?
Wenn du schon in Deutschland BAföG bekommst, kannst du davon ausgehen, dass auch für Auslandssemester in Japan BAföG möglich ist. Und zwar sogar mehr, denn beim Auslands-BAföG gibt es einige Zuschläge – für die Fahrtkosten, einen länderspezifischen Zuschlag, etwas für die Auslandskrankenversicherung und vor allem bis zu 5.600 € für Studiengebühren (Höhe so seit August 2022, auch 2024/2025 weiterhin so).
Wann ist überhaupt BAföG möglich?
Wenn du dich bisher mit dem BAföG noch nicht beschäftigt hast, so musst du prüfen, ob du überhaupt noch ein BAföG-Anspruch hast. Dieser Anspruch besteht wenn du folgende Kriterien erfüllst: Du hast in Deutschland das Abitur oder die FH-Reife absolviert und danach ohne andere Ausbildung dazwischen das aktuelle Studium begonnen (oder befindest dich aktuell im Master und hast zuvor weder Diplom, Magister noch Staatsexamen abgeschlossen). Außerdem bist du nicht älter als 45 gewesen bei Studienbeginn.
In anderen Fällen findest du es am schnellsten mit unserem BAföG-Check heraus.
Was sind die Bedingungen für Auslands-BAföG in Japan?
Damit du Auslands-BAföG für Japan erhältst, musst du folgende Kriterien erfüllen:
Du musst bereits ein Jahr in Deutschland, einem anderen Land der EU oder in der Schweiz studiert haben.
Muss der Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Unterbrechung des Studiums an einer staatlich anerkannten Hochschule in Japan erfolgen (meistens als Urlaubssemester).
Es ist wichtig, dass du dir deine Studienleistung im Ausland aufs Studium an der Heimathochschule anrechnen lassen kannst, zumindest teilweise. Dementsprechend fallen reine Sprachkurse i.d.R raus, es sei denn, sie stehen auch zuhause auf dem Modulplan.
Es gibt eine Ausnahme zu den aufgeführten Bedingungen: Geht es um einen in sich abgeschlossenen bis zu einjährigen Studiengang an einer staatlich anerkannten Hochschule, so kann dieser wahrscheinlich BAföG-gefördert absolviert werden, wenn dieser Studiengang auf einen von dir abgeschlossenen Bachelor aufbaut. Das kann ein einjähriger Master, aber auch ein einjähriger Top-Up-Bachelor sein. Details siehe hier.
Alternativ kann in bestimmten Fällen auch ein Pflichtpraktikum förderungsfähig sein. Dies ist aber eher selten – und es gibt dann nicht den länderspezifischen Auslandszuschlag.
Wie hoch das Auslands-BAföG bestenfalls sein kann, erfährst du weiter unten.
So viele haben Auslands-BAföG weltweit und in Japan in Anspruch genommen 🙂
Übrigens: 2022 wurden 494 Studierende mit BAföG in Japan gefördert, das damit auf dem 15. Platz liegt. Am meisten BAföG-geförderte Studentinnen und Studenten wurden in Österreich verzeichnet (4.920), gefolgt von den Niederlanden (4.383) und Spanien mit 2.577 BAföG-Geförderten aus Deutschland. Weltweit wurden nur noch 29.308 Studis mit Auslands-BAföG unterstützt. Der Tiefststand durch die Coronazeit ist damit überwunden, aber der Vor-Corona-Stand noch nicht wieder erreicht. Wobei es auch davor einen langsamen Rückgang gab – er zieht sich schon seit Jahren, genau genommen seit 2012. Damals war mit insgesamt 50.713 Studierenden der Höchststand von mit Auslands-BAföG Geförderten erreicht.
2. Wie lange ist Auslands-BAföG in Japan möglich?
Auslands-BAföG für Japan gibt es höchstens für ein Jahr. Das muss dann auch der einzige Auslandsaufenthalt im entsprechenden Studienabschnitt (Bachelor, Master, Diplom oder Staatsexamen) sein. (Zu den seltenen Ausnahmen siehe hier.) Wenn du im Bachelor-Master-System studierst, hast du übrigens Glück: Du kannst zweimal ins Ausland, einmal im Bachelor, ein weiteres Mal im Master.
3. Besondere Zuschüsse für Japan
Im Folgenden sind die BAföG-Sätze in der Höhe wie nach dem künftig gültigen 29. BAföG-Änderungsgesetz wiedergegeben – in dieser Höhe ab Wintersemester 2024/2025.
Neben dem üblichen BAföG-Satz, der für das Studium in Inland gewährt wird, gibt es bei einem Auslandssemester-/jahr weitere Zuschüsse. Bitte beachtet aber, dass diese nur den BAföG-Bedarf bestimmen, aber noch nichts darüber aussagen, wie viel BAföG am Ende herauskommt. Denn vom Bedarf wird dann noch etwas abgezogen, wenn aus Sicht des BAföGs die Eltern bzw. du selbst genug verdienen bzw. du Vermögen über dem Freibetrag hast.
Reisekostenzuschuss für Japan
Der Reisekostenzuschuss von 1.000 € ist eine Pauschale. Rechnerisch gibt es jeweils 500 € für die Hinreise und die Rückreise, das gilt für alle Länder außerhalb Europas.
Wie hoch deine Reisekosten tatsächlich sind, spielt keine Rolle.
Auf Antrag können die Reisekosten (und evt. Studiengebühren) in einer Summe mit der ersten Auszahlung erstattet werden.
In besonderen Härtefällen kann es einen zweiten Zuschuss geben. Dafür müssen aber wirklich sehr gute Gründe vorliegen und nachgewiesen werden, es sind stets Einzelfallentscheidungen, ob ein weiterer Zuschuss gewährt werden kann.
Studiengebühren
Studiengebühren werden nur in der Höhe übernommen, die tatsächlich anfallen. Man muss nachweisen, dass man sich um den Erlass der Gebühren bemüht hat.
Die Grenze von 5.600 € für höchstens ein Jahr kann ausnahmsweise überschritten werden – was aber nicht einfach ist! Details dazu hier.
Auf besonderen Antrag können die Studiengebühren in einer Summe erstattet werden. Dies ist allerdings frühestens nach Vorlage der Zahlungsquittung möglich. D.h. die Studiengebühren musst du leider in jedem Fall zunächst selbst bezahlen, bevor du das Geld vom BAföG-Amt zurückerhältst. Ohne den Antrag könnte es sogar so laufen, dass die Zahlungen über die Laufzeit des Auslands-BAföGs verteilt werden.
Erhälst du ein Stipendium für Studiengebühren im Ausland, so sinkt in gleichem Maße der mögliche Zuschuss zu den Studiengebühren beim Auslands-BAföG. Einen Zuschuss zu den Studiengebühren vom BAföG gibt es nur, wenn das Stipendium geringer als 5.600 € ausfällt, die Studiengebühren aber höher als das Stipendium ausfallen. Trotzdem bleiben Stipendium und Zuschuss zusammen auf 5.600 € begrenzt, sind die Studiengebühren noch höher, musst du den Rest selbst tragen.
Da das Studiengebühren-Stipendium aber zweckgebunden ist, wirkt es sich nur auf den Studiengebühren-Zuschuss, nicht aber auf die Höhe des restlichen Auslands-BAföG aus. Der Zuschuss zu den Studiengebühren beim Auslands-BAföG ist in der Regel auch nur maximal ein Jahr möglich und setzt voraus, dass die Anfrage nach einem Erlass der Studiengebühren von der ausländischen Hochschule abgelehnt wurde.
Krankenversicherung im Ausland
Studierst du nur vorübergehend im Ausland – und BAföG-gefördert geht das in Japan definitiv nur so – oder machst dort ein Praktikum, bist du weiterhin im Inland versicherungspflichtig. Du bekommst deshalb für die in der Regel nötige Auslands-Krankenversicherung 102 € pro Monat zusätzlich zum Inlands-Bedarf, der auch einen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung umfasst. Solange du noch familienversichert sein kannst, gibt es den Zuschlag im Inland aber nicht.
Auslandszuschlag Japan
Der Auslandszuschlag speziell für Japan beträgt bei Beginn des Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr 2024 171 € pro Monat. Er wird halbjährlich neu festgelegt. Du bekommst für den gesamten Auslandsaufenthalt (höchstens ein Jahr) den Zuschlag, der im ersten Monat deines BAföG-geförderten Auslandsaufenthalts gültig war.
Die neuen Auslandszuschläge auf Basis der durch das 29. BAföG-Änderungsgesetz erhöhten BAföG-Sätze sind uns noch nicht bekannt. Wir geben daher die bisherigen an – in Wirklichkeit werden sie ca. 5 Prozent höher liegen. Bei 0 € bleibt es aber leider wohl bei 0 €.
Eine Auflistung aller BAföG-Auslandszuschläge für alle Länder der Welt mit historischen Daten seit 2016 findet sich im Artikel BAföG-Auslandszuschlag.
4. Wie viel Auslands-BAföG ist in Japan möglich?
Der BAföG-Höchstsatz für einen Aufenthalt in Japan beträgt 1.265 €. Zusätzlich gibt es einmalig noch weitere Zuschüsse (1.000 € Reisekosten insgesamt; bis zu 5.600 € Studiengebühren), die auf die Fördermonate verteilt werden können oder auf Antrag als Einmalzahlung ausgegeben werden.
Der Höchstsatz für Studierende im Ausland setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf und der Wohnpauschale für Studierende wie im Inland, dieser liegt ab Wintersemester 2024/25 bei 855 €. Dazu kommt – sofern du weder familienversichert sein kannst noch dauerhaft in Japan studierst – den Zuschlag von 137 € für die Kranken+Pflegeversicherung in Deutschland. Auslandspezifisch sind die Reisekostenpauschale, eine Pauschale für die Auslandskrankenversicherung (wenn vorhanden) von 102 €/Monat und für Japan der länderspezifische Auslandszuschlag von 171 €..
Hast du eigene Kinder, wird auch bei einem Auslandsaufenthalt der Kinderbetreuungszuschlag von 160 € pro Kind und Monat gewährt, selbst wenn die Kinder nicht mitkommen.
BAföG-Höhe Japan (gültig ab WiSe 2024/25) | |
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Grundbedarf+Wohnpauschale | 855 € |
+KV/PV in Deutschland* | 137 € |
+Auslandskrankenversicherung* | 102 € |
+Auslandszuschlag§ Japan | 171 € |
=Höchstsatz für Japan/Monat | 1.265 € |
+Kinderbetreuungszuschlag* | je 160 € |
+einmalig Reisekostenzuschuss | 1.000 € |
+einmalig Studiengebühren (bis zu*) | 5.600 € |
* Nur wenn notwendig/vorhanden. Siehe für Details oben.
§ Auslandszuschlag bei Start im zweiten Halbjahr 2024, Beträge noch nicht endgültig bekannt, wahrscheinlich ca. 5 Prozent höher.
Wie viel BAföG konkret möglich ist, hängt u.a. vom Einkommen der Eltern ab (außer du hast Anspruch auf elternunabhängiges BAföG), aber auch vom eigenen Vermögen und Einkommen. Auch Stipendien werden ganz oder teilweise angerechnet. Denn das BAföG soll nur einspringen, wenn du andere offensichtliche Quellen nicht oder nicht ausreichend anzapfen kannst.
Eine Abschätzung der zu erwartenden BAföG-Höhe – ohne Berücksichtigung von Abzügen wegen Stipendien! – erlaubt unser bewährter BAföG-Rechner.
5. Antragstellung
Für das Auslands-BAföG sind spezialisierte Ämter zuständig. Deinen Antrag solltest du dort möglichst sechs Monate vor Beginn deines Auslandsstudiums eingereicht haben. Denn so kann das Amt deinen Antrag rechtzeitig bearbeiten und du erhältst mit Beginn deines Auslandsaufenthaltes BAföG. Ansonsten könnte es dazu kommen, dass du darauf noch warten musst. Oder im schlimmsten Fall erst Monate später erfährst, dass der Antrag abgelehnt wird.
Prinzipiell verschenkst du keinen Anspruch, solange der Antrag spätestens im ersten Monat des Auslandsaufenthalts beim Auslands-BAföG-Amt eingeht. Dass du sechs Monate vorher noch nicht Belege von der Hochschule in Japan haben kannst, ist klar. Die reichst du einfach schnellstmöglich nach, sobald sie dir vorliegen.
6. BAföG-Amt Japan
Für einen BAföG-geförderten Aufenthalt in Japan ist folgendes Amt zuständig:
Amt für Ausbildungsförderung
Besuchsadresse:
Das BAföG-Amt des Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim hält viele besondere Formulare, auch für das Auslands-BAföG auf seinen Seiten bereit.
Amtlicher BAföG-Online-Antrag möglich (kostenlos)
7. Sonderfälle und mehr
Wir haben hier im Artikel die wichtigsten Infos zu Auslands-BAföG für ein Studium in Japan für dich zusammengetragen.
Noch mehr Details zum Auslands-BAföG inkl. diverser Spezialfälle, auf die wir hier im Artikel nicht oder nur sehr andeutungsweise eingehen konnten, findest du in unserem allgemeinen Artikel Auslands-BAföG für Studierende.
Der Artikel behandelt vor allem das Auslands-BAföG für ein Studium. Unter welchen Bedingungen Schülerinnen und Schüler Auslands-BAföG für ein Schuljahr in Japan erhalten können, kann dem Artikel Auslands-BAföG für Schüler entnommen werden.