Erlass, Nachlass- und Freistellungsmöglichkeiten
Hast du erstmals für Bewilligungszeiträume, die im August 2019 oder später begonnen haben, Studierenden-BAföG erhalten, gilt dass dir 20 Jahre nach Beginn der Rückzahlungsverpflichtung die Restschulden erlassen werden („Kooperationserlass“). Voraussetzung ist, dass du so gut wie immer gezahlt hast bzw. wegen geringem Einkommen eine Freistellung beantragt hattest und du dich auch sonst weitestgehend korrekt verhalten hast. Wenn du schon vor September 2019 BAföG bezogen hast, bist du ein „Altschuldner“ und konntest diese Regelung bis 02.03.2020 beantragen. Was natürlich nur hilfreich war, wenn du die genannte Voraussetzung erfüllt hast.
Hast du dagegen später genug Geld zur Verfügung, kannst du dir überlegen, ob eine vorzeitige Rückzahlung Sinn macht. Seit April 2020 ist zwar der Rabatt geringer, dafür wird er auf den gedeckelten Darlehensanteil aus dem BAföG für die Regelstudienzeit gewährt und nicht wie bisher auf die theoretischen Gesamtschulden (die Deckelung wurde erst danach berücksichtigt). Vor allem wenn du viel BAföG bezogen hast (deutlich über 20.000 €), lohnt sich damit eine vorzeitige Rückzahlung eher.

Wie immer beim BAföG gilt: Anträge und Bescheide gut aufbewahren und Änderungen immer melden!
1. Wann ist eine Freistellung von der BAföG-Rückzahlung möglich?
Hast du nur ein geringes Einkommen, so kannst du beantragen, von der Rückzahlung freigestellt zu werden. Die Einkommensgrenze erhöht sich, wenn du verheiratet bist, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst und/oder ein eigenes Kind, ein Kind deines Ehegatten/Lebenspartners oder – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Pflegekind im Haushalt betreust. Dabei wird aber Einkommen des Ehegatten und der Kinder auf den jeweiligen Freibetrag angerechnet.
Die nachfolgenden Tabelle zeigt die aktuellen und vorherigen Einkommensgrenzen im Überblick. Die Beträge geben jeweils das bereinigte monatliche Nettoeinkommen an. Dies ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen von den Einkünften übrig bleibt. Kindergeld wird nicht als Einkommen gezählt.
Für … | ab 10/ 2002 | ab 10/ 2008 | ab 10/ 2010 | ab 08/ 2016 | ab 08/ 2019 | ab 08/ 2020 | ab 08/ 2021 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Darlehensnehmer | 960 € | 1.040 € | 1.070 € | 1.145 € | 1.225 € | 1.260 € | 1.330 € |
Ehegatte oder Lebenspartner1 | +480 € | +520 € | +535 € | +570 € | +610 € | +630 € | +665 € |
jedes Kind1 | +435 € | +470 € | +485 € | +520 € | +555 € | +570 € | +605 € |
1Befindet sich die bzw. der Ehe- oder Lebenspartner/in und/oder ein/das Kind in einer Ausbildung, die nach BAföG oder nach dem SGB III gefördert werden kann, so werden sie nicht berücksichtigt. |
Bei Behinderten und Alleinerziehenden können weitere Beträge unberücksichtigt bleiben.
Antragstellung auf Freistellung von BAföG-Rückzahlung oder Reduzierung der Raten
Die Freistellung oder Reduzierung der Raten erfolgt auf Antrag. Dieser kann online auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes gestellt werden. Wenn du das Formular per Post einsenden willst, findest du das PDF hier. Die Einkommensnachweise und ggf. weitere Unterlagen musst du per Post einsenden.
Seit September 2019 gilt: Solange der Freibetrag um weniger als 42 Euro überschritten wird, musst du nichts zurückzahlen. Sobald es aber 42 Euro oder mehr sind, musst du den den Freibetrag überschreitenden Betrag leisten, höchstens aber 130 Euro/Monat (bzw. 390 Euro/Quartal) seit April 2020. Anders gesagt: Das BVA nimmt nur Raten von mind. 42 Euro/Monat an, darunter wirst du auch freigestellt.
Mehr als die genannten Beträge pro Monat/Quartal können anfallen, wenn deine Restschuld noch recht hoch ist und der Rückzahlungszeitraum (20 Jahre, Altschuldner bis zu 30 Jahre) zu kurz ist, als das mit der Ratenhöhe die Schulden noch abgetragen werden könnten. Die Raten müssen dann entsprechend hoch sein, dass in der Restlaufzeit die Schulden doch abgezahlt werden könnten. Allerdings gilt weiterhin, dass die Rate nur so hoch sein darf, dass dir noch soviel übrig bleibt, wie die für dich anwendbaren Freibeträge ergeben.
Beispiel: Wenn du keine Kinder hast, unverheiratet bist und 1500 € „netto“ verdienst, kann deine Monatsrate höchstens 240 € betragen, denn der Freibetrag liegt ab August 2020 bei 1.260 €
Wie lange kann ich von einer Freistellung von der BAföG-Rückzahlung profitieren?
Wirst du freigestellt, so gilt dies normalerweise für ein Jahr. Wenn du jahrelang freigestellt wurdest, mag es sein, dass das Amt auch mal längere Zeiträume gewährt. Rückwirkend kann die Freistellung für bis zu vier Monate erfolgen.
Ändern sich die Einkommensverhältnisse oder sonstige Umstände, die für die Freistellung relevant waren, so musst du das Amt natürlich umgehend informieren. Der Nachteil einer mehrjährigen Freistellung kann somit leider sein, dass du das dadurch um so eher vergesst. Wird beispielsweise das eigene Kind selbst BAföG-Empfänger/in, gibt es für dieses keinen Freibetrag mehr – was dich wiederum zahlungspflichtig machen könnte, wenn du nur durch den zusätzlichen Kinderfreibetrag unterhalb der Schwelle gelegen hast.
Das Versäumnis, eine solche Änderung rechtzeitig zu melden, kann auch schädlich für die Erlassmöglichkeit der nach 20 Jahre noch bestehenden Restschulden sein!
Du kannst erneut eine Freistellung beantragen, wenn die Kriterien für eine Freistellung weiter erfüllt sind. Nach spätestens 30 Jahren gibt es aber ein Ende der Freistellungsmöglichkeit. Alle, die frühestens ab September 2019 BAföG erhalten, werden dagegen spätestens nach 20 Jahren noch vorhandene Restschulden erlassen, sofern sie immer korrekt gezahlt hatten bzw. sich freistellen lassen konnten. Altschuldner konnten auf Antrag ebenfalls von dieser neuen Regelung profitieren. Sie mussten das bis spätestens 02.03.2020 beantragt haben.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Freistellung bedeutet nicht, dass dir Schulden wirklich erlassen werden. Du wirst lediglich vorübergehend davon verschont, Raten zurückzahlen zu müssen. Mit der Neuregelung werden dann aber spätestens nach 20 Jahren tatsächlich die Restschulden erlassen – immer vorausgesetzt, du hast nicht gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen und immer brav gezahlt, wenn du musstest.
2. Wann endet die Rückzahlung der BAföG-Schulden?
Gibt es eine „Verjährung“ der BAföG-Schulden, was ist der Kooperationserlass, was der Härtefallerlass?
Grundsätzlich endet die Rückzahlungsverpflichtung mit dem Tod der BAföG-Empfängerin oder des BAföG-Empfängers (BAföG § 18 Abs. 5c). BAföG-Schulden können also nicht vererbt werden. (Nur bereits fällige Raten, die schon vorher hätten bezahlt werden müssen und die auch nicht gestundet worden waren, müssten noch aus dem Erbe getragen werden. Sofern aber immer korrekt gezahlt wurde, verbleibt wirklich keine Schuld.)
Regelungen für Altschuldner (gilt für alle, die bereits vor September 2019 BAföG mit Darlehensanteil bezogen haben)
Hast du bereits vor September 2019 mind. einmal BAföG bezogen, so bist du im Sinne des BAföGs „Altschuldner“. Das gilt selbst dann, wenn du auch im September 2019 oder später weiter oder wieder BAföG bezogen hast.
Auf Antrag (der leider nur bis 02.03.2020 gestellt werden konnte) konntest du als Altschuldner vom Kooperationserlass profitieren, dass nach 20 Jahren Rückzahlungszeitraum immer noch vorhandene BAföG-Schulden erlassen werden. Ein solcher Antrag war sinnvoll, außer die Rückzahlung war sowieso in wenigen Monaten zu Ende oder du hättest dich während der Rückzahlung nicht ausreichend korrekt verhalten oder befürchtest, in Zukunft zu chaotisch zu sein, um das zu gewährleisten.
Die Rückzahlung des Staatsdarlehens hat innerhalb von 20 Jahren zu erfolgen. Lasst du dich von der Rückzahlung wegen zu geringen Einkommens freistellen, wird der Ablauf der Frist gehemmt, sie läuft also in dieser Zeit nicht weiter. Auch dies geht jedoch nicht unbegrenzt. Maximal um zehn Jahre kann sich auf diesem Wege die Frist verlängern. Gegen Ende der 20-jährigen (oder entsprechend bis allerhöchstens 30 Jahre verlängerten) Frist steigt die Höhe der Raten, weil die Zeit ja immer kürzer wird, in der das Darlehen zurückgezahlt werden kann.
Wenn du neben dem Staatsdarlehen auch ein verzinsliches Bankdarlehen nach § 18c BAföG zurückzahlen musst, hast du 22 Jahre (statt 20 Jahre) Zeit, deine Schulden zu tilgen (plus bis zu 10 Jahre Verlängerung bei Freistellung). Das Bankdarlehen wird zuerst fällig.
Erlass nach Rückzahlung von 10.000 € BAföG-Schulden
Solltest du mehr als 10.000 € BAföG-Schulden haben, so wird dir der Rest der Schulden erlassen, sobald du 10.000 € zurückgezahlt hast. Das war bei der bis März 2020 gültigen Ratenhöhe von 105 €/Monat nach acht Jahren (96 Monate / 32 Quartale) durchgängige Rückzahlung der Fall. Bei Rückzahlung ab April 2020 (Ratenhöhe dann 130 €/Monat) bist du nach 77 vollen Monatsraten schuldenfrei (die letzte Rate ist etwas kleiner).
Wer weniger BAföG-Schulden hat, muss natürlich nur diese zurückzahlen und ist direkt nach Begleichung dieser Schuld „frei“.
Diese Regelung bezieht sich nur auf das BAföG-Staatsdarlehen der BAföG-Zahlungen, die teilweise als Zuschuss gewährt wurden. Normalerweise beträgt der Zuschuss 50% der monatlichen Auszahlung, bei Auslandssemestern oder wer einen Kinderbetreuungszuschlag erhält, ist es mehr, da hier Zuschläge dabei sind, die zu 100% als Zuschuss gewährt werden.
Wer dagegen das seit Wintersemester 2019 bestehende 100%-Staatsdarlehen erhalten hat – bspw. als Hilfe zum Studienabschluss, muss dieses zusätzlich zurück zahlen.
Am Ende immer noch Schulden? Dann gilt die Bundeshaushaltsordnung (BHO) …
Zum Ende der Rückzahlungsfrist wird das gesamte (Rest-)Darlehen auf einen Schlag fällig, die Regelungen des BAföG-Gesetzes enden. Das heißt aber nicht, dass ihr das Rückzahlungsproblem damit los seid. Die Schulden verjähren nicht. Vielmehr gilt nun die Bundeshaushaltsordnung (BHO).
Im Gegensatz zur BAföG-Rückzahlungsregelung wird bei der BHO auch das Vermögen herangezogen. Wer aber definitiv nichts hat, womit er das Darlehen zurückzahlen könnte, kann sich auf § 59 BHO berufen, nach dem Ansprüche des Staates zur Not (weiter) gestundet oder erlassen werden können, wenn eine besondere Härte vorliegt. Der Stundungsantrag muss online gestellt werden.
Übrigens: Da das BAföG-Darlehen wahrscheinlich die älteste Forderung gegen dich ist, steht die Tilgung desselben nicht hinter anderen (später) hinzugekommenen Verbindlichkeiten zurück. Erst die BAföG-Schulden tilgen, dann andere Schulden (oder wenn möglich andere Schulden gar nicht erst aufnehmen)!
Regelung für Neuschuldner (alle, die erstmals im September 2019 BAföG-Darlehen erhalten; der Schuldenerlass ist für Altschuldner per Wahlrecht möglich)
BAföG-Neuschuldner bist du nur, wenn du erstmals im September 2019 oder später ein BAföG-Darlehen bekommen hast. Schüler-BAföG, dass du evt. früher bekommen hast, spielt dabei keine Rolle, da dieses keinen Darlehensanteil enthält. Wenn du aber auch nur ein Monat vor September 2019 BAföG für ein Studium mit Darlehnsanteil bekommen hast, bist du im Sinne des BAföGs eine Altschuldnerin bzw. ein Altschuldner. Von der 77-Raten-Regelung kann nicht profitiert werden. Der Schuldenerlass nach 20 Jahren ist aber auf Antrag möglich.
Kooperationserlass oder Härtefallerlass nach 20 Jahren
Altschuldner konnten dies bis 02.03.2020 beantragen („Wahlrecht“)
Künftig werden nach 20 Jahren Rückzahlungszeit noch offene Schulden endgültig erlassen werden – das nennt sich Kooperationserlass. Es gibt aber natürlich Bedingungen dafür!
Altschuldner (alle, die auch schon vor September 2019 BAföG-Darlehen erhalten haben) können auch von der Neuregelung des Schuldenerlasses nach 20 Jahren profitieren, müssen dies aber bis spätestens 02.03.2020 beim BVA beantragen. Bitte den Antrag nur stellen, wenn Sicherheit besteht, dass der Erlass dann möglich sein wird (siehe die folgenden Bedingungen) und das Einkommen bis zum Eintreten der 20 Jahre-Frist gering bleibt. Oder die 20 Jahre schon um sind – nach alter Regelung ist das ja wegen der bis zu 10 Jahre Aufschub möglich.
Achtung: Wer als Altschuldner den Antrag erfolgreich stellt und kurz vor Ende der 20 Jahre viel verdient, muss dann sehr hohe Raten tragen – nur gedeckelt durch die Einkommens-Freibeträge. Dann kann es sein, dass das „alte“ Recht günstiger gewesen wäre, weil man bei dem noch mehr Zeit für die Rückzahlung hat (Freistellungen verlängern den Rückzahlzeitraum um bis zu 10 weitere Jahre).
Der Kooperationserlass wird – egal ob Alt- oder Neuschuldner – nur gewährt, wenn du dich immer korrekt verhalten hast. Konkret bedeutet das (zitiert von der Seite des BVA dazu):
Es dürfen zum Ende des Rückzahlungszeitraumes keine Zahlungsrückstände vorhanden sein.
Im Rückzahlungszeitraum ggf. angefallene Mahnkosten wurden von Ihnen mit dem Zahlungsrückstand beglichen.
Es wurden während der gesamten Rückzahlungszeit keine Stundungen gewährt.
Es wurden keine Anschriftenermittlungskosten erhoben.
Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.
Es wurden keine Bußgelder erhoben.
Das Bundesverwaltungsamt muss von sich aus prüfen, ob die Bedingungen für den Kooperationserlass eingehalten wurden. War das nicht der Fall, bekommst du einen Bescheid, der dir das mitteilt. Dann hast du möglicherweise noch die Chance auf einen Härtefallerlass:
Wenn höchstens einmal Anschriftenermittlungskosten erhoben wurden, nie ein Bußgeld bestandskräftig festgesetzt und und höchstens für die Dauer von insgesamt 150 Tagen Rückstandszinsen erhoben wurden (die bereits bezahlt sein müssen), musst du dich per Antrag auf den Härtefallerlass berufen.
Wenn du nach 20 Jahren tatsächlich noch Schulden hast und selbst per Härtefall nicht für den Schuldenerlass in Frage kommst, dann werden die verbliebene Darlehensschuld einschließlich etwaiger offener Kosten und Zinsen in einer Summe zurückgefordert. Siehe für das weitere Vorgehen hier (Stichwort „BHO“).
Erlass nach 77 geleisteten Raten
Für „Neuschuldner“, also ausschließlich diejenigen, die erstmals im September 2019 oder später BAföG-Darlehen erhalten haben, gibt es noch eine weitere Verbesserung der Rückzahlungsregelungen. Es gilt nämlich, dass man nach spätestens 77 geleisteten monatlichen Raten schuldenfrei sein wird. Bei voller Ratenhöhe sind das dann aktuell 10.010 Euro.
Die Ratenhöhe kann mit künftigen BAföG-Gesesetzesänderungen steigen, wobei das beim BAföG bisher eher selten vorkam. Vor der aktuellen Erhöhung auf 130 Euro war die Ratenhöhe seit 1990 unverändert (200 DM) bzw. wurde bei der Euro-Einführung lediglich leicht gerundet (105 Euro). Davor lag sie seit 1982 bei 120 DM, ab 1976 bei 80 DM und davor bei 50 DM.
Wenn die Ratenhöhe erhöht würde, wäre entsprechend die Schuldengrenze höher, da im Gesetz nur noch 77 Raten als Grenze angegeben sind. Es gibt also keine absolute Grenze von 10.000 € mehr wie seit der BAföG-Reform von 2001. Wenn die Schulden entsprechend geringer sind, muss natürlich trotzdem höchstens so viel und so lange gezahlt werden, bis die Schulden beglichen sind.
Wenn du nur knapp über den Einkommensfreibeträgen liegst und daher auf Antrag geringere Raten zahlen musst, musst du dennoch nur 77 Raten zahlen. Wenn du dagegen wegen geringen Einkommens gar nichts zurückzahlen musst (Freistellung), so wird deine Rückzahlung nur aufgeschoben – bis es nach 20 Jahren normalerweise zum Schuldenerlass durch den Kooperationserlass kommt. Oder die Schulden komplett fällig werden, so die Bedingungen für den Erlass leider nicht erfüllt wurden.
3. Wann können BAföG-Schulden gestundet werden?
Solange du im 20 Jahre-Rückzahlungszeitraum (plus bis zu 10 Jahre für Altschuldner) liegst, hast du immer die Möglichkeit, bei geringem Einkommen eine Freistellung zu beantragen.
Für die seltenen Fälle, dass eine Freistellung nicht (mehr) möglich ist – z.B. weil du es versäumt hast, dem Amt deine geänderte Adresse mitzuteilen und bis das Amt dich gefunden hat, schon Forderungen gegen dich aufgelaufen sind –, kannst du im Notfall beim BVA eine Stundung beantragen. Das Amt darf jedoch nur eine Stundung gewähren, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für dich verbunden wäre, der Anspruch auf Rückzahlung bleibt bestehen. Es fallen dafür Zinsen an.
Wer eine Stundung in Anspruch nimmt, kann später nicht mehr vom Schuldenerlass nach 20 Jahren profitieren.
4. Wie hoch ist der Nachlass von der BAföG-Darlehensschuld bei Rückzahlung auf einen Schlag?
Wenn du dein Darlehen auf einen Schlag vollständig oder zumindest zu einem großen Teil zurückzahlst, so kannst du einen Nachlass auf die Darlehensschuld in Höhe von bis zu 50 Prozent erhalten. Ein Angebot für die komplette Rückzahlung direkt zu Beginn der Rückzahlungsfrist erhälst du automatisch mit dem Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB).
Möchtest du eine größere Teilsumme zurückzahlen, so solltest du dies dem Bundesverwaltungsamt mitteilen und um einen Bescheid bitten. Der Prozentsatz des Rabattes ist abhängig von der Höhe der Darlehensschuld. Für alle, die es kaum abwarten können, die Schulden loszuwerden: Bitte erst die Rückzahlungsaufforderung des Bundesverwaltungsamtes abwarten! Vorher kannst du mithilfe unseres Rückzahlungsrechners aber zumindest schon mal in Erfahrung bringen, wie hoch der Betrag aller Wahrscheinlichkeit sein wird, den man dir wahrscheinlich erlassen wird.
Wie schon im Begleittext zum 26. BAföG-Änderungsgesetz angekündigt, wurde die Darlehensverordnung überarbeitet und geringere Rabatte festgelegt. Im Folgenden ein paar Beispielwerte (zum Vergleich auch noch die alten, bis März 2020 gültigen). Für die wenigen Altschuldner, die schon Anfang 1990 oder früher BAföG erhalten haben, gilt die folgende Tabelle nicht.
Rabatte bei Rückzahlung von … auf einen Schlag | ||
---|---|---|
Rückzahlungssumme | bis 3/2020 | ab 4/2020 |
500 € | 8% | 5% |
1.000 € | 9% | 6% |
2.500 € | 12,5% | 9% |
5.000 € | 18,5% | 13% |
7.500 € | 23,5% | 17% |
10.000 € | 28,5% | 21% |
12.500 € | 33% | 24,5% |
15.000 € | 37% | 27,5% |
Lohnt sich die BAföG-Rückzahlung auf einen Schlag?
Es kann lohnend sei, das BAföG-Darlehen auf einen Schlag zurückzuzahlen, selbst wenn du dafür einen Kredit aufnehmen musst (das insbesondere, da die Zinsen für Kredite nach wie vor günstig sind). Allerdings gibt es auch Situationen, in denen die Ratenzahlung sich lohnt oder einfach sicherer ist.
Sofern deine BAföG-Schulden weit über 10.000 Euro liegen, lohnt sich eine vorzeitige Rückzahlung inzwischen eher. Bis März 2020 wurde der Nachlass nämlich auf Grundlage der Darlehensgesamtschuld berechnet. So wäre z.B. bei einer Darlehensschuld von 15.000 Euro (also 30.000 Euro erhaltenem BAföG) der Nachlass zwar groß und die Rückzahlungsverpflichtung beliefe sich auf „nur“ 9.450 Euro. Da sich deine Rückzahlungsverpflichtung jedoch ohnehin auf 10.000 Euro beschränkt, musst du auch mit Ratenzahlung nur unwesentlich mehr zurückzahlen. Selbst wenn du das Geld für die Rückzahlung schon zur Verfügung hättest, lohnt es sich nicht, dieses für die Rückzahlung aufzuwenden. Dann lege es lieber sicher an und bedient nur die Raten.
Ist bspw. deine Arbeitsstelle unsicher oder ein Kind geplant (und willst du solange mit deiner Arbeit pausieren), dann solltest du das BAföG-Darlehen ebenfalls besser (zunächst) in Raten abzahlen. Der größte Vorteil des BAföG-Darlehens ist, dass du bei geringem Einkommen von der Rückzahlung auf Antrag für ein Jahr freigestellt werden kannst. Und das beliebig oft, solange das Einkommen entsprechend niedrig ist, du musst nur immer wieder den Antrag stellen.
Nimmst du jedoch einen Kredit bei einer Bank auf, so musst du diesen auch bedienen. Wenn du also einen Kredit aufnehmen müsstest, um die BAföG-Schulden vollständig zurückzahlen zu können, dann solltest du das nur tun, wenn du dir ziemlich sicher bist, dass du den Kredit problemlos zurückzahlen kannst.
Treffen die gerade beschriebenen Situationen auf dich nicht zu, ist die Rückzahlung auf einen Schlag für dich eine überlegenswerte Option. Bis März 2020 gelten noch deutlich höhere Rabatte, ab April 2020 lohnt es sich aber dafür für alle mit hohen Schulden eher.
Externe Quellen mit weiteren Informationen
Bundesverwaltungsamt (BVA)
- Informationen zum Wahlrecht bis 29.02.2020
- Erlassmöglichkeiten nach Ausübung des Wahlrechts
Infos zur BAföG-Rückzahlung vom Bundesverwaltungsamt, mit Möglichkeit, online Anträge und Fragen zu stellen.
Studium 1983-1990
- Informationen für Leute, die vom BAföG-Volldarlehen 1983-1990 betroffen sind.
https://www.bafoegini.de/