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BAföG von A bis Z

Mietkostenzuschlag (§§ 12 Abs. 3, 13)

Wer während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern wohnt, konnte lange Zeit einen Mietkostenzuschlag zusätzlich zu seinem sonstigen BAföG-Bedarf erhalten. Die Höhe war von der Höhe der Miete abhängig. Seit Oktober 2010 wird der Zuschlag zu den Wohnkosten als Wohnpauschale gewährt.

Mehr dazu: Artikel Bedarfsermittlung und BAföG-Höchstsatz





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